
<p style="text-align: justify;">Imagine this: You’re sipping coffee at home in the UK, scrolling through your emails, when you remember: you still haven’t filed your Spanish non-resident tax return. In the past, this would’ve meant panicked Googling, a last-minute call to your accountant (who may or may not respond), and a bill that somehow costs more than the tax owed!</p> <p style="text-align: justify;">Now, you log into IberianTax, answer a few simple questions, click submit… and you’re done. No stress. No surprises. No paperwork. That’s the difference IberianTax makes.</p> <p style="text-align: justify;">We didn’t set out to be just another tax service. We created a smarter, clearer way for non-residents to stay compliant in Spain, without the hassle, high costs or confusion. In this blog post, we’ll explain how we’re different from traditional accountants and ‘copy-paste’ platforms – and why more and more property owners are choosing us instead.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. Built Specifically for Non-Residents</h2> <p style="text-align: justify;">Many tax companies and platforms in Spain are built for residents or large companies. At IberianTax, we do just one thing, and we do it exceptionally well.</p> <p style="text-align: justify;">Our service is <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/how-it-works" target="_blank" rel="noopener"><strong>purpose-built for non-resident property owners in Spain</strong></a>. We understand the frustrations of navigating unfamiliar systems, tight filing deadlines, and foreign bureaucracy. That’s why our platform is designed to simplify Spanish tax filing, no matter where in the world you live. Our services cover the filing of your <strong>Imputed Income</strong>, <strong>Rental Income</strong>,<strong> </strong>and<strong> Capital Gains Tax</strong> – some of the most prominent taxes you may face when owning property in Spain.<br />Whether you own a holiday flat in Málaga or a villa in Mallorca, our tools are tailored to your exact tax situation.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">2. File from Anywhere, Anytime – 100% Online</h2> <p style="text-align: justify;">While traditional accountants and gestorías still rely on in-person visits, phone calls and paperwork, IberianTax is completely online.</p> <p style="text-align: justify;">You can file your Modelo 210 in minutes, from your home country, with no need for travel or appointments. Our intuitive step-by-step form makes it easy, even if you’ve never filed a Spanish tax return before. Whether you’re in the UK, Germany, France, or elsewhere, we bring Spanish tax compliance to your fingertips.</p> <p style="text-align: justify;">Thought you could only file your Imputed Income return in December? Not with IberianTax! We even allow for early filing, so you don’t have to panic when December arrives.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">3. Track Your Rental Income and Expenses Throughout the Year</h2> <p style="text-align: justify;">No more spreadsheets or last-minute document hunts. IberianTax includes a built-in tool to <strong>record your rental income and deductible expenses month by month</strong>. This makes it easy to stay organised and ensures you claim all the deductions you’re entitled to – especially important for EU and Norwegian taxpayers.</p> <p style="text-align: justify;">When it’s time to file, everything is already stored in your account.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">4. Reuse Data and Manage All Your Tax Obligations in One Place</h2> <p style="text-align: justify;">Once you’ve filed with IberianTax, your data is securely saved and ready for next year. You can <strong>reuse property and owner information</strong>, <strong>track all past submissions, and manage multiple tax returns from a single dashboard</strong>.</p> <p style="text-align: justify;">Whether you own one property or several, you’ll have a <strong>clear overview of all your filings</strong>, deadlines and status – without juggling documents or sending endless emails.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">5. Transparent Pricing – No Hidden Fees</h2> <p style="text-align: justify;">Many traditional tax advisors charge between €150 and €300 per person to file a Modelo 210. IberianTax<strong> <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/pricing">starts from just €34.95</a> </strong>(including VAT).</p> <p style="text-align: justify;">There are no hidden extras, no surprise fees, and you’ll always know exactly what you’re paying for. We believe tax filing should be affordable. So we’ve built a platform that saves you money, not only on fees, but also by helping you avoid late penalties and interest charges.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">6. Multilingual Support You Can Count On – With Expert Help Year-Round</h2> <p style="text-align: justify;">Struggling with Spanish tax terms? You’re not alone. That’s why IberianTax is fully available in <strong>English, German, French, and Spanish</strong>.</p> <p style="text-align: justify;">Our customer support team is made up of tax experts who are not only experienced but also approachable, responsive, and fluent in your language. Whether you have a question about your tax calculation or need help uploading a document, we’re here to help.</p> <p style="text-align: justify;">And we don’t disappear after you submit your form. As specialists in <strong>non-resident taxation</strong>, we offer <strong>expert guidance throughout the year</strong>, not just during tax season.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">7. Officially Approved by the Spanish Tax Office</h2> <p style="text-align: justify;">IberianTax is an officially registered collaborator with the <strong>Agencia Tributaria</strong>, Spain’s national tax authority. That means we’re fully authorised to file on your behalf, and your return is submitted securely and directly to the authorities.</p> <p style="text-align: justify;">Our platform is also<strong> GDPR compliant,</strong> with all data fully encrypted for your online safety.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">8. Easy Filing for Joint Owners</h2> <p style="text-align: justify;">If you own your property with a partner, spouse or other family members, you don’t need multiple accounts. IberianTax lets you manage up to four joint owners in one account. Each owner still files individually, as required by Spanish law, but our system keeps everything together in one place. No more coordinating across different emails or documents.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">9. Deadline Reminders and Free Tax Tools</h2> <p style="text-align: justify;">One of the most common reasons for late filings is simply forgetting the deadline. That’s why we offer <strong>free email reminders</strong> for upcoming deadlines, whether it’s for imputed income tax or rental income tax.</p> <p style="text-align: justify;">Our platform also includes a free tax calculator for Imputed Income and Capital Gains Tax, so you can preview before committing to file.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">10. Trusted by Thousands of Property Owners</h2> <p style="text-align: justify;">With more than <strong>600 five-star reviews</strong>, IberianTax is trusted by homeowners across the UK, Germany, France and beyond.</p> <p style="text-align: justify;">Our clients love us for our excellent support team, simplicity and reliability. Once they try IberianTax, they rarely go back to traditional gestorías or accountants.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Ready to File Your Modelo 210?</h2> <p style="text-align: justify;">Filing your non-resident taxes doesn’t have to be expensive, confusing, or stressful. With IberianTax, you can stay compliant, save money, and file with confidence – all from the comfort of your home.</p> <p style="text-align: justify;">Join thousands of non-resident homeowners who have chosen IberianTax as their trusted tax partner in Spain and<a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com" target="_blank" rel="noopener"><strong> sign up for your free account now</strong></a>.</p>

Holen Sie sich Ihr spanisches digitales Zertifikat 100% online mit IberianTax
Spanisches digitales Zertifikat 100 % online mit IberianTax – sicherer Zugriff auf Behörden und Immobiliendaten, egal wo Sie sind.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber im Ausland leben, kann es sich manchmal unmöglich anfühlen, Ihre spanischen Steuerangelegenheiten zu regeln und den Überblick über die behördlichen Anforderungen zu behalten. Ob es darum geht, Dokumente von der Agencia Tributaria (spanisches Finanzamt) herunterzuladen, Steuerzahlungen zu überprüfen oder die richtigen Formulare einzureichen - ein Online-Zugang zu diesen Dingen ist wichtig.<br />Hier kommt das digitale Zertifikat (certificado digital) ins Spiel. Und zum ersten Mal können Sie ein solches Zertifikat mit IberianTax vollständig online erhalten, ohne Reisen, ohne Termine und ohne Wartezeiten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Was ist ein digitales Zertifikat?</h2> <p style="text-align: justify;">Ein certificado digital ist ein sicherer, digitaler Ausweis, der von den spanischen Behörden ausgestellt wird und Ihnen den Zugang zu und die Interaktion mit offiziellen Regierungssystemen im Internet ermöglicht. Betrachten Sie es als Ihre Online-Identität in Spanien - es verifiziert, wer Sie sind, wenn Sie sich bei offiziellen Websites anmelden oder elektronische Dokumente unterschreiben.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Mit einem digitalen Zertifikat können Sie:</h3> <ul> <li style="text-align: justify;">Sich bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) anmelden</li> <li style="text-align: justify;">Auf amtliche Bescheide und Mitteilungen zugreifen und diese lesen</li> <li style="text-align: justify;">Ihre Schulden überprüfen oder Ihren Verwaltungsstatus nachprüfen</li> <li style="text-align: justify;">Eigentumsbezogene Bescheinigungen oder Informationen herunterladen</li> <li style="text-align: justify;">Ihre Daten im Sozialversicherungssystem einsehen</li> <li style="text-align: justify;">Erledigung verschiedener Verfahren, ohne nach Spanien reisen zu müssen</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Für nicht in Spanien ansässige Personen ist dies ein unverzichtbares Hilfsmittel, um auch vom Ausland aus die Kontrolle über ihre Angelegenheiten in Spanien zu behalten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Warum brauchen Immobilieneigentümer, die nicht in Spanien ansässig sind, ein solches Zertifikat?</h2> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Als Immobilieneigentümer in Spanien gibt es mehrere Situationen, in denen ein digitales Zertifikat äußerst nützlich und in einigen Fällen sogar notwendig ist:</h3> <ul> <li style="text-align: justify;"><strong>Erhalt und Lesen von Mitteilungen der spanischen Behörden</strong>, einschließlich der Agencia Tributaria</li> <li style="text-align: justify;">Zugang zu Grundbucheinträgen oder <strong>Katasterinformationen</strong></li> <li style="text-align: justify;">Zugang zu Dokumenten, die von Anwälten, Notaren oder Steuerberatern angefordert werden</li> <li style="text-align: justify;">Verkauf einer Immobilie - amtliche Bescheinigungen können für die Due-Diligence-Prüfung erforderlich sein</li> <li style="text-align: justify;">Aktualisierung von persönlichen Daten oder Kontaktinformationen in offiziellen Systemen</li> <li style="text-align: justify;">Vermeidung von Verzögerungen durch Dritte, wenn dringende Aktualisierungen oder Antworten erforderlich sind</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Kurz gesagt, ein digitales Zertifikat gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre spanischen Angelegenheiten mit Vertrauen und Unabhängigkeit zu regeln, ganz gleich, wo Sie leben.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Unsere Lösung: Erhalten Sie Ihr digitales Zertifikat online mit IberianTax</h2> <p style="text-align: justify;">Wir sind stolz darauf, einen neuen, vollständig online verfügbaren Service anbieten zu können, der es Eigentümern von Immobilien, die nicht in Spanien ansässig sind, ermöglicht, ihr certificado digital zu erhalten, ohne einen Fuß in Spanien zu setzen.</p> <ul style="text-align: justify;"> <li>Keine Reisen oder persönlichen Termine</li> <li>Kein Papierkram oder spanische Sprachkenntnisse erforderlich</li> <li>Schnell, sicher und von Experten verwaltet</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Wir führen Sie durch den gesamten Prozess, von der Identitätsprüfung bis zur Installation des Zertifikats, mit klaren Anweisungen und Unterstützung auf Englisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch.</p> <p style="text-align: justify;">Nach der Ausstellung ist Ihr digitales Zertifikat sofort für den Zugriff auf die Agencia Tributaria und andere offizielle Plattformen gültig.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Für wen ist dieser Dienst geeignet?</h2> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Dieser Service ist ideal für:</h3> <ul> <li style="text-align: justify;">Immobilienbesitzer, die außerhalb Spaniens leben</li> <li style="text-align: justify;">Vermieter, die kurzfristige oder langfristige Vermietungen verwalten</li> <li style="text-align: justify;">Personen, die Steuerdokumente einreichen oder herunterladen müssen</li> <li style="text-align: justify;">Personen, die sich darauf vorbereiten, ihre Immobilie zu verkaufen</li> <li style="text-align: justify;">Diejenigen, die direkten Zugang zu ihren spanischen Unterlagen wünschen</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Ganz gleich, ob Sie Ihre Steuerhistorie überprüfen, sich auf der neuen spanischen Vermietungsplattform registrieren oder einfach nur den Überblick über Ihre Verpflichtungen behalten möchten - mit diesem Zertifikat erhalten Sie den Zugang, den Sie brauchen, zu Ihren Bedingungen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wie man anfängt</h2> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Ihr digitales Zertifikat über IberianTax zu erhalten ist einfach:</h2> <p style="text-align: justify;"> 1. Kontaktieren Sie uns über unsere Website, um den Prozess zu starten<br /> 2. Wir erklären Ihnen die Schritte und führen Sie durch die Identitätsprüfung<br /> 3. Sie erhalten Ihr digitales Zertifikat, das Sie auf den Websites der spanischen Regierung verwenden können.</p> <p style="text-align: justify;">Sie brauchen kein Spanisch zu sprechen, kein Büro zu besuchen oder alles selbst herauszufinden - wir erledigen das alles für Sie!</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Vereinfachen Sie Ihre spanische Verwaltung von jedem Ort aus</h2> <p style="text-align: justify;">Die Verwaltung von Immobilien in Spanien sollte nicht schwierig sein, auch wenn Sie im Ausland leben. Mit dem neuen digitalen Zertifikatsdienst von IberianTax behalten Sie die Kontrolle, egal wo auf der Welt Sie sich befinden.</p> <p style="text-align: justify;">Egal, ob Sie eine Steuererklärung herunterladen, Ihr Mietobjekt registrieren oder offizielle Formulare einreichen möchten, Ihr certificado digital ermöglicht Ihnen einen sicheren und direkten Zugang zu den Systemen der spanischen Behörden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Sind Sie bereit, loszulegen?</h2> <p style="text-align: justify;"><a class="color-primary link-secondary" title="Kontaktieren Sie unser Team" href="https://www.iberiantax.com/contact">Kontaktieren Sie unser Team</a> noch heute und lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihr spanisches digitales Zertifikat 100% online, schnell und stressfrei zu erhalten!</p>

Gute Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben für die Besteuerung der Mieteinnahmen von Nicht-Residenten in Spanien
Verfolgen Sie Einnahmen & Ausgaben und reichen Sie das Modelo 210 stressfrei mit IberianTax online ein – einfach & schnell für Nicht-Residenten.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Der Besitz einer Mietimmobilie in Spanien als Nichtansässiger bringt finanzielle Vorteile mit sich, bedeutet aber auch, dass Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen müssen.<br />Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie jedes Jahr ein Formular Modelo 210 für die Mieteinnahmensteuer einreichen.<br />Wenn Sie das ganze Jahr über gut organisierte Aufzeichnungen über Ihre Mieteinnahmen und -ausgaben führen, wird dieser Prozess einfacher, die Einhaltung der Vorschriften wird gewährleistet und Sie vermeiden unnötigen Stress, wenn Januar wiederkommt.<br />In diesem Leitfaden erfahren Sie, warum Aufzeichnungen wichtig sind, welche Dokumente Sie aufbewahren müssen und wie Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben am besten verwalten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Warum eine gute Buchführung für nicht-ansässige Vermieter unerlässlich ist</h2> <p style="text-align: justify;">Als nicht ansässiger Immobilieneigentümer müssen Sie in Spanien jedes Jahr Ihre Mieteinnahmen mit dem Formular Modelo 210 angeben. Bis Februar 2024 musste die <a class="color-primary link-secondary" title="Mieteinnahmensteuer" href="https://www.iberiantax.com/modelo-210/rental-income">Mieteinnahmensteuer</a> vierteljährlich eingereicht werden, doch seither ist dies nur noch jährlich erforderlich, was für die Eigentümer eine große Erleichterung darstellt.</p> <h3 style="text-align: justify; color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wenn Sie das ganze Jahr über keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen führen, können Sie:</h3> <ul> <li style="text-align: justify;">Aufgrund von Berechnungsfehlern zu viel oder zu wenig Steuern zahlen</li> <li style="text-align: justify;">Abzugsfähige Ausgaben nicht geltend machen (sofern sie abzugsfähig sind)</li> <li style="text-align: justify;">Schwierigkeiten haben, die Unterlagen rechtzeitig einzureichen, und Strafen für verspätete Abgabe riskieren</li> <li style="text-align: justify;">Probleme bekommen, wenn die spanischen Steuerbehörden Nachweise über Ihre Steuererklärungen verlangen</li> </ul> <h3 style="text-align: justify; color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Eine gute Buchführung gewährleistet:</h3> <ul> <li style="text-align: justify;">Genaue Steuererklärungen, Vermeidung von Fehlern, die Steuerermittlungen auslösen könnten</li> <li style="text-align: justify;">Leichtere Nachverfolgung der abzugsfähigen Ausgaben für berechtigte Nichtansässige</li> <li style="text-align: justify;">Weniger Stress während der Steuersaison durch die Organisation der Aufzeichnungen während des ganzen Jahres</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Welche Aufzeichnungen über Mieteinnahmen und -ausgaben sollten Nicht-Einwohner führen?</h2> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Mieteinnahmen:</h2> <ul> <li style="text-align: justify;">Mietverträge</li> <li style="text-align: justify;">Kontoauszüge mit den Mieteinnahmen</li> <li style="text-align: justify;">Berichte von Plattformen (Airbnb, Vrbo, usw.)</li> <li style="text-align: justify;">Quittungen oder E-Mail-Bestätigungen von Zahlungen</li> </ul> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Abzugsfähige Ausgaben (nur für Einwohner der EU, Norwegens oder Islands):</h2> <ul> <li style="text-align: justify;">Hypothekenzinsen (nur Zinsen)</li> <li style="text-align: justify;">Quittungen für die Grundsteuer (IBI)</li> <li style="text-align: justify;">Kommunale Gebühren</li> <li style="text-align: justify;">Nebenkostenabrechnungen (falls vom Vermieter bezahlt)</li> <li style="text-align: justify;">Gebühren für die Immobilienverwaltung</li> <li style="text-align: justify;">Reparaturen und Instandhaltung (keine Modernisierungen)</li> <li style="text-align: justify;">Versicherungskosten</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuerlich absetzbare Ausgabenaufzeichnungen (nur für in der EU, Norwegen und Island ansässige Personen)</h2> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie als nicht in Spanien ansässiger Immobilieneigentümer in der EU, Norwegen oder Island steuerlich ansässig sind, können Sie unter Umständen bestimmte Ausgaben von Ihrer Steuerschuld für Mieteinnahmen abziehen.<br />Wenn Sie über diese Ausgaben ordnungsgemäß Buch führen, können Sie den von Ihnen geschuldeten Steuerbetrag verringern.<br />Nachstehend finden Sie die wichtigsten abzugsfähigen Ausgaben, die Sie während des Jahres aufzeichnen sollten.</p> <ul> <li style="text-align: justify;">Hypothekenzinszahlungen (nur der Zinsanteil ist abzugsfähig)</li> <li>IBI-Quittung (Grundsteuer) von der örtlichen Stadtverwaltung</li> <li>Gemeinschaftsgebühren für Gebäude oder Komplexe mit gemeinsamen Ausgaben</li> <li>Rechnungen von Versorgungsunternehmen, wenn der Vermieter für Strom, Wasser oder Gas aufkommt</li> <li>Gebühren für die Hausverwaltung, wenn eine Agentur beauftragt wurde</li> <li>Belege für Reparaturen und Instandhaltung für notwendige Arbeiten (nicht für Modernisierungen oder Verbesserungen)</li> <li>Versicherungskosten für Haus- oder Vermieterpolicen</li> </ul> <p>Leider können nicht in der EU ansässige Personen, wie z. B. britische Staatsangehörige nach dem Brexit, keine Mietausgaben absetzen und müssen ihre Mieteinnahmen in voller Höhe angeben.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Bewährte Praktiken für die Verwaltung von Mieteinnahmen und -ausgaben während des ganzen Jahres</h2> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verwenden Sie ein digitales Aufzeichnungssystem</h2> <p style="text-align: justify;">Die manuelle Erfassung von Einnahmen und Ausgaben kann sehr mühsam sein. Warum sollten Sie stattdessen nicht eine einfache Tabelle in Google Sheets oder Excel einrichten? Die Einrichtung dieser Tabelle nimmt nur wenige Augenblicke<br />Ihrer Zeit, aber es wird Ihnen helfen, das ganze Jahr über Ordnung zu halten.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Noch besser:</strong> Wenn Sie IberianTax nutzen, haben Sie jetzt Zugriff auf ein integriertes Tracking-Tool, das direkt in die Plattform eingebunden ist.<br />Mit dieser Funktion können Sie Ihre Mieteinnahmen und -ausgaben für jede Immobilie zentral erfassen und einsehen – so wird die Steuererklärung noch einfacher.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Regelmäßig Finanzberichte herunterladen</h2> <p style="text-align: justify;">Um Stress in letzter Minute zu vermeiden, wenn Sie im Januar Ihre Steuererklärung für die Mieteinnahmen einreichen müssen, empfehlen wir<br />empfehlen wir, die folgenden Dokumente regelmäßig herunterzuladen:</p> <ul> <li style="text-align: justify;">Einkommensberichte der Vermietungsplattform - wir empfehlen, dies monatlich zu tun</li> <li style="text-align: justify;">Kontoauszüge auf vierteljährlicher Basis</li> <li style="text-align: justify;">Steuerquittungen (IBI, Gemeindegebühren usw.), sobald die Zahlungen erfolgt sind</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Quittungen scannen und online speichern</h2> <p style="text-align: justify;">Das spanische Finanzamt kann nach Belegen für abzugsfähige Ausgaben fragen, daher ist es wichtig, dass Sie<br />dass Sie diese das ganze Jahr über ordnungsgemäß aufbewahren. Um den Überblick zu behalten, empfehlen wir:</p> <ul> <li style="text-align: justify;">Fotografieren Sie alle Belege und Rechnungen</li> <li style="text-align: justify;">Speichern Sie sie in einem Cloud-Ordner wie Google Drive oder Dropbox</li> <li style="text-align: justify;">Benennen Sie die Dateien eindeutig, z. B. „IBI-Steuerquittung 2025“.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuererinnerungen einstellen und pünktlich einreichen</h2> <p style="text-align: justify;">Früher mussten nicht ansässige Immobilieneigentümer ihre Mieteinnahmen vierteljährlich mit dem Formular Modelo 210 erklären. Dies hat sich nun jedoch auf eine jährliche Basis geändert. Die Steuererklärung für Mieteinnahmen muss nun zwischen dem 1. und dem 20. Januar für das vorangegangene Jahr eingereicht werden.</p> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie einen Online-Steuererklärungsdienst wie IberianTax nutzen, werden Sie rechtzeitig daran erinnert, wann Ihre Mieteinnahmensteuer jedes Jahr zu zahlen ist, so dass Sie nicht in letzter Minute in Panik verfallen müssen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wie IberianTax die Einreichung der Mietsteuer für Nicht-Residenten einfach macht</h2> <p style="text-align: justify;">Das Ausfüllen des Formulars Modelo 210 kann zeitaufwändig und verwirrend sein, insbesondere für Nicht-Residenten, die mit den spanischen Steuervorschriften nicht vertraut sind. IberianTax nimmt Ihnen die Mühe der Steuererklärung ab, indem es eine<br />schnelle, einfache und kostengünstige Online-Lösung.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Hier erfahren Sie, warum nicht ansässige Vermieter IberianTax vertrauen:</h3> <ul> <li style="text-align: justify;">Preise ab nur <strong>79,95 €</strong> - viel günstiger als ein Steuerberater!</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Verfolgen Sie Ihre Mieteinnahmen und -ausgaben</strong> direkt auf der Plattform.</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Einfache Online-Anmeldung</strong> ohne Papierkram oder komplizierte Formulare</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Sofortige Steuerberechnung</strong>, um Ihre Steuerschuld vor der Einreichung zu sehen</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Speichern Sie den Fortschritt </strong>und machen Sie Ihre Steuererklärung in Ihrem eigenen Tempo</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Fachkundige Unterstützung</strong> mit kostenloser Beratung durch Steuerexperten</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Sichere Zahlung und Steuereinreichung ohne Besuch</strong> einer spanischen Bank</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Vollständig von der Agencia Tributaria </strong>als offizieller Steuerkooperationspartner anerkannt</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Stressfreie Einreichung mit IberianTax</h2> <p style="text-align: justify;">Ein nicht ansässiger Vermieter in Spanien zu sein, muss nicht kompliziert sein. Mit einer guten Buchführung und dem richtigen Steuererklärungsdienst war es noch nie so einfach, die Vorschriften einzuhalten, ohne Ärger.</p> <p style="text-align: justify;">Um sich für Ihr kostenloses Konto bei IberianTax anzumelden und Erinnerungen zu erhalten, wenn Ihre Mieteinnahmensteuer fällig ist, <a class="color-primary link-secondary" title="klicken Sie" href="https://www.iberiantax.com/register">klicken Sie </a>einfach hier, um loszulegen.</p>

Jahresplan der Steuerbehörde zur Steuerkontrolle für nicht in Spanien ansässige Immobilieneigentümer (2025)
Die spanische Steuerbehörde verschärft 2025 die Prüfungen für Nicht-Residenten mit Immobilien in Spanien.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Jedes Jahr veröffentlicht die spanische Steuerbehörde den<strong> Jahresplan zur Steuerkontrolle</strong> (Plan Anual de Control Tributario), in dem die Schwerpunkte für Steuerprüfungen und Kontrollmaßnahmen festgelegt werden. Unter den verschiedenen Richtlinien haben wir diejenigen extrahiert, die Nicht-Residenten mit Immobilienbesitz in Spanien betreffen. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Plans für 2025.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Strengere Kontrollen bei Mieteinnahmen und Immobilienverkäufen</h2> <p style="text-align: justify;">Die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) hat angekündigt, die Prüfungen bei Nicht-Residenten zu intensivieren, die in Spanien Immobilien besitzen, aber ihre <strong>Mieteinnahmen oder Kapitalgewinne</strong> nicht deklarieren. Dies bedeutet:</p> <ul style="text-align: justify;"> <li style="text-align: justify;"><strong>Verstärkte Durchsetzung</strong> bei Nicht-Residenten, die ihre Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien nicht deklarieren.</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Strengere Kontrollen</strong> bei der Kapitalertragsteuer für Nicht-Residenten, die eine Immobilie in Spanien verkaufen.</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Für Nicht-Residenten, die ihre Immobilie in Spanien vermieten, ist es seit 2024 verpflichtend, das Modelo 210 für Mieteinnahmen jährlich einzureichen. Ebenso müssen Kapitalerträge aus Immobilienverkäufen über das Modelo 210 erklärt werden. Falls nicht gemeldete Einkünfte entdeckt werden, drohen Strafen, Zinsen und nachträgliche Steuerforderungen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Vermögensteuer-Kontrollen</h2> <p style="text-align: justify;">Darüber hinaus wird die Steuerbehörde die Prüfungen in Bezug auf die Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) für Nicht-Residenten ausweiten. In Spanien unterliegt Immobilienvermögen von Nicht-Residenten je nach Region und Wert einer Vermögensteuer. In einigen Regionen wie den Balearen, der Comunidad Valenciana und Andalusien ist der Freibetrag jedoch hoch, sodass die meisten Eigentümer nicht betroffen sind. Wer unter der „obligación real“ (steuerliche Verpflichtung für in Spanien gehaltenes Vermögen) erklärt, sollte sicherstellen, dass die Steuer korrekt berechnet wird, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Neue Verfahren für die Rückerstattung der Quellensteuer auf Dividenden</h2> <p style="text-align: justify;">Für Nicht-Residenten, die Dividenden von spanischen Unternehmen erhalten, wird die Steuerbehörde neue Verfahren gemäß der EU-Richtlinie 2025/50 (FASTER-Richtlinie) umsetzen. Diese zielt darauf ab, den Erstattungsprozess für überzahlte Quellensteuern zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.</p> <p style="text-align: justify;">Während die vollständige Umsetzung erst für 2030 geplant ist, wird Spanien bereits 2025 mit der Anpassung seiner Rückerstattungsverfahren für die IRNR (Einkommensteuer für Nicht-Residenten) beginnen. Dies könnte sich darauf auswirken, wie Steuererstattungen für Dividenden bearbeitet werden.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Was bedeutet das für Nicht-Residenten mit Immobilienbesitz?</h2> <p style="text-align: justify;">Mit diesen neuen Maßnahmen sollten Nicht-Residenten mit Immobilien in Spanien:</p> <ul style="text-align: justify;"> <li><strong>Alle Mieteinnahmen korrekt über Modelo 210 deklarieren.</strong></li> <li><strong>Kapitalertragsteuerpflichten beim Verkauf einer Immobilie einhalten.</strong></li> <li><strong>Prüfen, ob sie von der Vermögensteuer betroffen sind.</strong></li> <li><strong>Sich über Änderungen bei der Quellensteuer auf Dividenden informieren.</strong></li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Wie IberianTax helfen kann</h2> <p style="text-align: justify;">Bei IberianTax machen wir die<strong> Steuererklärung für Nicht-Residenten</strong> einfach und unkompliziert. Unsere Plattform führt Sie Schritt für Schritt durch das <strong>Modelo 210 für Mieteinnahmen und Kapitalgewinne</strong>, damit Sie sicher und korrekt alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllen.</p> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Steuererklärung benötigen, besuchen Sie www.iberiantax.com und beginnen Sie noch heute!</p>

Spaniens neues einheitliches Register für touristische Vermietungen - Was nichtansässige Immobilienbesitzer wissen müssen
Wenn Sie eine Ferienimmobilie in Spanien vermieten, müssen Sie diese wichtigen neuen Vorschriften kennen.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Wenn Sie eine Ferienimmobilie in Spanien besitzen und diese über Plattformen wie Airbnb, Booking.com, Rentalia oder Vrbo vermieten, sollten Sie sich über die bevorstehenden wichtigen gesetzlichen Änderungen informieren. Das einheitliche Register für touristische Vermietungen, das am 2. Januar 2025 in Kraft getreten ist, wird ab dem 1. Juli 2025 obligatorisch sein.</p> <p style="text-align: justify;">Dieses neue System soll die kurzfristige und saisonale Vermietung in ganz Spanien regeln und sicherstellen, dass alle Touristenunterkünfte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eigentümer von Immobilien, die nicht in Spanien ansässig sind, müssen sich mit dem Registrierungsverfahren vertraut machen und die neuen Vorschriften einhalten, um sicherzustellen, dass ihre Immobilie legal bleibt.</p> <p style="text-align: justify;">In diesem Leitfaden erläutern wir, wer sich registrieren lassen muss, wie das Verfahren abläuft und was passiert, wenn Sie die Vorschriften nicht einhalten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Was ist das Single Tourist Rental Registry?</h2> <p style="text-align: justify;">Das einheitliche Register für touristische Vermietungen ist eine Initiative der Regierung, mit der der wachsende spanische Markt für Kurzzeitvermietungen reguliert werden soll - ein Thema, das sowohl in Spanien als auch in ganz Europa für viel Gesprächsstoff gesorgt hat.</p> <p style="text-align: justify;">Ziel der neuen Maßnahmen ist es:</p> <ul style="text-align: justify;"> <li>Sicherstellung, dass alle Ferienunterkünfte den gesetzlichen und sicherheitstechnischen Standards entsprechen</li> <li>Verringerung der illegalen Vermietungen und der Steuerhinterziehung</li> <li>Verbesserung der Transparenz und Überwachung des Sektors</li> <li>Schutz der Touristen vor unregulierten und potenziell unsicheren Objekten</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Durch die Zentralisierung der Vermietungsdaten will die spanische Regierung einen sichereren und transparenteren Markt für Ferienvermietungen schaffen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Eigentümer ihren steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.</p> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie Ihre Immobilie kurzfristig vermieten, müssen Sie sich registrieren lassen und eine eindeutige Registrierungsnummer erhalten, bevor Sie Ihr Angebot online veröffentlichen können.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Warum führt Spanien diese Verordnung ein?</h2> <p style="text-align: justify;">Der spanische Markt für Ferienvermietungen ist in den letzten zehn Jahren erheblich gewachsen, doch dieses Wachstum hat auch zu einigen Problemen geführt, darunter Steuervermeidung, unlauterer Wettbewerb und unregulierte Unterkünfte.</p> <p style="text-align: justify;">Mit diesem neuen Register will die Regierung:</p> <ul style="text-align: justify;"> <li>Illegale Vermietungen, die Steuer- und Sicherheitsvorschriften umgehen, zu unterbinden</li> <li>Gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Immobilienbesitzer zu gewährleisten</li> <li>Die Überwachung des Vermietungsmarktes zu verbessern, um Angebot und Nachfrage besser verfolgen zu können</li> <li>Erhöhung des Vertrauens der Touristen in spanische Ferienunterkünfte</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Für gebietsfremde Vermieter bedeutet dies eine strengere Überwachung, aber auch einen stabileren und professionelleren Vermietungsmarkt.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wer muss sich registrieren?</h2> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie Ihre spanische Immobilie für kurzfristige Aufenthalte vermieten, müssen Sie jetzt eine Vermietungsregistrierungsnummer (Número de Registro de Alquiler, NRA) beantragen.</p> <p style="text-align: justify;">Dies gilt für:</p> <ul style="text-align: justify;"> <li>Gesamte Immobilien, die an Touristen vermietet werden</li> <li>Einzelne Zimmer innerhalb einer Immobilie, die separat vermietet werden</li> <li>Immobilien, die auf Plattformen wie Airbnb, Booking.com und Rentalia gelistet sind</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie sich nicht registrieren lassen, können Sie nicht legal für Ihre Immobilie werben und müssen mit Geldstrafen rechnen, wenn Sie von den Behörden entdeckt werden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Was ist die Mietregistrierungsnummer (NRA)?</h2> <p style="text-align: justify;">Die NRA ist eine eindeutige Kennung, die Vermietungsobjekten zugewiesen wird und mit der sie legal für Kurzzeitaufenthalte beworben werden können. Ohne diese Nummer können Immobilieneigentümer mit Geldstrafen oder Beschränkungen für ihre Vermietungsaktivitäten rechnen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Wie man eine NRA beantragt</h2> <p style="text-align: justify;">Das Verfahren zur Beantragung einer NRB ist unkompliziert und kann online über die Plattform des College of Registrars abgeschlossen werden. Hier ist eine schrittweise Anleitung:</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">1. Identifizieren Sie sich auf dem Online-Portal</h3> <p style="text-align: justify;">Besuchen Sie den elektronischen Hauptsitz des College of Registrars.<br />Melden Sie sich mit einem elektronischen Zertifikat zur Authentifizierung an.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">2. Greifen Sie auf das Online-Einreichungssystem zu</h3> <p style="text-align: justify;">Navigieren Sie zum Abschnitt Rental Registration Number.<br />Wählen Sie Online Submission, um den Antrag zu starten.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">3. Füllen Sie das NRA-Antragsformular aus</h3> <p style="text-align: justify;">Geben Sie die wichtigsten Details ein, einschließlich des Standorts der Immobilie, der Katasternummer und der Anzahl der Mieteinheiten.<br />Fügen Sie ergänzende Dokumente bei, z. B. einen Nachweis über die Registrierung oder Genehmigung.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">4. Reichen Sie den Antrag ein</h3> <p style="text-align: justify;">Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch und unterschreiben Sie den Antrag digital.<br />Schicken Sie das Formular ab und akzeptieren Sie die Bedingungen und Konditionen.<br />Sie erhalten eine vorläufige NRA-Bestätigung per E-Mail.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Was passiert, wenn Sie sich nicht registrieren lassen?</h2> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie Ihre Immobilie nicht registrieren lassen, kann das folgende Folgen haben:</p> <ul style="text-align: justify;"> <li>Finanzielle Strafen für den Betrieb einer nicht registrierten Vermietung</li> <li>Aussetzung der Vermietungsaktivitäten, bis die Anforderungen erfüllt sind</li> <li>Löschung von Einträgen auf Plattformen wie Airbnb und Booking.com</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Um Ihre Immobilie weiterhin legal vermieten zu können, müssen Sie das Registrierungsverfahren vor Juli 2025 abschließen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wie wirkt sich dies auf nichtansässige Immobilienbesitzer aus?</h2> <p style="text-align: justify;">Für nicht ansässige Vermieter bedeutet das neue Register:</p> <ul style="text-align: justify;"> <li>Mehr Regulierung, aber auch mehr Markttransparenz und Glaubwürdigkeit</li> <li>Größeres Vertrauen bei Touristen, was zu einer erhöhten Nachfrage nach legal registrierten Vermietungen führt</li> <li>Eine verstärkte Steuerdurchsetzung, die sicherstellt, dass alle Mieteinnahmen korrekt angegeben werden</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie eine Mietimmobilie in Spanien besitzen, aber im Ausland leben, müssen Sie neben der neuen Registrierung unbedingt auch die Steuervorschriften einhalten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuern für Nichtansässige einhalten</h2> <p style="text-align: justify;">Auch nachdem Sie Ihre Immobilie bei den Behörden angemeldet haben, sind Sie als nicht ansässiger Immobilieneigentümer für die Zahlung der korrekten Steuern verantwortlich. Diese Steuern müssen Sie während der gesamten Dauer Ihres Eigentums zahlen, daher ist es wichtig, dass Sie Bescheid wissen! </p> <p style="text-align: justify;">Zu den wichtigsten Steuern während Ihres Eigentums gehören:</p> <ul style="text-align: justify;"> <li>IBI-Steuer: Dies ist eine Grundsteuer, die von Ihrer Gemeinde erhoben wird und mit der Sie Ihre lokalen öffentlichen Dienstleistungen finanzieren.</li> <li>Mieteinnahmensteuer: Dies ist die Steuer, die Sie auf die Einkünfte aus Ihrer Immobilie zahlen müssen. Sie wird jährlich bis zum 20. Januar für das vorangegangene Jahr erklärt.</li> <li>Steuer auf unterstelltes Einkommen: Wenn Ihre Immobilie nicht das ganze Jahr über vermietet wird, müssen Sie trotzdem Steuern zahlen. Diese ist bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres für das vorangegangene Jahr fällig.</li> <li>Kapitalertragssteuer: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, müssen Sie den aus dem Verkauf erzielten Gewinn innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufsdatum erklären.</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Wir von IberianTax haben uns darauf spezialisiert, Eigentümern von Immobilien, die nicht in Spanien ansässig sind, bei der Bewältigung der komplexen spanischen Steuerpflichten zu helfen. Unsere einfache Online-Plattform macht es Ihnen leicht, Ihr Modelo 210 für die Zahlung Ihrer Mieteinkommenssteuer, unterstellten Einkommenssteuer und Kapitalertragssteuer einzureichen. Wenn Sie IberianTax nutzen, stellen Sie sicher, dass Sie die spanischen Steuergesetze vollständig einhalten, auch wenn Sie im Ausland leben. </p> <p style="text-align: justify;">Mit Preisen ab 34,95 € und auch ohne spanische Steuerkenntnisse können Nicht-Residenten ihr Modelo 210 innerhalb weniger Minuten intuitiv bei uns einreichen. Unser Steuerteam bietet bei Bedarf auch kostenlose Unterstützung an, um Sie auf Ihrem Weg zu begleiten. Es ist einfach, genau, sicher und man muss nicht in Spanien sein!</p> <p style="text-align: justify;">Um sich für Ihr kostenloses Konto zu registrieren und Steuererinnerungen zu erhalten, klicken Sie <a class="color-primary link-secondary" title="klicken Sie hier! " href="https://www.iberiantax.com/de/register">klicken Sie hier! </a></p>

Immobilieninvestitionen in Europa werden bis 2025 um 23% wachsen - und Spanien ist führend
Der europäische Immobilienmarkt steht vor einem starken Comeback im Jahr 2025: Die Investitionen werden voraussichtlich um 23 % steigen.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Der europäische Immobilienmarkt steht 2025 vor einem starken Comeback: Die Investitionen sollen um 23 % steigen. Laut einem aktuellen Bericht zählt Spanien weiterhin zu den attraktivsten Zielen für Investoren und gehört zu den fünf besten Ländern Europas für Immobilienkäufe.</p> <p style="text-align: justify;">Für ausländische Immobilienkäufer bedeutet diese Prognose sowohl neue Chancen als auch mehr Wettbewerb. Ob Sie ein Ferienhaus, eine Mietimmobilie oder ein langfristiges Investment in Spaniens wachsendem Immobilienmarkt suchen – diese Entwicklungen helfen Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen.</p> <p style="text-align: justify;">In diesem Artikel erfahren Sie, warum Spaniens Immobilienmarkt so attraktiv bleibt und was dies für ausländische Investoren bedeutet.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Warum wachsen die Immobilieninvestitionen in Europa?</h2> <p style="text-align: justify;">Nach einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit kehrt das Vertrauen in den Immobiliensektor zurück. Investoren suchen nach stabilen und rentablen Anlagemöglichkeiten. Die wichtigsten Treiber dieser Entwicklung sind:</p> <ul style="text-align: justify;"> <li>Wirtschaftliche Erholung und zunehmendes Investorenvertrauen</li> <li>Stabilisierung der Zinssätze und bessere Finanzierungsmöglichkeiten</li> <li>Hohe Nachfrage nach Immobilien als Schutz vor Inflation</li> <li>Steigende Nachfrage nach Mietobjekten</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Spanien bleibt ein Top-Investitionsziel</h2> <p style="text-align: justify;">Unter den europäischen Ländern, die vom wachsenden Investitionsvolumen profitieren, zählt Spanien zu den fünf attraktivsten Immobilienmärkten. Großbritannien und Frankreich folgen auf den Plätzen zwei und drei.</p> <p style="text-align: justify;">Mehr als die Hälfte der Investoren plant, ihre Investitionen in Europa und dem Nahen Osten zu erhöhen. Besonders gefragt sind Immobilien mit einem Kaufpreis zwischen 20 und 60 Millionen Euro. Mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird ein weiterer Anstieg der Transaktionen erwartet.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Warum bleibt Spanien für Investoren attraktiv?</h2> <ul style="text-align: justify;"> <li>Hohe Nachfrage nach Mietobjekten, bedingt durch Tourismus und digitale Nomaden</li> <li>Wettbewerbsfähige Immobilienpreise im Vergleich zu anderen europäischen Märkten</li> <li>Attraktive Lebensqualität, moderne Infrastruktur und stabiles Wirtschaftsumfeld</li> <li>Widerstandsfähiger Immobilienmarkt mit langfristigem Wachstumspotenzial</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Wo investieren Käufer in Spanien?</h2> <p style="text-align: justify;">Mit dem steigenden Investitionsinteresse rücken bestimmte Regionen in den Fokus:</p> <ul style="text-align: justify;"> <li>Die Costa del Sol bleibt ein bevorzugtes Ziel für ausländische Käufer mit hoher Mietnachfrage und steigenden Immobilienwerten.</li> <li>Madrid und Barcelona bieten attraktive Renditen für Mietobjekte und Investitionsmöglichkeiten im wirtschaftlichen Zentrum Spaniens.</li> <li>Alicante und Valencia entwickeln sich zu gefragten Standorten für erschwingliche Küstenimmobilien.</li> <li>Die Balearen und Kanaren sind sowohl bei Touristen als auch bei Langzeitresidenten weiterhin sehr beliebt.</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Diese Regionen ziehen Investoren aus ganz Europa, den USA und dem Nahen Osten an. Auch britische Käufer sind trotz der Änderungen durch den Brexit weiterhin aktiv.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Was bedeutet das für ausländische Immobilienkäufer?</h2> <p style="text-align: justify;">Mit dem wachsenden Investitionsvolumen ergeben sich sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Käufer, die nicht in Spanien ansässig sind:</p> <ul style="text-align: justify;"> <li>Verstärkte Konkurrenz um Immobilien in begehrten Lagen</li> <li>Möglicher Preisanstieg durch wachsende Investitionsnachfrage</li> <li>Hohe Nachfrage nach Mietobjekten, die attraktive Einkommensmöglichkeiten bietet</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Neben der Standortwahl ist es ebenso wichtig, die steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen, da diese oft unerwartete Kosten verursachen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Steuern für nicht in Spanien ansässige Immobilieneigentümer</h2> <p>Wer in Spanien eine Immobilie kauft oder besitzt, muss verschiedene Steuerverpflichtungen beachten. Diese können je nach Nutzung des Objekts variieren.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuern beim Immobilienkauf</h3> <ul> <li>Grunderwerbsteuer (ITP): Fällig beim Kauf von Bestandsimmobilien.</li> <li>Mehrwertsteuer (IVA) und Stempelsteuer (AJD): Fällig beim Kauf von Neubauimmobilien.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Laufende Steuern für nicht in Spanien ansässige Eigentümer</h3> <ul> <li>Einkommensteuer auf Mieteinnahmen: Falls die Immobilie vermietet wird, müssen Einnahmen in der spanischen Steuererklärung angegeben werden.</li> <li>Vermögensteuer: Abhängig von der Region und dem Wert der Immobilien.</li> <li>Unterstellte Einkommensteuer (renta imputada): Fällig für nicht vermietete Immobilien.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuern beim Immobilienverkauf</h3> <ul> <li>Kapitalertragssteuer: Wird auf den Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie erhoben.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Steuerliche Pflichten für Nicht-Residenten in Spanien</h2> <ul style="text-align: justify;"> <li>Eigentümer müssen mindestens eine jährliche Steuererklärung (Modelo 210) einreichen, selbst wenn die Immobilie leer steht.</li> <li>Falls die Immobilie vermietet wird, muss eine zusätzliche Modelo-210-Erklärung zur Angabe der Mieteinnahmen erfolgen.</li> <li>Versäumte Steuerfristen können zu hohen Strafen führen, daher ist eine rechtzeitige Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen essenziell.</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Die Abwicklung dieser Steuerangelegenheiten aus dem Ausland kann kompliziert erscheinen. IberianTax bietet eine einfache, kostengünstige Lösung, um alle Steuerpflichten bequem online zu erledigen – bereits ab 34,95 €.</p> <p style="text-align: justify;">Benötigen Sie Unterstützung bei Ihren Steuerangelegenheiten in Spanien? Kontaktieren Sie IberianTax und lassen Sie Ihre Steuererklärung einfach und sicher erledigen.</p> <p style="text-align: justify;"> </p> <p> </p>

Checkliste für die Instandhaltung einer Ferienimmobilie in Spanien aus dem Ausland
Für nicht in Spanien ansässige Immobilieneigentümer bringt die Instandhaltung eines Hauses aus dem Ausland gewisse Herausforderungen mit sich.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Der Besitz eines Ferienhauses in Spanien ist eine fantastische Investition – es bietet einen Ort zum Entspannen und kann in manchen Fällen auch Mieteinnahmen generieren. Allerdings bringt die Instandhaltung einer Immobilie aus dem Ausland für nicht ansässige Eigentümer einige Herausforderungen mit sich. Ohne regelmäßige Pflege können kleine Probleme schnell eskalieren, was zu kostspieligen Reparaturen und unnötigem Stress führt.</p> <p style="text-align: justify;">Egal, ob Sie Ihre Immobilie saisonal nutzen oder vermieten – ein strukturierter Wartungsplan stellt sicher, dass Ihr Zuhause das ganze Jahr über in bestem Zustand bleibt. Wir haben eine umfassende Checkliste zusammengestellt, die Ihnen hilft, Ihre spanische Immobilie effizient zu verwalten und in gutem Zustand zu halten, während Sie im Ausland leben.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. Lokale Unterstützung zur Überwachung Ihrer Immobilie beauftragen</h2> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie in einem anderen Land leben, ist ein vertrauenswürdiger lokaler Kontakt einer der besten Wege, um Ihre Immobilie in Ordnung zu halten. Falls Sie niemanden vor Ort haben, gibt es verschiedene Dienstleistungen, die für Sie nützlich sein könnten:</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Hausverwalter oder Schlüsselhalter</h3> <ul style="text-align: justify;"> <li style="text-align: justify;">Ein lokaler Hausverwalter kann regelmäßige Inspektionen durchführen, Wartungsarbeiten koordinieren und Notfälle behandeln.</li> <li style="text-align: justify;">Ein Schlüsselhalter-Service stellt sicher, dass jemand Zugang zu Ihrer Immobilie hat, wenn nötig – zum Beispiel im Falle eines plötzlichen Wasserschadens oder anderer Schäden kann jemand schnell vor Ort sein.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Professionelle Reinigungsdienste</h3> <ul style="text-align: justify;"> <li>Regelmäßige Reinigung verhindert Staub, Schimmel und Schädlingsprobleme, besonders in feuchten Gebieten.</li> <li>Wenn Sie Ihr Zuhause vermieten, ist ein Reinigungsservice unerlässlich, um sicherzustellen, dass es stets bereit für Gäste ist.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Garten- und Poolpflege</h3> <ul style="text-align: justify;"> <li>Viele Gemeinden verlangen, dass Außenbereiche gut gepflegt sind, einschließlich Ihres eigenen Gartens.</li> <li>Regelmäßige Wartung verhindert stehendes Wasser in Pools und Überwucherung in Gärten.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Zuverlässiger Handwerker oder Auftragnehmer</h3> <ul style="text-align: justify;"> <li>Jemanden für kleine Reparaturen zur Verfügung zu haben, kann teure Langzeitschäden verhindern.</li> <li>Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, hilft eine schnelle Reaktion bei Problemen, die Gäste zufrieden zu stellen.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">2. Ihre Immobilie aus der Ferne sichern</h2> <p style="text-align: justify;">Wie wir alle wissen, ist die Sicherheit Ihres Ferienhauses eine der Hauptanliegen, besonders wenn Sie nicht regelmäßig vor Ort sein können.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Alarmanlage und Überwachungskameras installieren</h3> <ul style="text-align: justify;"> <li>Ein gutes Sicherheitssystem kann Einbrüche abschrecken und ermöglicht Fernüberwachung.</li> <li>Smarte Schlösser ermöglichen es Ihnen, den Zugang digital zu gewähren und zu widerrufen.</li> <li>Wenn Sie sich für ein überwachten System entscheiden, kann die Polizei im Falle eines Einbruchs zur Immobilie geschickt werden.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Smarte Haustechnologie nutzen</h3> <ul style="text-align: justify;"> <li>Zeitgesteuerte Lichter erzeugen den Eindruck von Anwesenheit.</li> <li>Fernsteuerbare Heizung und Klimaanlage verhindern Feuchtigkeit und extreme Temperaturen, die Innenräume beschädigen können.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Versicherungspolice überprüfen</h3> <ul style="text-align: justify;"> <li style="text-align: justify;">Stellen Sie sicher, dass Ihre Hausversicherung Diebstahl, Schäden und Haftpflicht (besonders wenn Sie Ihre Immobilie vermieten) abdeckt.</li> <li style="text-align: justify;">Wenn Ihre Immobilie lange Zeit leer steht, bestätigen Sie, dass Ihre Police unter diesen Bedingungen gültig bleibt.</li> <li style="text-align: justify;">Einige Versicherungsunternehmen bieten jetzt Schutz vor Hausbesetzern an – es könnte sich lohnen, diese Optionen zu prüfen.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">3. Versorgungsrechnungen und Zahlungen im Blick behalten</h2> <p style="text-align: justify;">Vermeiden Sie Unterbrechungen und unerwartete Strafen, indem Sie essentielle Zahlungen automatisieren.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Daueraufträge einrichten</h3> <p style="text-align: justify;">Richten Sie automatische Zahlungen für folgende Dienste ein:</p> <ul style="text-align: justify;"> <li>Strom- und Wasserrechnungen</li> <li>Internet- und Haussicherheitsdienste</li> <li>Gemeinschaftsgebühren und Grundsteuern (IBI-Steuer)</li> <li>Kfz-Steuer (wenn Sie ein Auto in Spanien haben)</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Versorgungsnutzung überwachen</h3> <ul style="text-align: justify;"> <li style="text-align: justify;">Bei langfristigem Leerstand halten Sie Wasser- und Stromverbrauch minimal, aber stellen Sie sicher, dass Rohre und Geräte gelegentlich überprüft werden, um Probleme zu vermeiden.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Versorgungsdienste saisonal anpassen</h3> <ul style="text-align: justify;"> <li>Reduzieren Sie unnötigen Energieverbrauch, aber erhalten Sie Belüftung und minimale Heizung, um Feuchtigkeit und Schimmel zu verhindern.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">4. Verschlechterung der Immobilie verhindern</h2> <p style="text-align: justify;">Eine leerstehende Immobilie kann unerwartete Probleme entwickeln, wenn sie nicht überprüft wird – aber Sie können diese häufigen Probleme verhindern:</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Feuchtigkeit und Belüftung kontrollieren</h3> <ul style="text-align: justify;"> <li>Halten Sie Kleiderschränke und Schubladen offen, wenn die Immobilie leer steht, um muffige Gerüche zu vermeiden.</li> <li>Verwenden Sie Luftentfeuchter oder Feuchtigkeitsabsorber, besonders in feuchten Gebieten.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen</h3> <ul style="text-align: justify;"> <li>Planen Sie vorbeugende Behandlungen gegen häufige spanische Schädlinge (z. B. Ameisen und Kakerlaken).</li> <li>Entfernen Sie stehendes Wasser, das Insekten anziehen könnte.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Auf Lecks und strukturelle Probleme überprüfen</h3> <ul> <li style="text-align: justify;">Wasserschäden können sich schnell ausweiten – regelmäßige Inspektionen können Probleme erkennen, bevor sie sich verschlimmern.</li> <li style="text-align: justify;">Weisen Sie Ihren Hausverwalter an, nach Anzeichen von Lecks, Rissen oder Schimmel zu suchen.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">5. Rechtliche und steuerliche Verpflichtungen einhalten</h2> <p>Der Besitz einer Immobilie in Spanien bringt laufende steuerliche und rechtliche Verpflichtungen mit sich, die sich im Laufe der Zeit ändern können.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Über lokale Vorschriften informiert bleiben</h3> <ul> <li>Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, überprüfen Sie die neuesten Anforderungen für Mietlizenzen und Steuervorschriften.</li> <li>Wenn sich Ihre Immobilie in einer Gemeinschaft befindet, stellen Sie sicher, dass Sie über etwaige Jahreshauptversammlungen informiert werden, die während Ihrer Abwesenheit stattfinden.</li> <li>Stellen Sie die Einhaltung aller spezifischen Vorschriften für touristische Vermietungen in Ihrer Region sicher.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Ihre steuerlichen Verpflichtungen als Nichtansässiger verstehen</h3> <ul> <li style="text-align: justify;">Sie müssen Ihre <a class="color-primary link-secondary" title="Mieteinnahmen deklarieren" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/mieteinnahmen">Mieteinnahmen deklarieren</a>, unabhängig davon, ob Sie das ganze Jahr über oder nur teilweise vermieten. Dies erfolgt jährlich im Januar, aber wir empfehlen, sich im Voraus vorzubereiten, um eine fristgerechte Einreichung sicherzustellen. Dies geschieht über das Steuerformular Modelo 210.</li> <li style="text-align: justify;">Wenn Ihre Immobilie das ganze Jahr über leer steht, müssen Sie die <a class="color-primary link-secondary" title="Einkommensteuer für Nichtansässige" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/unterstelltes-einkommen">Einkommensteuer für Nichtansässige</a> (über das Formular Modelo 210) jährlich bis zum 31. Dezember einreichen.</li> </ul> <p>Benötigen Sie Hilfe bei den Steuern für Nichtansässige? IberianTax ist auf die Unterstützung von nicht ansässigen Immobilieneigentümern spezialisiert, um die Einhaltung der spanischen Steuergesetze sicherzustellen und Bußgelder zu vermeiden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">6. Vorbereitung auf Ihren nächsten Besuch oder Gästebesuche</h2> <p>Bevor Sie oder Ihre Gäste ankommen, stellen Sie sicher, dass alles für einen reibungslosen Aufenthalt vorbereitet ist.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Inspektionen vor der Ankunft</h3> <ul> <li>Überprüfen Sie die Funktionalität von Geräten, Warmwasserbereitern und Klimaanlagen vor der Ankunft.</li> <li>Stellen Sie sicher, dass Schlüssel, Sicherheitscodes und Fernzugriffswerkzeuge einsatzbereit sind.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Vorrat an wichtigen Dingen auffüllen</h3> <ul> <li>Halten Sie grundlegende Dinge wie Toilettenartikel, Reinigungsprodukte und Küchenutensilien für sich selbst oder Gäste bereit.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wartung im Voraus planen</h3> <ul> <li>Planen Sie, wenn möglich, Inspektionen kurz vor Ihrer Ankunft, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist.</li> </ul> <p> </p> <p style="text-align: justify;">Die Instandhaltung eines Ferienhauses in Spanien, während Sie im Ausland leben, muss nicht stressig sein. Mit der richtigen lokalen Unterstützung, intelligenten Sicherheitsmaßnahmen und einem strukturierten Ansatz können Sie sicherstellen, dass Ihre Immobilie das ganze Jahr über in optimalem Zustand bleibt.</p> <p style="text-align: justify;">Bei IberianTax <a class="color-primary link-secondary" title="helfen wir nicht ansässigen Immobilieneigentümern" href="https://www.iberiantax.com/de/so-funktionierts">helfen wir nicht ansässigen Immobilieneigentümern</a>, die spanischen Steuergesetze einzuhalten und so</p> <p style="text-align: justify;">Benötigen Sie Hilfe bei Ihren Steuerpflichten als Nichtansässiger? <a class="color-primary link-secondary" title=" Kontaktieren Sie uns noch heute " href="https://www.iberiantax.com/de/kontakt">Kontaktieren Sie uns noch heute </a>für eine fachkundige Beratung!</p>

Nicht-Residentensteuer in Spanien 2024
Steuerleitfaden für Nicht-Residenten für Spanien 2024: wichtige Fristen, Miet- und Kapitalertragssteuer und SEPA-Zahlungen.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;"><strong>Nicht-Residenten, die eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen jährlich die Steuererklärung Modelo 210 einreichen</strong>. Dieser Leitfaden bietet eine umfassende Übersicht über das <strong>Steuerjahr 2024 (zu erklären in 2025)</strong>, einschließlich <strong>wichtiger Fristen, Kapitalertragssteuerpflichten, direkter SEPA-Lastschriftzahlungen und wichtiger Regeln für unterstelltes Einkommen (Imputed Income) und Mieteinnahmen</strong>.</p> <p style="text-align: justify;">Bei <strong>IberianTax </strong>vereinfachen wir diesen Prozess, sodass Sie Ihre Steuererklärung ohne spanische digitale Signatur oder Steuerkenntnisse problemlos einreichen können.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Wer muss eine Steuererklärung für Nicht-Residenten abgeben?</h2> <p style="text-align: justify;">Alle <strong>Nicht-Residenten mit Immobilien in Spanien </strong>müssen mindestens einmal pro Jahr eine <strong>Modelo-210-Steuererklärung </strong>für <strong>unterstelltes Einkommen </strong>(auch wenn die Immobilie nicht vermietet und nur privat genutzt wird) einreichen.</p> <p style="text-align: justify;">Falls die Immobilie <strong>vermietet wird</strong>, muss der Eigentümer <strong>Mieteinnahmen erklären und die entsprechende Steuer zahlen</strong>.</p> <p style="text-align: justify;">Falls die Immobilie <strong>2024 verkauft wurde</strong>, muss der Verkäufer innerhalb von <strong>vier Monaten</strong> nach dem Verkaufsdatum eine <strong>Kapitalertragssteuererklärung</strong> einreichen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Wichtige Fristen für das Steuerjahr 2024 (Erklärung in 2025)</h2> <table style="border-collapse: collapse; width: 99.9809%; height: 127.273px;" border="1"> <tbody> <tr style="height: 18.1818px;"> <td style="width: 24.6866%; height: 18.1818px;"><strong>Steuerart</strong></td> <td style="width: 24.6866%; height: 18.1818px;"><strong>Zeitraum</strong></td> <td style="width: 24.6866%; height: 18.1818px;"><strong>Abgabefrist</strong></td> <td style="width: 24.6866%; height: 18.1818px;"><strong>Frist für SEPA-Lastschrift</strong></td> </tr> <tr style="height: 36.3636px;"> <td style="width: 24.6866%; height: 36.3636px;"><strong>Unterstelltes Einkommen (nicht vermietete Immobilien) </strong></td> <td style="width: 24.6866%; height: 36.3636px;">Januar - Dezember 2024 </td> <td style="width: 24.6866%; height: 36.3636px;">31. Dezember 2025 </td> <td style="width: 24.6866%; height: 36.3636px;">20. Dezember 2025</td> </tr> <tr style="height: 36.3636px;"> <td style="width: 24.6866%; height: 36.3636px;"><strong>Mieteinnahmen (neues jährliches System) </strong></td> <td style="width: 24.6866%; height: 36.3636px;">Januar - Dezember 2024 </td> <td style="width: 24.6866%; height: 36.3636px;">15. Januar 2025 </td> <td style="width: 24.6866%; height: 36.3636px;">20. Januar 2025</td> </tr> <tr style="height: 36.3636px;"> <td style="width: 24.6866%; height: 36.3636px;"><strong>Kapitalertragssteuer (Immobilienverkauf)</strong></td> <td style="width: 24.6866%; height: 36.3636px;">Verkaufsdatum 2024 </td> <td style="width: 24.6866%; height: 36.3636px;">4 Monate nach dem Verkauf </td> <td style="width: 24.6866%; height: 36.3636px;">Nicht verfügbar</td> </tr> </tbody> </table> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Änderung bei der Erklärung von Mieteinnahmen (Jährliche statt vierteljährliche Abgabe)</h2> <p style="text-align: justify;">Seit 2024 müssen<strong> Nicht-Residenten ihre Mieteinnahmen</strong> einmal jährlich statt vierteljährlich erklären.</p> <ul style="text-align: justify;"> <li><strong>Mieteinnahmen für 2024 </strong>müssen zwischen <strong>1. Januar - 20. Januar 2025 </strong>erklärt werden.</li> <li>Dies ersetzt das frühere System mit <strong>vierteljährlichen Erklärungen.</strong></li> </ul> <p style="text-align: justify;"><strong>Beispiel: Vermietung einer Immobilie in 2024</strong></p> <p style="text-align: justify;">Falls Ihre Immobilie von Januar bis Juni 2024 vermietet war:</p> <p style="text-align: justify;">Sie müssen eine einzige Modelo-210-Erklärung im Januar 2025 für alle Mieteinnahmen 2024 einreichen.</p> <p style="text-align: justify;">Falls die Immobilie im zweiten Halbjahr 2024 nicht vermietet wurde:</p> <p style="text-align: justify;">Sie müssen zusätzlich eine separate Modelo-210-Erklärung für unterstelltes Einkommen bis 31. Dezember 2025 abgeben.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Kapitalertragssteuer für Nicht-Residenten (Modelo 210 bei Immobilienverkauf)</h2> <p style="text-align: justify;">Falls eine <strong>Nicht-Residenten-Immobilie in Spanien</strong> verkauft wurde, muss innerhalb von vier Monaten nach dem Verkaufsdatum eine Kapitalertragssteuererklärung (Modelo 210) eingereicht werden.</p> <ul style="text-align: justify;"> <li><strong>Kapitalertragssteuer-Satz</strong>: 19% für alle Nicht-Residenten (EU und Nicht-EU).</li> <li><strong>Einbehaltung von 3% durch den Käufer: </strong>Der Käufer muss 3% des Verkaufspreises einbehalten und an das Finanzamt als Vorauszahlung auf die Kapitalertragssteuer abführen.</li> <li>Falls die geschuldete Steuer <strong>geringer ist als die einbehaltenen 3%</strong>, kann der Verkäufer die <strong>Rückerstattung </strong>der Differenz beantragen.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Direkte SEPA-Lastschriftzahlungen (Zweites Jahr der Nutzung)</h2> <p style="text-align: justify;">Seit <strong>2024 </strong>können <strong>Nicht-Residenten ihre Steuern </strong>per Lastschrift von einem SEPA-Bankkonto zahlen.</p> <p style="text-align: justify;">Allerdings gab es im ersten Jahr eine Verzögerung bei der Zahlungsabwicklung:</p> <p style="text-align: justify;">Steuern von Nicht-Residenten mit SEPA-Konten wurden ca. 20 Tage später abgebucht als bei Steuerpflichtigen mit spanischen Bankkonten.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Wichtige Erkenntnisse:</strong></p> <ul style="text-align: justify;"> <li><strong>SEPA-Lastschrift funktioniert als Zahlungsmethode</strong> und ist eine praktische Alternative für Steuerpflichtige ohne spanisches Bankkonto.</li> <li>Steuerzahler sollten jedoch mit <strong>Verzögerungen bei der Abbuchung rechnen</strong>.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Unterstelltes Einkommen: 2% vs. 1,1%</h2> <p style="text-align: justify;">Falls eine Immobilie <strong>nicht vermietet wurde</strong>, unterliegt sie der Steuer auf <strong>unterstelltes Einkommen</strong>.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Allgemeine Regel:</strong></p> <p style="text-align: justify;">Die Bemessungsgrundlage beträgt 2% des Katasterwertes (wie auf der IBI-Rechnung angegeben).</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Ausnahme:</strong></p> <p style="text-align: justify;">Falls die Gemeinde in den letzten 10 Jahren (seit 2014) eine allgemeine Kollektivrevision durchgeführt hat, gilt der reduzierte Satz von 1,1%.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Möchten Sie Ihre Steuer auf unterstelltes Einkommen schnell berechnen?</strong></p> <p style="text-align: justify;">Nutzen Sie unseren <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/steuerrechner/steuern-fur-nicht-residenten"><strong>Nicht-Residenten Steuerrechner </strong></a>für eine sofortige Schätzung.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verspätete Abgabe: Strafen & Zinsen</h2> <p style="text-align: justify;">Falls die Fristen für 2025 nicht eingehalten werden, können folgende Strafen anfallen:</p> <ul style="text-align: justify;"> <li>Mindestens 50% der geschuldeten Steuer als Strafe bei Aufforderung durch das Finanzamt.</li> <li>Zusätzliche Zinsen auf unbeglichene Steuerbeträge.</li> <li>Reduzierte Strafen bis zu 15%, wenn die Steuer freiwillig vor einer Aufforderung eingereicht wird.</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Frühzeitige Einreichung über IberianTax hilft, Strafen zu vermeiden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Warum IberianTax wählen?</h2> <p style="text-align: justify;">✔ 100% Online-Abgabe – Kein spanisches digitales Zertifikat erforderlich.<br />✔ Automatische Berechnungen – Korrekte Steuererklärung garantiert.<br />✔ Sichere Zahlungsmethoden – SEPA-Lastschrift oder alternative Zahlungsmethoden.<br />✔ Experten-Unterstützung – Unser Team sorgt für Steuerkonformität.</p> <p style="text-align: justify;">Beginnen Sie jetzt Ihre Steuererklärung für 2024 auf IberianTax.com und stellen Sie sicher, dass Sie alle steuerlichen Verpflichtungen in Spanien erfüllen.</p> <p style="text-align: justify;"> </p>

Grunderwerbsteuer (ITP) in Spanien: Ein Leitfaden für nicht ansässige Käufer
Wenn Sie den Kauf einer Immobilie in Spanien planen, sollten Sie sich unbedingt über die Grunderwerbssteuer (ITP) informieren.
Mehr lesen<p>Wenn Sie planen, als Nicht-Resident eine Immobilie in Spanien zu kaufen, sollten Sie alle damit verbundenen Kosten berücksichtigen – einschließlich der Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales, ITP).</p> <p>Diese Steuer gilt für den Erwerb von Gebrauchtimmobilien und gehört zu den größten Ausgaben beim Immobilienkauf. In diesem Leitfaden erklären wir, was die ITP ist, wie sie berechnet wird und was nicht ansässige Käufer beachten sollten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Was ist die Grunderwerbsteuer (ITP)?</h2> <p>Die ITP ist eine Steuer, die auf den Kauf von gebrauchten Immobilien (Wiederverkaufsobjekten) in Spanien erhoben wird. Im Gegensatz zu Neubauten, die der Mehrwertsteuer (IVA) und der Stempelsteuer (AJD) unterliegen, fällt bei Gebrauchtimmobilien die ITP an.</p> <p>Diese Steuer muss vom Käufer innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf entrichtet werden. Da es sich um eine regionale Steuer handelt, legt jede spanische Autonome Gemeinschaft eigene Steuersätze und Regeln fest – in der Regel zwischen 6 % und 10 %.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wie wird die ITP berechnet?</h2> <p>Die Höhe der zu zahlenden ITP richtet sich nach dem höheren der beiden folgenden Werte:</p> <ul> <li>Dem im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreis oder</li> <li>Dem von der regionalen Steuerbehörde festgelegten Valor de Referencia (Referenzwert).</li> </ul> <p>Der Valor de Referencia unterscheidet sich vom Katasterwert, da er auf Marktdaten basiert und einen realistischen Marktwert für steuerliche Zwecke widerspiegeln soll.</p> <p>Der Steuersatz variiert je nach Autonomer Gemeinschaft, daher sollten Sie sich über die aktuellen Sätze in der jeweiligen Region informieren.</p> <p><strong>Beispielrechnung:</strong></p> <ul> <li>Kaufpreis der Immobilie: 250.000 €</li> <li>Valor de Referencia: 260.000 €</li> <li>Regionaler ITP-Satz: 8 %</li> <li>Fällige ITP: 260.000 € × 8 % = 20.800 €</li> </ul> <p>Stellen Sie sicher, dass Sie den aktuellen ITP-Satz der jeweiligen Region überprüfen, in der sich die Immobilie befindet.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wann und wie wird die ITP gezahlt?</h2> <p>Die ITP muss innerhalb von <strong>30 Werktagen</strong> nach Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde (escritura pública) entrichtet werden. Bei verspäteter Zahlung können Strafzuschläge und Zinsen anfallen.</p> <p><strong>Schritte zur Zahlung der ITP:</strong></p> <ol> <li>Ausfüllen des Steuerformulars <strong>Modelo 600</strong>.</li> <li>Einreichung des Formulars und Zahlung der Steuer beim regionalen Finanzamt oder einer autorisierten Bank.</li> <li>Vorlage der Zahlungsbestätigung bei der Eintragung der Immobilie ins Grundbuch (<strong>Registro de la Propiedad</strong>).</li> </ol> <p>Einige Regionen bieten Online-Zahlungen an, während in anderen eine persönliche Einreichung erforderlich ist. Informieren Sie sich daher immer bei den örtlichen Behörden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Gibt es Ermäßigungen oder Befreiungen?</h2> <p>Eine vollständige Befreiung von der ITP gibt es nicht, aber einige Käufer können von reduzierten Sätzen profitieren.</p> <p><strong>Mögliche Ermäßigungen (abhängig von der Region):</strong></p> <ul> <li>Erstkäufer unter 35 Jahren zahlen oft reduzierte Sätze von 4 % bis 5 %.</li> <li>Käufer mit Behinderungen oder kinderreiche Familien können ebenfalls Vergünstigungen erhalten.</li> <li>Immobilien, die für sozialen Wohnraum bestimmt sind, können steuerliche Vorteile genießen.</li> </ul> <p><strong>Wichtig</strong>: Diese Ermäßigungen gelten in der Regel nur für Steueransässige in Spanien. Als Nicht-Resident sollten Sie mit dem vollen regulären ITP-Satz in Ihrer Region rechnen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Was passiert, wenn die ITP nicht gezahlt wird?</h2> <p>Eine verspätete oder nicht erfolgte Zahlung der ITP kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:</p> <ul> <li>Verzugszinsen und Strafzahlungen durch die spanischen Steuerbehörden.</li> <li>Einschränkungen bei der Eintragung, dem Verkauf oder der Übertragung der Immobilie, bis die Steuer beglichen ist.</li> </ul> <p>Auch wenn die Nichtzahlung den Kaufvertrag nicht ungültig macht, kann dies in Zukunft zu Problemen führen – insbesondere, wenn Sie die Immobilie weiterverkaufen oder vermieten möchten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">ITP in Ihr Budget einplanen</h2> <p>Beim Immobilienkauf in Spanien sollten Sie alle Erwerbskosten berücksichtigen – einschließlich ITP, Notar- und Grundbuchgebühren sowie Anwaltskosten. Eine sorgfältige Planung hilft Ihnen, unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Vereinfachung der Steuerpflichten für Nicht-Residenten</h2> <p>Bei IberianTax erleichtern wir die Steuerpflichten für nicht ansässige Immobilieneigentümer in Spanien. Unsere Plattform unterstützt Sie bei wichtigen Steuerverpflichtungen wie:</p> <ul> <li>Modelo 210 (Steuer auf fiktive Einkünfte für eigengenutzte Immobilien sowie Mietsteuern).</li> <li>Kapitalertragssteuer beim Immobilienverkauf.</li> </ul> <p>Dank automatisierter Steuererklärungen und klarer Anleitungen stellen wir sicher, dass Ihre Steuern korrekt und fristgerecht eingereicht werden – damit Sie Ihre Immobilie sorgenfrei genießen können.</p> <p><strong><a class="color-primary link-secondary" href="iberiantax.com/register">Melden Sie</a> sich für kostenlose Erinnerungen an Steuerfristen an und verpassen Sie keine wichtige Frist. 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Spaniens vorgeschlagene 100%-Steuer auf Immobilienkäufe durch Nicht-EU-Bürger: Was sie bedeuten könnte
Spanien hat eine mutige neue Maßnahme angekündigt, die sich erheblich auf künftige Immobilienkäufe von Nicht-EU-Bürgern auswirken könnte.
Mehr lesen<p>Spanien hat eine mutige neue Maßnahme angekündigt, die zukünftige Immobilienkäufe durch Nicht-Residenten, insbesondere aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, wie Großbritannien, erheblich beeinflussen könnte. Premierminister Pedro Sánchez enthüllte im Januar Pläne, eine 100%-Steuer auf den Wert von Immobilien zu erheben, die von Nicht-Residenten aus Nicht-EU-Ländern gekauft werden. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die Wohnungsprobleme des Landes anzugehen, hat jedoch Fragen und Bedenken bei potenziellen Hauskäufern aufgeworfen.</p> <p>Hier ist alles, was Sie über die vorgeschlagene Steuer und ihre möglichen Auswirkungen wissen müssen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Was ist die vorgeschlagene 100%-Immobiliensteuer?</h2> <p>Beim Kauf einer Immobilie in Spanien müssen Sie die sogenannte „Grunderwerbsteuer“ zahlen, ähnlich wie die Stempelsteuer im Vereinigten Königreich. Diese Steuer variiert je nach Region, in der Sie kaufen, und liegt typischerweise zwischen 6-10% des Immobilienwerts. Sie hängt auch davon ab, ob es sich um einen Wiederverkauf oder einen Neubau handelt.</p> <p>Nach dem neuen Vorschlag, der diese Woche angekündigt wurde, könnten Nicht-Residenten aus Nicht-EU-Ländern beim Immobilienkauf in Spanien eine Steuer in Höhe von 100% des Immobilienwerts zahlen müssen. Der Vorschlag soll spekulative Immobilieninvestitionen entmutigen, bei denen Häuser gekauft und lange leer stehen oder zur Erzielung von Mieteinnahmen genutzt werden.</p> <p>Es ist wichtig zu erwähnen, dass sich die Maßnahme derzeit nur im Ankündigungsstadium befindet und noch kein formeller Vorschlag entwickelt wurde.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Warum führt Spanien diese Steuer ein?</h2> <p>Spanien verzeichnet steigende Immobilienpreise und ein begrenztes Angebot an erschwinglichem Wohnraum für Einwohner. Laut der spanischen Regierung kauften allein im Jahr 2023 Nicht-EU-Bürger 27.000 Immobilien im Land.</p> <p>Premierminister Sánchez betonte die Notwendigkeit, dieses Ungleichgewicht anzugehen, und erklärte: „Der Westen steht vor einer entscheidenden Herausforderung: keine Gesellschaft zu werden, die in zwei Klassen geteilt ist – reiche Vermieter und arme Mieter.“ Der Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Strategie, den Wohnraum für Einwohner zu priorisieren.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wer könnte betroffen sein?</h2> <p>Die vorgeschlagene Steuer richtet sich an Nicht-Residenten aus Nicht-EU-Ländern, einschließlich britischer Staatsbürger, die nach dem Brexit Nicht-EU-Bürger wurden. Personen, die weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen, gelten als Nicht-Residenten und könnten dieser Steuer unterliegen, wenn sie eine Immobilie kaufen. Hauskäufe von EU-Bürgern bleiben von diesen Maßnahmen unberührt.</p> <p>Diese Maßnahme könnte folgende Auswirkungen haben:</p> <ul> <li>Potenzielle Käufer, die Ferienhäuser oder Mietobjekte suchen.</li> <li>Aktuelle Hausbesitzer, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, Immobilien an Nicht-Residenten weiterzuverkaufen.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Umfassendere Wohnungsreformen in Spanien</h2> <p>Die vorgeschlagene Steuer ist nur ein Teil eines umfassenden Plans, um die Wohnraumkrise in Spanien zu bewältigen. Zu den weiteren von der Regierung angekündigten Maßnahmen gehören:</p> <ul> <li>Steuerliche Anreize für Vermieter, die bezahlbaren Wohnraum bereitstellen.</li> <li>Erhöhte Regulierung und Besteuerung von kurzfristigen Touristenvermietungen, um sicherzustellen, dass sie Hotels nicht unterbieten oder zu Wohnungsengpässen beitragen.</li> <li>Öffentliche Wohnungsinitiativen, wie die Übertragung von über 3.000 Wohnungen an eine neue öffentliche Wohnungsbehörde.</li> </ul> <p>Diese Reformen sollen einen ausgewogeneren Wohnungsmarkt schaffen und die wachsende Kluft zwischen Vermietern und Mietern verringern.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Was sollten Nicht-Residenten tun?</h2> <p>Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuer bisher lediglich eine Ankündigung von Pedro Sánchez ist und noch nicht in Kraft getreten ist. Bis sie in das spanische Gesetz aufgenommen wird, bleiben die aktuellen Verfahren voraussichtlich unverändert.</p> <p>Informiert und vorbereitet zu bleiben, ist der Schlüssel, um mit diesen sich ändernden Vorschriften umzugehen. Wir halten Sie über alle neuen Entwicklungen auf dem Laufenden.</p> <p> </p>

Warum die Zahlung von Steuern für den zukünftigen Verkauf Ihrer spanischen Immobilie wichtig ist
Nicht-Residenten in Spanien müssen Steuern zahlen, um Strafen zu vermeiden und Verkäufe zu sichern. IberianTax macht den Prozess einfach und günstig!
Mehr lesen<p>Eine Immobilie in Spanien als Nicht-Resident zu besitzen, ist für viele ein Traum, bringt jedoch wichtige Verpflichtungen mit sich – insbesondere im Hinblick auf Steuern. Ihre Steuern im Griff zu haben, ist nicht nur wichtig, um Strafen zu vermeiden, sondern auch entscheidend, wenn Sie Ihre Immobilie zukünftig verkaufen möchten.</p> <p>In diesem Blogbeitrag erklären wir, warum die Zahlung von spanischen Immobiliensteuern so wichtig ist und wie sie sich auf einen zukünftigen Verkauf auswirken könnte. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie IberianTax den Steuerprozess für Nicht-Residenten einfach und kostengünstig gestalten kann.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuern für Nicht-Residenten in Spanien verstehen</h2> <p>Als Nicht-Resident mit Immobilienbesitz in Spanien gibt es einige wichtige Steuern, die Sie zahlen müssen:</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles):</h3> <p>Dies ist die jährliche Grundsteuer, die an Ihre lokale Gemeinde gezahlt wird. Sie basiert auf dem Katasterwert Ihrer Immobilie.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">2. Nicht-Residenten-Steuer:</h3> <p>Wenn Sie Ihre spanische Immobilie vermieten, müssen Sie alle <a class="color-primary link-secondary" title="Einkünfte angeben" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/mieteinnahmen" target="_blank" rel="noopener">Einkünfte angeben</a>. Aber auch wenn Sie Ihre Immobilie nicht vermieten, gilt sie in Spanien als <a class="color-primary link-secondary" title="unterstelltes Einkommen" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/unterstelltes-einkommen" target="_blank" rel="noopener">unterstelltes Einkommen</a>.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">3. Kapitalertragssteuer (CGT):</h3> <p>Beim Verkauf Ihrer Immobilie müssen Sie möglicherweise <a class="color-primary link-secondary" title="Kapitalertragssteuer" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/kapitalertragssteuer" target="_blank" rel="noopener">Kapitalertragssteuer</a> auf den Gewinn zahlen. Nicht eingereichte jährliche Steuern können die Berechnung erschweren.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">4. Lokale Plusvalía-Steuer:</h3> <p>Neben der Kapitalertragssteuer fällt auch die Plusvalía-Steuer an. Diese Steuer wird auf die Wertsteigerung von städtischem Boden erhoben, wenn die Immobilie übertragen, verkauft oder vererbt wird. Der Käufer muss diese Steuer einbehalten und an die Steuerbehörden zahlen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Auswirkungen unbezahlter Steuern auf den Verkauf</h2> <p>Unbezahlte Steuern können beim Verkauf Ihrer spanischen Immobilie erhebliche Probleme verursachen:</p> <ul> <li><strong>Verzögerungen im Verkaufsprozess:</strong></li> </ul> <p>Käufer oder ihre Anwälte prüfen die Steuerlast. Entdeckte Schulden müssen geklärt werden, was den Verkauf verzögern oder sogar scheitern lassen kann.</p> <ul> <li><strong>Grundbucheinträge</strong>:</li> </ul> <p>Spanische Behörden können eine Belastung auf Immobilien mit unbezahlten Steuern legen, was den Verkauf erschwert.</p> <ul> <li><strong>Risiken für Käufer:</strong></li> </ul> <p>Ungeklärte Steuerverbindlichkeiten können auf Käufer übergehen und Ihre Immobilie weniger attraktiv machen.</p> <ul> <li><strong>Erhöhte Kosten für Sie:</strong></li> </ul> <p>Strafen, Zinsen und Anwaltskosten für unbezahlte Steuern reduzieren Ihren Gewinn erheblich.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Vorteile der Steuerkonformität</h2> <p>Die pünktliche Zahlung Ihrer Steuern als Nicht-Resident bietet zahlreiche Vorteile, besonders wenn Sie planen, Ihre Immobilie später zu verkaufen:</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. Reibungsloser Verkaufsprozess:</h3> <p>Die frühzeitige Erfüllung Ihrer Steuerpflichten sorgt für unkomplizierte Transaktionen ohne unerwartete Überraschungen.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">2. Höheres Vertrauen der Käufer:</h3> <p>Käufer bevorzugen saubere, gut gepflegte Immobilien ohne rechtliche Komplikationen.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">3. Maximierter Gewinn:</h3> <p>Durch die Vermeidung von Bußgeldern und Zinsen bleibt Ihnen mehr vom Verkaufserlös.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuerkonformität mit IberianTax vereinfachen</h2> <p>Die Steuerverwaltung als Nicht-Resident in Spanien kann überwältigend wirken, muss sie aber nicht. Mit IberianTax haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Steuerpflichten von Experten übernommen werden. So können wir Ihnen helfen:</p> <ul> <li><strong>Stressfreie Steuerkonformität:</strong> Wir übernehmen alles – von der Berechnung Ihrer jährlichen Steuern bis zur Einreichung und Zahlung. Keine verwirrenden Formulare oder unnötige Komplikationen.</li> <li><strong>Kostengünstiger Service</strong>: Vermeiden Sie teure Anwaltsgebühren und erhalten Sie dennoch erstklassigen Service. Wir bieten eine erschwingliche Lösung ab nur 34,95 €, speziell für Nicht-Residenten.</li> <li><strong>Garantierte Genauigkeit</strong>: Unser Expertenteam sorgt für korrekte Angaben, sodass Sie sich keine Sorgen über Strafen, Zinsen oder andere Sanktionen machen müssen.</li> <li><strong>Kundenorientierter Support:</strong> Fragen? Beratung nötig? Unser freundliches Team steht Ihnen jederzeit zur Seite, ob Sie das erste Mal Ihre Steuern einreichen oder Unterstützung benötigen.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schützen Sie Ihre zukünftigen Immobilienverkäufe durch Steuerzahlungen</h2> <p>Als Nicht-Resident Immobiliensteuern in Spanien zu zahlen, ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung – es ist auch eine kluge Entscheidung, um Ihre Investitionen zu schützen. Die Einhaltung der Vorschriften spart Ihnen Zeit, Geld und Stress beim späteren Verkauf Ihrer Immobilie.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Bereit, Ihre Steuerpflichten zu vereinfachen?</h2> <p>Lassen Sie sich von IberianTax helfen, den <a class="color-primary link-secondary" title="Prozess der Steuerverwaltung mühelos zu gestalten" href="https://www.iberiantax.com/de/so-funktionierts" target="_blank" rel="noopener">Prozess der Steuerverwaltung mühelos zu gestalten</a>. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei jedem Schritt.</p>

Was ist eine NIE und welche Arten von NIE gibt es in Spanien?
Die NIE ist für Steuerzahlungen und Transaktionen in Spanien notwendig. IberianTax vereinfacht den Prozess.
Mehr lesen<p>Wenn Sie in Spanien leben, investieren oder Eigentum besitzen möchten, haben Sie wahrscheinlich schon vom NIE (Número de Identificación de Extranjero) gehört. Diese Steueridentifikationsnummer ist unerlässlich für Ausländer, die finanzielle, rechtliche oder offizielle Aktivitäten in Spanien durchführen möchten.</p> <p>Was genau ist ein NIE und warum brauchen Sie es? In diesem Beitrag erklären wir alles, was Sie wissen müssen, einschließlich der verschiedenen Arten von NIE und wie man einen beantragt. Ob Sie ein Nichtansässiger mit Immobilieneigentum sind oder planen, Spanien zu Ihrem Zuhause zu machen, das Verständnis des NIE ist ein wichtiger erster Schritt.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Was ist ein NIE?</h2> <p>Das NIE ist eine spanische Steueridentifikationsnummer, die an Nichtspanier vergeben wird. Ein NIE zu haben, ist gesetzlich erforderlich für Ausländer, die in Spanien bestimmte Aktivitäten durchführen, einschließlich:</p> <ul> <li>Kauf oder Verkauf von Immobilien</li> <li>Steuererklärung (als Resident oder Nicht-Resident)</li> <li>Eröffnung eines Bankkontos</li> <li>Einrichtung von Versorgungsdiensten (Strom, Wasser, Internet)</li> <li>Unterzeichnung von Verträgen (z. B. Hypotheken, Mietverträge)</li> <li>Unternehmensgründung oder Arbeit in Spanien</li> </ul> <p>Man kann es sich als Ihre persönliche ID-Nummer für finanzielle und rechtliche Zwecke in Spanien vorstellen. Ohne sie werden viele Prozesse, insbesondere Immobiliengeschäfte, unmöglich.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Die beiden Arten von NIE in Spanien</h2> <p>Es gibt zwei Hauptarten von NIE-Nummern, die je nach Ihren Umständen erforderlich sind:</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. NIE Nummer (weiße NIE-Papier)</h3> <p>Dies ist eine grundlegende Identifikationsnummer/dokument für Inhaber eines EU-Passes. Es handelt sich normalerweise um eine Nummer auf einem weißen A4-Papier, die unbegrenzte Gültigkeit hat, jedoch nicht für die Residenz.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">2. NIE-Karte (grünes Papier)</h3> <p>Die NIE-Karte ist ein detaillierteres Dokument zur Aufenthaltsgenehmigung und dient als Nachweis für längeren Aufenthalt in Spanien (über 3 Monate). Sie wird nur an Personen vergeben, die in Spanien arbeiten, selbstständig sind, ein Studium mit Versicherung absolvieren, genügend Mittel und Versicherung haben oder einem bereits in Spanien lebenden Familienmitglied beitreten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wie man eine NIE beantragt</h2> <p>Der Antrag hängt davon ab, wo Sie sich befinden oder wo Sie derzeit wohnen.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Antragstellung in Spanien:</h3> <ol> <li>Vereinbaren Sie einen Termin bei einer spanischen Polizeistation oder Ausländerbehörde.</li> <li>Reichen Sie das ausgefüllte Formular EX-15 ein.</li> <li>Legen Sie Ihren Reisepass, einen Adressnachweis und Dokumente vor, die den Grund für den Antrag erläutern.</li> </ol> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Antragstellung von außerhalb Spaniens</h3> <p>Wenn Sie nicht in Spanien sind, können Sie einen bevollmächtigten Vertreter beauftragen oder sich an die spanische Botschaft oder ein Konsulat wenden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verwendung eines rechtlichen Vertreters</h2> <p>Viele Antragsteller entscheiden sich dafür, die Hilfe eines Anwalts oder eines Bevollmächtigten in Anspruch zu nehmen, um den Prozess in ihrem Namen zu erledigen. Dies ist oft die einfachste Option und erleichtert den Ablauf erheblich.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Warum ist ein NIE für Nichtansässige mit Immobilien wichtig?</h2> <p>Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen oder kaufen möchten, ist ein NIE notwendig. Hier sind die Gründe:</p> <ul> <li><strong>Gesetzliche Anforderung:</strong> Ohne NIE können Sie keine Immobiliengeschäfte abschließen oder Steuern zahlen.</li> <li><strong>Steuerkonformität:</strong> Es ist wichtig für die jährliche Steuererklärung von <a class="color-primary link-secondary" title=" Nicht-Residenten " href="https://www.iberiantax.com/de/spanische-steuerpflichten-prufen" target="_blank" rel="noopener">Nicht-Residenten </a>und die Aktualisierung der Immobiliensteuern.</li> <li><strong>Versorgungsdienste</strong>: Für die Einrichtung von Strom, Wasser und Internet benötigen Sie ein NIE.</li> <li><strong>Reibungslose Transaktionen:</strong> Ob Kauf, Verkauf oder Verwaltung von Immobilien, ein NIE sorgt für einen reibungslosen Ablauf ohne Verzögerungen.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">IberianTax: Ihr Partner für Steuerkonformität als Nicht-Resident</h2> <p>Die spanischen Steuergesetze als Nicht-Resident zu verstehen, kann überwältigend erscheinen, aber das muss nicht sein. IberianTax hilft Ihnen, Ihre Steuern problemlos zu verwalten.</p> <ul> <li><strong>Erschwinglicher und professioneller Service:</strong> Unser Expertenteam kümmert sich um alles, von der Steuerberechnung bis zur Einreichung der Rückerstattungen.</li> <li><strong>Stressfreie Konformität: </strong>Keine Verwirrung oder Stress mehr – wir stellen sicher, dass Ihre Steuern korrekt und pünktlich eingereicht werden.</li> <li><strong>Personalisierte Beratung:</strong> Haben Sie Fragen zu Ihrem NIE oder Steuern? Wir geben klare Antworten.</li> <li><strong>Wir sprechen Ihre Sprache:</strong> Unsere Dienstleistungen sind in Englisch, Französisch und Deutsch verfügbar, sodass Sie keine Sprachbarrieren haben.<br />Starten Sie mit IberianTax noch heute</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Beginnen Sie noch heute mit IberianTax</h2> <p>Die Hilfe bei Ihren Steuern als Nichtansässiger in Spanien war noch nie so einfach. Unsere Online-Software wurde speziell für Nichtansässige Immobilienbesitzer in Spanien entwickelt, und wir haben bereits Tausenden geholfen, ihre Modelo 210-Formulare problemlos einzureichen.</p> <p>Hören Sie auf, sich um Ihre Steuern als Nichtansässiger zu sorgen, und genießen Sie Ihr spanisches Eigentum in vollen Zügen. Erstellen Sie noch heute Ihr <a class="color-primary link-secondary" title="kostenloses Konto" href="https://www.iberiantax.com/de/so-funktionierts" target="_blank" rel="noopener">kostenloses Konto</a> bei IberianTax.</p>

Wie man zu viel gezahlte Steuern vom spanischen Finanzamt zurückerhält
Mit IberianTax zu viel gezahlte Grundsteuern in Spanien zurückholen – ganz ohne elektronische Bescheinigung!
Mehr lesen<p>In bestimmten Fällen können Steuerzahler unbeabsichtigt zu viel Grundsteuer für Nicht-Residenten in Spanien zahlen. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie Fehlern bei der Meldung von Eigentumszeiträumen, der Anwendung des falschen Steuersatzes oder einem Missverständnis bei der Berechnung des fiktiven Einkommens. Glücklicherweise gibt es ein formelles Verfahren, um diese Überzahlungen zurückzufordern und die zu viel gezahlte Steuer zurückzuerhalten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Häufige Gründe für zu viel gezahlte Steuern</h2> <p>Überzahlungen entstehen in der Regel durch einfache Fehler oder Missverständnisse. Hier einige typische Szenarien:</p> <ol> <li>Fehler bei den Eigentumszeiten: Wenn eine Immobilie während des Steuerjahres erworben wurde, der Steuerzahler jedoch das Eigentum für das gesamte Jahr erklärt, kann es zu einer Überzahlung kommen. Die Steuern sollten entsprechend dem tatsächlichen Eigentumszeitraum im Jahr anteilig berechnet werden.</li> <li>Falscher Steuersatz: Nicht-Residenten aus der EU oder dem EWR werden mit einem ermäßigten Satz von 19% besteuert, im Vergleich zum Standardsteuersatz von 24% für andere Nicht-Residenten. Ein versehentlich angewendeter höherer Satz führt zu einer Überzahlung.</li> <li>Falsche Einkommensbasis: Für die Steuer auf fiktives Einkommen wird je nach letzter Überprüfung des Katasterwerts der Immobilie ein Satz von 2% oder 1,1% angewendet. Ein Fehler bei der Anwendung dieser Sätze kann zu einer höheren Steuerlast führen.</li> </ol> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Das Verfahren zur Rückforderung der zu viel gezahlten Steuern</h2> <p>Die spanische Steuerbehörde bietet ein Verfahren namens „Solicitud de rectificación de autoliquidación y devolución de ingresos indebidos“ (Antrag auf Berichtigung der Selbstveranlagung und Rückerstattung unrechtmäßiger Zahlungen). So können Sie das Verfahren einleiten:</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritt 1: Formellen Antrag vorbereiten</h3> <p>Sie müssen einen formellen Antrag an die Steuerbehörde stellen, in dem der Fehler erklärt wird. Dieser Antrag sollte enthalten:</p> <ul> <li>Die Daten des Steuerzahlers (Name, NIE/NIF, Adresse).</li> <li>Angaben zum Steuerformular (Modelo 210) und dem Zeitraum, für den die Korrektur beantragt wird.</li> <li>Eine klare Erklärung der Überzahlung, einschließlich Berechnungen, die den richtigen Betrag zeigen.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritt 2: Nachweise beibringen</h3> <p>Fügen Sie die notwendigen Dokumente bei, um Ihren Anspruch zu unterstützen, wie:</p> <ul> <li>Das Original-Steuerformular (Modelo 210).</li> <li>Nachweise über die Eigentumsdaten (z. B. Kaufurkunden oder Grundbuchauszüge).</li> <li>Nachweise über Ihre Steueransässigkeit in der EU oder im EWR, falls zutreffend, um den Steuersatz von 19% zu rechtfertigen.</li> <li>Eine Neuberechnung des richtigen Steuerbetrags basierend auf dem Katasterwert oder dem Eigentumszeitraum der Immobilie.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritt 3: Bankverbindungsdaten angeben</h3> <p>Um die Rückerstattung zu bearbeiten, müssen Sie ein <strong>Bankzertifikat </strong>mit Ihrem Namen und den Kontodaten beifügen, auf das die Rückerstattung überwiesen werden soll.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritt 4: Antrag einreichen</h3> <p>Die Einreichung dieses Antrags erfordert in der Regel ein elektronisches Zertifikat, da dies für die Interaktion mit der spanischen Steuerbehörde online erforderlich ist. Das Erlangen dieses Zertifikats kann für Nicht-Residenten ein komplexer und zeitaufwändiger Prozess sein.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritt 5: Auf die Entscheidung warten</h3> <p>Die Steuerbehörde prüft Ihren Antrag und wird die Rückerstattung bearbeiten, wenn sie genehmigt wird. Dies kann je nach Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung der Steuerbehörde mehrere Monate dauern.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Den Prozess mit IberianTax vereinfachen</h2> <p>IberianTax ist auf die Unterstützung von Nicht-Residenten bei allen Aspekten ihrer Steuerpflichten in Spanien, einschließlich der Rückforderung zu viel gezahlter Steuern, spezialisiert. Wir verstehen, dass der Rückerstattungsprozess kompliziert sein kann, besonders wenn es um formelle Anforderungen und elektronische Zertifikate geht.</p> <p><strong>So kann IberianTax Ihnen helfen:</strong></p> <ul> <li><strong>Kein elektronisches Zertifikat erforderlich</strong>: Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, müssen Sie kein elektronisches Zertifikat beantragen. Wir übernehmen den gesamten Einreichungsprozess für Sie und stellen sicher, dass alle elektronischen Anforderungen erfüllt werden.</li> <li><strong>Sicherstellung, dass alle formellen Anforderungen erfüllt sind</strong>: Unser erfahrenes Team bereitet alle notwendigen Dokumente vor und stellt sicher, dass jede formelle Anforderung korrekt adressiert wird. Dies minimiert das Risiko von Verzögerungen oder Ablehnungen aufgrund unvollständiger oder falscher Einreichungen.</li> <li><strong>Professionelle Vertretung</strong>: Wir kommunizieren mit der Steuerbehörde während des gesamten Prozesses, überwachen den Fortschritt Ihres Antrags und halten Sie auf dem Laufenden.</li> <li><strong>Seelenfrieden</strong>: Mit IberianTax, das Ihre Rückforderung bearbeitet, können Sie sicher sein, dass der Prozess in Expertenhänden liegt, was Ihnen Zeit spart und die Komplexität des Steuersystems vermeidet.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Zukünftige Änderungen zur Vereinfachung von Rückerstattungen</h2> <p>Der spanische Gesetzgeber arbeitet aktiv an Reformen, um den Prozess der Rückforderung von zu viel gezahlten Steuern zu vereinfachen. Vorgeschlagene Änderungen zielen darauf ab, ein einfacheres und automatisiertes System einzuführen, das es Steuerzahlern ermöglicht, Überzahlungen ohne formelle Berichtigungsanträge zurückzufordern.</p> <p>Diese Änderungen werden, sobald sie umgesetzt sind, die administrative Belastung für Steuerzahler erheblich verringern und die Effizienz des Rückerstattungsprozesses verbessern.</p> <p>Lassen Sie sich nicht von den Komplexitäten des spanischen Steuersystems davon abhalten, Geld zurückzuholen, das Ihnen rechtmäßig zusteht. IberianTax stellt sicher, dass alle formellen Anforderungen erfüllt werden und die Rückforderung ordnungsgemäß erfolgt. Sie benötigen kein elektronisches Zertifikat und müssen sich nicht selbst durch bürokratische Verfahren kämpfen.</p> <p><a class="color-primary link-secondary" title="Kontakt" href="https://www.iberiantax.com/de/kontakt" target="_blank" rel="noopener">Kontaktieren Sie uns </a>noch heute, um mit Ihrer Steuer-Rückforderung zu beginnen. Lassen Sie uns die Komplexitäten übernehmen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.</p> <p> </p> <p> </p>

Wichtige Steuertermine für Nicht-Residenten mit Immobilieneigentum in Spanien (2024/2025)
Gebietsfremde in Spanien müssen Einkünfte über Modelo 210 melden. Fristen beachten!
Mehr lesen<p>Sind Sie als Nicht-Resident in Spanien Eigentümer einer Immobilie und suchen Sie Klarheit zu wichtigen Steuerterminen und -pflichten für 2024/2025? Dann sind Sie hier genau richtig. Hier finden Sie eine umfassende Übersicht über wichtige Fristen und steuerliche Verpflichtungen für Nicht-Residenten mit Eigentum in Spanien.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuerpflichten als Nicht-Resident in Spanien</h2> <p>Als Nicht-Resident in Spanien unterliegen Sie der Steuer auf Einkünfte, die aus spanischen Quellen stammen. Dazu gehören Einkünfte aus dem Eigentum an Immobilien, auch wenn diese nicht vermietet werden. Es gibt zwei Haupteinkommensarten, die für nicht-ansässige Immobilieneigentümer relevant sind:</p> <ol> <li><strong>Unterstelltes Einkommen für nicht vermietete Immobilien</strong>: Wenn Sie in Spanien eine Immobilie besitzen, aber nicht vermieten, wird Ihnen gemäß spanischem Steuerrecht ein "unterstelltes Einkommen" zugeschrieben. Dieses hypothetische Einkommen basiert auf dem Katasterwert der Immobilie, auch wenn diese das ganze Jahr über leer steht und keine Mieteinnahmen generiert. Nicht-Residenten müssen dieses unterstellte Einkommen jährlich mit dem Steuerformular Modelo 210 erklären.</li> <li><strong>Mieteinnahmen</strong>: Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien vermieten, unterliegen die daraus resultierenden Mieteinnahmen ebenfalls der Steuerpflicht, und Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung für Nicht-Residenten über das Modelo 210 einzureichen. EU-/EWR-Ansässige können bestimmte abzugsfähige Kosten geltend machen, während Nicht-EU-Bürger auf die Brutto-Mieteinnahmen besteuert werden. Ab 2024 erfolgt die Deklaration der Mieteinnahmen nur noch einmal jährlich und vereinfacht somit den Meldeprozess.</li> </ol> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wichtige Steuertermine für Nicht-Residenten in Spanien 2024/2025</h2> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. Jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten für unterstelltes Einkommen</h2> <p>Für nicht vermietete Immobilien sind folgende Fristen zur Einreichung der jährlichen Steuererklärung Modelo 210 zu beachten:</p> <p><strong>Steuerjahr 2023:</strong></p> <ul> <li><strong>Abgabefrist</strong>: Nicht-Residenten müssen die Steuererklärung für unterstelltes Einkommen (Modelo 210) bis zum <strong>31. Dezember 2024 </strong>abgeben.</li> <li><strong>Lastschrifteinzug</strong>: Wenn Sie möchten, dass die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) die Steuer direkt von Ihrem spanischen Bankkonto abbucht, muss die Online-Einreichung bis zum <strong>23. Dezember 2024</strong> erfolgen.</li> </ul> <p><strong>Steuerjahr 2024:</strong></p> <ul> <li><strong>Abgabefrist</strong>: Nicht-Residenten müssen die jährliche Steuererklärung für unterstelltes Einkommen (Modelo 210) bis zum <strong>31. Dezember 2025</strong> einreichen.</li> <li><strong>Lastschrifteinzug</strong>: Bei Lastschrifteinzug muss die Online-Einreichung bis spätestens <strong>23. Dezember 2025 </strong>erfolgen.</li> </ul> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">2. Jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten für Mieteinnahmen</h2> <p>Ab 2024 erfolgt die Meldung von Mieteinnahmen durch Nicht-Residenten jährlich anstelle der vierteljährlichen Abgabe und deckt die Einkünfte des gesamten Kalenderjahres (1. Januar bis 31. Dezember) ab. Wichtig zu beachten:</p> <p><strong>Für Mieteinnahmen im Jahr 2024:</strong></p> <ul> <li><strong>Abgabezeitraum:</strong> Die Steuererklärung für Mieteinnahmen ist zwischen dem <strong>1. Januar und dem 20</strong>.<strong> Januar 2025</strong> einzureichen.</li> <li><strong>Lastschrifteinzug</strong>: Bei Bezahlung per Lastschrift ist die Abgabe bis spätestens <strong>15. Januar 2025 </strong>erforderlich.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuererklärung leicht gemacht mit IberianTax</h2> <p>Die Einhaltung von Steuerfristen kann komplex sein – IberianTax unterstützt Sie jedoch umfassend. Mit unserer Online-Plattform führen wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Meldeprozess, ob für unterstelltes Einkommen oder Mieteinnahmen. Mit mehrsprachiger Unterstützung und klarer Anleitung machen wir Steuerkonformität für nicht-ansässige Immobilieneigentümer einfach und sicher.</p>

Der unverzichtbare Leitfaden zur Besteuerung von Mieteinnahmen für Nichtresidenten in Spanien
Nichtansässige in Spanien zahlen unterschiedliche Steuern: EU-Bewohner erhalten Abzüge, Nicht-EU zahlen 24% auf das Bruttoeinkommen. IberianTax hilft.
Mehr lesen<p>Vermieten Sie als Nichtresident eine Immobilie in Spanien? Die Besteuerung von Mieteinnahmen kann komplex sein, insbesondere bei unterschiedlichen Regelungen für EU- und Nicht-EU-Bürger. Ein Verständnis Ihrer steuerlichen Verpflichtungen kann jedoch dazu beitragen, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken und unerwartete Strafen zu vermeiden. Dieser umfassende Leitfaden erklärt alles, was Sie über die Besteuerung von Mieteinnahmen als Nichtresident in Spanien wissen müssen – von allgemeinen Verpflichtungen und abzugsfähigen Ausgaben bis hin zu aktuellen Änderungen der Rechtsvorschriften. Anhand praktischer Beispiele zeigen wir Ihnen, wie IberianTax die Einhaltung der Vorschriften erleichtert, sodass Ihre Immobilie problemlos durch die Steuerzeit kommt.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Allgemeine Verpflichtungen für Nichtresidenten-Vermieter in Spanien</h2> <p>Für Nichtresidenten-Vermieter ist das Formular Modelo 210 das zentrale Formular zur Erklärung von Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien. Hier ist eine Übersicht zur Einhaltung der spanischen Steuerpflichten bei Mieteinnahmen:</p> <ul> <li><strong>Wer muss eine Steuererklärung abgeben?</strong> Jeder Nichtresident, der in Spanien Mieteinnahmen erzielt, muss diese Einkünfte über das Modelo 210 deklarieren. Dies gilt unabhängig davon, ob die Immobilie gelegentlich als Ferienvermietung oder dauerhaft vermietet wird.</li> <li><strong>Regionale Unterschiede – Anforderungen auf den Kanarischen Inseln</strong>: Wenn Sie eine Immobilie auf den Kanarischen Inseln besitzen und diese als Ferienvermietung betreiben, müssen Sie diese Immobilie registrieren und Steuererklärungen für die IGIC (Impuesto General Indirecto Canario), die regionale Steuer, einreichen. Dieses Formular ist für Ferienvermietungen unerlässlich, da es die Einhaltung der speziellen Steuervorschriften der Kanarischen Inseln sicherstellt.</li> <li><strong>Neue Fristenregelungen</strong>: Ab 2024 müssen Nichtresidenten, die Mieteinnahmen erzielen, ihre jährliche Steuererklärung bis zum 20. Januar des Folgejahres abgeben. Diese Änderung ersetzt das bisherige Quartalssystem für Mieteinnahmen ab 2024 und vereinfacht den Prozess auf eine einzige Jahresfrist.</li> <li><strong>Regeln für Miteigentum</strong>: Bei Immobilien mit mehreren Eigentümern muss jeder Miteigentümer ein eigenes Modelo 210 für seinen Anteil abgeben. Zum Beispiel: Wenn eine Immobilie zu je 50 % im Besitz von zwei Personen ist, muss jeder Eigentümer die Hälfte der Mieteinnahmen und -abzüge angeben. Dies stellt eine genaue Meldung und Einhaltung sicher.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Welche Ausgaben sind abzugsfähig? (EU- vs. Nicht-EU-Residenten)</h2> <p>Abzüge sind nur für Bewohner der EU/des EWR zulässig und reduzieren das zu versteuernde Einkommen erheblich. Diese abzugsfähigen Ausgaben werden anteilig basierend auf der Anzahl der Tage berechnet, an denen die Immobilie vermietet wurde. Hier sind einige Beispiele:</p> <ul> <li><strong>Abschreibung</strong>: In Spanien ist ein Abschreibungsabzug von 3 % auf die Anschaffungskosten der Immobilie (ohne Grundstückswert) zulässig, anteilig für die Vermietungsdauer.</li> <li><strong>Versicherung und IBI (Grundsteuer)</strong>: Die Versicherungsprämie und die jährliche IBI sind anteilig für die Vermietungstage abzugsfähig.</li> <li><strong>Darlehenszinsen</strong>: Die Zinsen eines Kredits zur Finanzierung der Immobilie sind ebenfalls anteilig abzugsfähig.</li> <li><strong>Reparaturen und Wartung</strong>: Anders als Kapitalverbesserungen sind Instandhaltungskosten im Vermietungsjahr vollständig abzugsfähig.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuersätze für Nichtresidenten auf Mieteinnahmen</h2> <p>Die Steuersätze in Spanien variieren je nach Residenzstatus:</p> <ul> <li><strong>EU-/EWR-Steuerpflichtige</strong>: 19 % auf das Nettoeinkommen (nach Abzügen).</li> <li><strong>Nicht-EU-Steuerpflichtige</strong>: 24 % auf die Bruttoeinnahmen ohne Abzüge.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Beispiele: EU- vs. Nicht-EU-Residenten</h2> <p>Hier sind zwei Beispiele, die zeigen, wie sich abziehbare Ausgaben und Steuersätze auf EU- und Nicht-EU-Bewohner auswirken.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Beispiel 1: Marie aus Frankreich (EU-Bewohner)</h3> <p>Marie besitzt eine Immobilie in Barcelona, die sie 90 Tage lang für 1.200 € pro Monat vermietet, was 3.600 € an Mieteinnahmen ergibt. Marie hat verschiedene Ausgaben, die alle für 90 Miettage anteilig berechnet werden:</p> <ul> <li><strong>Mieteinnahmen:</strong> 3.600 €</li> <li><strong>Abziehbare Ausgaben anteilig: </strong> <ul> <li>Abschreibungen: 739,73 €</li> <li>Versicherung: 73,97 €</li> <li>IBI: 123,29 €</li> <li>Darlehenszinsen: 295,89 €</li> <li>Reparaturen: 300 € (vollständig abziehbar)</li> </ul> </li> </ul> <p><strong>Gesamtabziehbare Ausgaben:</strong> 1.532,88 €</p> <p><strong>Nettoeinkommen</strong>: 3.600 € - 1.532,88 € = 2.067,12 €</p> <p><strong>Zu zahlende Steuer:</strong> 2.067,12 € x 19% = 392,75 €</p> <p>Durch die Nutzung von Abzügen verringert Marie ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Beispiel 2: John aus dem Vereinigten Königreich (Nicht-EU-Bewohner)</h3> <p>John, ein britischer Staatsbürger, vermietet seine Immobilie in Madrid für 90 Tage und erzielt 3.000 €. Als Nicht-EU-Bewohner wird John auf sein Bruttoeinkommen ohne Abzüge besteuert.</p> <p><strong>Mieteinnahmen</strong>: 3.000 €</p> <p><strong>Zu zahlende Steuer</strong>: 3.000 € x 24% = <strong>720 €</strong></p> <p>Ohne die Möglichkeit von Abzügen ist Johns Steuerbelastung höher als die von Marie, was den Einfluss des EU-Status auf steuerliche Verpflichtungen verdeutlicht.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><strong>Wie IberianTax den Steuerprozess für Nichtresidenten erleichtert</strong></h2> <p>IberianTax bietet eine effiziente, benutzerfreundliche Plattform für Nichtresidenten, die Mieteinnahmen in Spanien deklarieren müssen.</p> <p>Mit IberianTax haben Sie einen vertrauenswürdigen Partner, der Sie durch die steuerlichen Anforderungen Spaniens für Nichtresidenten führt und es Ihnen ermöglicht, Ihre Investition in Spanien unbeschwert zu genießen.</p>

Wie wird der Wert Ihres Hauses für die Steuer ermittelt?
Als nicht ansässiger Immobilieneigentümer in Spanien sollten Sie wissen, wie Immobilienwerte Steuern wie die auf unterstellte Einkommen beeinflussen.
Mehr lesen<p>Als nicht in Spanien ansässiger Immobilieneigentümer haben Sie bestimmte Steuerpflichten, und es ist wichtig zu verstehen, wie der Wert Ihres Hauses bestimmt wird. Ob Sie die Steuer auf unterstellte Einkommen oder die Steuer auf Mieteinnahmen einreichen, der steuerpflichtige Wert Ihrer Immobilie beeinflusst direkt, wie viel Sie zahlen müssen. In diesem Blog wird erklärt, auf welche verschiedenen Arten der Wert Ihrer Immobilie zu Steuerzwecken bewertet wird und wie dies nicht ansässige Eigentümer betrifft.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verstehen der Immobilienbewertung für nicht ansässige Steuern</h2> <p>Um den steuerpflichtigen Wert Ihrer Immobilie in Spanien zu bestimmen, müssen Sie die verschiedenen Werte verstehen, die von den spanischen Steuerbehörden verwendet werden. Dazu gehören der Katasterwert, der Marktwert und der Referenzwert. Jeder dieser Werte spielt eine andere Rolle in Ihrer gesamten Steuerberechnung.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Katasterwert (‘Valor Catastral’)</h3> <p>Der Katasterwert ist ein administrativer Wert, der von der spanischen Regierung basierend auf Faktoren wie Standort, Größe, Alter und Qualität des Gebäudes zugewiesen wird. Er ist nicht direkt mit dem Marktwert verbunden, dient jedoch als primärer Wert zur Berechnung mehrerer Steuern, einschließlich der Grundsteuer (IBI) und der Steuer auf unterstellte Einkommen für Nichtansässige. Im Allgemeinen ist der Katasterwert niedriger als der Marktwert und schwankt nicht so häufig.</p> <ul> <li><strong>Verwendung:</strong> Für die Steuern von Nichtansässigen bildet der Katasterwert die Grundlage zur Berechnung der Steuer auf unterstellte Einkommen. Diese Steuer ist im Wesentlichen ein fiktives Mieteinkommen, das auf Immobilien angewendet wird, die nicht vermietet sind und für persönliche Zwecke genutzt oder leer gelassen werden.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Marktwert</h3> <p>Der Marktwert stellt den geschätzten Preis dar, zu dem die Immobilie unter den aktuellen Marktbedingungen verkauft werden würde. Obwohl dieser Wert nicht für jährliche Steuerberechnungen wie die Steuer auf unterstellte Einkommen verwendet wird, spielt er eine Rolle bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer beim Verkauf der Immobilie oder bei der Bewertung der Erbschaftssteuer.</p> <ul> <li><strong>Verwendung</strong>: Der Marktwert spiegelt wider, was Ihre Immobilie tatsächlich wert wäre, wenn Sie sie verkaufen würden. Er wird häufig bei Immobilientransaktionen und für die Kapitalertragsteuer verwendet, ist jedoch im Allgemeinen für nicht ansässige Steuern nicht relevant.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Referenzwert (‘Valor de Referencia’)</h3> <p>Der Referenzwert ist ein neuerer Wert, der von den spanischen Steuerbehörden eingeführt wurde, um die Lücke zwischen dem Katasterwert und den realen Marktbedingungen zu schließen. Dieser Wert basiert auf aktuellen Marktdaten und bietet eine genauere Bewertung des Immobilienwerts im Vergleich zum traditionellen Katasterwert.</p> <ul> <li><strong>Verwendung</strong>: Der Referenzwert wird hauptsächlich zur Berechnung der steuerpflichtigen Basis bestimmter Steuern wie der Grunderwerbsteuer (ITP) und der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) verwendet.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wie der Wert Ihrer Immobilie die Steuern von Nichtansässigen beeinflusst</h2> <p>Als nicht ansässiger Immobilieneigentümer in Spanien unterliegen Sie unterschiedlichen Steuern, je nachdem, ob Sie Ihre Immobilie privat nutzen oder vermieten, entweder vollständig oder teilweise.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuer auf unterstellte Einkommen</h2> <p>Wenn Sie Ihre Immobilie nicht vermieten und sie ausschließlich für persönliche Zwecke nutzen, geht die spanische Regierung davon aus, dass Sie sie möglicherweise hätten vermieten können, und erhebt daher eine Steuer auf <a class="color-primary link-secondary" title="unterstellte Einkommen" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/unterstelltes-einkommen" target="_blank" rel="noopener">unterstellte Einkommen</a>. Diese Steuer wird als Prozentsatz des Katasterwerts Ihrer Immobilie berechnet. Die Frist zur Einreichung dieser Steuer endet am 31. Dezember jedes Jahr und umfasst die Steuerpflichten des Vorjahres.</p> <p>Beispiel zur Berechnung der Steuer:</p> <ul> <li><strong>Katasterwert der Immobilie</strong>: 65956,23 €</li> <li><strong>Anwendbarer unterstellter Prozentsatz</strong>: 2% (gilt, wenn der Katasterwert in den letzten 10 Jahren nicht aktualisiert wurde)</li> <li><strong>Wohnsitzland des Steuerpflichtigen</strong>: Vereinigtes Königreich (Nichtansässige aus EU-/EWR-Ländern werden mit 24% besteuert)</li> </ul> <h3 style="color: #1363b2; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritt-für-Schritt-Berechnung:</h3> <ol> <li><strong>Unterstelltes Einkommen:</strong><br />Unterstelltes Einkommen = 2% von 65.956,23 € = 1.319,12 €</li> <li><strong>Steuerbetrag:</strong><br />Als britischer Staatsbürger (unterliegt dem Steuersatz von 24%) beträgt die fällige Steuer:<br />Steuerbetrag = 1.319,12 € × 24% = 316,59 €</li> </ol> <p>Somit müsste der Steuerpflichtige für das Jahr <strong>316,59 €</strong> an Steuer auf unterstellte Einkommen zahlen.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuer auf Mieteinnahmen</h2> <p>Für Nichtansässige, die ihre Immobilie ganz oder teilweise vermieten, muss eine Steuererklärung für <a class="color-primary link-secondary" title="Mieteinnahmen" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/mieteinnahmen" target="_blank" rel="noopener">Mieteinnahmen</a> eingereicht werden. Dies gilt sowohl für kurzfristige Ferienvermietungen als auch für langfristige Mietverträge. Die Einnahmen aus der Vermietung Ihrer Immobilie sind steuerpflichtig, und Sie sind verantwortlich für die Deklaration dieser Einnahmen, unabhängig von der Dauer der Vermietung. Früher musste diese Steuer vierteljährlich eingereicht werden, aber aufgrund von Änderungen zu Beginn dieses Jahres ist sie jetzt eine jährliche Verpflichtung. Die Frist für die Steuererklärung auf Mieteinnahmen liegt zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar und umfasst die im Vorjahr erzielten Einnahmen.</p> <p>Bei der Berechnung Ihres steuerpflichtigen Mieteinkommens können Sie bestimmte zulässige Ausgaben abziehen, wobei eine der bedeutendsten Abzüge die Abschreibungskosten sind. Die Abschreibung wird als 3% des höchsten Wertes zwischen dem Katasterwert und dem Erwerbswert (typischerweise dem Marktwert zum Zeitpunkt des Kaufs) berechnet. Nach den Rechnungslegungsregeln gilt die Abschreibung jedoch nur für den Wert des Gebäudes, nicht für das Land.</p> <p>Der Abschreibungsbetrag wird basierend auf dem Anteil des Katasterwerts, der dem Gebäude zugeordnet ist, angepasst, wie im Katasterbericht der Immobilie gezeigt. Wenn beispielsweise 70% des Katasterwerts auf das Gebäude und 30% auf das Land entfallen, würde die 3%ige Abschreibung nur auf die 70% angewendet.</p> <p><strong>Wichtig:</strong> Abschreibungskosten und andere zulässige Abzüge können nur geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige in einem EU- oder EWR-Land ansässig ist. Nicht-EU-Residenten sind nicht berechtigt, diese Abzüge geltend zu machen und müssen ihr Brutto-Mieteinkommen ohne Abschreibung oder andere ausgabenbezogene Abzüge melden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Warum jetzt registrieren?</h2> <p>Obwohl der Einreichungszeitraum für die Steuer auf Mieteinnahmen offiziell bis Januar nicht eröffnet wird, können Sie bereits jetzt aktiv werden. Mit unserer neu aktualisierten Plattform können Sie bereits auf das Formular für die Steuer auf Mieteinnahmen für 2024 zugreifen und Ihre Steuererklärung jetzt vorbereiten!</p> <p>Die frühzeitige Vorausfüllung Ihrer Steuererklärung zur Steuer auf Mieteinnahmen mit IberianTax sorgt dafür, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereit haben, was den Einreichungsprozess erleichtert. Wir senden Ihnen auch praktische Erinnerungen, damit Sie genau wissen, wann Sie einreichen müssen. So einfach war es noch nie!</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">IberianTax nutzen</h2> <p>Die Navigation durch die spanischen Steuergesetze kann komplex sein, insbesondere wenn Sie Ihre Immobilie aus dem Ausland verwalten. Hier kommt IberianTax ins Spiel. IberianTax bietet eine schnelle, sichere und kostengünstige Lösung für nicht ansässige Immobilieneigentümer. Hier sind die Gründe, warum IberianTax Ihre bevorzugte Wahl ist:</p> <ul> <li><strong>Schneller und einfacher Prozess</strong>: Die Online-Plattform von IberianTax ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuern von überall auf der Welt einzureichen, ohne persönliche Treffen oder komplizierte Papierarbeit.</li> <li><strong>Mehrsprachige Unterstützung</strong>: Verfügbar in Englisch, Deutsch und Französisch, sodass Sie Ihre Steuern in Ihrer bevorzugten Sprache erledigen können.</li> <li><strong>Zertifiziert und konform</strong>: IberianTax ist vollständig von den spanischen Steuerbehörden (Agencia Tributaria) zertifiziert, um sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärungen genau und konform sind.</li> <li><strong>Erschwingliche Preise</strong>: Die Preise beginnen bereits bei 34,95 €, sodass IberianTax eine äußerst wettbewerbsfähige Alternative zu traditionellen Steuerberatern und Buchhaltern bietet.</li> <li><strong>Sichere Datenverarbeitung</strong>: Alle persönlichen und finanziellen Daten werden sicher verschlüsselt, um Ihre Informationen zu schützen.</li> <li><strong>Kostenlose Steuerberechnung</strong>: Nutzen Sie <a class="color-primary link-secondary" title="unseren kostenlosen Steuerrechner" href="https://www.iberiantax.com/de/steuerrechner" target="_blank" rel="noopener">unseren kostenlosen Steuerrechner</a>, um vor der Einreichung Ihrer Steuern zu erfahren, wie viel Sie schulden.</li> <li><strong>Empfehlungsprogramm</strong>: Verdienen Sie Geld, wenn <a class="color-primary link-secondary" title="Sie Freunde werben" href="https://www.iberiantax.com/de/empfehlungsprogramm" target="_blank" rel="noopener">Sie Freunde werben</a>! 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Wie man Modelo 210 einreicht, wenn man Eigentum in Spanien erbt?
Wer in Spanien eine Immobilie erbt, muss Erbschaftssteuer zahlen und das Modelo 210 für Nicht-Residenten einreichen, auch ohne Vermietung.
Mehr lesen<p>Das Erben von Eigentum in Spanien kann spannende Möglichkeiten bieten, bringt jedoch spezifische steuerliche Verpflichtungen mit sich. Zunächst muss <strong>die Erbschaftssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones)</strong> bezahlt werden, bevor Sie das Eigentum rechtlich erhalten. Diese Steuer ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesdatum fällig, und der Satz variiert je nach Region. Der zu zahlende Betrag hängt auch vom Wert der Immobilie und Ihrer Beziehung zum Verstorbenen ab. Nach der Zahlung dieser Steuer und der Registrierung des Eigentums in Ihrem Namen sind Sie für laufende steuerliche Verpflichtungen verantwortlich, wie das <strong>Modelo 210</strong>.</p> <p>Das Modelo 210 ist erforderlich, um die Einkommenssteuer für Nicht-Residenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, IRNR) in Spanien zu erklären. Als Nicht-Resident, der Eigentum erbt, müssen Sie dieses Formular einreichen, um Einkünfte aus der Immobilie zu deklarieren, auch wenn diese nicht vermietet ist. Wenn die Immobilie mehrere Eigentümer hat, <strong>müssen die Miteigentümer eine separate Modelo 210-Steuererklärung für ihren Anteil einreichen.</strong></p> <p>Für das Jahr, in dem der Verstorbene gestorben ist, müssen die Erben eine Modelo 210-Steuererklärung für den Zeitraum <strong>vom 1. Januar bis zum Todestag einreichen</strong>. Außerdem müssen sie die unterstellten Einkommen ab dem Todesdatum bis zum Jahresende melden, die ihren Eigentumszeitraum widerspiegeln.</p> <p>In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Aspekte der Einreichung des Modelo 210 nach dem Erben von Eigentum in Spanien, einschließlich eines Beispiels zur Berechnung der fälligen Steuer.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Was ist Modelo 210?</h2> <p>Das Modelo 210 ist das Formular, das Nicht-Residenten verwenden müssen, um Steuern auf Einkünfte aus Eigentum in Spanien zu erklären und zu zahlen. Für Nicht-Residenten, die Immobilien erben, umfasst dies in der Regel die Meldung von Mieteinnahmen oder, wenn die Immobilie nicht vermietet ist, von <strong>unterstellten Einkommen</strong>. Die spanischen Steuerbehörden gehen davon aus, dass der Eigentumserwerb, selbst ohne Mieteinnahmen, ein theoretisches Einkommen generiert, das steuerpflichtig ist.</p> <p>Wenn Sie die geerbte Immobilie vermieten, müssen Sie die tatsächlichen Mieteinnahmen deklarieren. Ist die Immobilie nicht vermietet, müssen Sie die unterstellten Einkommen erklären, die auf einem Prozentsatz des Katasterwerts (dem offiziellen Immobilienwert, der von der Gemeinde festgelegt wird) basieren. Die unterstellten Mieteinnahmen werden normalerweise <strong>mit 1,1 % oder 2 %</strong> des Katasterwerts berechnet, je nach Lage der Immobilie.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wann müssen Sie Modelo 210 einreichen?</h2> <p>Es gibt drei Hauptszenarien, in denen Nicht-Residenten das Modelo 210 einreichen müssen:</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. Wenn Sie die Immobilie vermieten:</h3> <p>Wenn die geerbte Immobilie vermietet ist, müssen Sie die Mieteinnahmen erklären. Diese Einkünfte werden zu einem festen Satz für Nicht-Residenten besteuert.</p> <ul> <li><strong>Einreichungszeitraum</strong>: Ab 2024 sollte das Modelo 210 jährlich innerhalb der ersten 20 Tage im Januar für die Einkünfte des Vorjahres eingereicht werden.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">2. Wenn Sie die Immobilie nicht vermieten:</h3> <p>Auch wenn die Immobilie nicht vermietet ist, erwarten die spanischen Steuerbehörden von den Nicht-Residenten, dass sie unterstellte Einkommen deklarieren. Diese unterstellte Einkommen liegen normalerweise bei 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts der Immobilie, abhängig von der Gemeinde.</p> <ul> <li><strong>Einreichungszeitraum:</strong> Das Formular muss jährlich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres eingereicht werden.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">3. Wenn Sie die Immobilie verkaufen:</h3> <p>Beim Verkauf der geerbten Immobilie sind Sie verpflichtet, die Kapitalertragssteuer auf den Verkauf zu erklären. Wenn kein Gewinn erzielt wird, können Sie möglicherweise die einbehaltene Steuer mit dem Modelo 211 zurückfordern. Der Anschaffungswert und das Datum, die im Erbschaftsvertrag vermerkt sind, werden zur Berechnung der Kapitalertragssteuer verwendet.</p> <ul> <li><strong>Einreichungszeitraum:</strong> Sie müssen das Modelo 210 innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf einreichen.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Besondere Überlegungen für geerbtes Eigentum im Todesjahr</h2> <p>Beim Erben von Eigentum in Spanien haben die Erben spezifische Einreichungsverpflichtungen für das Jahr, in dem der Verstorbene gestorben ist:</p> <ul> <li><strong>Einkünfte bis zum Todestag melden:</strong></li> </ul> <p>Die Erben müssen ein Modelo 210 für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Todestag für den Anteil des Verstorbenen an der Immobilie einreichen. So wird sichergestellt, dass die dem Verstorbenen zurechenbaren Einkünfte korrekt erklärt werden.</p> <ul> <li><strong>Unterstellte Einkommen nach dem Todestag melden:</strong></li> </ul> <p>Vom Todesdatum bis zum Jahresende müssen die Erben die unterstellten Einkommen für ihren Anteil an der geerbten Immobilie melden. Die unterstellten Einkommen basieren auf dem Katasterwert und werden anteilig auf die Erben verteilt.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Beispiel zur Berechnung der unterstellten Einkommen für 2023</h3> <p>Angenommen, eine Immobilie mit einem Katasterwert von 60.000 € wird von zwei Erben aus dem Vereinigten Königreich (Nicht-Residenten) geerbt. Der Prozentsatz der unterstellten Einkommen für die Immobilie beträgt 2 %, und der Steuersatz für Nicht-Residenten aus dem Vereinigten Königreich liegt bei 24 %. Der Verstorbene ist am 24. Mai 2023 gestorben. So wird die Steuer für jeden Erben in 2023 berechnet:</p> <p><strong>Berechnung der unterstellten Einkommen:</strong></p> <ul> <li><strong>Katasterwert</strong>: 60.000 €</li> <li><strong>Prozentsatz der unterstellten Einkommen</strong>: 2 %</li> <li><strong>Jährliche unterstellte Einkommen</strong>: 60.000 € × 2 % = 1.200 €</li> </ul> <p style="padding-left: 40px;">Da es zwei Erben gibt, erklärt jeder die Hälfte dieser Einkommen:<br />1.200 € ÷ 2 = 600 € pro Erben (für das ganze Jahr).</p> <p style="padding-left: 40px;"><strong>Steuerschuld des Verstorbenen (1. Januar bis 24. Mai):</strong><br />Der Verstorbene besaß die Immobilie vom 1. Januar bis zum 24. Mai, also 143 Tage im Jahr.</p> <ul> <li>Anteil des Jahres, den der Verstorbene die Immobilie besaß: 143 ÷ 365 = 0,392 (39,2 % des Jahres).</li> <li>Unterstellte Einkommen für den Eigentumszeitraum des Verstorbenen:<br />1.200 € × 0,392 = 470,40 €.</li> <li>Steuer für den Verstorbenen:<br />470,40 € × 24 % = 112,90 €.</li> </ul> <p style="padding-left: 40px;"><strong>Unterstellte Einkommen für den Zeitraum nach dem Tod (24. Mai – 31. Dezember):</strong><br />Vom Todesdatum (24. Mai) bis zum Ende des Jahres 2023 sind es 222 Tage des Eigentums. Der Anteil des Jahres, den sie die Immobilie besaßen, wird berechnet:<br />222 ÷ 365 ≈ 0,608 des Jahres.</p> <ul> <li>Der Anteil jedes Erben an den unterstellten Einkommen für den Rest des Jahres:<br />600 € × 0,608 = 364,80 €.</li> <li><strong>Steuer für jeden Erben:</strong><br />364,80 € × 24 % = 87,55 €.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Fazit</h2> <p>Die Einreichung des Modelo 210 nach dem Erben von Eigentum in Spanien kann komplex erscheinen, ist jedoch ein wesentlicher Bestandteil der Verwaltung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen als Nicht-Residenten-Eigentümer. Durch das Verständnis, wann und wie Sie einreichen müssen, und durch die Sicherstellung, dass Sie über alle notwendigen Unterlagen verfügen, können Sie Strafen vermeiden und Ihre neuen Verpflichtungen effektiv verwalten. Bei Zweifeln ist es ratsam, sich von einem Steuerexperten beraten zu lassen, der sich mit der Besteuerung von Nicht-Residenten in Spanien auskennt. Bei <strong>IberianTax</strong> helfen wir Ihnen gerne, den Prozess zu durchlaufen und sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen einhalten.</p>

Was ist zu tun, wenn Sie die spanische Steuerfrist verpassen? Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden
Frist zur Steuererklärung verpasst? Dieser Leitfaden beschreibt Schritte für Nichtansässige zur verspäteten Einreichung und Vermeidung von Strafen.
Mehr lesen<p>Ob Sie im Ausland leben oder Eigentum in Spanien besitzen, die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung ist eine wichtige Verantwortung. Aber was passiert, wenn Sie die spanische Frist für die Steuererklärung verpassen? Das Verpassen der Frist kann zu Strafen und Zinsen führen, aber es gibt Möglichkeiten, die Folgen zu minimieren. Dieser schrittweise Leitfaden zeigt Ihnen die Schritte, die Sie unternehmen sollten, wenn Sie als Nicht-Resident die Frist für die spanische Steuererklärung verpasst haben.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. Kennen Sie Ihre Steuerpflichten für Nicht-Residenten</h2> <p>Zunächst ist es wichtig zu wissen, welche Art von Steuern Sie als Nicht-Resident abführen müssen. Die wichtigsten Steuern, mit denen Nicht-Residenten in Spanien konfrontiert sind, umfassen:</p> <ul> <li><strong>unterstellte Einkommensteuer</strong>: Wenn Sie Eigentum in Spanien besitzen, müssen Sie diese Steuer zahlen, auch wenn Sie es nicht vermieten. Die fällige Steuer wird unter Berücksichtigung des<a class="color-primary link-secondary" title=" Katasterwerts " href="https://www.iberiantax.com/de/blog/was-ist-der-katasterwert-und-wo-findet-man-ihn" target="_blank" rel="noopener"> Katasterwerts</a> der Immobilie, der Gemeinde, in der sie sich befindet, und der Tage, an denen sie leer oder für den persönlichen Gebrauch verfügbar war, berechnet (kurz gesagt: die Tage, an denen sie im Steuerjahr nicht vermietet war).</li> </ul> <p style="padding-left: 40px;">Die Frist für die Einreichung der unterstellte Einkommensteuer läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres. Zum Beispiel kann die Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden, wobei der Abgabetermin der 31. Dezember 2024 ist.</p> <ul> <li><strong>Mieteinkommenssteuer</strong>: Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen und diese vermieten, beachten Sie bitte, dass Sie die Mieteinkommenssteuer für die Tage, an denen sie belegt war, deklarieren müssen. Ab 2024 hat sich der Abgabezeitraum geändert. Der im Jahr 2024 erzielte Gewinn muss nun jährlich eingereicht werden. Die Frist läuft vom 1. Januar bis zum 20. Januar des folgenden Jahres. Für das Steuerjahr 2024 wird der Abgabetermin der 20. Januar 2025 sein.</li> </ul> <p style="text-align: justify; padding-left: 40px;">Für das Steuerjahr 2023 und frühere Jahre, wenn Sie Ihre Mieteinkommenssteuer nicht rechtzeitig eingereicht haben, beachten Sie bitte, dass die Mieteinkommenssteuer vierteljährlich in den ersten 20 Tagen von April, Juli, Oktober und Januar des folgenden Jahres eingereicht werden musste.</p> <p style="padding-left: 40px;">Wenn die Immobilie zum Beispiel im Juli, August und Oktober vermietet war, sollte das Mieteinkommen in den ersten 20 Tagen des Oktobers (für die Monate Juli und August) und in den ersten 20 Tagen des folgenden Januars (für den Monat Oktober) eingereicht werden.</p> <ul> <li><strong>Kapitalertragssteuer</strong>: Diese gilt, wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien verkauft haben. Die Kapitalertragssteuer muss innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkauf der Immobilie eingereicht werden.</li> </ul> <p style="padding-left: 40px;">Wenn Sie Ihre Immobilie in Alicante beispielsweise am 5. Juli 2024 verkauft haben, haben Sie bis zum 5. Oktober Zeit, um die Kapitalertragssteuer zu deklarieren.</p> <p style="padding-left: 40px;">Jede Steuer hat ihre spezifischen Fristen, über die Sie informiert sein müssen, um zukünftige Fristen nicht zu verpassen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">2. Reichen Sie Ihre verspätete Erklärung so schnell wie möglich ein</h2> <p>Wenn Sie feststellen, dass Sie die Frist verpasst haben, ist es wichtig, schnell zu handeln. Ihre Steuererklärung so schnell wie möglich einzureichen, zeigt Ihr Bemühen, den spanischen Steuervorschriften zu entsprechen. Hier sind einige Gründe, warum zeitnahes Handeln wichtig ist:</p> <ul> <li><strong>Minderung von Strafen</strong>: Das spanische Steuersystem sieht unterschiedliche Strafen vor, je nachdem, wie spät Sie einreichen. Je schneller Sie einreichen, desto niedriger sind die Strafen. Wenn Sie beispielsweise innerhalb von drei Monaten nach der Frist einreichen, müssen Sie möglicherweise nur einen Zuschlag von 3 % zahlen. Dieser erhöht sich jedoch auf 15 %, wenn Sie mehr als 12 Monate nach der Frist einreichen.</li> <li><strong>Vermeidung von Zinszahlungen</strong>: Zinsen, die auf unbezahlte Steuern anfallen, beginnen ein Jahr nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum zu laufen. Je länger Sie mit der Einreichung warten, desto mehr müssen Sie an Zinsen zahlen. Wenn Sie Ihre Erklärung schnell einreichen, können Sie die Höhe der zu zahlenden Zinsen begrenzen.</li> <li><strong>Vermeidung von Komplikationen</strong>: Eine verspätete Einreichung kann Ihre steuerliche Situation komplizieren und möglicherweise zu Prüfungen oder verstärkter Kontrolle durch die Steuerbehörden führen. Durch die rechtzeitige Einreichung Ihrer Erklärung können Sie diese Komplikationen vermeiden.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">3. Was sind die Strafen für eine verspätete Einreichung?</h2> <p>Wenn Sie verspätet einreichen, müssen Sie mit Strafen rechnen. Hier ist, was Sie erwarten können:</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wenn Sie innerhalb der ersten 12 Monate einreichen:</h3> <p>Ein Zuschlag von 1 % wird für jeden Monat Verspätung nach der freiwilligen Frist fällig.</p> <p><strong>Beispiel:</strong> Wenn die freiwillige Frist zur Einreichung der unterstellte Einkommensteuer für das Steuerjahr 2022 der 31. Dezember 2023 war und die Erklärung im Juli 2024 (7 Monate verspätet) eingereicht wird, wird ein Zuschlag von 7 % auf den fälligen Betrag angewendet.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wenn Sie mehr als 12 Monate verspätet einreichen:</h3> <p>Ein fester Zuschlag von 15 % wird erhoben, unabhängig davon, wie viele Monate vergangen sind. Zudem wird Zins auf verspätete Zahlungen berechnet.</p> <p><strong>Beispiel:</strong> Wenn die Erklärung im Juli 2025 (mehr als 12 Monate nach der Frist, die am 31. Dezember 2023 endet) eingereicht wird, wird ein Zuschlag von 15 % sowie die entsprechenden Zinsen auf verspätete Zahlungen erhoben.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Reduzierung des Zuschlags:</h3> <p>Wenn der Zuschlag innerhalb der von der spanischen Steuerbehörde festgelegten Frist (nach Benachrichtigung über den Gesamtbetrag) bezahlt wird, kann eine Reduzierung um 25 % auf den Zuschlag angewendet werden, vorausgesetzt, der verbleibende Betrag wird vollständig bezahlt.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">4. Wie benachrichtigt Sie das Finanzamt über Zuschläge?</h2> <p>Wenn Sie Ihre Steuererklärungen verspätet einreichen, zahlen Sie zunächst nur den fälligen Betrag.</p> <p>Innerhalb von 1 bis 2 Monaten sendet das Finanzamt eine Benachrichtigung an Ihre registrierte spanische Wohnadresse bezüglich der verhängten Zuschläge für die verspätete Einreichung.</p> <p>Zunächst erhalten Sie einen Brief, der als "propuesta de liquidación" bekannt ist. Dies ist ein informierendes Schreiben, das den Gesamtzuschlag, den Sie zahlen müssen, umreißt.</p> <p>Einige Wochen später erhalten Sie einen zweiten Brief, der als "liquidación" bezeichnet wird, zusammen mit den Zahlungsanweisungen.</p> <p>Bitte beachten Sie, dass Sie die Zahlung erst nach Erhalt des zweiten Briefes begleichen können. In diesem Zusammenhang <a class="color-primary link-secondary" title="Surcharges" href="https://www.iberiantax.com/de/blog/wie-man-die-zuschlage-und-busgelder-der-spanischen-steuerbehorde-aus-dem-ausland-bezahlt" target="_blank" rel="noopener">ist es möglich, den Zuschlag aus dem Ausland zu zahlen</a>.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">5. Brauchen Sie Hilfe? So können wir Ihnen helfen</h2> <p>Sich im spanischen Steuersystem zurechtzufinden, kann kompliziert sein, insbesondere für Nicht-Residenten, die mit den Verfahren und gesetzlichen Anforderungen nicht vertraut sind. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können wir von IberianTax Ihnen helfen.</p> <p>Darüber hinaus ist es wichtig, nach der Klärung Ihrer überfälligen Steuersituation sicherzustellen, dass Sie zukünftige Fristen nicht verpassen. Hier sind einige Tipps:</p> <ul> <li><strong>Erinnerungen</strong>: IberianTax sendet Ihnen Erinnerungen, wenn der Abgabezeitraum naht.</li> <li><strong>Zweifel klären</strong>: Unser Support-Team hilft Ihnen, alle Ihre Fragen zu klären, damit Sie das spanische Steuersystem besser verstehen.</li> <li><strong>Registrieren Sie sich für Benachrichtigungen:</strong> <a class="color-primary link-secondary" title="Melden Sie" href="https://www.iberiantax.com/de/blog/wie-konnen-sich-gebietsfremde-fur-elektronische-mitteilungen-des-spanischen-finanzamts-registrieren" target="_blank" rel="noopener">Melden Sie</a> sich für Updates der Agencia Tributaria an, um rechtzeitig Informationen über Fristen und Änderungen der Steuergesetze zu erhalten.</li> </ul> <p>Das Verpassen der Frist zur Einreichung der spanischen Steuererklärung ist nicht das Ende der Welt, aber es ist wichtig, schnell zu handeln, um die finanziellen Auswirkungen zu minimieren. Durch die schnelle Einreichung, das Verständnis der Strafen und die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden können Sie die Situation effektiv klären. Mit den richtigen Strategien können Sie außerdem vermeiden, denselben Fehler in Zukunft zu wiederholen.</p> <p>Wenn Sie sich überfordert fühlen, zögern Sie nicht, <a class="color-primary link-secondary" title="uns zu kontaktieren" href="https://www.iberiantax.com/de/kontakt" target="_blank" rel="noopener">uns zu kontaktieren</a>. IberianTax kann Ihnen individuelle Beratung bieten und Ihnen helfen, die Komplexität des spanischen Steuerrechts mit Zuversicht zu navigieren.</p>

Nichtresidenten-Eigentümer: Verpassen Sie nicht die Steuerfristen für 2023 und 2024!
Nichtresidenten-Eigentümer in Spanien müssen die Steuer auf unterstellte Einkommen bis 31.12.2024 und auf Mieteinnahmen bis 20.01.2025 einreichen.
Mehr lesen<p>Da das Jahr 2024 langsam zu Ende geht, müssen sich Nichtresidenten-Eigentümer von Immobilien in Spanien auf eine der wichtigsten Verpflichtungen vorbereiten, die mit dem Besitz einer Immobilie verbunden sind: die Abgabe der Steuererklärung. Ob es sich um die Steuer auf unterstelltes Einkommen oder Mieteinnahmen handelt, die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden und den spanischen Steuergesetzen zu entsprechen. In diesem Leitfaden erläutern wir, welche Steuern Nichtresidenten zahlen müssen, welche Fristen anstehen und wie IberianTax den Einreichungsprozess schneller, einfacher und kostengünstiger gestalten kann.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuern für Nichtresidenten in Spanien verstehen</h2> <p>Wenn Sie als Nichtresident eine Immobilie in Spanien besitzen, wissen Sie wahrscheinlich, dass Steuern anfallen, selbst wenn Sie die Immobilie nicht das ganze Jahr über nutzen. Spanien verlangt von Nichtresidenten, die eine Immobilie besitzen, Steuern auf das unterstellte Einkommen (eine Steuer, die für die persönliche Nutzung oder bei Leerstand der Immobilie erhoben wird) sowie auf Mieteinnahmen (eine Steuer auf Einnahmen aus der Vermietung, sei es kurz- oder langfristig) zu zahlen.</p> <p>Hier eine kurze Übersicht über die wichtigsten Steuern für Nichtresidenten:</p> <p>1. <a class="color-primary link-secondary" title="Steuer auf unterstelltes Einkommen" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/unterstelltes-einkommen" target="_blank" rel="noopener">Steuer auf unterstelltes Einkommen</a>: Diese Steuer gilt für Nichtresidenten, die eine Immobilie in Spanien besitzen, diese aber nicht vermieten und ausschließlich privat nutzen oder leer stehen lassen. Der spanische Staat betrachtet dies als potenzielles Einkommen und erhebt eine Steuer auf den Wert der Immobilie.<br />2. <a class="color-primary link-secondary" title="Mieteinnahmensteuer" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/mieteinnahmen" target="_blank" rel="noopener">Mieteinnahmensteuer</a>: Für Nichtresidenten, die ihre Immobilie vermieten, gilt die Steuer auf Mieteinnahmen. Sie wird auf die durch die Vermietung erzielten Einnahmen erhoben, und es ist wichtig, genaue Aufzeichnungen über die Mieteinnahmen zu führen, um die Steuer korrekt zu erklären.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Frist für die Steuer auf unterstelltes Einkommen 2023: 31. Dezember 2024</h2> <p>Nichtresidenten, die ihre spanische Immobilie nicht vermieten, müssen die Steuer auf unterstelltes Einkommen jährlich bis zum <strong>31. Dezember</strong> einreichen. Diese Steuer basiert auf dem Katasterwert Ihrer Immobilie (ein von der Regierung festgelegter Wert für Steuerzwecke) und wird anhand eines Prozentsatzes berechnet, der davon abhängt, ob die Immobilie neu bewertet wurde oder nicht.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Warum jetzt einreichen?</h2> <p>Auch wenn der 31. Dezember noch weit entfernt scheint, kann eine frühzeitige Einreichung Sie vor einem Last-Minute-Stress bewahren. So vermeiden Sie das Chaos in der Weihnachtszeit und stellen sicher, dass Ihre Steuern korrekt und rechtzeitig eingereicht werden. Je länger Sie warten, desto höher ist das Risiko, Strafen für verspätete Einreichungen zu erhalten. Durch eine frühzeitige Abgabe vermeiden Sie den Stress, Fristen zu verpassen und die damit verbundenen Strafen.</p> <p>Das Versäumnis der Frist kann zu Zuschlägen und Strafen führen, die davon abhängen, ob die Einreichung freiwillig oder auf Anforderung der Steuerbehörden erfolgt:</p> <ul> <li><strong>Freiwillige verspätete Einreichung</strong>: Wenn Sie verspätet ohne Aufforderung der spanischen Steuerbehörden einreichen, wird ein Zuschlag von 1 % pro Monat der Verspätung für die ersten 12 Monate erhoben. Nach 12 Monaten erhöht sich der Zuschlag auf 15 % der ausstehenden Steuer, zusätzlich zu den aufgelaufenen Zinsen.</li> <li><strong>Angeforderte Einreichung durch die Steuerbehörden</strong>: Wenn die Steuerbehörde eine formelle Aufforderung zur Einreichung ausstellt, beginnt die Strafe bei 50 % der ausstehenden Steuer und kann je nach Schwere der Verspätung und den wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Steuerbehörde auf bis zu 150 % steigen.</li> </ul> <p>Warum also bis zur letzten Minute warten? Nutzen Sie IberianTax, um Ihre Steuern frühzeitig und stressfrei einzureichen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Frist für die Mieteinnahmensteuer 2024: 1.–20. Januar 2025</h2> <p>Wenn Sie Ihre spanische Immobilie im Jahr 2024 vollständig oder teilweise vermietet haben, müssen Sie die Steuer auf <strong>Mieteinnahmen</strong> zwischen dem <strong>1. und 20. Januar 2025</strong> einreichen. Sie sind dafür verantwortlich, die Einnahmen aus der Vermietung Ihrer Immobilie zu erklären und die entsprechenden Steuern zu zahlen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Warum jetzt registrieren?</h2> <p>Auch wenn das Einreichungsfenster für die Mieteinnahmensteuer erst im Januar geöffnet wird, ist es sinnvoll, schon jetzt mit der Vorbereitung Ihrer Unterlagen und Einkommensnachweise zu beginnen. Eine Registrierung bei IberianTax stellt sicher, dass Sie alles bereit haben, um Ihre Steuern einzureichen, sobald das Fenster geöffnet ist. Durch frühzeitige Vorbereitung können Sie:</p> <ul> <li><strong>Fehler vermeiden</strong>: Eine frühzeitige Vorbereitung gibt Ihnen Zeit, Ihre Unterlagen zu überprüfen und sicherzustellen, dass alles korrekt ist.</li> <li><strong>Fristgerecht einreichen</strong>: Die Frist für die Mieteinnahmensteuer ist kürzer als die für die Steuer auf unterstelltes Einkommen, sodass Sie durch eine frühzeitige Vorbereitung das Risiko einer Fristüberschreitung verringern.</li> <li><strong>Rechtskonform bleiben:</strong> Eine Nichteinhaltung der spanischen Steuergesetze kann zu erheblichen Bußgeldern und Strafen führen.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung</h2> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Ich habe meine Immobilie erst dieses Jahr gekauft. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?</h3> <p>Nein, dieses Jahr müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Ihre erste Steuererklärung für Nichtresidenten ist erst Ende 2025 fällig, es sei denn, Sie haben Ihre Immobilie im Jahr 2024 vermietet. In diesem Fall müssen Sie innerhalb der ersten 20 Tage des Januars 2025 eine Mieteinnahmensteuererklärung für die vermieteten Tage abgeben.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Ich habe meine Immobilie 2023 nur privat genutzt und nicht vermietet. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?</h3> <p>Auch wenn Sie Ihre Immobilie nicht vermieten und keine Einnahmen erzielen, sind Sie verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung für Nichtresidenten abzugeben, um das „unterstellte Einkommen“ der Immobilie zu erklären. Die Frist zur Abgabe der Steuer auf das unterstellte Einkommen für 2023 ist der 31. Dezember 2024. Diese Erklärung kann jedoch bereits jetzt eingereicht werden, sodass Sie sich für ein weiteres Jahr keine Sorgen machen müssen!</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Ich habe meine Immobilie 2023 gekauft. Was muss ich tun?</h3> <p>Sie müssen die Steuer auf unterstelltes Einkommen vom Kaufdatum bis zum 31. Dezember 2023 erklären. Wenn Sie Ihre Immobilie im Jahr 2023 vermietet haben, hätten Sie bereits eine Steuererklärung für Mieteinnahmen einreichen müssen. Falls dies noch nicht geschehen ist, laufen bereits Strafen gegen Sie auf. Es wird empfohlen, IberianTax zu kontaktieren, um bei der Einreichung der Steuererklärung zu helfen und sicherzustellen, dass Sie mit den spanischen Steuerbehörden im Einklang stehen.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Ich habe meine Immobilie 2023 teilweise vermietet und teilweise selbst genutzt. Was muss ich jetzt tun?</h3> <p>Wenn Sie Ihre Immobilie im Jahr 2023 teilweise vermietet haben, hätten Sie bereits vor Januar 2024 eine Steuererklärung für Mieteinnahmen abgeben müssen. Falls dies nicht geschehen ist, laufen bereits Strafen gegen Sie auf. Es wird empfohlen, IberianTax zu kontaktieren, um bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen zu helfen und sicherzustellen, dass Sie den spanischen Steuerbehörden entsprechen. Für die Tage, an denen Sie die Immobilie privat genutzt haben, müssen Sie die jährliche Steuer auf unterstelltes Einkommen einreichen, die bis zum 31. Dezember 2024 fällig ist. Mieteinnahmen, die im Jahr 2024 erzielt wurden, müssen innerhalb der ersten 20 Tage des Januars 2025 erklärt werden.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Warum IberianTax nutzen?</h3> <p>Die Abgabe von Steuern kann entmutigend erscheinen, besonders wenn man mit den spanischen Steuergesetzen nicht vertraut ist. IberianTax macht den Prozess jedoch einfach, schnell und kostengünstig. Hier sind einige Vorteile:</p> <ul> <li><strong>Schnell und einfach:</strong> Die Online-Plattform von IberianTax ermöglicht es Ihnen, Ihre Nichtresidentensteuer schnell und bequem von zu Hause aus einzureichen, egal wo Sie sich befinden.</li> <li><strong>Kostengünstig:</strong> Traditionelle Steuerberater oder Anwälte können hohe Gebühren verlangen. IberianTax bietet eine weitaus günstigere Option mit Preisen ab nur 34,95 €.</li> <li><strong>Mehrsprachig:</strong> Unsere Online-Steuersoftware ist auf Englisch, Deutsch und Französisch verfügbar, sodass keine Sprachbarriere besteht.</li> <li><strong>Sicher und zuverlässig</strong>: Die Plattform ist so konzipiert, dass Ihre persönlichen Daten und Finanzinformationen sicher bleiben. IberianTax ist von der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) zertifiziert, was die Genauigkeit und Einhaltung der Vorschriften sicherstellt.</li> <li><strong>Kein Bedarf an einem Steuerberater</strong>: Mit der benutzerfreundlichen Plattform von IberianTax sparen Sie sich die Kosten und den Aufwand, einen lokalen Steuerberater zu engagieren. Der Schritt-für-Schritt-Leitfaden sorgt dafür, dass Sie Ihre Steuern ohne zusätzliche professionelle Hilfe einreichen können.</li> <li><strong>Personalisierte Unterstützung:</strong> Haben Sie eine Frage? Das Kundensupport-Team von IberianTax steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen durch den Prozess zu helfen. Egal, ob Sie Hilfe bei der Berechnung Ihrer Steuern benötigen oder sicherstellen wollen, dass Ihre Unterlagen korrekt sind – wir sind nur einen Klick entfernt.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wichtige Fristen im Überblick:</h2> <ul> <li><strong>Steuer auf unterstelltes Einkommen für 2023</strong>: 31. Dezember 2024</li> <li><strong>Steuer auf Mieteinnahmen für 2024</strong>: 1.–20. Januar 2025</li> </ul> <p>Markieren Sie sich diese Fristen im Kalender, um Strafen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie den spanischen Steuergesetzen entsprechen. Wenn Sie sich bei IberianTax registrieren, erhalten Sie zudem Erinnerungen, damit Sie diese wichtigen Fristen nicht verpassen und keine Bußgelder zahlen müssen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Mit IberianTax sorgenfrei einreichen</h2> <p>Mit <a class="color-primary link-secondary" title=" IberianTax " href="https://www.iberiantax.com/de/so-funktionierts" target="_blank" rel="noopener">IberianTax </a>brauchen Sie sich keine Sorgen über Steuerfristen zu machen. Egal, ob Sie die Steuer auf unterstelltes Einkommen oder Mieteinnahmen einreichen müssen – IberianTax bietet Ihnen alles, was Sie benötigen, um fristgerecht einzureichen, Strafen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Steuern den spanischen Vorschriften entsprechen.</p> <p>Überzeugen Sie sich selbst – lesen Sie die <a class="color-primary link-secondary" title="5-Sterne-Bewertungen" href="https://www.google.com/search?q=IberianTax+-+File+your+Spanish+Tax+Form+210+online&stick=H4sIAAAAAAAA_-NgU1I1qDA0sjS3NDYySjZJtkgxMTW0MqgwTTU2MzYxNzNITEw0TTM1W8Rq5JmUWpSZmBeSWKGgq-CWmZOqUJlfWqQQXJCYl1mcoQASd8svylUwMjRQyM_LycxLBQArqtPIXgAAAA&hl=en-GB&mat=CdFai-Y-BCU_ElYBEKoLaTnIqUFFN6rVJNws2n39VJWcEiA9KGpJF5f9o4dSlMV_SjeI8oMgPibxOKOXpqOg493-PP95UNo9WVKrfK2rkQJeksDdGqwGUJfpgYBrHYffEA&authuser=0#mpd=~4550047666730130129/customers/reviews" target="_blank" rel="noopener">5-Sterne-Bewertungen</a> auf Google, um zu erfahren, wie IberianTax unzähligen Immobilienbesitzern geholfen hat, ihre Steuerfristen schnell, einfach und völlig stressfrei einzuhalten.</p> <p>Beginnen Sie noch heute mit der Vorbereitung und nutzen Sie unseren <a class="color-primary link-secondary" title="kostenlosen Steuerrechner" href="https://www.iberiantax.com/de/steuerrechner/steuern-fur-nicht-residenten" target="_blank" rel="noopener">kostenlosen Steuerrechner</a>, um zu sehen, wie viel Sie schulden, und lehnen Sie sich zurück, während IberianTax den Rest für Sie erledigt!</p>

Golf-Immobilien in Spanien: Luxuriöses Wohnen auf den Greens
Investieren Sie in spanische Golfimmobilien für Luxus, Mieteinnahmen und Top-Golfplätze, mit steuerlicher Unterstützung von IberianTax.
Mehr lesen<p> <br />Investitionen in Golfimmobilien in Spanien sind eine großartige Gelegenheit, luxuriöses Wohnen mit potenziellem Gewinn zu verbinden. Golfresorts in Gebieten wie der Costa Blanca, Costa Cálida und der Costa del Sol bieten atemberaubende Landschaften, fantastische Einrichtungen und ganzjähriges Golfen, was sie zu einem Hotspot für internationale Käufer macht. Mit lebendigen Expat-Gemeinschaften und steigender Nachfrage sind diese Regionen ideal für Immobilienbesitzer, die entweder persönlichen Genuss oder Mieteinnahmen anstreben. Beim Kauf ist es wichtig, die örtlichen Immobiliengesetze, Gemeinschaftsgebühren und Steuerverpflichtungen zu verstehen, wobei IberianTax bei der Verwaltung von Steuern für Nichtansässige unterstützen kann.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Top-Golfregionen in Spanien</h2> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Costa Blanca</h3> <p>Die Region Costa Blanca bietet eine Vielzahl von Golfresorts mit Optionen für unterschiedliche Budgets und Lebensstile. Bekannt für ihre expat-freundlichen Gemeinschaften und schönen Landschaften, bieten Resorts wie <a class="color-primary link-secondary" title="La Marquesa Golf" href="https://www.lamarquesagolf.es/" target="_blank" rel="noopener">La Marquesa Golf</a> in Rojales und <a class="color-primary link-secondary" title="Las Colinas Golf & Country Club" href="https://lascolinasgolf.com/" target="_blank" rel="noopener">Las Colinas Golf & Country Club</a> in Orihuela die perfekte Mischung aus Freizeitvergnügen und Investitionspotenzial. Ob Sie auf der Suche nach luxuriösen Villen oder bescheideneren Immobilien sind, die Costa Blanca ist bekannt für ihre entspannte Atmosphäre und ihre lebhafte soziale Szene sowohl für Einwohner als auch für Besucher.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Costa Cálida, Murcia</h3> <p>Die Costa Cálida ist ein beliebtes Ziel für diejenigen, die großartige Golfplätze und erschwingliche Preise suchen. Resorts wie <a class="color-primary link-secondary" title="Mar Menor Golf Resort" href="https://ugolfiberia.com/mar-menor/" target="_blank" rel="noopener">Mar Menor Golf Resort</a> in Torre-Pacheco und <a class="color-primary link-secondary" title="Hacienda del Álamo" href="https://haciendagolfresort.com/" target="_blank" rel="noopener">Hacienda del Álamo</a> in Fuente Álamo bieten fantastische Einrichtungen, was die Region ideal für Urlaub und Investitionen macht. Für anspruchsvollere Ansprüche ist der renommierte <a class="color-primary link-secondary" title="La Manga Club" href="https://lamangaclub.com/en" target="_blank" rel="noopener">La Manga Club</a> in Cartagena perfekt für diejenigen, die eine luxuriöse Destination suchen, mit einem Grand Hyatt Hotel vor Ort. In San Javier ist das <a class="color-primary link-secondary" title=" Roda Golf and Beach Resort " href="https://www.rodagolf.com/" target="_blank" rel="noopener">Roda Golf and Beach Resort </a>eine weitere fantastische Option für diejenigen, die Luxus in kurzer Entfernung zum Mittelmeer suchen. Das warme Mikroklima sorgt das ganze Jahr über für angenehmes Wohnen, wobei die Immobilienpreise oft niedriger sind als in anderen beliebten Regionen. Dies macht die Costa Cálida zu einer attraktiven Option für diejenigen, die in den spanischen Golfimmobilienmarkt einsteigen möchten.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Costa del Sol</h3> <p>Oft als die "Costa del Golf" bezeichnet, ist die Costa del Sol das ultimative Ziel für luxuriöse Golfresorts. Entlang der Küste finden Sie eine unglaubliche Auswahl an Golfplätzen für alle Arten von Spielern, mit zahlreichen Möglichkeiten für Wohnen direkt am Golfplatz.</p> <p>In der Gegend um Mijas finden Sie das renommierte <a class="color-primary link-secondary" title="La Cala Resort" href="https://www.lacala.com/" target="_blank" rel="noopener">La Cala Resort</a> in La Cala de Mijas, das eine Vielzahl an Einrichtungen bietet, darunter ein Spa und drei Golfplätze vor Ort. Weiter die Küste hinunter nach Marbella und Benahavís haben Sie die Qual der Wahl mit erstklassigen Optionen wie dem <a class="color-primary link-secondary" title="Marbella Club Golf Resort" href="https://www.marbellaclub.com/golf" target="_blank" rel="noopener">Marbella Club Golf Resort</a> und dem <a class="color-primary link-secondary" title="Villa Padierna Golf Resort" href="https://www.villapadierna.es/en/" target="_blank" rel="noopener">Villa Padierna Golf Resort</a> – beides geschätzte Plätze für diejenigen, die Privatsphäre und Luxus suchen.</p> <p>In den Gebieten Casares und Sotogrande, im westlichen Teil der Costa del Sol, finden Sie einige der prestigeträchtigsten Golfimmobilien. <a class="color-primary link-secondary" title="Finca Cortesin" href="https://www.fincacortesin.com/golf" target="_blank" rel="noopener">Finca Cortesin</a> in Casares, Austragungsort des Solheim Cup 2023, ist bekannt dafür, eines der unvergesslichsten Golferlebnisse Europas zu bieten. Die Plätze <a class="color-primary link-secondary" title="La Reserva" href="https://www.lareservaclubsotogrande.com/" target="_blank" rel="noopener">La Reserva</a> und <a class="color-primary link-secondary" title="Valderrama" href="https://www.valderrama.com/" target="_blank" rel="noopener">Valderrama</a> in Sotogrande sind perfekt für diejenigen, die Zugang zu erstklassigen Einrichtungen suchen.</p> <p>Zusätzlich zum Golfen bietet die Costa del Sol auch ein reiches kulturelles Erlebnis durch die Nähe zu historischen Stätten, Stränden und verschiedenen Freizeitaktivitäten im Freien. Obwohl sie die teuerste der drei hier vorgestellten Regionen ist, bleibt das Potenzial für langfristige Investitionen und Mieteinnahmen hoch.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Vorteile des Besitzes von Immobilien in spanischen Golfresorts</h2> <p>Der Besitz einer Immobilie in oder mit Blick auf ein Golfresort bietet eine großartige Kombination aus Komfort und Luxus. Diese Gemeinschaften verfügen über hervorragend gepflegte Anlagen, fantastische Annehmlichkeiten wie Spas und Clubhäuser sowie zusätzliche Sicherheit für ein beruhigendes Gefühl. Als Hauseigentümer profitieren Sie außerdem von einem hohen Lebensstandard und einfacher Wartung, was es Ihnen ermöglicht, Ihre Investition ohne den Aufwand der Instandhaltung zu genießen.</p> <p>Die Lage dieser Resorts in schönen, touristisch attraktiven Gebieten erhöht den Wert Ihrer Immobilie im Laufe der Zeit. Angesichts des weltweiten Rufs Spaniens als erstklassiges Golfziel haben Immobilien in diesen Regionen ein langfristiges Wertsteigerungspotenzial und stellen somit solide Investitionsmöglichkeiten dar.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wichtige Überlegungen beim Kauf einer Golfresort-Immobilie</h2> <p>Vor dem Kauf ist es wichtig, Faktoren wie die Nähe zu Verkehrsanbindungen, die Verfügbarkeit von Annehmlichkeiten und die Vorlieben der Gemeinschaft zu berücksichtigen. Immobilien in Golfresorts können von geräumigen Villen bis hin zu pflegeleichten Reihenhäusern oder Apartments reichen. Es ist wichtig, Ihre Wahl an Ihre persönlichen Vorlieben anzupassen – sei es eine private Villa für zusätzliche Abgeschiedenheit oder ein Gemeinschafts-Apartment mit Zugang zu gemeinsamen Einrichtungen.</p> <p>Berücksichtigen Sie auch die langfristigen Kosten des Immobilienbesitzes, einschließlich Gemeinschaftsgebühren, Steuern und Wartung.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Rechtliche Aspekte und Steuern</h2> <p>Der Kauf einer Golfimmobilie in Spanien bringt mehrere rechtliche Überlegungen mit sich, darunter Steuern, Papierkram und Registrierung. Es ist entscheidend, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, der mit spanischem Immobilienrecht vertraut ist, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Zudem müssen Eigentümer die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen, insbesondere diejenigen, die nicht dauerhaft in der Immobilie wohnen möchten.</p> <p>Hier kann IberianTax Ihnen helfen, indem es <a class="color-primary link-secondary" title="den Steuerprozess für Nichtansässige vereinfacht" href="https://www.iberiantax.com/de/so-funktionierts" target="_blank" rel="noopener">den Steuerprozess für Nichtansässige vereinfacht</a>. Wir unterstützen nichtansässige Hauseigentümer in ganz Spanien bei der unkomplizierten Einreichung ihres Modelo 210, egal wo auf der Welt sie sich befinden. Unser kostengünstiger Service ermöglicht es Hauseigentümern, sich von teuren Buchhaltern zu verabschieden und ihre Immobilie voll und ganz zu genießen.</p> <p>Unser Online-Steuerservice ist in Englisch, Deutsch und Französisch verfügbar und soll den Prozess vollständig vereinfachen, wobei Ihnen engagierte Steuerexperten zur Seite stehen. Wir senden Ihnen sogar kostenlose Erinnerungen, wenn Ihre Steuern fällig sind!</p> <p><a class="color-primary link-secondary" title="Melden Sie " href="https://www.iberiantax.com/de/dashboard" target="_blank" rel="noopener">Melden Sie </a>sich noch heute kostenlos an, um herauszufinden, wie IberianTax Ihre Steuern für Nichtansässige in Spanien revolutionieren kann.</p>

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur spanischen Grundsteuer für deutsche Staatsangehörige
Steuerleitfaden für Deutsche mit Immobilien in Spanien: IBI, Nicht-Residenten-Einkommensteuer, Kapitalertrags- und Vermögenssteuer, inkl. Fristen.
Mehr lesen<p>Für deutsche Staatsangehörige, die Immobilien in Spanien besitzen, ist das Verständnis und die Einhaltung der spanischen Steuergesetze unerlässlich. Das spanische Steuersystem unterscheidet sich erheblich vom deutschen System, und eine Nichtbeachtung kann zu finanziellen Strafen oder rechtlichen Problemen führen. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Steuern, die deutsche Staatsangehörige betreffen, die in Spanien Immobilien besitzen, und stellt sicher, dass sie ihre Steuerpflichten erfüllen und potenzielle Komplikationen vermeiden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. Spanische Immobiliensteuern</h2> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles)</h2> <ul> <li><strong>Was ist IBI?</strong></li> </ul> <p>Der Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI) ist eine jährliche Steuer, die von den lokalen Gemeinden in Spanien erhoben wird. Ähnlich wie die Grundsteuer in Deutschland wird der IBI auf Grundlage des Katasterwerts der Immobilie berechnet, der eine offizielle, von der Regierung festgelegte Bewertung darstellt und in der Regel niedriger als der Marktwert ist.</p> <ul> <li><strong>Berechnung und Zahlung:</strong></li> </ul> <p>Der IBI wird berechnet, indem ein Prozentsatz auf den Katasterwert angewendet wird, wobei der Satz je nach Gemeinde variiert. Immobilienbesitzer müssen diese Steuer jährlich innerhalb eines von den örtlichen Behörden festgelegten Zeitraums zahlen. Deutsche Staatsangehörige können den IBI direkt im Rathaus, per Banküberweisung oder Lastschrift sowie über die von der Gemeinde bereitgestellten Online-Zahlungsmethoden begleichen.</p> <p>Die Steuer variiert je nach Gemeinde und liegt typischerweise zwischen 0,4 % und 1,1 % des Katasterwerts. Wenn zum Beispiel der Katasterwert Ihrer Immobilie 200.000 € beträgt und der lokale Satz 0,5 % beträgt, würde Ihr IBI 200.000 € x 0,5 % = 1.000 € betragen.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Nicht-Residenten-Einkommensteuer</h2> <ul> <li><strong>Mieteinnahmen und unterstelltes Einkommen:</strong></li> </ul> <p>Deutsche Staatsangehörige, die Immobilien in Spanien besitzen, unterliegen der Nicht-Residenten-Einkommensteuer. Diese Steuer gilt sowohl für Einkünfte aus der Vermietung der Immobilie als auch für unterstelltes Einkommen für Immobilien, die unbewohnt bleiben oder privat genutzt werden.</p> <p>Um die Nicht-Residenten-Einkommensteuer auf<strong> Mieteinnahmen </strong>in Spanien zu berechnen, werden abzugsfähige Kosten wie Instandhaltung, Versicherungen und Verwaltungskosten vom Gesamteinkommen abgezogen. Ein Steuersatz von 19 % gilt für Einwohner der EU, Islands und Norwegens, während Nicht-Residenten außerhalb dieser Regionen mit 24 % besteuert werden.</p> <p><strong>Beispiel</strong>: Wenn Sie als EU-Bürger 12.000 € Mieteinnahmen mit 2.000 € abzugsfähigen Kosten erzielen, beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen 10.000 €. Ihre Nicht-Residenten-Einkommensteuer würde berechnet werden als: 10.000 € x 19 % = 1.900 €.</p> <p>Für Immobilien, die nicht vermietet werden, wird ein <strong>unterstelltes Einkommen </strong>berechnet, das ein theoretisches Einkommen aus der Immobilie für Steuerzwecke darstellt. Dieses unterstellte Einkommen wird entweder als 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts der Immobilie berechnet, abhängig davon, wann die letzte Katasterbewertung in der Gemeinde durchgeführt wurde. Wenn die Katasterbewertung innerhalb der letzten zehn Jahre durchgeführt wurde, wird der Satz von 1,1 % angewendet; andernfalls gilt der Satz von 2 %. Dieses unterstellte Einkommen wird ebenfalls mit dem geltenden Satz von 19 % für EU-, isländische und norwegische Einwohner sowie mit 24 % für Einwohner anderer Länder besteuert.</p> <p><strong>Beispiel</strong>: Wenn der Katasterwert Ihrer Immobilie 200.000 € beträgt und die letzte Bewertung vor weniger als 10 Jahren durchgeführt wurde, würde das unterstellte Einkommen berechnet werden als: 200.000 € x 1,1 % x 19 % (EU) = 418 €.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Kapitalertragsteuer (CGT)</h2> <p>Diese Steuer wird fällig, wenn ein deutscher Staatsangehöriger eine Immobilie in Spanien verkauft. Diese Steuer wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis berechnet, angepasst an die Inflation und bestimmte abzugsfähige Kosten. Der Steuersatz beträgt immer 19 %, unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige EU-Resident ist oder nicht.</p> <p>Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird eine Quellensteuer von 3 % auf den Verkaufspreis angewendet, die der Käufer einbehalten und an die spanische Steuerbehörde abführen muss. Dieser Betrag wird auf die endgültige CGT-Schuld angerechnet. Übersteigt die 3 %-ige Quellensteuer die tatsächliche Steuerschuld, kann der Verkäufer eine Rückerstattung über das Modell 210 beantragen.</p> <p><strong>Beispiel:</strong> Wenn Sie Ihre Immobilie für 300.000 € verkaufen, die Sie für 200.000 € gekauft haben, und 10.000 € an abzugsfähigen Kosten anfallen, beträgt Ihr Kapitalgewinn (300.000 € - 200.000 € - 10.000 €) = 90.000 €. Als EU-Resident würde Ihre CGT berechnet werden als: 90.000 € x 19 % = 17.100 €.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio)</h2> <p>Die Vermögenssteuer gilt für Personen, deren Gesamtvermögen, einschließlich Immobilien in Spanien, einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Für Nicht-Residenten liegt der allgemeine Schwellenwert bei 700.000 €, obwohl regionale Abweichungen bestehen können. In den Balearen zum Beispiel liegen die Steuersätze zwischen 0,2 % und 3,5 %, abhängig vom Gesamtwert des Vermögens.</p> <p>Zur Berechnung der Vermögenssteuer werden alle in Spanien befindlichen Vermögenswerte summiert, und die anwendbaren Schulden werden abgezogen. Die entsprechenden Steuersätze werden dann auf den Nettowert angewendet. Die Vermögenssteuer wird jährlich, in der Regel zusammen mit der Einkommensteuererklärung, mittels Modell 714 erklärt.</p> <p><strong>Beispiel</strong>: Wenn Ihr Gesamtvermögen in Spanien 1.000.000 € beträgt, wird die Steuer auf den Betrag berechnet, der 700.000 € übersteigt. Bei einem progressiven Steuersatz von 0,5 % für den Betrag zwischen 700.000 € und 1.000.000 € würde Ihre Vermögenssteuer berechnet werden als: (1.000.000 € - 700.000 €) x 0,5 % = 1.500 €.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">2. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einhaltung</h2> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritt 1: Bestimmen Sie Ihre Steuerpflichten</h3> <p>Deutsche Staatsangehörige müssen stets den IBI, die Nicht-Residenten-Einkommensteuer (sei es für Mieteinnahmen oder unterstelltes Einkommen bei nicht vermieteten Immobilien), die Kapitalertragsteuer beim Verkauf einer Immobilie und in bestimmten Fällen die Vermögenssteuer zahlen, wenn ihr Vermögen in Spanien 700.000 € übersteigt.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritt 2: Berechnen Sie Ihre Steuerschuld</h3> <p>Sammeln Sie die notwendigen Informationen, einschließlich des Katasterwerts Ihrer Immobilie, erzielter Mieteinnahmen und Verkaufsdetails der Immobilie. Diese Informationen finden Sie häufig in den Grundbuchauszügen, Mietverträgen und Benachrichtigungen der Steuerbehörde, wie IBI-Bescheide. Verwenden Sie die Zahlen zur Berechnung der entsprechenden Steuer.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritt 3: Reichen Sie Ihre Steuern ein</h3> <p>Jede Steuerart—IBI, Nicht-Residenten-Einkommensteuer (NRIT), Kapitalertragsteuer (CGT) und Vermögenssteuer—hat spezifische Fristen, die eingehalten werden müssen. Das Einhalten dieser Fristen hilft nicht nur, Verspätungsgebühren und Zinsen zu vermeiden, sondern gewährleistet auch eine reibungslose Verwaltung Ihrer Steuerpflichten. Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um unnötige finanzielle Belastungen und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.</p> <p><strong>Einreichungsfristen:</strong></p> <ul> <li>Der<strong> IBI</strong> (Immobiliensteuer) ist eine jährliche Steuer mit Zahlungsfristen, die je nach Gemeinde variieren und in der Regel zwischen April und November liegen. Zahlungen erfolgen normalerweise direkt an die Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet. Es ist keine Einreichung eines Formulars erforderlich, da die Steuer von der örtlichen Steuerbehörde festgesetzt wird. Viele Gemeinden bieten Online-Zahlungsoptionen über ihre offiziellen Websites an.</li> <li><strong>Nicht-Residenten-Einkommensteuer</strong>: Für unterstelltes Einkommen muss die jährliche Erklärung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des Folgejahres abgegeben werden. Für Mieteinnahmen beginnt die Einreichungsfrist ab dem Steuerjahr 2024 und läuft vom 1. Januar bis zum 20. Januar des Folgejahres.</li> <li><strong>Kapitalertragsteuer</strong> muss innerhalb von vier Monaten nach dem Immobilienverkauf gemeldet und bezahlt werden. Wenn die Immobilie beispielsweise im Juni verkauft wird, muss die Steuer bis Oktober bezahlt werden.</li> <li><strong>Vermögenssteuer</strong>: Die Einreichungsfrist für die Vermögenssteuer läuft von April bis Juni des Jahres, das dem Steuerjahr folgt.</li> </ul> <p>Die Nicht-Residenten-Einkommensteuer sowie die Kapitalertragsteuer werden über das Modell 210 eingereicht. Die Vermögenssteuer wird mit dem <strong>Modell 714</strong> erklärt. Diese Formulare sind auf der Website der spanischen Steuerbehörde verfügbar.</p> <p>Bei der Einreichung der Nicht-Residenten-Einkommensteuer, der Kapitalertragsteuer und der Vermögenssteuer kann das Einreichungsverfahren online durchgeführt werden. Sie benötigen jedoch ein gültiges <strong>digitales Zertifikat </strong>oder müssen im <strong>Cl@ve-System</strong> registriert sein, um Ihre Identität zu authentifizieren. Wenn Sie dies nicht haben, müssen Sie eine kooperierende Einrichtung wie <a class="color-primary link-secondary" title="IberianTax" href="https://www.iberiantax.com/de/login" target="_blank" rel="noopener">IberianTax</a> beauftragen, um die Steuer in Ihrem Namen einzureichen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Fazit</h2> <p>Das Verständnis und die Einhaltung der Immobiliensteuern in Spanien ist für deutsche Staatsangehörige unerlässlich, um Strafen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuerpflichten regelmäßig zu überprüfen und sich über Änderungen in den Steuergesetzen auf dem Laufenden zu halten.</p> <p>Wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung benötigen, zögern Sie nicht, IberianTax für eine fachkundige Beratung zu spanischen Immobiliensteuern zu kontaktieren.</p>

Rekordverdächtige Immobilienpreise in 7 spanischen Städten
Sieben spanische Städte, darunter Barcelona und Madrid, erreichen 2024 Rekordpreise und -mieten, was nicht ansässige Eigentümer betrifft.
Mehr lesen<p> <br />Da die Immobilienpreise in ganz Spanien weiter steigen, brechen sieben Städte Rekorde und erreichen neue Höchststände bei Wohnungsverkäufen und -mieten. Laut dem neuesten Idealista-Preisindex ist der Durchschnittspreis für Gebrauchtimmobilien in Spanien im zweiten Quartal 2024 im Jahresvergleich um 7,5 % gestiegen und liegt bei 2.138 € pro Quadratmeter. Dieser Aufwärtstrend spiegelt nicht nur die steigende Nachfrage nach spanischen Immobilien wider, sondern auch die anhaltenden Herausforderungen auf dem Immobilienmarkt. Welche Städte sind am stärksten betroffen, und wie wirkt sich das auf nicht ansässige Immobilieneigentümer aus?</p> <p>Werfen wir einen genaueren Blick auf die sieben <strong>spanischen Städte</strong>, die Immobilienpreise auf Allzeithochs erreichen: Barcelona, Madrid, Valencia, Málaga, Palma, Las Palmas de Gran Canaria und Cádiz.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. Barcelona</h2> <p>Barcelona bleibt die <strong>teuerste Stadt Spaniens</strong>, um eine Immobilie zu mieten, mit Mietpreisen von 22,10 € pro Quadratmeter und Monat. Auch die Immobilienpreise haben mit 4.430 €/m² ein beeindruckendes Niveau erreicht. Stadtteile wie Ciutat Vella, Sant Marti und Eixample sind die teuersten Viertel in Barcelona, um eine Immobilie zu mieten, aber Gràcia, Sants-Montjuïc und Sant Andreu sind die teuersten, um zu kaufen.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">2. Madrid</h2> <p>Die Hauptstadt Madrid liegt nicht weit hinter Barcelona, mit durchschnittlichen Immobilienpreisen von 4.514 €/m² und Mieten von 19,80 €/m² pro Monat, was Madrid zum zweitteuersten Ort für den Kauf einer Immobilie in Spanien macht. In 16 der 21 Madrider Bezirke wurden im August 2024 Rekordmieten verzeichnet, obwohl sie noch keine Rekordwerte erreicht haben.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">3. Valencia</h2> <p>Valencia verzeichnet unter den sieben Städten den höchsten Mietanstieg, die Preise stiegen im <strong>Jahresvergleich um 19 %</strong>. Auch der Immobilienmarkt hat deutlich zugelegt, die Preise liegen nun bei 2.554 €/m². Zwar liegen diese Preise nicht ganz auf dem Niveau von Madrid und Barcelona, aber Valencia hat die höchsten Immobilienpreise (2.554 €/m²) und Mietpreise (14,10 €/m²).</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">4. Málaga</h2> <p>Die Hauptstadt der Costa del Sol, Málaga, verzeichnet weiterhin ein erhebliches Wachstum. Die Immobilienpreise sind um fast 20 % gestiegen und liegen bei 3.016 €/m², die Mieten liegen durchschnittlich bei 14,50 €/m² pro Monat. In der Stadt sind derzeit in allen Bereichen Rekordmieten und -preise zu verzeichnen, wobei die Mieten bei durchschnittlich 145 €/m² und die Kaufpreise bei 3.016 €/m² liegen. Die Stadt verzeichnete mit 19,9 % den höchsten Preisanstieg bei Verkäufen unter den analysierten Hauptstädten.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">5. Palma (Mallorca)</h2> <p>Palma, ein beliebtes Reiseziel für <strong>Touristen </strong>und Auswanderer, und die Hauptstadt der Balearen verzeichnen jetzt Immobilienpreise von 4.144 €/m² und Mieten von 17 €/m² pro Monat, ein noch nie zuvor erreichter Wert. Was die Immobilienpreise betrifft, so haben 11 der 15 auf Idealista aufgeführten Gebiete die Höchstpreise erreicht, was einem jährlichen Anstieg von 9,4 % entspricht.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">6. Las Palmas de Gran Canaria</h2> <p>Auf der Insel Gran Canaria haben die Immobilienpreise erstmals 2.300 €/m² überschritten, die Mieten liegen über 13 €/m². Das Wachstum dieser Preise spiegelt die steigende Nachfrage nach Inselimmobilien wider, insbesondere von <strong>internationalen Käufern.</strong></p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">7. Cádiz</h2> <p>Cádiz bildet den Abschluss der Liste, mit Immobilienpreisen von nunmehr 2.885 €/m² und Mieten von 11,40 €/m² pro Monat. Insbesondere das Gebiet Playa Santa Maria del Mar-Playa Victoria hat die höchsten Mietpreise in der Stadt und erreicht 12,10 €/m². Dies spiegelt die wachsende Nachfrage nach Küstenimmobilien in Cádiz wider, einem beliebten Ziel sowohl für einheimische als auch für internationale Käufer.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wie IberianTax nicht ansässigen Immobilieneigentümern helfen kann</h2> <p>Da die Immobilienpreise in Spanien neue Höchststände erreichen, sehen sich nicht ansässige Immobilieneigentümer zunehmend komplexen Steuerverpflichtungen gegenüber. Bei IberianTax haben wir uns darauf spezialisiert, Steuern für Nichtansässige einfach und stressfrei zu gestalten. Egal, ob Sie Ihre Immobilie vermieten, verkaufen oder einfach nur als Investition halten möchten, wir sorgen dafür, dass Ihre Steuern korrekt und rechtzeitig abgeführt werden.</p> <p><a class="color-primary link-secondary" title="Unsere Plattform" href="https://www.iberiantax.com/de/so-funktionierts" target="_blank" rel="noopener">Unsere Plattform</a> ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuern für Nichtansässige von überall auf der Welt online zu erledigen. Mit Preisen ab nur 34,95 € ist unser Service nicht nur erschwinglich, sondern auch von den spanischen Steuerbehörden (Agencia Tributaria) vollständig anerkannt. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Berechnung Ihrer Steuern bis hin zur Einhaltung der spanischen Steuergesetze.</p> <p>Möchten Sie Ihre Steuern als Nichtansässiger ohne Stress erledigen? <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/login" target="_blank" rel="noopener">Melden Sie</a> sich noch heute bei IberianTax an und lassen Sie uns den Papierkram erledigen, damit Sie sich auf den Genuss Ihrer spanischen Immobilie konzentrieren können.</p>

Wie können sich Gebietsfremde für elektronische Mitteilungen des spanischen Finanzamts registrieren?
Registrieren Sie sich mit einem digitalen Zertifikat oder Cl@ve-PIN für elektronische Bescheide, um keine Steuerbescheide zu verpassen.
Mehr lesen<p>Auf dem Laufenden über Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu bleiben, ist besonders wichtig, wenn Sie als Nichtansässiger Immobilien- oder Geschäftsinvestitionen in Spanien haben. Da Nichtansässige oft viel Zeit außerhalb Spaniens verbringen, kann es schwierig sein, physische Post von der spanischen Steuerbehörde zu erhalten. Die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) bietet eine bequeme und effiziente Lösung durch elektronische Benachrichtigungen, die sicherstellt, dass Sie wichtige steuerliche Mitteilungen umgehend erhalten, egal wo Sie sich befinden. Dieser Leitfaden führt Sie durch den unkomplizierten Prozess der Registrierung für elektronische Benachrichtigungen, damit Sie stets aktuell und konform mit den spanischen Steuervorschriften bleiben.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Warum sich für elektronische Benachrichtigungen registrieren?</h2> <p>Für Nichtansässige bietet die Erhaltung elektronischer Benachrichtigungen von der spanischen Steuerbehörde mehrere Vorteile:</p> <ul> <li><strong>Zeitnahe Updates:</strong> Erhalten Sie sofortige Benachrichtigungen über wichtige steuerliche Angelegenheiten, Fristen und Änderungen der Vorschriften.</li> <li><strong>Bequemlichkeit</strong>: Greifen Sie jederzeit und überall über Ihre digitalen Geräte auf Ihre Benachrichtigungen zu.</li> <li><strong>Vermeidung verpasster Mitteilungen</strong>: Ohne elektronische Benachrichtigungen besteht das Risiko, wichtige Mitteilungen von der Steuerbehörde zu verpassen, wenn diese per Post an Ihre spanische Adresse gesendet werden, während Sie abwesend sind, was zu Strafen oder Compliance-Problemen führen kann.</li> <li><strong>Effizienz</strong>: Reduzieren Sie das Risiko, Fristen oder wichtige Informationen zu verpassen, was zu Strafen oder Problemen mit der Steuerkonformität führen kann.</li> </ul> <p><strong>Hinweis</strong>: Die spanische Steuerbehörde sendet keine Erinnerungen für bevorstehende Fristen, Verpflichtungen oder Änderungen des spanischen Steuerrechts. Daher ist es wichtig, wachsam zu bleiben. Wenn Sie jedoch auf der Plattform IberianTax registriert sind, senden wir Ihnen rechtzeitig Erinnerungen, um Ihnen zu helfen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen im Auge zu behalten.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritte zur Registrierung für elektronische Benachrichtigungen</h2> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. Erhalten Sie ein digitales Zertifikat oder eine Cl@ve PIN</h2> <p>Um sich für elektronische Benachrichtigungen zu registrieren, müssen Sie Ihre Identität authentifizieren. Die spanische Steuerbehörde verlangt hierfür entweder ein digitales Zertifikat oder eine Cl@ve PIN:</p> <ul> <li style="list-style-type: none;"> <ul> <li><strong>Digitales Zertifikat</strong>: Dies ist ein sicheres elektronisches Dokument, das von akkreditierten Stellen ausgestellt wird und Ihre Identität online überprüft. Es wird in Spanien für verschiedene Verwaltungsverfahren verwendet.</li> <li><strong>Cl@ve PIN:</strong> Dies ist ein System zur Identifizierung und Authentifizierung von Nutzern durch einen Benutzernamen und eine PIN. Es ist eine einfachere Alternative zum digitalen Zertifikat, geeignet für viele Verwaltungsaufgaben.</li> </ul> </li> </ul> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">So erhalten Sie ein digitales Zertifikat:</h2> <p>In Spanien werden elektronische Zertifikate von der Fábrica Nacional de Moneda y Timbre (FNMT) verwaltet. Diese Zertifikate dienen als sicheres Mittel zur Identifizierung von Personen und Unternehmen online und ermöglichen es ihnen, verschiedene digitale Transaktionen sicher durchzuführen, wie z.B. Dokumente elektronisch zu signieren, auf Regierungsdienste zuzugreifen und die Authentizität von Mitteilungen zu gewährleisten. Die FNMT stellt verschiedene Arten von Zertifikaten aus, einschließlich solcher für Einzelpersonen, juristische Personen und Vertreter, abhängig von den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen. Um ein elektronisches Zertifikat zu erhalten, müssen Sie die erforderlichen Verfahren über diese Institution durchführen, die typischerweise einen Verifizierungsprozess zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers umfasst, entweder persönlich oder über andere sichere Methoden.</p> <p>1. Besuchen Sie eine akkreditierte Zertifizierungsstelle (wie die <a class="color-primary link-secondary" title="Fábrica Nacional de la Moneda y Timbre" href="https://www.sede.fnmt.gob.es/en/certificados/persona-fisica" target="_blank" rel="noopener">Fábrica Nacional de la Moneda y Timbre</a> oder bestimmte Banken).<br />2. Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen und Identitätsnachweise ein.<br />3. Befolgen Sie die Anweisungen, um Ihr digitales Zertifikat zu erhalten und zu installieren.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">So erhalten Sie eine Cl@ve PIN:</h2> <p>Der PIN-Code ist ein Authentifizierungssystem, das von der spanischen Steuerbehörde entwickelt wurde und es Bürgern ermöglicht, Online-Transaktionen sicher und effizient zu verwalten. Dieser Code wird hauptsächlich verwendet, um auf von den Steuerbehörden bereitgestellte Dienste zuzugreifen, wodurch der Besuch ihrer Büros vor Ort entfällt. Der Prozess zur Erlangung des PIN-Codes erfolgt über die Steuerbehörde selbst und ist darauf ausgelegt, einfach zu sein, um den Nutzern die Verwaltung ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu erleichtern.</p> <p>1. Gehen Sie zur offiziellen <a class="color-primary link-secondary" title="Cl@ve-Website" href="https://clave.gob.es/clave_Home/en/registro/Como-puedo-registrarme.html" target="_blank" rel="noopener">Cl@ve-Website</a> oder zur <a class="color-primary link-secondary" title="Website der Steuerbehörde" href="https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/en_gb/clave.html" target="_blank" rel="noopener">Website der Steuerbehörde</a>.<br />2. Registrieren Sie sich mit Ihren persönlichen Daten und Identifikationsdokumenten.<br />3. Wählen Sie die <a class="color-primary link-secondary" title="Cl@ve PIN" href="https://clave.gob.es/clave_Home/en/PIN24H/Obtencion-clave-pin.html" target="_blank" rel="noopener">Cl@ve PIN-Methode</a> aus und folgen Sie den Einrichtungshinweisen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">2. Zugriff auf die Website der spanischen Steuerbehörde</h2> <p>Sobald Sie Ihr digitales Zertifikat oder Ihre Cl@ve PIN haben, besuchen Sie die offizielle Website der spanischen Steuerbehörde: Agencia Tributaria und klicken Sie auf "<strong>Area Personal</strong>" und wählen Sie "<strong>Mis notificaciones</strong>".</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">3. Melden Sie sich bei Ihrem Steuerkonto an</h2> <ul> <li><strong>Mit digitalem Zertifikat</strong>: Klicken Sie auf „Certificado o DNI electrónico“ (Zugang mit Zertifikat) und wählen Sie Ihr digitales Zertifikat aus, um sich anzumelden.</li> <li><strong>Mit Cl@ve PIN</strong>: Klicken Sie auf „Cl@ve Móvil“ (Zugang mit Cl@ve) und geben Sie Ihre Cl@ve PIN-Daten ein, um sich anzumelden.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">4. Navigieren Sie zum Bereich elektronische Benachrichtigungen</h2> <p>Nach dem Login suchen Sie nach dem Bereich, der den elektronischen Benachrichtigungen gewidmet ist. Dieser ist oft unter dem Menü "Notificaciones Electrónicas“ oder "Sede Electrónica“ (Elektronische Zentrale) zu finden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">5. Registrieren Sie sich für elektronische Benachrichtigungen</h2> <p>Im Bereich für elektronische Benachrichtigungen finden Sie Optionen zur Verwaltung Ihrer Benachrichtigungseinstellungen.</p> <ul> <li>Wählen Sie die Option, sich für elektronische Benachrichtigungen zu registrieren oder zu abonnieren.</li> <li>Befolgen Sie die Anweisungen auf dem Bildschirm, um Ihre Registrierung abzuschließen, was möglicherweise die Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse und die Bestätigung Ihrer Zustimmung zum Erhalt von Benachrichtigungen elektronisch umfasst.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">6. Bestätigen Sie Ihre Registrierung</h2> <p>Nach Abschluss des Registrierungsprozesses erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail oder Benachrichtigung. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre E-Mails überprüfen und alle weiteren erforderlichen Schritte zur Finalisierung Ihrer Registrierung ausführen.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verwaltung Ihrer elektronischen Benachrichtigungen</h2> <p>Nachdem Sie sich registriert haben, können Sie Ihre elektronischen Benachrichtigungen über das Online-Portal der spanischen Steuerbehörde verwalten. Dies umfasst:</p> <ul> <li><strong>Benachrichtigungen einsehen</strong>: Greifen Sie auf Ihre Benachrichtigungen, Steuerbescheide und andere relevante Dokumente zu und überprüfen Sie diese.</li> <li><strong>Einstellungen anpassen</strong>: Passen Sie Ihre Benachrichtigungseinstellungen oder Kontaktdaten nach Bedarf an.</li> <li><strong>Warnungen erhalten</strong>: Bleiben Sie über Fristen, steuerliche Verpflichtungen und andere wichtige Informationen informiert.</li> </ul> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Support</h2> <p>Sollten Sie während des Registrierungsprozesses auf Probleme stoßen oder Fragen zur Verwaltung Ihrer elektronischen Benachrichtigungen haben, bietet die spanische Steuerbehörde Unterstützung durch:</p> <ul> <li><strong>Kundenservice</strong>: Kontaktieren Sie deren Kundenservice für Unterstützung. <ul> <li><a class="color-primary link-secondary" title="Virtueller Chat" href="https://www2.agenciatributaria.gob.es/wlpl/FWEB-JDIT/FChat" target="_blank" rel="noopener">Virtueller Chat</a></li> <li><a class="color-primary link-secondary" title="Telefonische Unterstützung" href="https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/en_gb/contacta-nosotros/telefonos-interes/dudas-sobre-cuestiones-tecnicas-informaticas_.html" target="_blank" rel="noopener">Telefonische Unterstützung</a><br />Telefon: 91 757 57 77 (auch erreichbar über 901 200 347)<br />Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 19 Uhr (im August bis 15 Uhr).</li> <li><a class="color-primary link-secondary" title="Vereinbaren Sie einen Rückruf" href="https://www2.agenciatributaria.gob.es/soporteaeat/Callback.nsf/CallBack?OpenForm&ida=20140912125712195235106210" target="_blank" rel="noopener">Vereinbaren Sie einen Rückruf</a></li> </ul> </li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Fazit</h2> <p>Die Registrierung für elektronische Benachrichtigungen bei der spanischen Steuerbehörde ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Sie keine Mitteilungen verpassen, insbesondere wenn Sie sich häufig außerhalb Spaniens aufhalten. Durch die Registrierung können Sie zeitnahe Benachrichtigungen unabhängig von Ihrem Standort erhalten, was Ihnen hilft, Ihre steuerlichen Verpflichtungen effektiver zu verwalten. Während die Steuerbehörde keine Erinnerungen sendet, bietet IberianTax eine zusätzliche Sicherheitsschicht, indem Sie rechtzeitig an bevorstehende Fristen erinnert werden, um sicherzustellen, dass Sie konform bleiben und mögliche Strafen vermeiden.</p>

Steuern für Nicht-Residenten in Spanien: Was ist der Referenzwert und wie wird er angewendet?
Der Referenzwert ist ein geschätzter Wert einer Immobilie, der von den spanischen Steuerbehörden verwendet wird.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Der Referenzwert (auf Spanisch "Valor de referencia") ist ein geschätzter Wert einer Immobilienanlage, der von den spanischen Steuerbehörden zur Berechnung der Bemessungsgrundlage für bestimmte immobilienbezogene Steuern verwendet wird. Dieser Wert berücksichtigt den Marktpreis ähnlicher Immobilien in der gleichen Gegend, wodurch er den aktuellen Bedingungen auf dem Immobilienmarkt besser entspricht.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Anwendung des Referenzwerts bei der Besteuerung</h2> <p style="text-align: justify;">Der Referenzwert wird hauptsächlich in folgenden Bereichen verwendet:</p> <ul style="text-align: justify;"> <li><strong>Grunderwerbsteuer (ITP)</strong>: Diese Steuer gilt für den Kauf von Gebrauchtimmobilien. Der Referenzwert dient als Grundlage für die Berechnung des geschuldeten Steuerbetrags und gewährleistet, dass der bei der Transaktion angegebene Wert mit den Marktpreisen übereinstimmt.</li> <li><strong>Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD)</strong>: Bei Erbschaften und Schenkungen von Immobilien wird der Referenzwert zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage herangezogen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Steuer auf dem tatsächlichen Wert der Immobilie und nicht auf einer willkürlichen Schätzung beruht.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Unterschiede zwischen Katasterwert und Referenzwert</h2> <p style="text-align: justify;">Der Katasterwert ist ein weiteres Schlüsselkonzept der Immobilienbewertung, unterscheidet sich jedoch in mehrfacher Hinsicht vom Referenzwert:</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Verwendung des Katasterwerts:</h3> <ul style="text-align: justify;"> <li><strong>Grundsteuer (IBI):</strong> Der Katasterwert wird zur Berechnung der Grundsteuer (IBI) verwendet, einer jährlichen Steuer, die von den Grundstückseigentümern zu entrichten ist.</li> <li><strong>Steuer für Nicht-Residenten</strong>: Für Nicht-Residenten, die Immobilien in Spanien besitzen, dient der Katasterwert als Grundlage für die Berechnung der unterstellten Einkommensteuer für Nicht-Residenten.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Berechnung des Katasterwerts:</h3> <p style="text-align: justify;">Der Katasterwert ist eine behördliche Schätzung des Werts einer Immobilie, die auf technischen Kriterien und nicht auf aktuellen Marktpreisen beruht. Bei der Berechnung des Katasterwerts werden Faktoren wie Lage, Eigenschaften und Alter der Immobilie berücksichtigt, die Marktschwankungen jedoch nicht direkt widerspiegeln.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Berechnung des Referenzwerts:</h3> <p style="text-align: justify;">Anders als der Katasterwert ist der Referenzwert direkt an die Marktpreise gebunden. Die Steuerverwaltung berechnet diesen Wert, indem sie die jüngsten Verkaufspreise ähnlicher Immobilien im selben geografischen Gebiet berücksichtigt. Dies bietet eine aktuellere und genauere Grundlage für die Besteuerung von Immobilientransaktionen und Erbschaften.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Steuererleichterung für Nicht-Residenten</h2> <p style="text-align: justify;">Für Nicht-Residenten ist es wichtig, diese Werte zu verstehen und zu wissen, wie sie sich auf ihre Steuerpflichten auswirken. Wir von IberianTax erleichtern Ihnen den Umgang mit dieser komplexen Materie. Unsere Dienstleistungen helfen Ihnen bei der effizienten Verwaltung Ihrer Steuern für Gebietsfremde und sorgen dafür, dass Sie die Vorschriften einhalten und sich keine Sorgen machen müssen. Ob es darum geht, Ihre Steuerbemessungsgrundlage zu verstehen oder Ihre Steuererklärungen einzureichen, wir sind für Sie da. Besuchen Sie unsere Website, um mehr zu erfahren und Ihre Steuerpflichten noch heute zu vereinfachen.</p> <p> </p>

Wie Sie als nicht ansässiger Immobilieneigentümer in Spanien Ihre Steuer auf Mieteinnahmen berechnen können
Nicht ansässige Immobilienbesitzer: Mieteinnahmen jährlich erklären. Steuersätze: 19 % EU, 24 % Nicht-EU. Abzüge variieren nach Wohnsitz.
Mehr lesen<p>Wenn Sie in Spanien eine Immobilie besitzen und überlegen, diese zu vermieten, ist es wichtig, die steuerlichen Verpflichtungen bezüglich der erzielten Einkünfte zu kennen. Als nicht ansässiger Immobilienbesitzer sind Sie verpflichtet, Steuern auf die Mieteinnahmen zu zahlen, die mit dem <strong>Formular 210</strong> beim spanischen Finanzamt (Agencia Tributaria) deklariert werden müssen.</p> <p>Die Berechnung der Steuer auf Mieteinnahmen kann herausfordernd sein, insbesondere da die Regeln für EU- und Nicht-EU-Bürger unterschiedlich sind und abzugsfähige Ausgaben häufig nach spezifischen Vorschriften anteilig berechnet werden müssen.</p> <p>Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden, um Ihnen zu helfen, die Berechnung der Steuer auf <strong>Ihre Mieteinnahmen</strong> in Spanien zu verstehen. Er behandelt alles von Einkommensdeklarationszeiträumen bis zu zulässigen Abzügen und Steuersätzen. Ab 2024 hat sich der Prozess von vierteljährlichen Erklärungen auf eine jährliche Einreichung umgestellt, was den Meldeprozess vereinfacht, aber sorgfältige Aufmerksamkeit erfordert.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wann müssen Mieteinnahmen deklariert werden?</h2> <p>Ab <strong>2024</strong> müssen Mieteinnahmen aus Immobilien in Spanien von nicht ansässigen Immobilienbesitzern jährlich deklariert werden. Diese Änderung vereinfacht den Meldeprozess im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Erklärungen vierteljährlich abgegeben werden mussten. Hier sind die Details:</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Jährlicher Deklarationszeitraum</h3> <p>Ab 2024 ist der Deklarationszeitraum für Mieteinnahmen jährlich: vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.</p> <p>Für alle im Kalenderjahr erzielten Mieteinnahmen müssen Sie Ihre Erklärung innerhalb der ersten 20 Tage des Januar des Folgejahres einreichen. Beispielsweise müssen Mieteinnahmen, die 2024 erzielt wurden, zwischen dem 1. und dem 20. Januar 2025 deklariert werden.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Frühere vierteljährliche Deklarationszeiträume</h3> <p>Vor 2024 wurden Mieteinnahmen vierteljährlich deklariert:</p> <ul> <li><strong>1 Quartal</strong>: 1. Januar - 31. März</li> <li><strong>2 Quartal</strong>: 1. April - 30. Juni</li> <li><strong>3 Quartal</strong>: 1. Juli - 30. September</li> <li><strong>4 Quartal</strong>: 1. Oktober - 31. Dezember</li> </ul> <p>Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Immobilie von Februar bis August 2023 vermietet haben, mussten Sie die Einnahmen für das erste, zweite und dritte Quartal separat deklarieren.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wie berechnet man seine Mieteinnahmen?</h2> <p>Um Ihre Steuerschuld genau zu berechnen, müssen mehrere Schlüsselfaktoren berücksichtigt werden:</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Tage, an denen die Immobilie vermietet war</h3> <p>Die Anzahl der Tage, an denen Ihre Immobilie im Steuerjahr vermietet war, beeinflusst, wie bestimmte Ausgaben abzugsfähig sind. Beispielsweise können lokale Steuern (IBI, Müllabfuhrgebühren usw.) nur anteilig auf Grundlage der vermieteten Tage abgezogen werden, während Instandhaltungs- und Reparaturkosten unabhängig vom Mietzeitraum vollständig abgezogen werden können, sofern sie direkt mit den erzielten Einnahmen zusammenhängen.</p> <p>Sie müssen auch die <strong>unterstellte Einkommensteuer</strong> für alle Tage angeben, an denen die Wohnung nicht vermietet war.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuerresidenz innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union</h3> <p>Der anwendbare Steuersatz hängt vom Steuerresidenzstatus ab:</p> <ul> <li><strong>19 %</strong> für Einwohner der EU, Norwegens, Islands oder Liechtensteins.</li> <li><strong>24 %</strong> für Nicht-EU-Einwohner.</li> </ul> <p>Es ist auch wichtig zu beachten, dass Nicht-EU-Einwohner gemäß spanischem Steuerrecht keine Ausgaben von den Mieteinnahmen abziehen dürfen. Dies führt zu einer deutlich höheren Steuerbelastung für Nicht-EU-Einwohner.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Abzugsfähige Ausgaben für EU-Einwohner</h3> <p>Wenn Sie EU-Einwohner sind, können Sie <a class="color-primary link-secondary" title="mehrere Ausgabenarten" href="https://www.iberiantax.com/de/blog/welche-abzuge-kann-ich-als-eigentumer-einer-vermieteten-immobilie-in-spanien-geltend-machen" target="_blank" rel="noopener">mehrere Ausgabenarten</a> in Bezug auf Ihre Mieteinnahmen abziehen:</p> <ul> <li><strong>Hypothekenzinsen</strong>: Zinsen auf Darlehen zur Erwerb oder Verbesserung der Immobilie.</li> <li><strong>Lokale Steuern und Gebühren</strong>: Wie IBI und Müllabfuhrgebühren, falls vom Eigentümer bezahlt.</li> <li><strong>Dienstleistungskosten</strong>: Ausgaben für Reinigungsdienste, Mietverwaltung und Werbung.</li> <li><strong>Instandhaltung und Reparaturen</strong>: Kosten für Instandhaltung wie Malerarbeiten und den Austausch eines Kessels.</li> <li><strong>Abschreibungskosten für Immobilien</strong>: Ein Prozentsatz des Bauwerts der Immobilie (ohne Grundstück) kann jährlich von den Bruttomieteinnahmen abgezogen werden.</li> <li><strong>Versicherungskosten</strong>: Prämien für Hausversicherungen.</li> <li><strong>Gemeinschaftsgebühren und Nebenkosten</strong>: Inklusive WLAN, Wasser und Strom.</li> <li><strong>Abschreibung von Möbeln</strong>: 10 % der Möbelkosten jährlich über 10 Jahre.</li> </ul> <p>Es ist wichtig zu beachten, dass Instandhaltungs- und Reparaturkosten unabhängig von den Tagen, an denen die Immobilie vermietet war, <strong>vollständig abgezogen werden können</strong>, solange sie direkt mit den Mieteinnahmen in Verbindung stehen. Dasselbe gilt für Ausgaben im Zusammenhang mit der Mietverwaltung, Werbung, Reinigungsdiensten usw.</p> <p>Im Gegensatz dazu können Ausgaben im Zusammenhang mit der Zahlung lokaler Steuern, wie IBI oder Müllabfuhrgebühren, <strong>nur anteilig auf Grundlage der Tage</strong>, an denen die Immobilie vermietet war, abgezogen werden. Dasselbe gilt für Gemeinschaftsgebühren, Immobilienabschreibungen, Möbel, Geräte usw.</p> <p>Wenn eine <strong>größere Renovierung</strong> den Wert der Immobilie erhöht, wie beispielsweise der Austausch von Fenstern und Türen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Immobilie, können diese Ausgaben beim Verkauf der Immobilie abgezogen werden, indem der Anschaffungswert erhöht wird, um den Kapitalgewinn zu reduzieren. Sie können jedoch nicht vollständig von den erzielten Mieteinnahmen abgezogen werden (nur über Abschreibungen).</p> <p>Abschließend sei angemerkt, dass es nicht erforderlich ist, Belege an das Finanzamt zu senden. Es wird jedoch empfohlen, alle Belege und Dokumente, die die abzugsfähigen Ausgaben rechtfertigen, aufzubewahren. Das Finanzamt kann die Belege innerhalb von 4 Jahren nach der Frist formell anfordern.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Abschreibung von Immobilien und Möbeln</h3> <p>Die Abschreibung ist ein wichtiger Aspekt bei der Berechnung Ihrer Steuer auf Mieteinnahmen, da sie Ihnen ermöglicht, einen Teil der Kosten der Immobilie und ihrer Ausstattung über die Zeit abzuziehen. So berechnen Sie die Abschreibung für sowohl die Immobilie als auch die Möbel.</p> <p>Um die Abschreibung Ihrer Immobilie zu berechnen, gehen Sie wie folgt vor:</p> <ol> <li><strong>Beschaffen Sie die erforderlichen Werte</strong>: Sie benötigen den Anschaffungswert, den <a class="color-primary link-secondary" title="Katasterwert" href="https://www.iberiantax.com/de/blog/was-ist-der-katasterwert-und-wo-findet-man-ihn" target="_blank" rel="noopener">Katasterwert</a> und den Katasterwert der Baukosten der Immobilie. Diese Werte finden sich in der Regel auf der IBI-Bescheinigung und der Kaufurkunde. Diese Werte ermöglichen die Bestimmung des Anteils des Immobilienwerts, der abgeschrieben werden kann.</li> <li><strong>Proportional nach Miettagen berechnen:</strong> Da Ausgaben anteilig nach der Anzahl der Tage, an denen die Immobilie vermietet war, berechnet werden müssen, passen Sie den jährlichen Abschreibungsbetrag entsprechend an.</li> </ol> <p>Um die Abschreibung von Möbeln und Geräten zu berechnen, gilt die gleiche Formel, wobei diese Elemente über die nächsten 10 Jahre mit jährlich 10 % abgeschrieben werden müssen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Fallstudie</h2> <p>Um zu veranschaulichen, wie diese Berechnungen zusammenkommen, betrachten wir eine Fallstudie: Peter, ein Steueransässiger in Belgien, vermietete seine Immobilie in Mijas, Málaga für 300 Tage im Kalenderjahr 2024. Er erzielte Gesamteinnahmen von 12.000 € aus der Vermietung.</p> <ul> <li>Anschaffungswert: 120.000 €</li> <li>Katasterwert: 100.000 €</li> <li>Baukostenwert: 80.000 €</li> <li>Bauprozentsatz: 80.000 / 100.000 = 80 %</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Als EU-Einwohner</h3> <ul> <li><strong>Gesamteinnahmen:</strong> 12.000 €</li> </ul> <p>Während des Steuerjahres 2024 hatte er folgende Ausgaben:</p> <ul> <li>Kauf eines neuen Kühlschranks (700 €) <ul> <li>700 × 10 % × 300/365= 57,53 €</li> </ul> </li> <li>Zahlung des IBI (300 €) <ul> <li>300 × 300/365= 246,57 €</li> </ul> </li> <li>Reparatur des Boilers (200 €)</li> <li>Mietverwaltung (450 €)</li> <li>Gemeinschaftsgebühren (300 €) <ul> <li>300 × 300/365= 246,57 €</li> </ul> </li> <li>Wasser-, Strom- und WLAN-Rechnungen (1.100 €) <ul> <li>1100 × 300/365= 904,11 €</li> </ul> </li> <li>Jährliche Abschreibung: 120.000 × 80 % × 32.367,12 % = 2.880 € <ul> <li>2.880 × 300/365 = 2.367,12 €</li> </ul> </li> </ul> <p>Gesamtabzugsfähige Ausgaben: 4.471,90 € (57,53 + 246,57 + 200 + 450 + 246,57 + 904,11 + 2.367,12)</p> <ul> <li><strong>Steuerpflichtige Mieteinnahmen</strong>: 12.000 € - 4.471,90 € = 7.528,10 €</li> <li><strong>Steuersatz </strong>(EU/EWR): 19 %</li> <li><strong>Steuerschuld</strong>: 7.528,10 × 19 %= 1.430,33 €.</li> </ul> <p>Wäre Peter ein <strong>Nicht-EU-Einwohner</strong>, beispielsweise ein Steueransässiger in der Schweiz, würde die Steuerschuld 2.880 € betragen, da der anwendbare Steuersatz <strong>24 %</strong> auf die erz</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Vereinfachen Sie den Prozess mit IberianTax</h2> <p>Um diesen Prozess zu vereinfachen und die Einhaltung der neuesten Vorschriften zu gewährleisten, kann die Verwendung des <strong>Steuer-Tools von IberianTax</strong> von großem Nutzen sein. Unser Tool ist auf dem neuesten Stand der aktuellen Vorschriften und hilft dabei, genaue Berechnungen durchzuführen, wodurch das Risiko von Fehlern und möglichen <a class="color-primary link-secondary" title="Strafen" href="https://www.iberiantax.com/de/blog/verspatete-steuererklarung-in-spanien-was-konnte-passieren" target="_blank" rel="noopener">Strafen</a> minimiert wird. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, können Sie sich noch heute <a class="color-primary link-secondary" title="registrieren" href="https://www.iberiantax.com/de/dashboard" target="_blank" rel="noopener">registrieren</a> oder unser Team von IberianTax <a class="color-primary link-secondary" title="kontaktieren" href="https://www.iberiantax.com/de/kontakt" target="_blank" rel="noopener">kontaktieren</a>.</p>

Rückerstattung der 3% Einbehaltung beim Verkauf Ihrer spanischen Immobilie
Beim Immobilienverkauf in Spanien zahlen Nichtansässige 3% Quellensteuer. Beantragen Sie eine Rückerstattung bei geringerer Steuerschuld oder Verlust.
Mehr lesen<p>Beim Verkauf einer Immobilie in Spanien als Nichtresident unterliegen Sie einer 3%-igen Quellensteuer auf den Verkaufspreis. Diese Einbehaltung soll potenzielle Kapitalertragsteuerverpflichtungen abdecken. Wenn Ihre tatsächliche Steuerverpflichtung geringer ist als der einbehaltene Betrag oder wenn Sie einen Verlust beim Verkauf erlitten haben, können Sie eine Rückerstattung beantragen. So geht’s:</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wann Sie die 3% Rückerstattung beantragen können</h2> <p>Sie können eine Rückerstattung der 3% Einbehaltung in den folgenden Situationen beantragen:</p> <ul> <li><strong>Kapitalertragsteuer ist geringer als die einbehaltenen 3%</strong></li> </ul> <p>Wenn die tatsächlich berechnete Kapitalertragsteuer aus dem Verkauf Ihrer Immobilie geringer ist als die ursprünglich einbehaltenen 3%, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der Differenz.</p> <ul> <li><strong>Kapitalverlust</strong></li> </ul> <p>Wenn Sie die Immobilie mit Verlust verkauft haben (d.h. der Verkaufspreis war niedriger als der Kaufpreis, was zu keinem Kapitalgewinn führte), können Sie eine Rückerstattung der gesamten einbehaltenen 3% beantragen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritte zur Beantragung der Rückerstattung</h2> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. Käufer reicht Formular 211 ein</h3> <p>Nach dem Verkauf Ihrer Immobilie ist der erste Schritt beim Käufer. Der Käufer muss Formular 211 bei den spanischen Steuerbehörden einreichen. Dieses Formular ist entscheidend, da es die Immobilientransaktion offiziell erklärt und die 3% Einbehaltung bestätigt, die vom Verkaufspreis einbehalten wurden.</p> <p>Der Käufer hat eine strikte Frist einzuhalten: Er muss Formular 211 innerhalb eines Monats nach dem Verkaufsdatum einreichen. Diese schnelle Abwicklung stellt sicher, dass die Transaktion umgehend den Steuerbehörden gemeldet wird.</p> <p>Zusätzlich muss der Käufer dem Verkäufer eine Kopie des Formulars 211 zusenden, um nachzuweisen, dass die einbehaltene Steuer ordnungsgemäß bei den Steuerbehörden eingezahlt wurde. Der Verkäufer benötigt Formular 211 für die Rückerstattungsanträge.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">2. Verkäufer reicht Formular 210 ein</h3> <p>Als Verkäufer besteht Ihr nächster Schritt darin, Formular 210 einzureichen. In diesem Formular erklären Sie den tatsächlichen Kapitalgewinn oder -verlust aus dem Verkauf Ihrer Immobilie. Wenn Sie einen Gewinn erzielt haben, melden Sie die Kapitalgewinne; wenn Sie mit Verlust verkauft haben, dokumentieren Sie diesen Verlust.</p> <p>Sie haben etwas mehr Zeit, um diesen Schritt abzuschließen. Formular 210 muss innerhalb von vier Monaten nach dem Verkaufsdatum eingereicht werden. Das bedeutet, dass Sie drei Monate nach der Einreichung von Formular 211 durch den Käufer Zeit haben, Ihre Unterlagen in Ordnung zu bringen.</p> <p>Bei der Vorbereitung von Formular 210 sollten Sie alle erforderlichen Dokumente sammeln, wie z.B. die Kauf- und Verkaufsverträge, den Nachweis des ursprünglichen Kaufpreises und den endgültigen Verkaufspreis. Auch der Nachweis der 3% Einbehaltung und alle anderen Dokumente, die Ihre Berechnung des tatsächlichen Gewinns oder Verlusts unterstützen, sollten beigefügt werden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Erforderliche Unterlagen für den Rückerstattungsantra</h2> <p><strong>Kopie des Formulars 211:</strong> Nachweis, dass der Käufer die Transaktion und die 3% Einbehaltung gemeldet hat.<br /><strong>Bankkontozertifikat:</strong> Zertifikat über den Kontoinhaber des Bankkontos, auf das die Rückerstattung überwiesen werden soll.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Zusätzliche unterstützende Dokumente (zur Beschleunigung des Prozesses):</h3> <ul> <li><strong>Nachweis des Kaufs und Verkaufs:</strong> Legen Sie die Kaufverträge (Escritura de Compraventa) sowohl für den Kauf als auch für den Verkauf der Immobilie vor.</li> <li><strong>Abzugsfähige Ausgaben</strong>: Fügen Sie Rechnungen für alle Verbesserungen oder Renovierungen sowie alle Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf (z.B. Anwaltsgebühren, Maklerprovisionen) bei.</li> </ul> <p>Diese Dokumente können online über die Option „aportación de documentación complementaria“ auf der Website der Agencia Tributaria eingereicht werden, was ein elektronisches Zertifikat erfordert.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Bearbeitungszeit</h2> <p>In der Regel benötigen die spanischen Steuerbehörden etwa 6 bis 12 Monate, um eine Entscheidung bezüglich des Rückerstattungsantrags zu treffen und die Rückerstattung auszuzahlen. Die Bearbeitungszeit kann jedoch je nach Vollständigkeit und Genauigkeit der eingereichten Dokumente und der Arbeitsbelastung des zuständigen Finanzamtes variieren.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritte zur Sicherstellung einer effizienten Rückerstattungsanfrage</h2> <ol> <li><strong>Dokumentation vorbereiten: </strong>Sammeln Sie im Voraus alle erforderlichen Dokumente, einschließlich der Kauf- und Verkaufsverträge, des Nachweises des ursprünglichen Kaufpreises, des endgültigen Verkaufspreises und des Nachweises der 3% Einbehaltung. Wenn diese Dokumente bereit sind, wird der Einreichungsprozess beschleunigt.</li> <li><strong>Formulare rechtzeitig einreichen:</strong> Halten Sie die Fristen für die Einreichung sowohl von Formular 211 (durch den Käufer innerhalb eines Monats nach dem Verkauf) als auch von Formular 210 (durch Sie innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf) ein. Eine rechtzeitige Einreichung ist entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden.</li> <li><strong>Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:</strong> Nutzen Sie Dienstleistungen wie IberianTax, um Ihren Rückerstattungsantrag zu bearbeiten. Ihr Fachwissen in Steuererklärungen für Nichtresidenten kann sicherstellen, dass Ihr Antrag genau, vollständig und korrekt eingereicht wird, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Rückerstattung erhöht wird.</li> </ol> <p>Durch die Beachtung dieser Schritte und die Sicherstellung, dass alle erforderlichen Dokumente in Ordnung sind, können Sie effizient eine Steuererstattung auf den Verkauf Ihrer spanischen Immobilie beantragen, wenn Ihre Kapitalertragsteuerverpflichtung unter dem einbehaltenen 3%-Betrag liegt.</p>

Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern für Nicht-Residenten in Spanien
Spanisches Steuerrecht ist komplex; Überzahlungen können durch ein geregeltes Erstattungsverfahren innerhalb von vier Jahren zurückgefordert werden.
Mehr lesen<p> <br />Die gesetzten Fristen des spanischen Steuerrechts und die Regeln zur Steuerberechnung können verwirrend sein, was oft dazu führt, dass Steuerzahler entweder dieselbe Steuer zweimal zahlen oder mehr als erforderlich zahlen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verfahren zur Beantragung einer Rückerstattung</h2> <p>Wenn ein Steuerzahler mehr Steuern als erforderlich zahlt, bietet das spanische Recht einen Mechanismus zur Rückerstattung dieser Beträge. Dieses Verfahren ist durch das Allgemeine Steuergesetz geregelt und erkennt das Recht auf Rückerstattung in folgenden Fällen an:</p> <ul> <li><strong>Doppelte Zahlung von Steuerschulden oder Strafen:</strong></li> </ul> <p>Beispiel: Zweimalige Zahlung der angenommenen Einkommensteuer für das Jahr 2022.</p> <ul> <li><strong>Zahlung über den fälligen Betrag hinaus:</strong></li> </ul> <p>Beispiel: Kauf einer Immobilie im Juni 2022, aber Zahlung der angenommenen Einkommensteuer für das gesamte Steuerjahr 2022.</p> <ul> <li><strong>Zahlung von Schulden oder Strafen nach Ablauf der Verjährungsfrist:</strong></li> </ul> <p>Beispiel: Einreichen der Steuererklärung für das Jahr 2018, das bereits verjährt ist.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Echte Fälle</h2> <p>Die angenommene Einkommensteuer führt oft zu Verwirrung hinsichtlich des anzugebenden Zeitraums. Wenn beispielsweise eine Immobilie in Spanien am 1. Juni 2022 gekauft wurde, sollte das Steuerjahr 2022 nur ab dem Kaufdatum deklariert werden, nicht für das gesamte Jahr. Wenn also die Steuererklärung anfänglich für 365 Tage statt der korrekten 213 Tage eingereicht wurde, kann eine Rückerstattung für die überzahlte Steuer beantragt werden. Dies reduziert den Steuerbetrag erheblich.</p> <p>Ebenso kann bei einem versehentlichen Fehler mit zwei Steuererklärungen für dasselbe Steuerjahr eine volle Rückerstattung der zweiten Zahlung beantragt werden. Wenn Steuern für einen bereits verjährten Zeitraum, wie das Steuerjahr 2018, erklärt wurden, kann eine Rückerstattung beantragt werden, da die Zahlung nicht mehr gesetzlich erforderlich ist.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wie lösen wir dieses Problem?</h2> <p>Um eine Rückerstattung für zu unrecht gezahlte Steuern zu beantragen, muss der Steuerzahler einen schriftlichen Antrag beim spanischen Finanzamt einreichen. Der Antrag sollte den Grund für die Rückerstattung begründen und unterstützende Dokumente enthalten, die beweisen, dass die Steuer nicht gezahlt werden sollte. Zum Beispiel müssen für die falsch gezahlte Steuer für das gesamte Steuerjahr folgende Dokumente bereitgestellt werden:</p> <p>Kaufurkunde der Immobilie, um das Kaufdatum zu zeigen. Bereits eingereichtes Modell 210 zur Darstellung der Steuerzahlung. Bankkontobescheinigung zur Bestätigung des Kontoinhabers.</p> <p>Für doppelte Steuererklärungen müssen beide Modell 210 Formulare bereitgestellt werden. Für verjährte Steuerjahre ist das Modell 210, das die Zahlung rechtfertigt, notwendig. In beiden Fällen ist eine Bescheinigung über den Besitz des angegebenen Bankkontos erforderlich, um die Rückerstattung zu erhalten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verfahrensschritte</h2> <ol> <li><strong>Rückerstattungsantrag:</strong> Der Steuerzahler reicht einen Rückerstattungsantrag beim Finanzamt ein und legt Dokumente vor, die die unrechtmäßige Zahlung begründen.</li> <li><strong>Überprüfung des Antrags:</strong> Die Verwaltung prüft den Antrag und verifiziert die unrechtmäßige Zahlung.</li> <li><strong>Entscheidung: </strong>Nach Bestätigung der unrechtmäßigen Zahlung erlässt die Verwaltung einen Beschluss, der das Recht auf Rückerstattung anerkennt.</li> <li><strong>Rückerstattung:</strong> Die Verwaltung erstattet den entsprechenden Betrag an den Steuerzahler, in der Regel per Banküberweisung.</li> </ol> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wichtige Überlegungen</h2> <ul> <li><strong>Fristen:</strong> Rückerstattungsanträge müssen innerhalb der gesetzlichen Frist gestellt werden, in der Regel vier Jahre nach der unrechtmäßigen Zahlung.</li> <li><strong>Verzugszinsen: </strong>In einigen Fällen muss die Verwaltung Verzugszinsen auf die erstatteten Beträge zahlen, um den Steuerzahler für die Zeit zu entschädigen, in der das Geld vom Staat gehalten wurde.</li> </ul> <p>Dieses Verfahren gewährleistet, dass Steuerzahler Überzahlungen zurückfordern können und schützt ihre Rechte gegen mögliche Fehler bei der Erfüllung ihrer Steuerpflichten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verfahrensdauer</h2> <p>Das spanische Finanzamt hat sechs Monate Zeit, um den Fall zu lösen und die Rückerstattung zu genehmigen oder abzulehnen. Die Kommunikation über das Verfahren wird per Post an die Adresse des Steuerzahlers in Spanien gesendet.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verwalten Sie Ihre Anträge mit IberianTax</h2> <p>Bei <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/dashboard" target="_blank" rel="noopener">IberianTax</a> stellen wir sicher, dass Ihre Rückerstattungsanträge zeitnah bearbeitet werden. Wir bieten detaillierte Erklärungen zu jedem Schritt des Verfahrens und zur Kommunikation mit dem Finanzamt.</p>

Umfassender Leitfaden zu spanischen Immobiliensteuern für Nichtresidenten
Leitfaden für Nicht-Residenten: Spanische Grundsteuern beim Kauf, Besitz und Verkauf von Immobilien.
Mehr lesen<p>Der Kauf einer Immobilie in Spanien ist eine attraktive Investition, insbesondere für Nichtresidenten, die ein Ferienhaus oder eine Mietimmobilie suchen. Das Navigieren durch das komplexe spanische Steuersystem kann jedoch entmutigend sein. Das Verständnis der verschiedenen Steuern, die beim Kauf, Besitz und Verkauf von Immobilien in Spanien anfallen, ist entscheidend, um fundierte Entscheidungen zu treffen und unerwartete Kosten zu vermeiden.</p> <p>Bei IberianTax erkennen wir die Herausforderungen, denen sich Nichtresidenten-Eigentümer von Immobilien gegenübersehen. Deshalb haben wir diesen umfassenden Leitfaden erstellt, um den Prozess für Sie zu vereinfachen. Dieser Leitfaden soll Ihnen klare, prägnante und umfassende Informationen zu allen Aspekten der spanischen Immobiliensteuern bieten. Mit unseren fachkundigen Einblicken sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Investition effektiv zu verwalten und die Einhaltung der spanischen Steuergesetze sicherzustellen.</p> <p>Egal, ob Sie Ihr Traumferienhaus kaufen, in eine Mietimmobilie investieren oder Ihre spanische Immobilie verkaufen möchten, dieser Leitfaden hilft Ihnen, die steuerlichen Auswirkungen in jeder Phase zu verstehen. Lassen Sie uns eintauchen und die wesentlichen Steuerinformationen erkunden, die Sie wissen müssen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. Steuern beim Immobilienkauf</h2> <p>Beim Erwerb einer Immobilie in Spanien müssen zum Zeitpunkt des Kaufs mehrere Steuern gezahlt werden. Diese Steuern variieren je nachdem, ob die Immobilie neu oder gebraucht ist.</p> <p>Hier ist ein detaillierter Blick auf die Steuern, die Sie beim Kauf erwarten:</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">A. Steuern beim Kauf neuer Immobilien</h2> <p><strong>Mehrwertsteuer (VAT)</strong></p> <p>Beim Kauf einer neuen Immobilie in Spanien fällt eine Mehrwertsteuer (VAT) von 10 % an. Dieser Satz gilt für die Immobilie selbst und für bis zu zwei Parkplätze (Artikel 91.1.7º LIVA).</p> <p><strong>Stempelsteuer</strong></p> <p>Die Stempelsteuer, auch bekannt als AJD (Actos Jurídicos Documentados), ist eine weitere Steuer, die beim Kauf einer neuen Immobilie anfällt. Der Satz variiert zwischen 0,5 % und 1,5 % je nach Region. Beispielsweise beträgt der Satz in Andalusien 1,5 %, während er in Madrid 0,75 % beträgt.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">B. Steuern beim Kauf gebrauchter Immobilien</h2> <p><strong>Grunderwerbsteuer (ITP)</strong></p> <p>Für gebrauchte Immobilien muss statt der Mehrwertsteuer die Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales, ITP) gezahlt werden. Der Satz variiert je nach Autonomen Region, in der sich die Immobilie befindet, und liegt allgemein zwischen 6 % und 10 %. Zum Beispiel:</p> <ul> <li>In Madrid beträgt der Satz typischerweise 6 %.</li> <li>In Andalusien beträgt der Satz typischerweise 7 %.</li> <li>Auf den Balearen variiert der Satz zwischen 8 % und 13 %.</li> <li>In Katalonien kann der Satz bis zu 10 % betragen.</li> <li>In C.Valenciana variiert der Satz zwischen 8 % und 10 %.</li> </ul> <p><strong>Zusätzliche Kosten</strong></p> <p>Zusätzlich zu den Steuern gibt es weitere Kosten, die mit dem Kauf einer Immobilie in Spanien verbunden sind:</p> <ul> <li><strong>Notargebühren</strong>: Diese Gebühren fallen für den Notar an, der die Kaufurkunde beglaubigt. Die Kosten hängen vom Kaufpreis der Immobilie und der Komplexität der Transaktion ab, stellen jedoch in der Regel einen kleinen Prozentsatz des Kaufpreises dar (0,2 % bis 0,5 %).</li> <li><strong>Grundbuchgebühren</strong>: Nach der Unterzeichnung der Urkunde durch den Notar muss diese im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragungsgebühr basiert auf einer Skala und stellt normalerweise einen kleinen Prozentsatz des Kaufpreises dar (0,1 % bis 0,25 %).</li> <li><strong>Hypothekengebühren</strong>: Wenn Sie Ihren Kauf mit einer Hypothek finanzieren, fallen zusätzliche Kosten wie die Bearbeitungsgebühr der Bank, die Immobilienbewertungsgebühr und manchmal auch Hypothekenversicherung an.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">2. Steuern während des Immobilienbesitzes</h2> <p>Der Besitz einer Immobilie in Spanien bringt fortlaufende Steuerpflichten mit sich. Dazu gehören sowohl Nichtresidenten-Steuern als auch lokale Steuern.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">A. Nichtresidenten-Einkommensteuer</h2> <p>Die Nichtresidenten-Einkommensteuer, bekannt als "Impuesto sobre la Renta de no Residentes" (IRNR), ist eine nationale Steuer, die auf nichtresidenten Steuerzahler angewendet wird, die Eigentum in Spanien besitzen.</p> <p>Ein Nichtresident ist eine Person, die nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien lebt und deren primäre wirtschaftliche Interessen nicht in Spanien liegen. Dazu gehören ausländische Staatsbürger, die Eigentum in Spanien besitzen, aber im Ausland leben und die Immobilie entweder selbst nutzen oder vermieten.</p> <p><strong>Unterstelltes Einkommen</strong></p> <ul> <li><strong>Was ist die unterstellte Einkommensteuer? </strong></li> </ul> <p>Die unterstellte Einkommensteuer wird auf das potenzielle Mieteinkommen erhoben, das eine Immobilie generieren könnte, während sie leer steht. Diese Steuer basiert auf dem fiktiven Einkommen der Immobilie, was bedeutet, dass es sich um ein hypothetisches Einkommen handelt, das auch dann berechnet wird, wenn die Immobilie nicht tatsächlich vermietet ist.</p> <p>Wie wird die unterstellte Einkommensteuer berechnet? Die Steuer wird auf Basis des Katasterwerts der Immobilie berechnet, der eine offizielle Bewertung für Steuerzwecke ist. Der Basiszinssatz beträgt 1,1 % oder 2 % abhängig davon, ob der Katasterwert in den letzten 10 Jahren im Rahmen einer allgemeinen kollektiven Bewertung überprüft wurde.</p> <ul> <li style="list-style-type: none;"> <ul> <li>1,1 % wenn der Katasterwert in den letzten 10 Jahren überprüft wurde.</li> <li>2 % wenn der Katasterwert in den letzten 10 Jahren nicht überprüft wurde.</li> </ul> </li> </ul> <p>Der Steuersatz beträgt 19 % für EU-Bürger und 24 % für Nicht-EU-Bürger.</p> <ul> <li><strong>Welches Formular wird zur Deklaration der unterstellten Einkommensteuer verwendet?</strong></li> </ul> <p>Nichtresidenten müssen das Steuerformular Modelo 210 verwenden, um die unterstellte Einkommensteuer zu deklarieren.</p> <ul> <li><strong>Wann ist der Abgabezeitraum für die unterstellte Einkommensteuer? </strong></li> </ul> <p>Nichtresidenten müssen das Steuerformular Modelo 210 jährlich einreichen, um diese Steuer zu deklarieren. Der Abgabezeitraum ist vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres.</p> <p><strong>Mieteinnahmensteuer</strong></p> <ul> <li><strong>Was ist die Mieteinnahmensteuer? </strong></li> </ul> <p>Die Mieteinnahmensteuer gilt für Nichtresidenten, die ihre Immobilie in Spanien vermieten. Sie besteuert die aus der Vermietung erzielten Einnahmen.</p> <ul> <li><strong>Wie wird die Mieteinnahmensteuer berechnet? </strong></li> </ul> <p>EU-Bürger können die mit der Vermietung verbundenen Kosten von ihrem Einkommen abziehen, und der Steuersatz beträgt 19 % auf das Nettoeinkommen. Nicht-EU-Bürger können keine Ausgaben abziehen und werden mit einem Satz von 24 % auf das Bruttoeinkommen besteuert.</p> <ul> <li><strong>Welches Formular wird zur Deklaration der Mieteinnahmensteuer verwendet? </strong></li> </ul> <p>Die Mieteinnahmen müssen mit dem Steuerformular Modelo 210 deklariert werden.</p> <ul> <li><strong>Wann ist der Abgabezeitraum für die Mieteinnahmensteuer? </strong></li> </ul> <p>Ab 2024 müssen die Mieteinnahmen jährlich zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar des Vorjahres deklariert werden.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">B. Vermögensteuer</h2> <p>Die Vermögensteuer ist eine nationale Steuer, aber die Steuersätze und Freibeträge werden von jeder autonomen Region reguliert, was zu Variationen in ganz Spanien führt. Diese Steuer wird auf das Nettovermögen erhoben, das Sie zum 31. Dezember jedes Jahres halten und das den steuerfreien Mindestbetrag überschreitet. Zum Beispiel:</p> <ul> <li>In Katalonien beträgt der Freibetrag 500.000 €, mit Steuersätzen von 0,21 % bis 2,75 %.</li> <li>In Andalusien beträgt der Freibetrag 700.000 € und ab 2022 wurde diese Steuer abgeschafft.</li> <li>Auf den Balearen beträgt der Freibetrag 3.000.000 € mit Steuersätzen von 0,28 % bis 3,45 %.</li> <li>In der Comunidad Valenciana beträgt der Freibetrag 500.000 €, mit Steuersätzen von 0,25 % bis 3,5 %.</li> </ul> <p>Wenn Ihr Vermögen den Freibetrag überschreitet, müssen Sie das Formular Modelo 714 einreichen.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">C. Steuer auf große Vermögen</h2> <p>Eingeführt im Dezember 2022, ist die Steuer auf große Vermögen eine Vermögensteuer, die auf Personen mit erheblichem Nettovermögen in Spanien abzielt. Diese Steuer soll sicherstellen, dass diejenigen mit beträchtlichen Vermögenswerten einen fairen Anteil zu den öffentlichen Finanzen beitragen.</p> <ul> <li><strong>Wer unterliegt der Steuer auf große Vermögen? </strong></li> </ul> <p>Personen mit einem Nettovermögen in Spanien von über 3.000.000 € unterliegen dieser Steuer. Sie gilt sowohl für Einwohner als auch für Nichtresidenten mit beträchtlichen Vermögenswerten in Spanien.</p> <ul> <li><strong>Wie wird die Steuer auf große Vermögen berechnet?</strong></li> </ul> <p>Der Steuersatz reicht von 1,7 % bis 3,5 %, abhängig vom gesamten Nettovermögen.</p> <ul> <li style="list-style-type: none;"> <ul> <li>1,7 % für ein Nettovermögen zwischen 3.000.000 € und 5.347.998 €.</li> <li>2,1 % für ein Nettovermögen zwischen 5.347.999 € und 10.695.996 €.</li> <li>3,5 % für ein Nettovermögen über 10.695.996 €.</li> </ul> </li> </ul> <ul> <li><strong>Welches Formular wird zur Deklaration der Steuer auf große Vermögen verwendet?</strong></li> </ul> <p>Die Steuer auf große Vermögen muss mit dem Steuerformular Modelo 718 deklariert werden.</p> <ul> <li><strong>Wann ist der Abgabezeitraum für die Steuer auf große Vermögen? </strong></li> </ul> <p>Die Steuer auf große Vermögen muss jährlich zwischen dem 1. Juli und dem 31. Juli für das Vorjahr deklariert werden.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">D. Lokale Steuern</h2> <p>Zusätzlich zu den nationalen Steuern müssen Nichtresidenten auch lokale Steuern zahlen. Diese lokalen Steuern decken verschiedene kommunale Dienstleistungen und Verpflichtungen ab und gewährleisten die Instandhaltung und Entwicklung der örtlichen Gemeinschaft.</p> <p>In der Regel werden lokale Steuern und Servicegebühren per Lastschrift von Ihrem Bankkonto abgebucht. Die Einrichtung eines Lastschrifteinzugs stellt sicher, dass diese Zahlungen automatisch erfolgen und verhindert versäumte Zahlungen und mögliche Strafen. Es ist ratsam, mit Ihrer örtlichen Gemeinde oder Ihrer Bank zu koordinieren, um diese Lastschriftvereinbarungen zu treffen.</p> <p><strong>Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI)</strong></p> <p>Der Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI) ist eine jährliche Grundsteuer, die auf dem Katasterwert der Immobilie basiert. Diese Steuer ist vergleichbar mit der Gemeindesteuer und dient der Finanzierung lokaler Dienstleistungen und Infrastrukturen.</p> <p>Der IBI wird von den örtlichen Behörden, bekannt als Ayuntamientos, oder von anderen Institutionen, die in bestimmten Regionen für die Steuererhebung zuständig sind, wie SUMA in der Region Alicante oder Patronato de Recaudación in der Region Malaga, erhoben.</p> <p><strong>Andere lokale Dienstleistungen</strong></p> <p>Zusätzlich zum IBI müssen Nichtresidenten für verschiedene lokale Dienstleistungen wie Müllabfuhr und Abfallmanagement bezahlen. Diese Dienstleistungen sind wesentlich, um die Sauberkeit und Funktionalität der Gemeinde zu gewährleisten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">3. Steuern beim Immobilienverkauf</h2> <p>Beim Verkauf einer Immobilie in Spanien müssen mehrere Steuern berücksichtigt werden:</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">A. Nichtresidenten-Einkommensteuer: Kapitalertragssteuer</h2> <p>Beim Verkauf einer Immobilie in Spanien müssen Sie auf den Gewinn aus dem Verkauf eine Steuer zahlen, die als Kapitalertragssteuer bekannt ist.</p> <ul> <li><strong>Wie wird die Kapitalertragssteuer berechnet? </strong></li> </ul> <p>Der Gewinn oder Kapitalgewinn wird als Differenz zwischen dem Kaufpreis (einschließlich aller mit dem Kauf verbundenen Ausgaben) und dem Verkaufspreis (nach Abzug aller mit dem Verkauf verbundenen Kosten) berechnet.</p> <p>Der Steuersatz beträgt sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Bürger 19 % des Kapitalgewinns.</p> <ul> <li><strong>Welches Formular wird zur Deklaration der Kapitalertragssteuer für Nichtresidenten verwendet? </strong></li> </ul> <p>Nichtresidenten müssen das Steuerformular Modelo 210 verwenden, um die Kapitalertragssteuer zu deklarieren.</p> <ul> <li><strong>Was ist die Frist zur Einreichung des Modelo 210 für die Kapitalertragssteuer? </strong></li> </ul> <p>Die Einreichungsfrist für dieses Formular beträgt 4 Monate ab dem Verkaufsdatum.</p> <ul> <li><strong>Was ist die 3%-Quellensteuer? </strong></li> </ul> <p>Wenn der Verkäufer ein nichtresidenter Steuerzahler ist, muss der Käufer 3 % des Verkaufspreises einbehalten, um die potenzielle Kapitalertragssteuer abzudecken. Dies erfolgt durch Einreichung des Steuerformulars Modelo 211, das innerhalb eines Monats ab dem Verkaufsdatum eingereicht werden muss. Der Käufer muss dem Verkäufer eine Kopie des Formulars 211 zur Verfügung stellen, die für die abschließende Erklärung der Kapitalertragssteuer erforderlich ist.</p> <p>Die 3%-Quellensteuer wird von der endgültigen Steuerschuld abgezogen.</p> <ul> <li><strong>Was passiert, wenn die Immobilie mit Verlust verkauft wird oder die Kapitalertragssteuer weniger als 3 % beträgt?</strong></li> </ul> <p>Wenn die Immobilie mit Verlust verkauft wird, kann der Verkäufer die 3%-Quellensteuer zurückfordern. Darüber hinaus kann der Verkäufer, wenn die tatsächliche Kapitalertragssteuerschuld weniger als 3 % beträgt, die Differenz zurückfordern.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">B. Lokale Steuer auf die Wertsteigerung von städtischem Boden (Plusvalía Municipal)</h2> <p>Die Plusvalía Municipal, offiziell bekannt als "Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana" (IIVTNU), ist eine lokale Steuer auf die Wertsteigerung von städtischem Boden seit dessen Erwerb. Diese Steuer kommt zusätzlich zur nationalen Nichtresidenten-Einkommensteuer hinzu und wird von den Ayuntamientos (Gemeindeverwaltungen) erhoben.</p> <ul> <li><strong>Wann fällt die Plusvalía Municipal an? </strong></li> </ul> <p>Diese Steuer muss beim Verkauf einer Immobilie gezahlt werden, wenn der Wert des Bodens seit dem Kauf gestiegen ist. Wenn der Verkauf mit Verlust erfolgt, sind Sie von dieser Steuer befreit, müssen jedoch das Rathaus (Ayuntamiento) informieren.</p> <ul> <li><strong>Wer ist für die Zahlung der Plusvalía Municipal verantwortlich?</strong></li> </ul> <p>In der Regel ist der Verkäufer für die Zahlung dieser Steuer verantwortlich. Wenn der Verkäufer jedoch ein Nichtresident ist, wird die Steuer direkt vom Verkaufspreis einbehalten, und der Käufer ist verantwortlich für die Einzahlung dieser Steuer beim Ayuntamiento.</p> <ul> <li><strong>Wie wird die Plusvalía Municipal berechnet? </strong></li> </ul> <p>Ab den Änderungen, die im November 2021 umgesetzt wurden, gibt es zwei Methoden zur Berechnung dieser Steuer, und Verkäufer können die für sie günstigste Methode wählen:</p> <ul> <li style="list-style-type: none;"> <ul> <li><strong>Objektive Methode</strong>: Basierend auf der Wertsteigerung des Katasterwerts des Bodens während des Eigentumszeitraums.</li> </ul> </li> </ul> <p style="text-align: center;">Katasterwert des Bodens × Koeffizient (basierend auf den Jahren des Eigentums)</p> <p style="text-align: center;">Der zu versteuernde Betrag wird dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Koeffizienten multipliziert, mit einem Höchstsatz von 30 %.</p> <ul> <li style="list-style-type: none;"> <ul> <li><strong>Effektive Methode:</strong> Basierend auf der tatsächlichen Wertsteigerung der Immobilie, berechnet als Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis.</li> </ul> </li> </ul> <p style="text-align: center;">Die Formel lautet: (Verkaufspreis − Kaufpreis) × (Katasterwert des Bodens / Gesamter Katasterwert)</p> <p style="text-align: center;">Dieser Betrag wird dann mit dem kommunalen Koeffizienten multipliziert, bis zu einem Höchstsatz von 30 %.</p> <p>Der endgültige Steuersatz für die Plusvalía Municipal hängt von der Gemeinde ab, in der sich die Immobilie befindet. Jede Ayuntamiento legt ihre eigenen Sätze und Berechnungen fest.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">C. Zusätzliche Kosten</h2> <p>Neben den genannten Steuern sollten Sie auch Gebühren für Rechtsdienstleistungen, Immobilienmakler und andere am Verkaufsprozess beteiligte Fachleute einplanen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schlussfolgerung</h2> <p>Das Navigieren im spanischen Steuersystem kann komplex sein, insbesondere für Nichtresidenten. Das Verständnis dieser Steuern hilft Ihnen, Ihre Immobilieninvestition effektiver zu verwalten und unvorhergesehene Ausgaben zu vermeiden. Für persönliche Unterstützung und um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllen, sollten Sie die Dienste von IberianTax in Betracht ziehen. Unsere Plattform bietet qualitativ hochwertige Steuererklärungsdienste zu einem vernünftigen Preis, unterstützt durch exzellenten Kundenservice. IberianTax kann Ihnen helfen, Ihre Steuerpflichten online einfach zu verwalten.</p>

Steuerliche Verpflichtungen für britische Staatsbürger mit Immobilien in Spanien
Hier finden Sie einen ausführlichen Leitfaden über die steuerlichen Pflichten britischer Bürger in Spanien.
Mehr lesen<p>Für britische Staatsbürger, die Immobilien in Spanien besitzen, ist es nach dem Brexit besonders wichtig, die steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen. Das spanische Steuersystem auferlegt Nichtresidenten, die Immobilien besitzen, mehrere Verpflichtungen, darunter Einkommenssteuer, Grundsteuer und Kapitalertragssteuer. Hier ist ein detaillierter Leitfaden, was britische Staatsbürger über ihre steuerlichen Verantwortlichkeiten in Spanien wissen müssen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Nichtresidenten-Einkommensteuer (Modelo 210)</h2> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Unterstelltes Einkommen</h3> <p>Für Nichtresidenten, die Immobilien in Spanien besitzen, die nicht vermietet sind, wird eine unterstellte Einkommensteuer erhoben. Diese Steuer basiert auf einem Prozentsatz des Katasterwerts (valor catastral), dem vom örtlichen Gemeinderat zu Steuerzwecken festgelegten Wert. Der Satz für unterstelltes Einkommen beträgt 2 % des Katasterwerts oder 1,1 %, wenn der Katasterwert in den letzten zehn Jahren revidiert wurde. Für britische Staatsbürger beträgt der Steuersatz für dieses unterstellte Einkommen nach dem Brexit 24 %.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Mieteinnahmen</h3> <p>Nichtresidenten, die ihre Immobilien vermieten, müssen die erzielten Mieteinnahmen deklarieren. Die Steuersätze und Abzüge haben sich nach dem Brexit geändert:</p> <p>Vor dem Brexit:</p> <ul> <li>Steuersatz: 19 % auf Mieteinnahmen.</li> <li>Abzüge: Mietkosten wie Wartungskosten, lokale Steuern und Hypothekenzinsen waren absetzbar.</li> </ul> <p>Nach dem Brexit:</p> <ul> <li>Steuersatz: 24 % auf Mieteinnahmen.</li> <li>Abzüge: Mietkosten sind für britische Staatsbürger nicht mehr absetzbar. Dies bedeutet, dass das Bruttomieteneinkommen ohne Berücksichtigung von Ausgaben mit 24 % besteuert wird.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Kapitalgewinne</h3> <p>Der Kapitalertragsteuersatz für Nichtresidenten, die Immobilien in Spanien verkaufen, bleibt unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Eigentümers gleich. Sowohl vor als auch nach dem Brexit unterliegen britische Staatsbürger einem Pauschalsatz von 19 % auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien. Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und Verkauf der Immobilie, wie Anwaltsgebühren, Verbesserungskosten und Maklerprovisionen, bleiben für Nichtresidenten, einschließlich solcher aus Nicht-EU-Ländern, absetzbar.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Grundsteuer (IBI)</h2> <p>Alle Immobilienbesitzer in Spanien, einschließlich Nichtresidenten, müssen die lokale Grundsteuer, bekannt als Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI), zahlen. Der Satz variiert je nach Standort der Immobilie und den Regelungen der örtlichen Gemeinde.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Vermögensteuer</h2> <p>Nichtresidenten mit Immobilienbesitz können auch der spanischen Vermögensteuer unterliegen, wenn ihre weltweiten Vermögenswerte bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Die Sätze und Schwellenwerte für 2024 in verschiedenen Regionen sind wie folgt:</p> <p><br />Freibeträge für 2024:</p> <ul> <li>Balearische Inseln: Der Freibetrag beträgt 3.000.000 €. Über diesem Betrag liegen die Steuersätze zwischen 0,2 % und 2,5 %, je nach Wert der Vermögenswerte.</li> <li>Andalusien: Der Freibetrag beträgt 1.000.000 €. Über diesem Betrag liegen die Steuersätze zwischen 0,2 % und 2,5 %.</li> <li>Katalonien: Der Freibetrag beträgt 500.000 €. Über diesem Betrag liegen die Steuersätze zwischen 0,2 % und 2,5 %.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Besondere Überlegungen</h2> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Doppelbesteuerungsabkommen</h3> <p>Das Vereinigte Königreich und Spanien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, um eine doppelte Besteuerung von Einkommen und Gewinnen zu vermeiden. Dieses Abkommen ermöglicht es britischen Staatsbürgern, die in Spanien gezahlte Steuer auf ihre Mieteinnahmen oder Kapitalgewinne mit ihrer britischen Steuerschuld auf dasselbe Einkommen oder dieselben Gewinne zu verrechnen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Jährliche Steuererklärungsfristen (ab 2024)</h2> <p>Ab 2024 gelten für Nichtresidentensteuern in Spanien folgende Abgabefristen:</p> <p><strong>Unterstelltes Einkommen: </strong></p> <p>Das unterstellte Einkommen wird im Folgejahr erklärt. Daher muss die Erklärung für das unterstellte Einkommen 2023 innerhalb von 2024 bis zum 31. Dezember (20. Dezember bei Lastschrifteinzug) abgegeben werden.</p> <p><strong>Mieteinnahmen: </strong></p> <p>Mieteinnahmen müssen ab 2024 jährlich erklärt werden (zuvor vierteljährlich). Der Abgabezeitraum ist die ersten 20 Tage im Januar des Folgejahres. Mieteinnahmen, die 2024 erzielt wurden, müssen in den ersten 20 Tagen des Januars 2025 gemeldet werden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Steuerpflichten</h2> <p>Die Nichteinhaltung der spanischen Steuerpflichten kann erhebliche Konsequenzen haben. Das spanische Finanzamt (Hacienda) kann Steuererklärungen bis zu vier Steuerjahre rückwirkend prüfen und Strafen verhängen. Wenn ein Nichtresident frühere Zeiträume freiwillig erklärt, sind die Strafen geringer, mit einem Maximum von 15 % der geschuldeten Steuer. Wenn jedoch das Finanzamt die Einreichung anfordert, sind die Strafen erheblich höher und beginnen bei 50 % der geschuldeten Steuer. Dieser erhebliche Unterschied unterstreicht die Bedeutung proaktiver Einhaltung und rechtzeitiger Steuererklärung.</p> <p>Das Verständnis dieser steuerlichen Verpflichtungen hilft britischen Staatsbürgern, unerwartete Verbindlichkeiten zu vermeiden und die Einhaltung der spanischen Steuergesetze sicherzustellen. Während der Brexit einige ungünstige Änderungen mit sich gebracht hat, ist es für britische Immobilienbesitzer in Spanien unerlässlich, informiert und proaktiv bezüglich dieser Steuerverpflichtungen zu sein. Für maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung bei Ihren Steuererklärungen sollten Sie die Expertendienste von IberianTax in Anspruch nehmen.</p>

Die von ausländischen Käufern am meisten nachgefragten Küstengegenden in Spanien
Die spanische Mittelmeerküste und Inseln sind bei ausländischen Käufern beliebt, besonders bei Franzosen, Niederländern, Deutschen und Schweden.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Die Mittelmeerküste und die spanischen Inselgruppen sind Hotspots für ausländische Immobilienkäufer. Laut <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.idealista.com/">Idealista</a> verzeichnen über 100 Bezirke und Stadtteile mehr als 50% Interesse aus dem Ausland. Wir werfen einen detaillierten Blick auf die beliebtesten Gebiete und die Nationalitäten, die sich am meisten für sie interessieren.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Beliebte Küstengebiete für ausländische Käufer</h2> <p style="text-align: justify;">In Roses, Girona, sind Viertel wie Port Esportiu, Puig Rom und Canyelles sehr beliebt, wobei französische Käufer 72% der Nachfrage ausmachen. Calpe in Alicante, insbesondere der Maryvilla-Distrikt, verzeichnet großes Interesse von niederländischen Käufern, ebenfalls 72%. In Andratx auf den Balearen ziehen Gebiete wie Es Camp de Mar und Port d'Andratx erhebliches ausländisches Interesse an, wobei Deutsche über 66% der Nachfrage dominieren. Torrevieja in Alicante wird von Schweden bevorzugt, insbesondere im Frutales-Gebiet, mit einem schwedischen Interesse von bis zu 65%.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;"><br />Aktuelle Trends bei ausländischen Immobilienkäufen</h2> <p style="text-align: justify;">Von 2021 bis 2023 stiegen die Immobilienkäufe durch Ausländer in Spanien erheblich an, wobei Ausländer 2023 15% der gesamten Immobilienkäufe ausmachten, gegenüber 13,8% im Jahr 2022. Das erste Quartal 2024 setzt diesen Trend fort, mit einer ausländischen Nachfrage von 14,2%.<br />Die Grundstücksregistrare berichten, dass in den letzten Jahren der Mittelmeerraum und die Balearen sowie die Kanarischen Inseln kontinuierlich ausländische Käufer angezogen haben, wobei der Prozentsatz der Transaktionen mit Ausländern die nationalen Durchschnittswerte deutlich übersteigt. Diese konstante Nachfrage unterstreicht die Attraktivität der Küsten- und Inselregionen Spaniens, bekannt für ihre Sonne, das Meer und den entspannten Lebensstil.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;"><br />Beliebte Standorte nach Provinzen</h2> <p style="text-align: justify;">In der Provinz Alicante sind Gebiete wie Moraira und Orihuela (Playa Flamenca und La Zenia) sehr beliebt, mit einem ausländischen Interesse von 64% bis 65%. Die Provinz hat insgesamt 30 stark nachgefragte Standorte.</p> <p style="text-align: justify;">Die Balearen bieten Gebiete wie Cala Ratjada, Canyamel und Cala d'Or, mit erheblichem ausländischen Interesse. Santa Cruz de Tenerife hat 23 stark nachgefragte Standorte, darunter Playa de Fañabé und La Caleta in Adeje. Girona mit beliebten Orten wie Santa Margarida und Empuriabrava.</p> <p style="text-align: justify;">In der Provinz Málaga haben die Stadtteile von Nerja, wie Burriana und Nueva Nerja, jeweils 12 stark nachgefragte Standorte. Schließlich gibt es Las Palmas, darunter Gebiete wie Taurito-Playa de Mogán und Playa del Inglés, die ebenfalls 12 stark nachgefragte Standorte haben.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Führende Nationalitäten</h2> <p style="text-align: justify;">Deutsche führen jetzt die Liste der Käufer an, insbesondere auf den Balearen und den Kanarischen Inseln, gefolgt von Schweden und Niederländern. Die Briten, obwohl sie immer noch große Immobilienkäufer in Spanien sind, führen überraschenderweise nicht die Nachfrage in den am stärksten interessierten Standorten an. Weitere bedeutende Nationalitäten sind französische Käufer in Girona und Italiener auf den Kanarischen Inseln.</p> <p style="text-align: justify;">Dieser Nachfragewandel hebt die wachsende Vielfalt unter den ausländischen Käufern in Spanien hervor. Die Deutschen zeigen insbesondere eine starke Präferenz für die Balearen, während die Niederländer und Schweden Alicante und Málaga bevorzugen. Diese Diversifikation ist vorteilhaft für den spanischen Immobilienmarkt, da sie eine stetige Nachfrage in verschiedenen Regionen sicherstellt und das Risiko mindert, das mit der Abhängigkeit von einer einzigen Nationalität verbunden ist.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Steuererklärung für Nicht-Residenten mit IberianTax</h2> <p style="text-align: justify;">Da die Beliebtheit spanischer Immobilien bei ausländischen Käufern weiter steigt, kann die Bewältigung der Komplexität des Immobilienkaufs und der Steuerpflichten in Spanien für Nicht-Residenten eine Herausforderung sein. Hier kommt IberianTax ins Spiel!</p> <p style="text-align: justify;">IberianTax bietet eine <a class="color-primary link-secondary" title="IberianTax" href="https://www.iberiantax.com/de/so-funktionierts" target="_blank" rel="noopener">Online-Plattform</a>, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Steuern jederzeit und überall bequem zu erledigen. 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Steuern beim Erben von Vermögen in Spanien verstehen
Vererben von Immobilien in Spanien: Erbschafts-, Einkommens-, Kapitalertragssteuer und lokale Steuern sind für Nichtansässige relevant
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Erben in Spanien können eine Reihe von Steuerpflichten mit sich bringen. Von Erbschaftssteuern bis hin zu Nichtansässigensteuern wie unterstellte Einkommen und Kapitalertragssteuer ist es wichtig, diese Anforderungen für eine effektive Nachlassverwaltung zu verstehen. Dieser Leitfaden bietet nicht ansässigen Immobilienbesitzern die notwendigen Informationen, um diese Verantwortlichkeiten sicher zu navigieren.</p> <p style="text-align: justify;"> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Erbschafts- und Schenkungssteuer</h2> <p style="text-align: justify;">Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien gilt für die Übertragung von Vermögenswerten, einschließlich Immobilien, von einer verstorbenen Person auf ihre Erben. Diese progressive Steuer erhöht sich mit dem Wert des Erbes und variiert je nach Region Spaniens. EU-Bürger können wählen, ob sie regionale oder staatliche Steuersätze anwenden möchten, während Nicht-EU-Bürger den staatlichen Steuersatz verwenden müssen.</p> <p style="text-align: justify;">Die Erbschaftssteuer muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers eingereicht werden. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate kann vor Ablauf der ersten Frist beantragt werden.</p> <p style="text-align: justify;"> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">unterstellte Einkommensteuer (Steuern für Nichtansässige)</h2> <p style="text-align: justify;">Beim Erben von Immobilien in Spanien sind die Erben ab dem Tod des Verstorbenen für die <a class="color-primary link-secondary" title=" unterstellte Einkommensteuer " href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/unterstelltes-einkommen" target="_blank" rel="noopener">unterstellte Einkommensteuer </a>haftbar.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Berechnung:</strong> Die unterstellte Einkommensteuer wird als 1,1% oder 2% des Katasterwerts der Immobilie berechnet und mit einem Satz von 19% für EU-Bürger und 24% für Nicht-EU-Bürger besteuert. Wenn beispielsweise der Katasterwert 300.000 € beträgt und die Immobilie am 1. März geerbt wird, wird die unterstellte Einkommensteuer für das Jahr für den Zeitraum vom 1. März bis zum 15. Dezember (290 Tage) berechnet.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Einreichung:</strong> Diese Steuer muss über das Steuerformular Modelo 210 erklärt und bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres gezahlt werden. Für eine am 1. März 2024 geerbte Immobilie wäre die Frist für die unterstellte Einkommensteuer der 31. Dezember 2025.</p> <p style="text-align: justify;"> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Kapitalertragssteuer (Steuern für Nichtansässige)</h2> <p style="text-align: justify;">Entscheidet sich der Erbe dazu, die geerbte Immobilie zu verkaufen, fällt <a class="color-primary link-secondary" title="Kapitalertragssteuer" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/kapitalertragssteuer" target="_blank" rel="noopener">Kapitalertragssteuer</a> auf die Differenz zwischen dem im Erbschaftssteuer angegebenen Wert der Immobilie und dem Übertragungs- (Verkaufs-) wert an.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Berechnung:</strong> Die Kapitalertragssteuer wird durch Subtrahieren des Anschaffungswerts (im Erbschaftssteuer angegebener Wert) vom Verkaufswert berechnet. Der Steuersatz beträgt 19% für EU-Bürger und 24% für Nicht-EU-Bürger. Wenn beispielsweise die Immobilie mit einem Wert von 500.000 € geerbt wurde und am 15. Dezember 2024 für 600.000 € verkauft wird, beträgt der Kapitalgewinn 100.000 €.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Abzugsfähige Ausgaben:</strong> Bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Verkauf, wie Notargebühren, Anwaltskosten und Verbesserungen am Eigentum, können vom Kapitalgewinn abgezogen werden.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Zahlung und Einreichung: </strong>Die Kapitalertragssteuer muss innerhalb von vier Monaten ab dem Verkaufsdatum über das Steuerformular Modelo 210 eingereicht und gezahlt werden. Für einen Verkauf am 15. Dezember 2024 wäre die Frist für die Einreichung der 15. April 2025. Darüber hinaus muss der Käufer 3% des Kaufpreises als Vorauszahlung auf die Kapitalertragssteuer des Verkäufers einbehalten.</p> <p style="text-align: justify;"> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Plusvalía Municipal (Städtische Kapitalertragssteuer)</h2> <p style="text-align: justify;">Die Plusvalía Municipal ist eine lokale Steuer, die auf die Wertsteigerung des Grundstücks ab dem Zeitpunkt, an dem der Verstorbene das Eigentum erworben hat, bis zum Zeitpunkt des Todes und erneut zum Zeitpunkt des Verkaufs erhoben wird.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Berechnung:</strong> Diese Steuer basiert auf dem Katasterwert des Landes und der Anzahl der Jahre, die es im Besitz war. Die Steuersätze und Berechnungsmethoden variieren je nach Gemeinde.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Einreichung:</strong> Für die Erbschaft muss die Plusvalía Municipal-Steuer innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesdatum gezahlt werden. Für den Immobilienverkauf muss sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf bezahlt werden.</p> <p style="text-align: justify;"> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Kommunale Steuern</h2> <p style="text-align: justify;"><strong>Grundsteuer (IBI):</strong> Die Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI) ist eine jährliche Grundsteuer, die auf dem Katasterwert der Immobilie basiert. Sie wird der örtlichen Gemeinde gezahlt und ist ab dem Erwerbsdatum (dem Todesdatum des Verstorbenen) fällig.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Müllabfuhrsteuer</strong>: Diese örtliche Steuer deckt die Kosten für die Abfallentsorgungsdienste und wird in der Regel jährlich abgerechnet. Der genaue Betrag und das Zahlungsdatum hängen von der Gemeinde ab.</p> <p style="text-align: justify;"> </p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Ein Beispiel für eine Situation</h3> <p style="text-align: justify;">Ein EU-Bürger, der am 1. März 2024 eine Immobilie auf den Balearischen Inseln im Wert von 500.000 € erbt und sie am 15. Dezember 2024 verkauft:</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Erbschaftssteuer</strong>: Diese Steuer muss bis zum 1. September 2024 eingereicht werden. Nehmen Sie einen regionalen Erbschaftssteuersatz von 15% nach Freibeträgen an.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>unterstellte Einkommensteuer</strong>: Der Katasterwert der Immobilie beträgt 300.000 €. Die unterstellte Einkommensteuer wird für 290 Tage (vom 1. März bis zum 15. Dezember) mit 1,1% von 300.000 € berechnet und mit 19% für EU-Bürger besteuert:</p> <p style="text-align: justify;">unterstellte Einkommen = 1,1% × 300.000 € = 3.300 × 290/365 = 2.617 €</p> <p style="text-align: justify;">Zahlbarer Steuerbetrag = 19% × 2,617€ = 497€</p> <p style="text-align: justify;">Dies muss bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Kapitalertragssteuer</strong>: Wenn die Immobilie für 600.000 € verkauft wird, beträgt der Gewinn 100.000 €. Abzüglich abzugsfähiger Ausgaben kann dieser Betrag reduziert werden. Die zu zahlende Steuer beträgt:</p> <p style="text-align: justify;">19% × 100.000 € = 19.000 €</p> <p style="text-align: justify;">Dies muss bis zum 15. April 2025 eingereicht und gezahlt werden.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Plusvalía Municipal:</strong> Diese wird auf der Grundlage der Wertsteigerung des Katasterwerts des Landes vom Zeitpunkt des Erwerbs des Eigentums durch den Verstorbenen bis zum 1. März 2024 (Todesdatum) und erneut zum Zeitpunkt des Verkaufs berechnet. Die Plusvalía Municipal für die Erbschaft muss bis zum 1. September 2024 gezahlt werden, und die für den Verkauf muss bis zum 14. Januar 2025 (30 Tage nach dem Verkauf) gezahlt werden.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Kommunale Steuern:</strong> Der Erbe muss auch die IBI und die Müllabfuhrsteuer ab dem Erbschaftsdatum zahlen.</p> <p style="text-align: justify;"> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Vereinfachen Sie Ihre Steuerpflichten mit IberianTax</h2> <p style="text-align: justify;">Sich durch die Feinheiten des spanischen Steuerrechts beim Erben von Immobilien zu navigieren, kann entmutigend sein, aber mit IberianTax an Ihrer Seite gibt es keinen Grund zur Sorge. <a class="color-primary link-secondary" title="Wie es funktioniert" href="https://www.iberiantax.com/de/so-funktionierts" target="_blank" rel="noopener">Unsere Expertise und maßgeschneiderten Dienstleistungen </a>stellen sicher, dass nicht ansässige Immobilienbesitzer alle Steueranforderungen erfüllen und das Risiko von Strafen minimieren und die Gelassenheit maximieren.</p> <p style="text-align: justify;"> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">Warum IberianTax wählen?</h2> <ul style="text-align: justify;"> <li><strong>Expertenberatung:</strong> Unser erfahrenes Team von Steuerexperten kennt sich gut mit dem spanischen Steuerrecht aus und ist bestrebt, Ihnen genaue, aktuelle Informationen bereitzustellen.</li> <li><strong>Vereinfachter Prozess:</strong> Wir vereinfachen den Steueranmeldungsprozess, sodass Sie alle Fristen und Anforderungen ohne den üblichen Stress und die Verwirrung einhalten können.</li> <li><strong>Umfassende Unterstützung:</strong> Von der Erbschaftssteuer über die unterstellte Einkommensteuer bis hin zur Kapitalertragssteuer decken wir alle Aspekte Ihrer Steuerpflichten ab und bieten persönliche Beratung und Unterstützung.</li> <li><strong>Benutzerfreundliche Plattform:</strong> Unsere Online-Plattform ist intuitiv und zugänglich gestaltet, damit Sie Ihre Steuern auch von im Ausland effizient verwalten können.</li> <li><strong>Mehrsprachige Unterstützung:</strong> Wir bieten Unterstützung in mehreren Sprachen, darunter Englisch, Deutsch und Französisch, um unserer vielfältigen Kundschaft gerecht zu werden.</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Lassen Sie sich nicht von den Komplexitäten des Steuerrechts überwältigen. Wenden Sie sich noch heute an <a title="Dashboard" href="https://www.iberiantax.com/de/dashboard" target="_blank" rel="noopener">IberianTax</a> und lassen Sie uns Ihre Steuerpflichten mit Professionalität und Sorgfalt übernehmen. Egal, ob Sie eine Immobilie geerbt haben oder Unterstützung bei anderen steuerlichen Fragen für Nichtansässige benötigen, wir sind für Sie da.<br /> <br /> <br /><br /></p>

Entdecken Sie das Beckham-Gesetz: Steuervergünstigungen für Expatriates in Spanien
Das Beckham-Gesetz in Spanien: 24% Pauschalsteuer für Expats auf weltweites Arbeitseinkommen, Steuerbefreiung für Auslandseinkünfte.
Mehr lesen<p>Ziehen Sie als<strong> </strong>Expatriate aus beruflichen Gründen nach Spanien? Das Verständnis des Beckham-Gesetzes, auch bekannt als „Impatriate-Gesetz“, kann Ihnen helfen, erheblich Steuern zu sparen. Dieses spezielle Steuerregime ermöglicht es qualifizierten Personen, von einem niedrigeren Steuersatz auf ihr weltweites Arbeitseinkommen zu profitieren, was Spanien zu einem attraktiven Ziel für ausländische Fachkräfte macht.</p> <p>Egal, ob Sie ein hochrangiger Manager, digitaler Nomade oder neu ernannter Unternehmensadministrator sind, dieser Leitfaden führt Sie durch die Vorteile, die Zulassungskriterien und den Antragsprozess des Beckham-Gesetzes.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Was ist das Beckham-Gesetz?</h2> <p>In Spanien gibt es die Möglichkeit, von einem speziellen Steuerregime, dem sogenannten „Beckham-Gesetz“, zu profitieren, das es ermöglicht, auf das weltweite Arbeitseinkommen zu einem niedrigeren Satz besteuert zu werden. Dies gilt, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien ansässig waren und aus beruflichen Gründen nach Spanien ziehen.</p> <p>Obwohl es kein offizielles Gesetz namens „Beckham-Gesetz“ gibt, wird es so genannt, weil es eingeführt wurde, um dem Fußballspieler David Beckham zu helfen, als er bei Real Madrid spielte. Die Gesetzgebung wurde jedoch seitdem geändert und Athleten können dieses Regime nicht mehr in Anspruch nehmen.</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wie war die Steuersituation vor dem Beckham-Gesetz?</h2> <p>Vor 2005 galten Ausländer, die sich mehr als 183 Tage in Spanien aufhielten, als steuerlich ansässig und mussten die spanische Einkommensteuer (IRPF) auf ihr weltweites Einkommen zahlen, wobei die Steuersätze bis zu 47% betrugen. Diese hohe Steuerbelastung führte zu Beschwerden vieler Expatriates und zur Einführung des Beckham-Gesetzes.</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Hauptvorteile des Beckham-Gesetzes</h2> <p>Das Beckham-Gesetz bietet mehrere erhebliche Steuervergünstigungen für qualifizierte Personen, die aus beruflichen Gründen nach Spanien ziehen. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Detail:</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Pauschaler Steuersatz</h3> <ul> <li>Vereinfachte Besteuerung: Personen, die sich qualifizieren und weniger als 600.000 Euro an Arbeitseinkommen erzielen, profitieren von einem Pauschalsteuersatz von 24%. Dies ist niedriger als die progressiven Steuersätze, die für spanische Steuerzahler gelten und bis zu 47% betragen können.</li> <li>Planungssicherheit: Der Pauschalsatz vereinfacht die Steuerplanung und bietet Sicherheit hinsichtlich der zu zahlenden Steuerhöhe.</li> </ul> <p>Zum Beispiel verdient John, ein hochrangiger ausländischer Manager, ein Bruttojahresgehalt von 100.000 Euro. Wenn er nach Spanien zieht und dieses Regime in Anspruch nimmt, wird er mit 24% auf sein Einkommen besteuert, anstatt mit den für spanische Steuerzahler geltenden 32%.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuerbefreiung für im Ausland erzielte Einkommen</h3> <ul> <li>Keine Besteuerung nicht-spanischer Einkünfte: Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen und andere außerhalb Spaniens erzielte Einkünfte werden in Spanien nicht besteuert. Dies ist besonders vorteilhaft für Expatriates, die Investitionen oder Mietobjekte in anderen Ländern unterhalten.</li> <li>Weltweites Arbeitseinkommen: Nur das weltweite Arbeitseinkommen und qualifizierte unternehmerische Tätigkeiten werden in Spanien besteuert. Das bedeutet, dass andere Einkommensarten, wie Kapitalgewinne oder ausländische Investitionserträge, von den spanischen Behörden nicht besteuert werden, sofern sie nicht in Spanien erzielt wurden.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Keine Verpflichtung zur Deklaration ausländischer Vermögenswerte (Formular 720 und Vermögensteuer)</h3> <ul> <li>Vereinfachte Meldepflichten: Unter dem Beckham-Gesetz besteht keine Verpflichtung, ausländische Vermögenswerte mittels Formular 720 zu deklarieren oder in der Vermögensteuererklärung in Spanien anzugeben. Diese Ausnahme reduziert den Verwaltungsaufwand und die Komplexität für Expatriates, die erhebliche Vermögenswerte im Ausland halten.</li> <li>Privatsphäre ausländischer Vermögenswerte: Diese Regelung stellt sicher, dass Expatriates ihre ausländischen Investitionen und Vermögenswerte privat halten können.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Langfristige Vorteile</h3> <ul> <li>Verlängerte Dauer: Die Vorteile des Beckham-Gesetzes gelten im ersten Steuerjahr, in dem die Person in Spanien ansässig wird, und für die darauffolgenden fünf Steuerjahre. Diese verlängerte Dauer ermöglicht es Expatriates, mehrere Jahre lang erheblich Steuern zu sparen.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Anreize für hochverdienende Fachkräfte</h3> <ul> <li>Anziehung von Talenten: Das Regime ist darauf ausgelegt, hochverdienende Fachkräfte wie Manager, Ingenieure und digitale Nomaden nach Spanien zu locken. Durch das Angebot eines günstigen Steuersatzes und von Ausnahmen wird Spanien zu einem attraktiveren Ziel für Fachkräfte.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Einschränkungen</h2> <ul> <li>Keine Abzüge oder Freibeträge: Es ist wichtig zu beachten, dass Personen unter diesem Regime keine Ausgaben abziehen oder den Standardfreibetrag (5.550€) oder Reduzierungen anwenden können.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Zulassungskriterien für das Beckham-Gesetz</h2> <p>Um sich für das Beckham-Gesetz zu qualifizieren, muss jeder ausländische Arbeitnehmer, der aus beruflichen Gründen nach Spanien zieht, die folgenden Kriterien erfüllen:</p> <ol> <li><strong>Nicht-Ansässigkeit</strong>: Die Person darf in den fünf Steuerjahren vor dem Umzug nicht in Spanien ansässig gewesen sein.</li> <li><strong>Kein dauerhaftes Niederlassung</strong>: Das Einkommen sollte nicht durch eine dauerhafte Niederlassung in Spanien generiert werden.</li> <li><strong>Hauptgründe für den Umzug</strong>:</li> </ol> <ul> <li style="list-style-type: none;"> <ul> <li>Aufgrund eines neuen Arbeitsvertrags mit einem spanischen Arbeitgeber (z.B. Juergen, ein deutscher Ingenieur, zieht um, um für ein spanisches Unternehmen zu arbeiten).</li> <li>Vom Arbeitgeber angeordneter Umzug nach Spanien (z.B. Juergens Unternehmen verlangt, dass er nach Spanien zieht).</li> <li>Umzug als digitaler Nomade, der aus der Ferne für ein ausländisches Unternehmen arbeitet und ausschließlich digitale Mittel verwendet.</li> <li>Ernennung zum Administrator einer spanischen Gesellschaft.</li> </ul> </li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Wie man sich für das Regime bewirbt</h2> <p>Wenn Sie die Zulassungskriterien erfüllen, müssen Sie Ihren Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn Ihrer Tätigkeit und der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung mit <strong>Formular 149</strong> einreichen. Die erforderlichen Dokumente umfassen:</p> <ul> <li>Reisepass und NIE</li> <li>Sozialversicherungsnummer</li> <li>Arbeitsvertrag mit einem spanischen Unternehmen</li> </ul> <p><br />Sobald die Ansässigkeit in Spanien festgestellt ist, müssen die Einkünfte mit Formular 151 deklariert werden, nicht mit der regulären IRPF-Erklärung.</p> <p>Bei IberianTax bieten wir eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, Formular 151 einzureichen. Außerdem können wir, wenn Sie die Anforderungen erfüllen, bei der Anmeldung zum Regime mit Formular 149 helfen.</p> <p>Für weitere Informationen oder Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte unter support@iberiantax.com.</p> <p> </p>

Häufige Fehler beim Einreichen des Modelo 210 und wie sie vermieden werden können
Entdecken Sie die häufigsten Fehler, die nicht-residente Immobilieneigentümer in Spanien bei der Einreichung des Modelo 210 machen
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Die Einreichung des Steuerformulars Modelo 210 ist eine wesentliche steuerliche Verpflichtung für Nichtresidenten-Immobilienbesitzer in Spanien. Allerdings können mehrere häufige Fehler den Prozess verkomplizieren und zu Strafen führen. Als die erste Steuererklärungssoftware für Nichtresidenten in Spanien ist IberianTax hier, um Sie durch diese Fehler zu führen und wie Sie sie vermeiden können.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Festlegung des Katasterwerts</h2> <p style="text-align: justify;">Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung des Katasterwerts mit anderen Immobilienwerten wie dem Erwerbswert oder dem Referenzwert. In Spanien hat jeder Wert einen anderen Zweck:</p> <ul> <li style="text-align: justify;"><strong>Erwerbswert</strong>: Der Preis, zu dem die Immobilie gekauft wurde, zuzüglich der Erwerbskosten.</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Katasterwert (Valor Catastral)</strong>: Der Wert ist auf dem IBI (Immobiliensteuer)-Beleg zu finden. Es ist ein administrativer Wert, der von der Dirección General de Catastro, die vom Finanzministerium abhängt, vergeben wird. Der Katasterwert ist in der Regel niedriger als der Referenzwert und der Erwerbswert.</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Referenzwert (Valor de Referencia)</strong>: Ein administrativer Wert, der von der Dirección General de Catastro bestimmt wird und für die Grunderwerbsteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer verwendet wird.</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Um diese Verwechslung zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass Sie den richtigen Katasterwert verwenden, wenn Sie das Modelo 210 ausfüllen. Dieser Wert ist auf dem IBI-Beleg zu finden. Überprüfen Sie, ob der Wert, den Sie verwenden, der richtige ist und nicht mit anderen Immobilienwerten verwechselt wird.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verwendung des falschen Zurechnungssatzes</h2> <p style="text-align: justify;">Ein weiterer häufiger Fehler ist die Verwendung des falschen Zurechnungssatzes zur Berechnung des fiktiven Einkommens. Viele Steuerzahler wenden fälschlicherweise 1,1% anstatt 2% an. Die korrekten Sätze sind:</p> <p style="text-align: justify;">1,1%: Für Immobilien, deren Katasterwert in den letzten zehn Jahren als Ergebnis eines allgemeinen kollektiven Bewertungsverfahrens überprüft und aktualisiert wurde. Individuelle Überprüfungen der Katasterwerte haben keinen Einfluss auf den anwendbaren fiktiven Prozentsatz.</p> <p style="text-align: justify;">2%: Für Immobilien, deren Katasterwert in den letzten zehn Jahren nicht durch ein allgemeines kollektives Bewertungsverfahren überprüft wurde.</p> <p style="text-align: justify;">Das Finanzamt veröffentlicht die Liste der Gemeinden, die den reduzierten Zurechnungssatz von 1,1% anwenden können. Um Genauigkeit zu gewährleisten, überprüfen Sie das Überprüfungsdatum des Katasterwerts Ihrer Immobilie auf dem IBI-Beleg oder der Liste der Gemeinden, die den Satz von 1,1% anwenden können. Wenn der Wert im Rahmen eines allgemeinen kollektiven Bewertungsverfahrens in den letzten zehn Jahren überprüft wurde, verwenden Sie 1,1%. Andernfalls wenden Sie 2% an.</p> <p style="text-align: justify;">Die Steuererklärungssoftware von IberianTax ist 100% genau und verwendet den korrekten Prozentsatz.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Erklärung des Eigentums als zu 100% im Besitz eines einzigen Eigentümers</h2> <p style="text-align: justify;">Ein weiterer häufiger Fehler ist die Erklärung, dass das Eigentum zu 100% einem einzigen Eigentümer gehört, wenn es tatsächlich zwei oder mehr Personen gehört. Im Gegensatz zum IBI erfordert das Modelo 210, dass jeder Eigentümer seine eigene Erklärung gemäß seinem Eigentumsanteil einreicht, anstatt eine einzige Erklärung pro Immobilie abzugeben.</p> <p style="text-align: justify;">Um Inkonsistenzen und mögliche Strafen zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass jeder Eigentümer sein eigenes Modelo 210 gemäß seinem Eigentumsanteil einreicht.</p> <p style="text-align: justify;">Erklärung des Garagen- und Lagerraums zusammen mit der Immobilie<br />Ein weiterer häufiger Fehler ist die Erklärung des Parkplatzes und des Lagerraums zusammen mit der Hauptimmobilie. Wenn die Garage und der Lagerraum unterschiedliche Katasterreferenzen und -werte haben, müssen sie separat erklärt werden.</p> <p style="text-align: justify;">Um diesen Fehler zu vermeiden, überprüfen Sie, ob die Garage und der Lagerraum separate Katasterreferenzen haben. Wenn ja, reichen Sie separate Erklärungen für jeden ein.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Nichtnutzung aller abzugsfähigen Ausgaben</h2> <p style="text-align: justify;">Bei Mieteinnahmen ist es ein häufiger Fehler, nicht alle gesetzlich zulässigen abzugsfähigen Ausgaben zu nutzen, wie z. B. die Abschreibung der Immobilie. Dieses Versäumnis kann dazu führen, dass höhere Steuern gezahlt werden als nötig.</p> <p style="text-align: justify;">Um sicherzustellen, dass Sie nicht zu viel bezahlen, stellen Sie sicher, dass Sie über alle zulässigen abzugsfähigen Ausgaben informiert sind und diese in Ihrer Erklärung angeben. Beispiele für abzugsfähige Ausgaben sind:</p> <ul> <li style="text-align: justify;">Abschreibung der Immobilie</li> <li style="text-align: justify;">Kosten der Hausverwaltung</li> <li style="text-align: justify;">Kommunalsteuern</li> <li style="text-align: justify;">Gebühren für die Immobilienverwaltung</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Das Einbeziehen dieser Ausgaben in Ihre Erklärung kann Ihre zu versteuernde Basis erheblich reduzieren.<br />Versäumnis, die Erklärung einzureichen</p> <p style="text-align: justify;">Überraschenderweise ist es ein häufiger Fehler, die Erklärung überhaupt nicht einzureichen. Viele Steuerzahler denken, dass sie nur die IBI oder SUMA bei der lokalen Verwaltung bezahlen müssen und vergessen über die staatliche Erklärung zur Einkommensteuer für Nichtresidenten, die bei der spanischen Steuerbehörde eingereicht werden muss.</p> <p style="text-align: justify;">Um diese kritische Verpflichtung nicht zu übersehen, denken Sie daran, dass Sie zusätzlich zur Zahlung lokaler Steuern wie der IBI oder SUMA das Modelo 210 bei der spanischen Steuerbehörde einreichen müssen, auch wenn die Immobilie für den persönlichen Gebrauch oder leer steht. Behalten Sie Ihre Steuerverpflichtungen im Blick und setzen Sie Erinnerungen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Einreichungen erfüllen.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Versäumte Fristen</h2> <p style="text-align: justify;">Ein weiteres häufiges Problem sind versäumte Fristen. Je nach Art des Einkommens gelten unterschiedliche Fristen:</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Unterstelltes Einkommen:</strong> Muss jederzeit während des folgenden Jahres gemeldet werden, jedoch spätestens am 31. Dezember.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Mieteinnahmen (ab 2024): </strong>Müssen im folgenden Jahr innerhalb der ersten 20 Tage im Januar gemeldet werden.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Kapitalgewinne:</strong> Müssen innerhalb von 4 Monaten ab dem Verkaufsdatum gemeldet werden.</p> <p style="text-align: justify;">Um konform zu bleiben, markieren Sie diese Fristen in Ihrem Kalender und stellen Sie sicher, dass Sie innerhalb der angegebenen Zeiträume einreichen.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Zusätzliche Tipps zur Vermeidung von Fehlern</h2> <h3 style="text-align: justify; color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Halten Sie Ihre Unterlagen Organisiert</h3> <p style="text-align: justify;">Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente, wie den IBI-Beleg, griffbereit haben, wenn Sie das Modelo 210 ausfüllen. Eine ordentliche Organisation Ihrer Unterlagen kann den Einreichungsprozess vereinfachen und Fehler vermeiden.</p> <h3 style="text-align: justify; color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Überprüfen Sie Ihre Informationen Doppelt</h3> <p style="text-align: justify;">Überprüfen Sie alle Details zweimal, bevor Sie das Formular einreichen. Dazu gehören Namen, Steueridentifikationsnummern und numerische Werte. Eine doppelte Überprüfung kann kleinere Fehler erkennen, die später zu Komplikationen führen könnten.</p> <h3 style="text-align: justify; color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verwenden Sie IberianTax für eine problemlose Einreichung</h3> <p style="text-align: justify;">Statt diese Komplexitäten alleine zu navigieren, ziehen Sie in Erwägung, IberianTax zu verwenden. Unsere Plattform vereinfacht den Prozess der Einreichung des Modelo 210, indem sie Sie Schritt für Schritt anleitet und sicherstellt, dass alle Details korrekt eingegeben werden. Mit IberianTax können Sie häufige Fehler vermeiden und die Einhaltung der spanischen Steuervorschriften mühelos sicherstellen.</p> <h3 style="text-align: justify; color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Bleiben Sie über Steuervorschriften Informiert</h3> <p style="text-align: justify;">Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern. Bleiben Sie über alle Aktualisierungen informiert, die Ihre Verpflichtungen als nichtansässiger Immobilienbesitzer beeinflussen könnten. IberianTax bietet regelmäßige Updates und Ressourcen, um Sie über relevante Änderungen im Steuerrecht zu informieren.</p> <p style="text-align: justify;">Bei IberianTax sind wir darauf spezialisiert, nichtansässigen Immobilienbesitzern in Spanien bei der Navigation ihrer Steuerverpflichtungen zu helfen. Unsere Software ist darauf ausgelegt, den Steuererklärungsprozess unkompliziert und fehlerfrei zu gestalten. Durch die Nutzung von IberianTax können Sie sicherstellen, dass Ihr Modelo 210 korrekt und rechtzeitig eingereicht wird, um kostspielige Fehler und Strafen zu vermeiden. Vermeiden Sie diese häufigen Fehler bei der Einreichung des Modelo 210, um Zeit, Geld und rechtliche Komplikationen zu sparen. Bleiben Sie informiert und überprüfen Sie die Details immer doppelt, bevor Sie Ihre Erklärung einreichen. Für ein nahtloses und genaues Steuererlebnis vertrauen Sie darauf, dass IberianTax Ihre Modelo 210-Bedürfnisse übernimmt.</p>

Vermeidung der Doppelbesteuerung für nicht ansässige Immobilieneigentümer in Spanien
Erfahren Sie mit IberianTax, wie Sie als Nichtansässiger die Doppelbesteuerung in Spanien und Ihrem Heimatland vermeiden können.
Mehr lesen<p>Viele nicht ansässige Immobilienbesitzer in Spanien stehen vor der Sorge der Doppelbesteuerung, bei der Steuern auf dasselbe Einkommen sowohl in Spanien als auch in ihrem Heimatland gezahlt werden. Das Verständnis und die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen können dieses Problem effektiv mildern.</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuerpflichten für Nichtansässige </h2> <p>Als nicht ansässiger Eigentümer von Immobilien in Spanien sind Sie verpflichtet, Folgendes zu tun:</p> <ul> <li>Erklären und Steuern auf jedes Einkommen zahlen, das aus Ihren spanischen Immobilien generiert wird, wie Mieteinnahmen, Kapitalgewinne oder angenommenes Einkommen (angenommene Mieteinnahmen aus nicht tatsächlich vermieteten Immobilien). Formular 210 bei der spanischen Steuerbehörde einreichen, das für offizielle Steuerdokumentationen und zukünftige Abzüge unerlässlich ist.</li> <li>Obwohl das Einkommen in der Regel in Spanien besteuert wird, müssen Immobilienbesitzer auch die Steuervorschriften ihres Heimatlandes beachten. Das allgemeine Prinzip, das von DBAs aufrechterhalten wird, besagt, dass das Einkommen zwar im Herkunftsland (in diesem Fall Spanien) besteuert werden kann, aber Ihr Heimatland dieses Einkommen ebenfalls besteuern kann. Sie können jedoch oft eine Steuerermäßigung für die bereits in Spanien gezahlten Steuern geltend machen und so eine Doppelbesteuerung vermeiden.</li> </ul> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Doppelbesteuerungsabkommen</h2> <p>Doppelbesteuerungsabkommen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung, wo Einkommen aus Immobilien besteuert wird. Das Kernprinzip dieser Abkommen besagt, dass Einkommen aus Immobilien in dem Land besteuert werden sollte, in dem sich die Immobilie befindet. Für nicht ansässige Immobilienbesitzer in Spanien bedeutet dies, dass jegliches Einkommen, das aus ihren spanischen Immobilien generiert wird – ob aus Mieteinnahmen oder angenommenem Einkommen – in der Regel in Spanien besteuert wird.</p> <p>Insbesondere weisen die meisten Doppelbesteuerungsabkommen das Recht zur Besteuerung von Immobilienvermögen dem Land zu, in dem sich die Immobilie befindet. Im Fall von Immobilien in Spanien gelten spanische Steuergesetze für dieses Einkommen.</p> <p>Doppelbesteuerungsabkommen sind jedoch auch darauf ausgelegt, die Komplikation der Besteuerung in zwei Ländern zu verhindern, und sie etablieren klare Regeln, die es dem Heimatland des Immobilienbesitzers ermöglichen, dasselbe Einkommen zu besteuern, aber auch einen Steuerabzug oder eine Steuergutschrift für die in Spanien gezahlten Steuern zu gewähren, um so eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.</p> <p>Diese Regelung stellt sicher, dass nicht ansässige Immobilienbesitzer nicht übermäßig durch Doppelbesteuerung belastet werden und von systematischen Steuererleichterungen profitieren können, die unter den Bedingungen der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und ihren Heimatländern bereitgestellt werden.</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Doppelbesteuerungsabzug</h2> <p>Gemäß internationalen Steuervorschriften muss eine Doppelbesteuerung im Land des Steuerwohnsitzes korrigiert werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig, die in einer anderen Gerichtsbarkeit geleisteten Zahlungen zu rechtfertigen. Die Einreichung von Formular 210 dient dazu, Ihre Steuerzahlungen in Spanien zu dokumentieren und dient als Nachweis für Steuerabzüge in Ihrem Heimatland. Es ist wichtig, Kopien aller offiziellen Steuerformulare und Belege aufzubewahren. Diese Dokumente sind für zukünftige steuerliche Bedürfnisse oder Prüfungen unerlässlich.</p> <p>Es ist wichtig zu beachten, dass nur die nicht ansässige Steuer vom Einkommensteuer im Heimatland abgezogen werden kann. Es ist nicht möglich, eine Steuergutschrift für lokale Steuern wie IBI, SUMA oder Müllabfuhrsteuer geltend zu machen, da diese lokalen Steuern nicht auf Einkommen, sondern auf Eigentum basieren und nicht von den Doppelbesteuerungsabkommen abgedeckt werden.</p> <p>Bei IberianTax haben wir uns darauf spezialisiert, den Steuererklärungsprozess für nicht ansässige Immobilienbesitzer in Spanien zu vereinfachen. Wir stellen sicher, dass Ihre Erklärungen innerhalb von 72 Stunden korrekt eingereicht werden, und stellen Kopien aller offiziellen Formulare für Ihre Aufzeichnungen und zukünftigen Referenzen zur Verfügung. Alle Formulare werden ordnungsgemäß in Ihrem persönlichen Dashboard gespeichert und stehen Ihnen jederzeit und von überall aus zur Verfügung.</p> <p>Die Navigation durch Steuerpflichten in Spanien als Nichtansässiger muss keine entmutigende Aufgabe sein. Mit dem richtigen Wissen und der Unterstützung von IberianTax können Sie Ihre steuerlichen Pflichten effizient verwalten und die Komplikationen der Doppelbesteuerung vermeiden, sodass Sie die Vorteile Ihrer Immobilieninvestition sorgenfrei genießen können.</p>

Fordern Sie Ihre Quellensteuer auf Dividenden in Spanien zurück: Ein umfassender Leitfaden für nicht-ansässige Steuerzahler
Spanische Unternehmensinvestition? Nutzen Sie Steuerabkommen, um Quellensteuer auf Dividenden zurückzuerstatten und den Steuersatz auf 19 % zu senken.
Mehr lesen<p>Fordern Sie Ihre Quellensteuer auf Dividenden in Spanien zurück: Ein umfassender Leitfaden für nicht ansässige Steuerzahler Haben Sie in spanische Unternehmen investiert und Dividenden erhalten? Als nicht ansässiger Steuerzahler in Spanien unterliegen diese Dividenden standardmäßig einer Quellensteuer von 19 %. Je nach den Steuerabkommen zwischen Spanien und Ihrem Wohnsitzland haben Sie jedoch möglicherweise Anspruch auf einen niedrigeren Quellensteuersatz oder sogar eine vollständige Rückerstattung des einbehaltenen Betrags.</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verständnis der Quellensteuer und der Doppelbesteuerungsabkommen</h2> <p>Es ist wichtig, sowohl den einbehaltenen Prozentsatz Ihrer Dividenden als auch die geltende Grenze des Doppelbesteuerungsabkommens zu kennen, um die potenziell erstattungsfähige Quellensteuer auf Ihre spanischen Dividenden zu ermitteln:</p> <p><strong>Quellensteuer</strong></p> <p>Wenn Sie Dividenden von einem spanischen Unternehmen erhalten, ist das Unternehmen verpflichtet, 19 % des Brutto-Dividendenbetrags als Quellensteuer einzubehalten. Diese Quellensteuer soll die Steuern abdecken, die Sie auf die Dividenden in Spanien schulden.</p> <p><strong>Doppelbesteuerungsabkommen</strong></p> <p>Doppelbesteuerungsabkommen sind Abkommen zwischen Ländern, die darauf abzielen, eine Doppelbesteuerung von Einkommen, das in beiden Ländern erzielt wurde, zu verhindern. Sie legen in der Regel die Steuersätze und Regeln fest, die auf verschiedene Arten von Einkommen, einschließlich Dividenden, anwendbar sind.</p> <p>Mit einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Ihrem Wohnsitzland können Sie <a class="color-primary link-secondary" title="überschüssige Quellensteuer" href="https://www.iberiantax.com/de/steuerrechner/dividendenquellensteuer-r%C3%BCckerstattung" target="_blank" rel="noopener">überschüssige Quellensteuer</a> auf Ihre spanischen Dividenden zurückfordern. Das bedeutet, dass Sie eine Rückerstattung für den Unterschied zwischen dem tatsächlich angewendeten Steuersatz (in der Regel 19 %) und dem niedrigeren Satz, der im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt ist (der 15 % oder ein reduzierter Satz sein könnte), erhalten können.</p> <p><strong>Beispiel</strong>: Angenommen, Sie sind ein nicht ansässiger Steuerzahler und halten Investitionen in einem spanischen Unternehmen. Sie erhalten eine Bruttodividende von 2.000 €. Standardmäßig behält das Unternehmen 19 % Quellensteuer ein, was zu einer Abzugssteuer von 380 € (2.000 € * 19 %) und einer Netto-Dividendenzahlung von 1.620 € führt. Stellen Sie sich jedoch vor, Ihr Land hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien, das einen niedrigeren Quellensteuersatz von 15 % für Dividenden festlegt. In diesem Szenario sollte der angemessene Quellensteuerbetrag 300 € betragen (2.000 € * 15 %). Da die angewendete Quellensteuer (19 %) höher ist als der im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Satz (15 %), haben Sie Anspruch auf die Rückforderung des Unterschieds von 80 € (380 € einbehalten - 300 € Doppelbesteuerungsabkommen Satz).</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritte zur Rückforderung überschüssiger Quellensteuer</h2> <p>1. <strong>Sammeln Sie erforderliche Unterlagen:</strong> Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich:</p> <ul> <li>Nachweis über Dividendeneinkünfte (z. B. Quellensteuerbescheinigung, Kontoauszug)</li> <li>Bescheinigung über die Steueransässigkeit in Ihrem Wohnsitzland</li> <li>Bescheinigung des Bankkontoinhabers, auf das die Rückerstattung erfolgen soll.</li> </ul> <p>2. <strong>Berechnen Sie die überschüssige Quellensteuer:</strong> Berechnen Sie den Unterschied, der die überschüssige Quellensteuer darstellt, die Sie zurückfordern können. Bei IberianTax können wir Ihnen helfen, den potenziellen Anspruch zu berechnen.</p> <p>3. <strong>Reichen Sie Ihre Forderung ein:</strong> Reichen Sie Ihre Forderung auf Rückerstattung der überschüssigen Quellensteuer mit dem Formular Modelo 210 ein.</p> <p>4.<strong> Zeitplan und Bearbeitung: </strong>Die spanischen Steuerbehörden bearbeiten in der Regel Anträge innerhalb von 6 Monaten. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Rückerstattung direkt auf Ihr Bankkonto.</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Einreichungsfrist</h2> <p>Die Einreichungsfrist beginnt in der Regel am 1. Februar des folgenden Jahres. Der Gesamtanspruchszeitraum beträgt vier Jahre.</p> <p>Angenommen, ein deutscher Steuerresident erhielt im Januar 2023 Dividenden von Banco Santander in Spanien. Es wurde die standardmäßige Quellensteuer von 19 % erhoben, aber das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien ermöglicht einen niedrigeren Satz von 15 %. Der Steuerpflichtige kann die 4 % Differenz (19 % einbehalten - 15 % Doppelbesteuerungsabkommen Satz) durch Einreichung eines Antrags bei den spanischen Steuerbehörden zurückfordern. Während die Frist für die Einreichung des Antrags in der Regel auf den 1. Februar des folgenden Jahres fällt (in diesem Fall der 1. Februar 2024), hat der Steuerpflichtige in der Regel vier Jahre Zeit, um die Rückforderung vorzunehmen.</p> <p>Bei IberianTax bieten wir eine nahtlose Lösung, um Ihre überschüssige Quellensteuer auf spanische Dividenden zurückzufordern. Unser Team von Steuerexperten kann Sie durch jeden Schritt führen, von der Identifizierung des geltenden Doppelbesteuerungsabkommenssatzes bis zur Einreichung Ihres Anspruchs bei den spanischen Steuerbehörden. Kontaktieren Sie noch heute IberianTax und lassen Sie uns Ihren Steuerrückerstattungsprozess vereinfachen!</p>

Steuerlicher Wohnsitz in Spanien: Aktuelle Urteile von TEAC und TS erläutert
Steuerlicher Wohnsitz in Spanien: 183-Tage-Regel und wirtschaftliche Bindungen entscheiden. Dokumentation ist entscheidend.
Mehr lesen<p>Der steuerliche Wohnsitz in Spanien ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus gerückt, insbesondere durch die jüngsten Entscheidungen des spanischen Obersten Gerichtshofs (TS) und des Zentralen Wirtschaftsverwaltungsgerichts (TEAC). Diese Aussagen beleuchten, wie der steuerliche Wohnsitz gemäß dem Einkommensteuergesetz (LIRPF) festgelegt wird und bieten Klarheit sowohl für ansässige als auch für nicht ansässige Personen.</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verständnis der Kriterien für den steuerlichen Wohnsitz in Spanien</h2> <p>Das spanische Steuerrecht definiert zwei Hauptkriterien zur Festlegung des steuerlichen Wohnsitzes:</p> <p><br /><strong>Physische Präsenz (183-Tage-Regel)</strong>: Dieses Kriterium ist vielleicht das eindeutigste. Wenn eine Person mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringt (gemäß Artikel 9.1.a des LIRPF), gilt sie als steuerlich ansässig.</p> <p><strong>Wirtschaftliche Bindungen</strong>: Neben der physischen Präsenz im Land kann der Wohnsitz auch auf der Grundlage der Hauptwirtschaftstätigkeit oder -interessen einer Person in Spanien bestimmt werden (gemäß Artikel 9.1.b des LIRPF). Das bedeutet, dass eine Person auch mit weniger als 183 Tagen physischer Anwesenheit als steuerlich ansässig gelten kann, wenn ihre wirtschaftlichen Bindungen zu Spanien erheblich sind.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Entschlüsselung der Wohnsitzanforderungen mit TEAC und TS</h2> <p>Die jüngsten Urteile von TEAC und TS bieten wertvolle Einblicke in die praktischen Herausforderungen bei der Anwendung dieser Wohnsitzkriterien:</p> <p><strong>Zertifizierte Anwesenheitstage</strong>: Tage mit eindeutigen Beweisen für die physische Anwesenheit in Spanien, wie Ein-/Ausreisestempel im Reisepass, sind entscheidend für die Bestimmung des Wohnsitzes.</p> <p><strong>Sporadische Abwesenheiten</strong>: Kurze Abwesenheiten von Spanien zählen in der Regel zur 183-Tage-Grenze, sofern es weitere Belege für einen Wohnsitz gibt. Allerdings betonen TS-Urteile, dass vorübergehende Abwesenheiten den Wohnsitzstatus nicht unterbrechen sollten.</p> <p><strong>Vermutete Tage:</strong> Dies sind Tage, die logischerweise als in Spanien verbracht angenommen werden, um die Lücken zwischen dokumentierten Anwesenheitszeiten zu schließen. TEAC nimmt hier einen flexiblen Ansatz an und schlägt vor, dass Tage zwischen dokumentierter Anwesenheit als Tage in Spanien zählen sollten, es sei denn, das Gegenteil ist bewiesen.</p> <p>Es ist wichtig zu beachten, dass das Konzept der „vermuteten Tage“ zu möglichen Konflikten zwischen Steuerzahlern und der spanischen Steuerbehörde (AEAT) führen kann aufgrund seiner unbestimmten Natur. Die Definition von „angemessen“ kann je nach Aufenthaltsdauer, spezifischen Daten und der Entfernung zwischen Spanien und anderen möglicherweise besuchten Ländern variieren.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Die Rolle von Doppelbesteuerungsabkommen und Wohnsitzbescheinigungen</h2> <p>TEAC und TS unterstreichen auch die Bedeutung von Wohnsitzbescheinigungen bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Abkommen zielen darauf ab, eine Doppelbesteuerung des gleichen Einkommens zu vermeiden. Jüngste Urteile betonen, dass die spanischen Behörden ausgestellte Wohnsitzbescheinigungen im Ausland respektieren müssen, was ihre entscheidende Rolle bei der Bestimmung des Wohnsitzes unter diesen Abkommen hervorhebt.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Wie IberianTax Nichtansässigen in Spanien helfen kann</h2> <p>Die Navigation durch die Komplexität des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien kann komplex sein, aber Dienste wie IberianTax können unschätzbare Hilfe bieten. Von der Klärung der steuerlichen Verpflichtungen für Nichtansässige bis zur Sicherstellung der Einhaltung der spanischen Steuergesetze bietet IberianTax maßgeschneiderte Lösungen, um Nichtansässigen Immobilienbesitzern zu helfen, ihre steuerlichen Verpflichtungen in Spanien einfach und kostengünstig zu erfüllen.</p> <p>Durch den Einsatz innovativer Technologie und fachkundiger Beratung vereinfacht IberianTax den Steuererklärungsprozess und sorgt für Ruhe bei Nichtansässigen in Spanien. Um mehr darüber zu erfahren, wie IberianTax Ihnen bei Ihren steuerlichen Anliegen helfen kann und um kostenlose Erinnerungen zu erhalten, wenn Ihre Steuer fällig ist, erstellen Sie noch heute Ihr <a class="color-primary link-secondary" title="IberianTax" href="https://www.iberiantax.com/de/dashboard" target="_blank" rel="noopener">KOSTENLOSES IberianTax-Konto</a>.</p> <p>Ob Sie ein erfahrener Investor oder ein erstmaliger nichtansässiger Immobilienbesitzer in Spanien sind, ein vertrauenswürdiger Partner wie IberianTax an Ihrer Seite zu haben, kann einen großen Unterschied machen, wenn Sie die Komplexität der spanischen Steuern navigieren.</p>

Die beliebtesten Gebiete für Expats zum Kauf von Immobilien in Spanien
Expats tätigten 15% der Immobilienkäufe in Spanien 2023, mit insgesamt 87.300 Transaktionen. Beliebte Regionen sind z.B. Alicante.
Mehr lesen<p>Das Immobilienjahrbuch der Grundbuchämter (Anuario Inmobiliario de los Registradores de la Propiedad) hat kürzlich einige interessante Statistiken über die Kaufgewohnheiten von Expats in Spanien im Jahr 2023 enthüllt.</p> <p><br />Ausländische Transaktionen haben erneut eine außergewöhnliche Leistung gezeigt und markieren drei aufeinanderfolgende Jahre (2021-2023) signifikanten Wachstums ihres Anteils am nationalen Markt in Spanien. Trotz der Konfrontation mit der COVID-Pandemie haben ausländische Käufer ihre Präsenz im ganzen Land kontinuierlich aufrechterhalten, mit einem Anteil an den Gesamtoperationen, der seit 2013 über 10% bleibt. Während des Jahres 2023 machten Expats beeindruckende 15% der Immobilienkäufe in Spanien aus, mit mehr als 87.300 Transaktionen. Dieser Anstieg im Vergleich zu 13,8% im Jahr 2022 zeigt eine robuste Nachfrage von internationalen Käufern und stärkt den spanischen Immobilienmarkt noch weiter.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Briten immer noch führend, aber andere Nationalitäten holen auf</h2> <p>Während britische Käufer mit soliden 9,5% der Gesamttransaktionen weiterhin führen, liegen andere Nationalitäten dicht dahinter. Deutsche (7,3%) und französische (6,7%) Käufer behalten ihre Positionen bei, jedoch diversifizieren Nationalitäten wie Marokkaner, Belgier und Italiener den Käufermarkt.</p> <p>Mehrere Nationalitäten haben im Jahr 2023 ebenfalls ein Wachstum erlebt, mit Russen, Ukrainern, Chinesen und Amerikanern als herausragende Akteure beim Erwerb von Immobilien. Dieser Trend unterstreicht die breitere Verteilung von ausländischen Käufern in ganz Spanien, mit Käufern aus Mexiko, Venezuela, Kolumbien, Peru, Portugal und der Tschechischen Republik, die ebenfalls zum Markt beitragen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Bevorzugte Gebiete für Expats beim Kauf von Immobilien</h2> <p>Geografische Präferenzen unter den Nationalitäten spielen eine entscheidende Rolle beim Immobilienkauf, mit Regionen wie Andalusien, Comunitat Valenciana und Katalonien, die diverse Käuferdemografien anziehen. Alicante bleibt ein Hotspot für ausländische Investitionen, dicht gefolgt von Santa Cruz de Tenerife und Málaga. Zusammen machen diese Provinzen über 37% der Gesamttransaktionen von Expats aus.</p> <p>Die Art und Größe der von ausländischen Käufern bevorzugten Immobilien variieren, wobei Wohnungen über 100 Quadratmeter den Markt dominieren. Amerikaner, Niederländer und Briten tendieren zu größeren Immobilien, während Belgier, Niederländer und Polen eine Vorliebe für Neubauten zeigen. Inzwischen bevorzugen Franzosen, Argentinier und Iren gebrauchte und zum Weiterverkauf bestimmte Immobilien.</p> <p>Ein signifikanter Anteil der Käufe von Expats übersteigt 500.000 Euro, mit Regionen wie den Balearen, der Gemeinschaft Madrid, Andalusien und Katalonien, die die höchste Anzahl an hochwertigen Transaktionen verzeichnen. Es ist auch erwähnenswert, dass insbesondere Nicht-EU-Bürger von Aufenthaltsgenehmigungen profitieren können, was die Nachfrage im Luxusimmobilienmarkt weiter anheizt.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Nichtresidente Immobiliensteuern mit IberianTax</h2> <p>Da sich die Immobilienbranche in Spanien weiterentwickelt, wird die Erfüllung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen für nichtresidente Immobilieneigentümer wesentlich.</p> <p>Bei IberianTax verstehen wir die Komplexität des spanischen Steuersystems und zielen darauf ab, den Prozess für Nichtresidente zu vereinfachen. Unsere benutzerfreundliche Plattform ermöglicht es Immobilieneigentümern, ihre nichtresidenten Immobiliensteuern einfach und kostengünstig zu zahlen. Ab nur 34,95€ können Sie die Einhaltung der spanischen Steuergesetze ohne Umstände sicherstellen.</p> <p>Wenn Sie sich fragen, wie viel Sie möglicherweise zahlen müssen, besuchen Sie <a class="color-primary link-secondary" title="calculation" href="https://www.iberiantax.com/de/steuerrechner" target="_blank" rel="noopener">unseren kostenlosen Steuerrechner</a>, und mit nur einer Handvoll Details können wir genau berechnen, wie viel Ihre <a class="color-primary link-secondary" title="Unterstelltes Einkommens" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/unterstelltes-einkommen" target="_blank" rel="noopener">Unterstelltes Einkommens</a>- und <a class="color-primary link-secondary" title="Kapitalertragssteuern" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/kapitalertragssteuer" target="_blank" rel="noopener">Kapitalertragssteuern</a> sein werden.</p> <p>Lassen Sie sich nicht von Steuerverpflichtungen belasten. Treten Sie heute IberianTax bei, um kostenlose Erinnerungen zu erhalten, wann Ihre nichtresidenten Immobiliensteuern fällig sind. Erleben Sie Seelenfrieden, wenn es um die Verwaltung Ihrer nichtresidenten Immobiliensteuern in Spanien geht.</p>

Wesentliche Unterschiede zwischen der IBI-Steuer und der Steuer für Nichtresidente für Immobilien in Spanien
Spanische Immobiliensteuern sind komplex; Nichtresidenten sollten die IBI- und Nichtresidentensteuer verstehen.
Mehr lesen<p>Als Nichtresidenter Eigentümer einer Immobilie in Spanien ist es entscheidend, die verschiedenen Steuern zu verstehen, die auf Ihr Eigentum anfallen. Dazu gehören insbesondere die Grundsteuer (<strong>IBI)</strong> und die <strong>Einkommensteuer für Nichtresidente (NRIT - Modelo 210)</strong>. Obwohl beide Steuern mit dem Immobilienbesitz zusammenhängen, unterscheiden sich ihre Grundlagen, Verwaltung und Anwendung erheblich.</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. Steueradministration</h2> <p>Die <strong>Einkommensteuer für Nichtresidente</strong> wird von der <strong>spanischen Steuerbehörde</strong> (Agencia Tributaria), einer nationalen Einrichtung, verwaltet und erfordert eine Selbstveranlagung durch den Steuerzahler. Dies bedeutet, dass der Immobilieneigentümer für die Berechnung, Deklaration und Zahlung dieser Steuer verantwortlich ist, ohne vorherige Überprüfung durch die Behörde.</p> <p>Im Gegensatz dazu wird die <strong>Grundsteuer</strong> (IBI) nicht nur von den jeweiligen Gemeinden, sondern auch von spezifischen Einrichtungen in bestimmten Regionen erhoben, wie zum Beispiel <strong>SUMA</strong> in Alicante, <strong>Patronato de Recaudación in Málaga</strong> oder <strong>ATIB</strong> auf den Balearen. Diese Einrichtungen stellen eine Zahlungsaufforderung aus, die den vom Eigentümer zu zahlenden Betrag angibt, basierend auf der Berechnung durch die Einrichtung.</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">2. Steuerberechnung</h2> <p>Die Berechnungsgrundlage unterscheidet sich ebenfalls zwischen diesen Steuern.</p> <p>Die <strong>Grundsteuer</strong> (IBI) wird berechnet, indem ein kommunaler Satz auf den<strong> Katasterwert </strong>des Eigentums angewendet wird. Dieser Satz variiert erheblich je nach Standort der Immobilie und dem Umfang der öffentlichen Dienstleistungen, die von den lokalen Behörden bereitgestellt werden. Er spiegelt wider, wie kommunale Dienste - wie Infrastruktur, Parks und öffentliche Sicherheit - durch Grundsteuern finanziert werden. Der IBI-Satz reicht typischerweise von<strong> 0,4 % bis 1,3 %</strong>. Diese Berechnung ergibt die jährliche Steuerrechnung für das Eigentum.</p> <p>Im Gegensatz dazu verwendet die<strong> Einkommensteuer für Nichtresidente</strong>, die im Zusammenhang mit dem Immobilienbesitz deklariert wird (über das Formular 210), einen festen Prozentsatz des Katasterwerts, um die Steuerbemessungsgrundlage zu berechnen. Dieser feste Satz wird einheitlich in ganz Spanien angewendet, festgelegt auf <strong>2 % des Katasterwerts oder zu einem reduzierten Satz von 1,1 %, wenn der Katasterwert in den letzten zehn Jahren im Rahmen eines allgemeinen kollektiven Bewertungsverfahrens </strong>(keine Einzelrevisionen) <strong>überarbeitet oder aktualisiert wurde</strong>. Diese Berechnungsmethode zielt darauf ab, das potenzielle Einkommen, das die Immobilie für den Eigentümer generieren könnte, zu approximieren und gilt ausschließlich für nichtresidente Personen, die sich auf städtische Immobilien konzentrieren, die nicht für wirtschaftliche Aktivitäten genutzt werden. Es ist eine Maßnahme, um sicherzustellen, dass der Immobilienbesitz unabhängig von der direkten Nutzung oder Einkommensproduktion des Eigentums zur nationalen Steuereinnahmen beiträgt.</p> <p>Diese fiktive Einkommenszahl unterliegt dann einem weiteren Steuersatz, um die endgültige Steuerschuld zu erhalten. Nichtresidente aus der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein werden mit einem Satz von <strong>19 %</strong> besteuert, während diejenigen aus anderen Regionen einen höheren Satz von <strong>24 %</strong> zahlen.</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">3. Steuererklärung und die Auswirkungen des Eigentums</h2> <p>Die Erklärung der<strong> Einkommensteuer für Nichtresidente</strong> beinhaltet das Einreichen des <strong>Formulars 210 für jeden Steuerzahler</strong>, was bedeutet, dass im Falle von Miteigentum jede nichtresidente Immobilieneigentümer ihre eigene Steuererklärung einreichen muss. Diese Anforderung hebt den <strong>personalisierten Charakter</strong> der Steuer hervor, da sie auf den individuellen Eigentumsinteressen an der Immobilie basiert. Daher muss, wenn eine Immobilie von mehreren Nichtresidenten gemeinsam besessen wird, jeder eine separate Steuererklärung für seinen Anteil am Eigentum einreichen, um sicherzustellen, dass die Steuerverpflichtungen gemäß dem Anteil jedes Eigentümers genau erfüllt werden.</p> <p>Im Gegensatz dazu wird die <strong>Grundsteuer (IBI) auf das Eigentum selbst erhoben</strong>, unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Diese Steuer wird pro Immobilie und nicht pro Eigentümer bewertet, was den Prozess für Immobilien mit mehreren Eigentümern vereinfacht. Die ausgestellte Zahlungsaufforderung für IBI deckt die gesamte für das Eigentum fällige Steuer ab, und es liegt in der Verantwortung der Miteigentümer, zu arrangieren, wie sie diesen Betrag aufteilen und bezahlen. Dieses System vereinfacht den Zahlungsprozess für IBI, da jährlich nur eine Rechnung für jede Immobilie ausgestellt wird, wodurch der administrative Aufwand für die Eigentümer verringert wird.</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">4. Steuerperiode und Fristen für die Einreichung</h2> <p>Die <strong>Einkommensteuer für Nichtresidente</strong> muss rückwirkend erklärt und bezahlt werden und deckt das <strong>vorherige vollständige Steuerjahr ab</strong>, während die IBI innerhalb desselben Steuerjahrs bezahlt wird, auf das sie sich bezieht. Dies unterstreicht die Bedeutung des Verständnisses von Fristen, um Nichteinhaltung zu vermeiden.</p> <p>Ein weiterer Unterschied bezieht sich auf den Einreichungszeitraum. Für die Nichtresidentensteuer sind die Fristen in ganz Spanien einheitlich, was einen konsistenten Zeitrahmen für alle nichtresidenten Immobilieneigentümer bietet, unabhängig vom Standort der Immobilie. Speziell für das Steuerjahr 2023 erstreckt sich der Einreichungszeitraum über das gesamte Kalenderjahr 2024. Das bedeutet, dass Sie, unabhängig davon, wo sich Ihre Immobilie in Spanien befindet, vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 Zeit haben, Ihre Steuererklärung für das dem Jahr 2023 zugeordnete Einkommen einzureichen. Diese Einheitlichkeit erleichtert die Planung und Einhaltung für nichtresidente Eigentümer und stellt sicher, dass alle den gleichen Zeitplan für ihre Steuererklärungen befolgen.</p> <p>Im Gegensatz dazu weist die Grundsteuer (IBI) <strong>regionale Unterschiede</strong> in ihren Einreichungs- und Zahlungsplänen auf, die von der lokalen Gemeinde oder der benannten regionalen Einzugsstelle festgelegt werden. Dies bedeutet, dass der spezifische Zeitraum, in dem Sie Ihre IBI bezahlen müssen, erheblich variieren kann, je nachdem, wo sich Ihre Immobilie befindet. Einige Gemeinden könnten das IBI-Zahlungsfenster im Frühjahr festlegen, andere im Sommer oder sogar im Herbst, was eine Vielfalt administrativer Praktiken in ganz Spanien widerspiegelt. Diese Variabilität unterstreicht die Bedeutung, sich über lokale Steuerkalender im Klaren zu sein, um rechtzeitige Zahlungen sicherzustellen und Strafen zu vermeiden.</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">5. Fiktives Einkommen gilt nur für Einzelpersonen</h2> <p>Ein bemerkenswerter Unterschied liegt in der Anwendung des fiktiven Einkommens unter der Einkommensteuer für Nichtresidente (IRNR). Diese Steuer, speziell im Kontext der Einkommenszurechnung, gilt ausschließlich für nichtresidente Einzelpersonen. Sie zielt auf Eigentümer städtischer Immobilien ab, die nicht in wirtschaftliche Aktivitäten eingebunden sind, und betont den Aspekt der persönlichen Nutzung des Immobilienbesitzes. Während die<strong> IBI</strong> sowohl auf <strong>physische als auch auf juristische Personen</strong> angewendet wird und ein breiteres Spektrum von Eigenschaften abdeckt, einschließlich städtischer und ländlicher Immobilien.</p> <p>Ein kritischer Unterschied im Bereich der spanischen Immobiliensteuern liegt in der Anwendung des fiktiven Einkommens unter der Einkommensteuer für Nichtresidente (IRNR). Diese Steuer, speziell im Kontext der Einkommenszurechnung, gilt ausschließlich für nichtresidente Einzelpersonen. Sie zielt auf <strong>Eigentümer städtischer Immobilien ab, die nicht in wirtschaftliche Aktivitäten eingebunden</strong> sind, und betont den Aspekt der persönlichen Nutzung des Immobilienbesitzes. Das bedeutet, dass die Bestimmungen zum fiktiven Einkommen der IRNR nicht auf Unternehmen oder juristische Personen ausgedehnt werden. Solche Einheiten, die immer noch der Einkommensteuer für Nichtresidente unterliegen, werden ausschließlich auf tatsächliches Einkommen aus dem Eigentum besteuert, wie Mieteinnahmen oder Kapitalgewinne, anstatt auf fiktives Einkommen.</p> <p>Im Gegensatz dazu ist die <strong>Grundsteuer</strong> (IBI) weitreichend und gilt ohne Unterscheidung für physische Personen und juristische Entitäten. Sie umfasst ein breites Spektrum von Eigenschaften, <strong>einschließlich städtischer und ländlicher Immobilien</strong>. Diese Inklusivität stellt sicher, dass jede Entität, unabhängig von ihrer Natur, die Eigentumsrechte hält, der IBI unterliegt, was die universelle Verpflichtung gegenüber lokaler Infrastruktur und Dienstleistungen widerspiegelt, die durch diese Steuer finanziert werden.</p> <p>Diese Abgrenzung bedeutet, dass Unternehmen, die Eigentum in Spanien besitzen, sowohl der IBI als auch der Einkommensteuer für Nichtresidente unterliegen. Für letztere ist ihre Haftung jedoch an tatsächliche wirtschaftliche Vorteile gebunden, die aus dem Eigentum resultieren - wie aus der Vermietung oder dem Verkauf - anstatt an das Konzept des fiktiven Einkommens, das einen Vorteil aus dem bloßen Besitz des Eigentums voraussetzt.</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">6. Steuererklärung</h2> <p>Die Erklärung der Einkommensteuer für Nichtresidente erfolgt über das spanische Steuerformular<strong> Modelo 210</strong>. Diese Erklärung muss vom Steuerzahler selbst ausgefüllt und eingereicht werden, was ihre Verantwortung impliziert, die geschuldeten Beträge auf Grundlage der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage zu bestimmen. Dieser Selbstveranlagungsprozess ermöglicht es Nichtresidenten, ihre Steuerverpflichtungen unabhängig zu erfüllen, ohne vorherige Überprüfung durch die Steuerbehörde.</p> <p>Im Gegensatz dazu wird die Erklärung der IBI nicht durch einen Selbstveranlagungsprozess des Eigentümers durchgeführt. Stattdessen bestimmt die entsprechende Gemeinde oder die benannte Einrichtung, wie SUMA in Alicante, Málaga Collection Agency oder ATIB auf den Balearen, den geschuldeten Betrag und stellt eine Zahlungsaufforderung aus. Diese Aufforderung gibt den Betrag an, den der Eigentümer zahlen muss, basierend auf dem Katasterwert der Immobilie und dem von der lokalen Einrichtung angewendeten Steuersatz. Eigentümer haben die Möglichkeit, die Zahlung der IBI direkt von ihrem Bankkonto abbuchen zu lassen, was die Einhaltung dieser Steuerverpflichtung erleichtert.</p> <p>Bei <a class="color-primary link-secondary" title="IberianTax" href="https://www.iberiantax.com/de" target="_blank" rel="noopener">IberianTax.com</a> bieten wir Expertendienste an, um nichtresidenten Immobilieneigentümern bei der Verwaltung ihrer Steuerverpflichtungen in Spanien zu helfen und sicherzustellen, dass die IRNR korrekt deklariert und bezahlt wird.</p> <p>Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen darüber, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Steuerlast zu optimieren und die regulatorische Konformität für Ihre Immobilien in Spanien sicherzustellen.</p>

Wie man die Zuschläge und Bußgelder der spanischen Steuerbehörde aus dem Ausland bezahlt
Ausländische Eigentümer in Spanien: Steuerrisiken, Verspätungen führen zu Strafen. Vereinfachen Sie es mit IberianTax.
Mehr lesen<p>Die Verwaltung Ihrer Steuerpflichten als Immobilienbesitzer in Spanien, insbesondere wenn Sie außerhalb des Landes leben, kann für nicht ansässige Immobilienbesitzer einige Herausforderungen darstellen. Die verspätete Einreichung Ihrer Steuererklärung ist nicht ungewöhnlich, kann jedoch zu Zuschlägen führen, die von der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) als Strafen verhängt werden. In diesem umfassenden Leitfaden werden wir den Prozess der Zahlung dieser Zuschläge und Strafen aus dem Ausland erkunden und Einblicke bieten, wie IberianTax Ihren Nicht-Steuerprozess für Nichtansässige vereinfachen kann.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verständnis der Korrespondenz mit der Steuerbehörde</h2> <p>Wenn Steuern nach Ablauf der festgelegten Frist erklärt und gezahlt werden, stellt die Agencia Tributaria in der Regel zwei Zahlungsaufforderungen aus. Der erste, betitelt 'Propuesta de Liquidación', enthält Details über den auf die gezahlte Steuer berechneten Zuschlag. Dieser Brief dient als informatives Schreiben. Der zweite Brief, bekannt als 'Liquidación de Recargo', ist derjenige, der Anweisungen zur Zahlung des Zuschlags enthält.</p> <p>Wenn Sie den Brief 'Providencia de Apremio' erhalten, müssen wir uns auf das Dokument beziehen, das am Ende des Briefes mit den erforderlichen Details zur Zahlung der Steuer sowie des angewendeten Zuschlags angehängt ist.</p> <p>Beide Zuschläge können per Banküberweisung aus dem Ausland beglichen werden. Es ist jedoch wichtig, die wesentlichen Daten auf dem Zahlungsdokument genau zu identifizieren, um sicherzustellen, dass die Zahlung korrekt verarbeitet wird. Es ist auch wichtig zu berücksichtigen, ob die Steuer verspätet gezahlt wurde oder während des Vollstreckungszeitraums, um die geeigneten Schritte für die Zahlung zu bestimmen.</p> <p>Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen, um die Zuschläge per Banküberweisung aus dem Ausland zu zahlen, falls Sie einen 'Liquidación de Recargo' oder 'Providencia de Apremio'-Brief erhalten.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritte für die Zahlung per Banküberweisung</h3> <p>1. <strong>Besuchen Sie die Website der Agencia Tributaria</strong>: Beginnen Sie damit, den Zahlungsabschnitt auf der Website der Agencia Tributaria <strong><a class="color-primary link-secondary" title="Agencia Tributaria" href="https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/en_gb/tramitacion/ZI01.shtml" target="_blank" rel="noopener">hier</a></strong> aufzurufen. Wählen Sie die Option für die Zahlung per Banküberweisung.</p> <p><img title="Payments" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/ecc675f9-16ed-4795-bae4-4922e7cdba0c/images/de/Payments.png" alt="" width="585" height="285" /></p> <p>2. <strong>Geben Sie die Kontodaten ein</strong>: Geben Sie die ersten 8 Zeichen Ihres Bankkontos und den zugehörigen SWIFT/BIC-Code ein. Bitte beachten Sie, dass diese Zahlungsoption nur verfügbar ist, wenn Sie ein nicht-spanisches Bankkonto verwenden.</p> <p><img title="SWIFT" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/ecc675f9-16ed-4795-bae4-4922e7cdba0c/images/de/SWIFT.png" alt="" width="820" height="185" /><br />3. <strong>Wählen Sie Formular und Betrag aus</strong>: Geben Sie den im Zahlungsschreiben der Agencia Tributaria angegebenen Formulartyp an. Dies ist normalerweise das Formular 002, kann jedoch manchmal das Formular 010 sein. Geben Sie die Gutscheinnummer und den genauen geforderten Betrag für die Zahlung ein.</p> <p><img title="Payment letter" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/ecc675f9-16ed-4795-bae4-4922e7cdba0c/images/de/Payment%20letter.png" alt="" width="710" height="398" /></p> <p><img title="step 1" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/ecc675f9-16ed-4795-bae4-4922e7cdba0c/images/de/step%201.png" alt="" width="631" height="419" /></p> <p><br />4.<strong> Überprüfen Sie die Informationen</strong>: Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um die ausgefüllten Details auf der folgenden Seite auf Richtigkeit zu überprüfen.</p> <p><img title="Step 2" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/ecc675f9-16ed-4795-bae4-4922e7cdba0c/images/de/Step%202.png" alt="" width="654" height="402" /><br />5. <strong>Bestätigen Sie die Zahlung</strong>: Wenn Sie mit den bereitgestellten Informationen zufrieden sind, können Sie mit der Zahlung fortfahren. Eine Zusammenfassung wird angezeigt, die die bevorstehende Zahlung bestätigt – und fertig!</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><img title="Step 3" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/ecc675f9-16ed-4795-bae4-4922e7cdba0c/images/de/Step%203.png" alt="" width="739" height="471" /></h2> <p>Bitte beachten Sie, dass sich die ID auf den Begriff oder die Referenz bezieht, der/die bei der Überweisung anzugeben ist. In der Regel ist dies Ihre NIE/NIF.<br />Als Begünstigten sollten Sie die AGENCIA ESTATAL DE LA ADMINISTRACIÓN TRIBUTARIA angeben.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Warum IberianTax wählen?</h2> <p>Die Navigation durch spanische Steuerpflichten, insbesondere aus dem Ausland, kann komplex und überwältigend sein, aber genau hier setzt <a class="color-secondary link-primary" title="IberianTax" href="https://www.iberiantax.com/de/so-funktionierts" target="_blank" rel="noopener">IberianTax</a> an. Unsere umfassenden Steuerdienstleistungen sind darauf ausgerichtet, die Bedürfnisse von nicht ansässigen Immobilienbesitzern zu erfüllen, und bieten fachkundige Anleitung und Unterstützung bei jedem Schritt. Wir vereinfachen nicht nur den Prozess, sondern erinnern Sie auch jedes Jahr daran, wann Ihre nicht ansässigen Steuern fällig sind, damit Sie nie wieder eine Frist verpassen.</p> <p>Mit IberianTax können Sie sicher sein, dass Ihre Steuerpflichten effizient und genau erfüllt werden. Von der Berechnung der Steuern bis zur Einreichung von Steuererklärungen vereinfachen wir den gesamten Prozess und gewährleisten die Einhaltung spanischer Steuergesetze. Unsere benutzerfreundliche Plattform macht es einfach, Ihre Steuern von überall auf der Welt aus zu verwalten und spart <a class="color-primary link-secondary" title="Preise" href="https://www.iberiantax.com/de/preise" target="_blank" rel="noopener">Ihnen Zeit, Geld und unnötigen Stress</a>.</p> <p>Schließen Sie sich den Tausenden zufriedener Kunden an, die sich auf IberianTax für ihre Steuerangelegenheiten verlassen. Melden Sie <a class="color-primary link-secondary" title="Sign up" href="https://www.iberiantax.com/de/register" target="_blank" rel="noopener">sich noch heute</a> an und erleben Sie mit unseren Expertensteuerlösungen ein Gefühl der Sicherheit. Lassen Sie uns Ihnen helfen, die Komplexitäten der spanischen Besteuerung zu bewältigen, während Sie sich darauf konzentrieren, die Vorteile des Immobilienbesitzes in Spanien zu genießen!</p>

Die Folgen von Zahlungsverzug: Zuschläge und Bußgelder verstehen
Immobilienbesitz in Spanien: Steuerpflichten beachten! Unser Leitfaden informiert über Folgen bei verspäteter Anmeldung
Mehr lesen<p>Der Besitz von Immobilien in Spanien bringt eine beträchtliche Steuerlast mit sich, und die Bewältigung der Komplexitäten des spanischen Steuersystems kann für viele Immobilieneigentümer, insbesondere bei Sprachbarrieren, entmutigend sein.</p> <p>Die verspätete Einreichung von Steuererklärungen in Spanien ist keine Seltenheit, aber mit der richtigen Anleitung lässt sie sich leicht vermeiden. In diesem Artikel werden wir uns mit den Folgen verspäteter Steuerzahlungen befassen und einen umfassenden Leitfaden bereitstellen, um Immobilieneigentümer dabei zu unterstützen, die Konsequenzen von verspäteten Steuerzahlungen zu verstehen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Zuschlag für verspätete Einreichung</h2> <p>Das spanische Finanzamt (Agencia Tributaria) erhebt Zuschläge auf überfällige Steuerzahlungen, die je nach Zeitpunkt der Zahlung variieren. Wird eine Steuererklärung freiwillig nach dem Fälligkeitsdatum eingereicht, wird für jeden Monat nach Ablauf des freiwilligen Erklärungszeitraums ein Zuschlag von 1 % pro Monat erhoben. Zum Beispiel, wenn die Frist für die Steuererklärung am 31. Dezember endet und die Steuer im März eingereicht wird, wird ein Zuschlag von 3 % erhoben. Ab dem dreizehnten Monat wird ein fester Zuschlag von 15 % zuzüglich Zinsen für verspätete Zahlungen erhoben.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Zuschlag für den Vollstreckungszeitraum</h2> <p>In einigen Fällen, in denen Steuererklärungen eingereicht, aber die Zahlung nicht abgeschlossen wurde, kommt ein Zuschlag für den Vollstreckungszeitraum ins Spiel. Dies tritt auf, wenn zum Beispiel eine Lastschriftzahlung aufgrund unzureichender Mittel fehlschlägt. Der Vollstreckungszeitraum beginnt, wenn die ursprüngliche Frist für die freiwillige Zahlung verstreicht. Während dieses Zeitraums können drei Arten von Zuschlägen anfallen:</p> <ul> <li><strong>Vollstreckungszuschlag (5 %):</strong> Dies gilt, wenn die Steuer bezahlt wird, bevor die Agencia Tributaria eine förmliche Zahlungsaufforderung sendet. Verminderter</li> <li><strong>Vollstreckungszuschlag (10 %):</strong> Dies wird nach Erhalt eines förmlichen Hinweises verhängt, sofern die Zahlung innerhalb bestimmter Fristen erfolgt.</li> <li><strong>Vollstreckungszuschlag (20 %): </strong>Dies gilt, wenn die Fristen für die verminderten Vollstreckungszuschläge nicht eingehalten werden.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Strafen</h2> <p>Strafen werden von den Steuerbehörden in bestimmten Fällen verhängt, wie z.B. verspätete Einreichung ohne vorherige Aufforderung oder Unstimmigkeiten beim gezahlten Betrag. Strafen beginnen in der Regel bei 50 % des geforderten Betrags für Unstimmigkeiten von nicht mehr als 3000 €.</p> <p>Es ist wichtig zu beachten, dass Strafen und Zuschläge für verspätete Einreichungen sich gegenseitig ausschließen. Dies bedeutet, dass, wenn Steuern nach dem Fälligkeitsdatum, aber vor einer förmlichen Aufforderung der Steuerbehörden proaktiv eingereicht werden, Zuschläge zur Berücksichtigung der Verzögerung erhoben werden, aber keine zusätzlichen Strafen berechnet werden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Revolutionierung der Steuern für Nichtresidenten in Spanien</h2> <p>Die verspätete Zahlung von Steuern für Nichtresidenten in Spanien kann zu Zuschlägen und Strafen führen, die von der Agencia Tributaria auferlegt werden und die finanzielle Belastung der Immobilieneigentümer erhöhen. Aber das Verständnis der Konsequenzen von verspäteten Zahlungen und die Einhaltung von Fristen sind entscheidend, um diese unerwünschten zusätzlichen Kosten zu vermeiden. Durch Informationsbeschaffung und professionelle Beratung können Immobilieneigentümer das spanische Steuersystem effektiver navigieren und sicherstellen, dass sie ihren steuerlichen Verpflichtungen in Spanien nachkommen.</p> <p>Bei IberianTax setzen wir uns dafür ein, nichtresidenten Immobilieneigentümern in Spanien zu helfen, ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu verwalten. Unsere umfassenden Dienstleistungen und fachkundige Beratung machen die Steuererklärung zu einer stressfreien Erfahrung, die es den Eigentümern ermöglicht, sich an spanische Steuergesetze zu halten und unnötige Strafen und Zuschläge zu vermeiden.</p> <p>Durch die Nutzung unserer <a class="color-primary link-secondary" title="Steuersoftware" href="https://www.iberiantax.com/de/so-funktionierts" target="_blank" rel="noopener">Steuersoftware</a> finden nichtresidente Immobilieneigentümer nicht nur den Prozess viel einfacher, sondern können auch jedes Jahr potenziell Hunderte von Euro sparen, im Vergleich zur Verwendung eines Steuerberaters oder Gestors.</p> <p>Unsere Preise beginnen bei nur 34,95 € - der Preis für ein schönes Mittagessen! - für garantierten Seelenfrieden, wenn es um Ihre <a class="color-primary link-secondary" title="unterstellte Einkommenssteuer" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/unterstelltes-einkommen" target="_blank" rel="noopener">unterstellte Einkommenssteuer</a>, <a class="color-primary link-secondary" title="Mieteinnahmen" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/mieteinnahmen" target="_blank" rel="noopener">Mieteinnahmensteuer </a>und <a class="color-primary link-secondary" title="Kapitalertragssteuer" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/kapitalertragssteuer" target="_blank" rel="noopener">Kapitalertragssteuer</a> in Spanien geht. Verabschieden Sie sich vom Steuerstress und sagen Sie Hallo zur Einfachheit mit IberianTax.</p> <p>Melden Sie sich noch heute für Ihr <a class="color-primary link-secondary" title=" kostenloses Konto " href="https://www.iberiantax.com/de/dashboard" target="_blank" rel="noopener">kostenloses Konto </a>bei IberianTax an, und wir senden Ihnen sogar eine Erinnerung, wenn Sie Ihre Steuern als Nichtresidente einreichen müssen!</p>

Wie Sie Ihre IBI-Quittung in Alicante herunterladen
Nicht ansässige Alicante-Eigentümer: IBI-Quittung herunterladen für einfache Steuererklärungsschritte und wichtige Informationen.
Mehr lesen<p>Wenn Sie als nicht ansässiger Immobilieneigentümer in Alicante tätig sind, ist die Einhaltung spanischer Steuerpflichten unerlässlich. Selbst bei ungenutztem Eigentum müssen Sie verschiedene Steuerpflichten erfüllen, einschließlich der Meldung des fiktiven Einkommens auf Grundlage des Katasterwerts. Ihr IBI (lokale Grundsteuer) Beleg ist unverzichtbar, um die neuesten Katasterwertaktualisierungen für die Steuererklärung und andere Zwecke zu erhalten.</p> <p>Die Berechnung der fiktiven Einkommensteuer basiert unter anderem auf dem Katasterwert der Immobilie. Der zuverlässigste Ort, um den aktuellen Katasterwert Ihrer Immobilie zu finden, ist auf Ihrer IBI-Rechnung. Dieses Dokument wird jährlich ausgestellt und spiegelt alle Aktualisierungen des Katasterwerts wider, um sicherzustellen, dass Sie die aktuellsten Informationen für Steuer- und andere Zwecke haben.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Was ist SUMA?</h2> <p>SUMA ist eine autonome Einrichtung, die vom Provinzrat von Alicante geschaffen wurde und hauptsächlich für die Verwaltung und Erhebung von kommunalen Steuern in der Provinz Alicante zuständig ist. Dazu gehört auch die IBI-Steuer, die, wie oben erwähnt, in der Quittung wesentliche Daten für die Ausfüllung des fiktiven Einkommensformulars enthält.</p> <p>In diesem Beitrag erklären wir, wie Sie die IBI-Quittung herunterladen können, um diese Informationen über die SUMA-Website zu erhalten.</p> <p>Hier ist eine schrittweise Anleitung zum Herunterladen Ihrer IBI-Quittung von der SUMA-Website:</p> <p>1. Besuchen Sie die SUMA-Website über den folgenden Link: <a class="color-primary link-secondary" title="SUMA" href="https://www.suma.es/PortalWeb/localizadores/cuerpo_localizador.xhtml" target="_blank" rel="noopener">https://www.suma.es/PortalWeb/localizadores/cuerpo_localizador.xhtml</a><br />2. Halten Sie Ihren Bankbeleg für die IBI-Zahlung bereit, da er in der Regel einen spezifischen Code (CSV) enthält, der für das Herunterladen der offiziellen IBI-Quittung von der Website des regionalen Steueramts erforderlich ist.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-03-06 134145.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/f142a774-bc2f-4c2f-a0af-366f6918f671/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-03-06%20134145.png.png" alt="Bankquittung" width="730" height="214" /><br />3. Geben Sie den Code (CSV) von Ihrem Bankbeleg in das dafür vorgesehene Feld auf der SUMA-Website ein.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-03-05 095936.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/f142a774-bc2f-4c2f-a0af-366f6918f671/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-03-05%20095936.png.png" alt="CSV" width="730" height="373" /></p> <p>4. Fahren Sie dann mit der Eingabe Ihrer Steueridentifikationsnummer fort.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-03-05 101839.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/f142a774-bc2f-4c2f-a0af-366f6918f671/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-03-05%20101839.png.png" alt="NIF" width="710" height="236" /><br />5. Klicken Sie auf den Button "Herunterladen", um Ihre IBI-Quittung herunterzuladen.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-03-05 100133.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/f142a774-bc2f-4c2f-a0af-366f6918f671/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-03-05%20100133.png.png" alt="Download" width="730" height="95" /><br />6. Nach dem Download können Sie auf die erforderlichen Daten von der Quittung zugreifen, wie den Katasterwert und die Referenz zur Ausfüllung des fiktiven Einkommensformulars.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-03-05 100550.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/f142a774-bc2f-4c2f-a0af-366f6918f671/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-03-05%20100550.png.png" alt="IBI-Quittung" width="449" height="189" /></p> <p>Durch das Befolgen dieser einfachen Schritte können Sie mühelos Ihre IBI-Quittung erhalten und eine genaue Ausfüllung des fiktiven Einkommensformulars sicherstellen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuererklärung für Nichtansässige in Spanien</h2> <p>Für nicht ansässige Immobilieneigentümer in Spanien ist es wichtig, die verschiedenen Steuern zu verstehen, die für sie gelten können. Neben der IBI-Steuer können Sie auch anderen nicht ansässigen Steuern unterliegen, abhängig davon, wie Sie Ihre Immobilie im Laufe des Jahres nutzen. Diese Steuern werden in der Regel mit dem Modelo 210-Steuerformular jährlich eingereicht.</p> <p>Wenn Sie eine Immobilie für den persönlichen Gebrauch besitzen, auch wenn sie das ganze Jahr über leer steht, müssen Sie trotzdem bis zum 31. Dezember des Vorjahres das Modelo 210-Formular für Ihre fiktive Einkommensteuer ausfüllen. Und wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie auch ein jährliches Steuerformular für die vorherige Jahreseinkommensteuer einreichen. Gute Nachrichten jedoch: Früher musste dies jeden Quartal erfolgen, aber kürzliche Änderungen haben es für nicht ansässige Immobilieneigentümer in Spanien viel einfacher gemacht!</p> <p>IberianTax bietet eine problemlose Lösung für die Einreichung Ihres Modelo 210 bei den spanischen Steuerbehörden, beginnend bei nur 34,95€! Unsere intuitive Online-Steuersoftware führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, um Ihre fiktive Einkommensteuer und Mieteinnahmensteuererklärungen vorzubereiten und einzureichen, selbst wenn Sie mit dem Prozess nicht vertraut sind.</p> <p>Füllen Sie einfach den Fragebogen mit unserer benutzerfreundlichen Oberfläche aus, und wir werden Ihre Einreichung überprüfen, bevor wir sie im Auftrag bei den Behörden einreichen. Mit IberianTax können Sie sicher sein, dass Sie die spanischen Steuergesetze einhalten. Außerdem steht Ihnen unser sachkundiges Team von Steuerexperten zur Verfügung, um Ihnen bei Bedarf zu helfen.</p> <p>Lassen Sie sich nicht von der Steuererklärung überfordern – beginnen Sie noch heute Zeit und Geld zu sparen, indem Sie IberianTax verwenden, um Ihr Modelo 210 einzureichen!</p>

IberianTax gehört zu den Top 100 Startups Spaniens
IberianTax wird von APTE für seine innovative Steuererklärungssoftware zu einem der 100 besten Start-ups Spaniens ernannt.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Die <strong>Spanische Vereinigung der Wissenschafts- und Technologieparks (APTE)</strong> hat <strong>IberianTax</strong> kürzlich die Ehre erwiesen, es als eines der <strong>Top 100 innovativen Startups Spaniens </strong>für das Jahr <strong>2023</strong> zu benennen. Diese Auszeichnung hebt IberianTax nicht nur als führend im Technologiebereich hervor, sondern auch als Pionier im Bereich der Steuerdienstleistungen für nicht-ansässige Steuerzahler in Spanien.</p> <p style="text-align: justify;">Die Liste der APTE präsentiert innovative Unternehmen aus verschiedenen Bereichen, einschließlich Biotechnologie, künstlicher Intelligenz, grüner Energie, Telekommunikation, Gesundheitswesen, Weltraum, Automobilindustrie, Halbleiter, Agrotechnologie, Blockchain und Software. Diese Anerkennung spiegelt den dynamischen und unternehmerischen Geist innerhalb der 51 Wissenschafts- und Technologieparks Spaniens in 15 autonomen Gemeinschaften wider.</p> <p style="text-align: justify;">Die Anerkennung von IberianTax ist ein Zeugnis für seine einzigartige Softwareplattform, die das Steuermanagement für nicht-ansässige Immobilieneigentümer in Spanien verwandelt hat. Als ein Dienst der ersten Stunde hat IberianTax die Steuerpflichten einfacher und direkter gemacht und die früher mit diesen Prozessen verbundenen Komplexitäten beseitigt.</p> <p style="text-align: justify;">Diese Errungenschaft unterstreicht das Engagement von IberianTax für Innovation in Steuerdienstleistungen. Unser Ziel ist es, die Erfahrungen unserer Kunden in Spanien zu verbessern und ihren Aufenthalt einfacher und angenehmer zu gestalten. Durch kontinuierliche Verbesserungen unserer Plattform streben wir danach, in Sachen Kundenservice und hochwertiger Unterstützung zu einem angemessenen Preis führend zu sein.</p> <p style="text-align: justify;">Die Initiative der APTE feiert Startups wie IberianTax und öffnet Türen für potenzielle Investoren, die an der Unterstützung von Wachstumsprojekten interessiert sind. Zusätzlich bietet das bevorstehende Transfiere Forum in Málaga vom 20. bis 22. März 2024 eine besondere Gelegenheit zum Netzwerken. Bei dieser Veranstaltung wird IberianTax potenzielle Kunden und Investoren treffen und nach neuen Wachstumswegen suchen.</p> <p style="text-align: justify;">Wir bei IberianTax sind stolz auf diese Anerkennung und motiviert, weiter zu innovieren. Wir danken unseren Kunden für ihr Vertrauen und ihre Unterstützung, die entscheidend waren, um diesen Meilenstein zu erreichen. Blick nach vorne freuen wir uns darauf, das Steuermanagement für Nicht-Residenten in Spanien weiter zu vereinfachen und das Land noch einladender für alle zu machen.</p> <p style="text-align: justify;">Halten Sie ein Auge auf unserem Blog für weitere Updates, wie wir weiterhin Steuerdienstleistungen für Nicht-Residenten in Spanien revolutionieren.</p>

Wichtige Aktualisierungen der Steuer für Nicht-Residenten auf Mieteinnahmen
Neue spanische Steuervorschriften für Nichtansässige : Ab 2024 müssen Mieteinnahmen auf jährlicher Basis angegeben werden.
Mehr lesen<p>Achtung, alle nichtresidenten Immobilieneigentümer in Spanien! Wenn Sie Ihre spanische Immobilie vermieten, haben wir aufregende Neuigkeiten, die Ihren Steuerberichtsprozess erheblich erleichtern werden. Ab dem Steuerjahr 2024 ermöglicht ein bedeutendes regulatorisches Update, dass Sie Mieteinnahmen jährlich melden können, was eine Abkehr von der bisherigen Anforderung zur vierteljährlichen Meldung darstellt. In diesem Blogbeitrag werden wir uns mit den Details dieses bahnbrechenden Updates befassen und was es für Eigentümer wie Sie bedeutet.</p> <p><br />Gemäß der neuen Vorschrift, die in der Orden HAC/56/2024 detailliert beschrieben ist, sind nichtresidente Immobilieneigentümer in Spanien nun verpflichtet, Steuern auf Mieteinnahmen nur einmal im Jahr zu melden und zu zahlen. Diese Änderung zielt darauf ab, den Steuererklärungsprozess zu vereinfachen und die administrative Belastung für internationale Eigentümer zu reduzieren. Der Abgabefristraum für im Jahr 2024 erzielte Einkünfte ist vom 1. Januar bis zum 20. Januar 2025 festgelegt, mit einer früheren Frist am 15. Januar 2025 für diejenigen, die sich für den Lastschrifteinzug entscheiden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Auswirkungen auf Eigentümer</h2> <p>Für nichtresidente Immobilieneigentümer, die ihre spanischen Immobilien vermieten, vereinfacht dieses Update den Steuerberichtsprozess erheblich. Statt mehrmals im Jahr vierteljährliche Steuererklärungen einreichen zu müssen, müssen Sie jetzt nur noch eine jährliche Erklärung für Mieteinnahmen einreichen. Das bedeutet weniger Papierkram und weniger Fristen zu verwalten, was es einfacher macht, den spanischen Steuergesetzen zu entsprechen.</p> <p><br />Lassen Sie uns die Auswirkungen dieses Updates anhand eines praktischen Beispiels veranschaulichen. Betrachten Sie einen Eigentümer, der seine spanische Immobilie 300 Tage im Jahr vermietet und den Rest leer stehen lässt. Nach den alten Regeln hätten sie fünf Steuererklärungen einreichen müssen – eine für jedes Quartal, in dem die Immobilie vermietet war, und eine jährliche Erklärung für den Zeitraum, in dem sie leer stand. Mit den neuen Vorschriften wird der Prozess auf nur zwei jährliche Erklärungen vereinfacht – eine für Mieteinnahmen und eine weitere für fiktive Einkommen an den Tagen, an denen die Immobilie nicht vermietet war.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Wichtigste Erkenntnisse</h2> <p>Das Update zur jährlichen Meldung von Mieteinnahmen ist ein Game-Changer für nichtresidente Immobilieneigentümer in Spanien. Es vereinfacht nicht nur den Steuerberichtsprozess, sondern reduziert auch die administrative Belastung, die mit vierteljährlichen Meldungen verbunden ist.</p> <p><br />Mit der Einführung der jährlichen Meldung von Mieteinnahmen können sich nichtresidente Immobilieneigentümer in Spanien auf einen vereinfachten und effizienteren Steuerberichtsprozess freuen. Durch die Vereinfachung administrativer Verfahren zielt dieses regulatorische Update darauf ab, das Leben für Eigentümer zu erleichtern und die Einhaltung der Steuerpflichten zu gewährleisten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Ihre Nicht-Residenten-Immobiliensteuern in Spanien einreichen</h2> <p>Bei IberianTax sind wir hier, um Ihnen Klarheit über Ihre nichtresidenten Immobiliensteuern in Spanien zu verschaffen. Unsere benutzerfreundliche Online-Steuererklärungsplattform ist speziell für nichtresidente Immobilieneigentümer zugeschnitten und vereinfacht die komplexe Aufgabe, nichtresidente Immobiliensteuern zu verwalten, um Genauigkeit, Einfachheit und Sicherheit zu gewährleisten. Egal, ob Sie fiktive Einkommen, Mieteinnahmen oder Kapitalertragssteuererklärungen mit dem Modelo 210 (Formular 210) einreichen müssen, wir haben alles, was Sie brauchen.</p> <p><br />Mit IberianTax ist das Einreichen Ihrer Steuererklärung ein Kinderspiel, selbst wenn Sie mit den spanischen Steuervorschriften nicht vertraut sind. Unser engagiertes Team bietet kostenlosen Support, um sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärung genau eingereicht wird, und bietet Ihnen in jedem Schritt des Weges Ruhe.</p> <p><br />Wenn es um nichtresidente Immobiliensteuern geht, vertrauen Sie IberianTax, um den Steuererklärungsprozess zu vereinfachen, sodass Sie die Freuden Ihres spanischen Eigentums mit Zuversicht voll genießen können.</p> <p><br />Treten Sie uns heute bei, indem Sie sich für Ihr KOSTENLOSES IberianTax-Konto anmelden, und wir senden Ihnen eine praktische Erinnerung, wenn Ihre nichtresidenten Steuern fällig sind.</p>

SEPA-Bankkonten werden jetzt für spanische Grundsteuern von Nicht-Residenten akzeptiert
Ab dem 1. Februar 2024 können nicht in Spanien ansässige Immobilieneigentümer Steuern über Bankkonten aus dem SEPA-Raum zahlen
Mehr lesen<p>Wir freuen uns, die Nachricht zu teilen, dass die spanische Steuerbehörde eine bedeutende Änderung eingeführt hat, die die Steuerzahlungen für Eigentümer, die außerhalb Spaniens leben, vereinfachen wird. Ab dem 1. Februar 2024 können Personen nun Bankkonten aus dem SEPA-Raum nutzen, um ihre Steuern als Nicht-Residenten in Spanien zu bezahlen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Steuerzahlungsprozess zugänglicher und bequemer für nichtresidente Immobilieneigentümer zu machen, und eliminiert die Notwendigkeit eines spanischen Bankkontos.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Warum Diese Änderung Wichtig Ist</h2> <p><br />Früher standen nichtresidente Immobilieneigentümer vor einigen Herausforderungen, wenn sie versuchten, ihre Steuern direkt von ihren Bankkonten zu zahlen, da dies ein spanisches Bankkonto erforderte. Dies stellte eine Belastung für Personen dar, die außerhalb Spaniens ansässig sind. Jedoch ermöglicht die Einführung der Kompatibilität mit SEPA-Konten nun, dass Eigentümer ihre Konten im Heimatland oder Konten aus anderen SEPA-Ländern für Steuerzahlungen nutzen können. Diese Änderung vereinfacht den Prozess und verringert die Last, ein separates spanisches Bankkonto unnötigerweise einzurichten.<br />Wichtige Details</p> <ul> <li style="line-height: 1.5;">Es ist wichtig, einige Schlüsseldetails bezüglich dieser neuen Zahlungsoption zu verstehen:</li> <li style="line-height: 1.5;">Steuerzahlungen werden jedes Jahr am 31. Dezember vom Konto abgebucht. Um die Option des Bankeinzugs zu nutzen, müssen Eigentümer ihre Steuererklärungen während des freiwilligen Zeitraums einreichen, der für das Jahr 2023 vom 1. Dezember bis zum 20. Dezember 2024 dauert.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Auswirkungen für Nicht-Residente Immobilieneigentümer</h2> <p><br />Dieses Update bedeutet einen bedeutenden Schritt vorwärts, um die Zugänglichkeit zu Steuerzahlungen für nichtresidente Immobilieneigentümer in Spanien zu verbessern. Durch die Akzeptanz von SEPA-Konten demonstriert die spanische Steuerbehörde ein Engagement, das Steuersystem zu vereinfachen, insbesondere für Personen, die ihre spanischen Immobilien aus dem Ausland verwalten. Letztendlich zielt diese Maßnahme darauf ab, den Prozess des Immobilienbesitzes in Spanien weniger belastend und für internationale Eigentümer handhabbarer zu machen.</p> <p><br />Die Entscheidung, SEPA-Konten für Immobiliensteuerzahlungen zu akzeptieren, stellt eine positive Entwicklung im Bereich der Steuerverwaltung in Spanien dar. Durch diese Änderung arbeitet die spanische Steuerbehörde aktiv daran, die Steuerkonformität für nichtresidente Immobilieneigentümer zu erleichtern. Als Ergebnis wird das Verwalten von Immobilien in Spanien deutlich einfacher und weniger komplex, was zu einem nahtloseren Erlebnis für spanische Immobilieneigentümer weltweit beiträgt.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Ihre Modelo 210 in Spanien einreichen</h2> <p><br />Bei IberianTax sind wir darauf spezialisiert, Ihnen die Komplexität der Steuern für nichtresidente Immobilieneigentümer in Spanien zu erleichtern. Unsere intuitive Online-Steuererklärungsplattform ist speziell für nichtresidente Immobilieneigentümer konzipiert und macht das Verwalten von Steuern für nichtresidente Immobilien unkompliziert, genau und sicher. Ob Sie zur Einreichung von Steuererklärungen für fiktive Einkommen, Mieteinnahmen oder Kapitalertragssteuern mit dem Modelo 210 (Formular 210) verpflichtet sind, wir haben alles, was Sie brauchen.</p> <p><br />Mit IberianTax wird das Einreichen Ihrer Steuererklärung zu einem stressfreien Erlebnis, selbst wenn Sie mit den spanischen Steuergesetzen nicht gut vertraut sind. Unser Expertenteam bietet kostenlosen Support, um sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärung korrekt abgeschlossen wird und bietet Ihnen in jeder Phase des Prozesses Ruhe.</p> <p><br />Wenn es um Steuern für nichtresidente Immobilien geht, verlassen Sie sich auf IberianTax als Ihren vertrauenswürdigen Partner, um den Weg zur Steuererklärung zu vereinfachen, damit Sie das Vergnügen Ihres spanischen Eigentums mit Zuversicht voll genießen können.</p> <p><br />Beginnen Sie heute Ihre unkomplizierte Steuerreise, indem Sie sich für Ihr KOSTENLOSES IberianTax-Konto anmelden und einen nahtlosen Weg zur Einhaltung der spanischen Steuervorschriften für Nicht-Residenten einschlagen.</p>

IberianTax Finalist bei VII Venture on the Road
IberianTax nahm als Finalist teil und hob unsere Steuersoftware für Nicht-Residenten in Spanien hervor.
Mehr lesen<p>Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass <strong>IberianTax</strong> als einer der Finalisten ausgewählt wurde, um an der 7. Ausgabe von Venture on the Road teilzunehmen, einer renommierten Veranstaltung, die sich der Präsentation <strong>innovativer Startups</strong> in ganz Spanien widmet. Dieser besondere Halt fand am 15. Februar in der wunderschönen Stadt Palma de Mallorca statt und markierte einen wichtigen Anlass für Unternehmer und Investoren gleichermaßen.</p> <p>Das Event wurde im Hauptsitz von HotelBeds, einem unserer geschätzten lokalen Partner, abgehalten. Diese Ausgabe von Venture on the Road in Palma war eine gemeinsame Anstrengung mit Emprenbit und HotelBeds. Diese Partner spielten eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung und Auswahl von Projekten, die bedeutende Auswirkungen in ihren jeweiligen Branchen versprechen.</p> <p>Die Veranstaltung begann mit einer aufschlussreichen Einführung durch die Organisatoren von SeedRocket, BStartup und Wayra. Sie teilten die Vision hinter Venture on the Road und hoben ihr Engagement für die Förderung des unternehmerischen Ökosystems und die Anregung von Investitionen sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene hervor.</p> <p>Toni Carmona, der regionale Generalsekretär für Innovation der Regierung der Balearen, der Emprenbit vertrat, hielt eine inspirierende Rede. Er lobte den Mut der Unternehmer und ermutigte sie, auf ihrem Weg der Innovation und des Wachstums weiterzumachen. José María Pestaña, Chief of Innovation & Public Affairs Officer bei HotelBeds, sprach dann über die Bemühungen des Unternehmens, das regionale Ökosystem durch das TravelTech Lab Palma Hub zu stärken.</p> <p>Die Präsentationen der ausgewählten Startups waren der Höhepunkt der Veranstaltung, wobei IberianTax die Bühne betrat, um unsere innovative Steuererklärungssoftware für nicht-ansässige Immobilieneigentümer in Spanien vorzustellen. Unsere Teilnahme unterstreicht unser Engagement, die Steuerkonformität zu vereinfachen und unseren Kunden einen außergewöhnlichen Service zu bieten.</p> <p>Nach IberianTax präsentierten andere Startups ihre bahnbrechenden Lösungen, einschließlich Ecologi mit ihrem Echtzeit-Traceability-System für Lebensmittelprodukte und Hydrostat mit ihren Wassersensoren zur Überwachung des Status von Kulturen, was den vielfältigen und innovativen Geist der unternehmerischen Gemeinschaft in Spanien demonstriert.</p> <p>Die Veranstaltung beinhaltete auch eine Keynote von Javier Darriba über die Feinheiten der Investition in SaaS-Unternehmen und bot wertvolle Einblicke aus seiner umfangreichen Erfahrung als Unternehmer und Investor. Sein Vortrag weckte großes Interesse beim Publikum und beleuchtete wichtige Überlegungen für potenzielle Investoren im SaaS-Sektor.</p> <p>Nach den Präsentationen und der Keynote gab die Jury, bestehend aus angesehenen Mitgliedern von BStartup, Wayra, Emprenbit, HotelBeds und SeedRocket, jedem Projekt individuelles Feedback. Dieser wertvolle Rat ist ein Zeugnis für die unterstützende Natur des unternehmerischen Ökosystems in Spanien.</p> <p>Der Tag endete mit der Bekanntgabe von Hydrostat als dem Gewinner-Startup dieser Palma-Station von Venture on the Road. Die Veranstaltung schloss mit einer Networking-Session, die es den Teilnehmern ermöglichte, sich zu vernetzen und Ideen auszutauschen.</p> <p>Bei IberianTax fühlen wir uns geehrt, Teil eines so bedeutenden Events gewesen zu sein und neben anderen innovativen Startups zu stehen. Wir danken den Organisatoren, Partnern und Mitteilnehmern dafür, dass sie dies zu einem unvergesslichen Erlebnis gemacht haben. Wir freuen uns darauf, unseren Weg fortzusetzen, zur lebendigen unternehmerischen Landschaft in Spanien beizutragen und unsere innovative Steuererklärungssoftware für nicht-ansässige Immobilieneigentümer in Spanien zu präsentieren.</p>

Nicht-Residenten-Steuer Spanien 2023: Neueste Änderungen und Einblicke
Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Aspekte der spanischen Steuererklärung für Nicht-Residenten (2023)
Mehr lesen<p>Für nicht-ansässige Immobilieneigentümer in Spanien ist die Verwaltung der Modelo 210-Steuererklärung eine jährliche Verpflichtung. Dieser Leitfaden bietet nicht nur einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Aspekte der spanischen Nicht-Residenten-Steuererklärung für das Steuerjahr 2023, die im Jahr 2024 eingereicht werden muss, sondern erläutert auch die jüngsten Änderungen bei der Meldung von Mieteinnahmen und die neue Option der Direktzahlung per Lastschrift.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wer muss eine Nicht-Residenten-Steuererklärung einreichen?</h2> <p>Alle nicht-ansässigen Immobilieneigentümer sind verpflichtet, jährlich mindestens eine Modelo 210-Steuererklärung für unterstelltes oder angenommenes Einkommen aus ihrem Eigentum einzureichen, unabhängig davon, ob es leer steht oder gelegentlich vom Eigentümer genutzt wird.</p> <p>Mit den jüngsten Änderungen wechselt ab dem Steuerjahr 2024 die Meldung von Mieteinnahmen von vierteljährlichen zu jährlichen Erklärungen. Daher erfordert das im Jahr 2023 erzeugte Einkommen vierteljährliche Einreichungen, aber ab 2024 ist eine jährliche Erklärung erforderlich.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Selbstveranlagung</h2> <p>Das Modelo 210 ist eine Selbstveranlagungs-Steuererklärung, die die Verantwortung auf die Steuerzahler legt, diese korrekt auszufüllen und etwaige fällige Steuern zu zahlen, ohne dass Erinnerungsschreiben von den Steuerbehörden verschickt werden.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Einreichungsfrist</h2> <ul> <li><strong>Für nicht vermietete Immobilien:</strong> Die Einreichung ist bis zum 31. Dezember des Jahres nach dem berichteten Steuerjahr fällig, was bedeutet, dass die Einreichungen für 2023 bis zum 31. Dezember 2024 fällig sind.</li> <li><strong>Für vermietete Immobilien (bis 2023)</strong>: Mieteinnahmen werden vierteljährlich innerhalb der ersten 20 Tage von April, Juli, Oktober und Januar für das vorherige Quartal deklariert.</li> <li><strong>Für vermietete Immobilien (ab 2024)</strong>: Aufgrund jüngster Anpassungen müssen Mieteinnahmen ab 2024 jährlich deklariert werden, mit Einreichungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar des folgenden Jahres fällig sind.</li> </ul> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Beispiel: Immobilienvermietung 2023 vs. 2024</h3> <p>Steuerjahr 2023:</p> <p>Wenn eine Immobilie von Januar bis Juni 2023 vermietet wurde und danach unbesetzt war:</p> <p>Reichen Sie vierteljährliche Modelo 210-Steuererklärungen für Mieteinnahmen von Januar bis Juni innerhalb der ersten 20 Tage von April und Juli 2023 ein.<br />Deklarieren Sie unterstelltes Einkommen für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2023 im Jahr 2024, mit einer Einreichungsfrist bis zum 31. Dezember 2024.<br />Steuerjahr 2024:</p> <p>Für denselben Mietzeitraum in 2024:</p> <p>Reichen Sie eine Modelo 210-Steuererklärung für die gesamten Mieteinnahmen von Januar bis Juni ein, fällig zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar 2025.<br />Reichen Sie für unterstelltes Einkommen während der unbesetzten Periode (Juli bis Dezember 2024) im Jahr 2025 ein, fällig bis zum 31. Dezember 2025.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Direktzahlung per Lastschrift von SEPA-Konten</h2> <p>Ab dem 1. Februar 2024 wurde eine bedeutende Aktualisierung implementiert, um Steuerzahlungen zu erleichtern: Direktzahlungen per Lastschrift für Steuererklärungen können nun von SEPA-Konten arrangiert werden. Diese erweiterte Zahlungsmethode umfasst Konten sowohl in kooperierenden als auch in nicht kooperierenden Entitäten innerhalb der SEPA-Zone, die 36 Länder umfasst. Diese Länder beinhalten alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, das Vereinigte Königreich und den Vatikanstadtstaat. Diese Anpassung erweitert die Bequemlichkeit und Zugänglichkeit für internationale Immobilieneigentümer und vereinfacht den Prozess, Steuerzahlungen aus dem Ausland zu tätigen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Online-Einreichung</h2> <p>Unser benutzerfreundlicher Online-Service ermöglicht es Immobilieneigentümern, ihre Steuern einfach einzureichen und zu zahlen, ohne vorheriges Steuerwissen oder ein spanisches digitales Zertifikat zu benötigen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Strafen für verspätete Einreichung</h2> <p>Das Versäumen der Einreichungsfrist kann zu einer Strafe von mindestens 50% der geschuldeten Steuer führen, zusätzlich zu möglichen Zinsgebühren. Eine proaktive Einreichung vor Kontaktaufnahme durch die Steuerbehörden kann die Strafen auf maximal 15% reduzieren.</p>

Wie Sie Ihre IBI-Quittung auf den Balearen herunterladen
Leitfaden für nicht ansässige Immobilienbesitzer auf den Balearen: Laden Sie Ihre IBI-Quittung für die Steueranmeldung herunter.
Mehr lesen<p>Wenn Sie ein nicht ansässiger Grundstückseigentümer auf den Balearischen Inseln sind und Ihre Steuererklärung für die angenommene Einkommensteuer einreichen müssen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie Ihren IBI-Beleg griffbereit haben. In diesem Artikel führen wir Sie durch die einfachen Schritte zum Herunterladen Ihres IBI-Belegs und stellen sicher, dass Sie alle Informationen haben, die Sie für genaue Steuerberechnungen für Nichtansässige benötigen.</p> <p>Bevor wir Sie durch den Prozess des Herunterladens Ihres IBI-Belegs führen, wollen wir verstehen, warum dies unerlässlich ist. Ihr IBI-Beleg enthält wichtige Informationen, einschließlich des Katasterwerts und der Referenz Ihres Eigentums. Diese Details sind notwendig, um Ihre Steuererklärung für angenommene Einkommen genau auszufüllen. Ob Sie ein erfahrener Grundstückseigentümer sind oder neu im Prozess sind, mit Ihrem IBI-Beleg stellen Sie eine reibungslose und genaue Abgabe der Grundsteuer sicher.</p> <p>Manchmal, wenn die Zahlung der Grundsteuer (IBI) per Lastschrift von unserem Bankkonto erfolgt, haben wir möglicherweise nur den Zahlungsnachweis, aber nicht den Beleg selbst. In diesem Artikel erklären wir, wie Sie Ihren IBI-Beleg erhalten können, wenn sich Ihr Grundstück auf den Balearischen Inseln befindet.</p> <p>Um den Beleg herunterzuladen, müssen Sie den folgenden Schritten folgen:</p> <p>1. Zunächst müssen wir den Dokumentencode identifizieren. Dieser Code wird am Ende die Buchstaben 'DO' enthalten. Dieser Code dient als eindeutiger Identifikator für Ihren IBI-Beleg.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-02-12 154311.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/c225dba8-addf-41ac-b7e1-07c5434c3c76/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-02-12%20154311.png.png" alt="DO code" width="552" height="80" /></p> <p>2. Gehen Sie zur Website der Steuerbehörde der Balearischen Inseln <strong><a class="color-primary link-secondary" title="ATIB" href="https://atib.es/TL/Notificaciones/Default.aspx?qrcode=DO-0">hier</a></strong>.</p> <p>3. Geben Sie den 'DO'-Code in das Feld ein und klicken Sie dann auf Überprüfen/Zahlen.</p> <p>4. Sobald die Details Ihres IBI-Belegs angezeigt werden, nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um sie auf Genauigkeit zu überprüfen.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-02-12 155513.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/c225dba8-addf-41ac-b7e1-07c5434c3c76/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-02-12%20155513.png.png" alt="IBI Belegs" width="646" height="136" /><br />5. Wählen Sie Drucken, laden Sie die Datei herunter und Sie sind fertig - so einfach ist das!</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Nicht-ansässige Steuern in Spanien erklärt</h2> <p>Zusätzlich zur IBI-Steuer müssen nicht ansässige Grundstückseigentümer in Spanien auf verschiedene andere Steuern achten. Je nachdem, wie Sie Ihr Eigentum nutzen, können Sie jährliche oder vierteljährliche Steuerpflichten haben, die eine Einreichung unter Verwendung des Steuerformulars Modelo 210 erfordern.</p> <p>Wenn Sie Ihre Immobilie ausschließlich selbst nutzen, müssen Sie bis zum 31. Dezember des Vorjahres ein Formular Modelo 210 für Ihr <a class="color-primary link-secondary" title="Unterstelltes Einkommen" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/unterstelltes-einkommen" target="_blank" rel="noopener">unterstelltes Einkommen</a> einreichen, unabhängig davon, ob die Immobilie das ganze Jahr über leer steht oder nicht. Wenn Sie Ihre Immobilie jedoch vermieten, müssen Sie alle drei Monate einen Vordruck Modelo 210 für die Steuer auf Ihre <a class="color-primary link-secondary" title=" Mieteinnahmen " href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/mieteinnahmen" target="_blank" rel="noopener">Mieteinnahmen </a>einreichen.</p> <p>Glücklicherweise vereinfacht IberianTax den Prozess der Einreichung Ihres Modelo 210 bei den spanischen Steuerbehörden, und das schon ab 34,95 €! Unsere <a class="color-primary link-secondary" title="dashboard" href="https://www.iberiantax.com/dashboard">benutzerfreundliche Online-Steuersoftware</a> ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuererklärungen für Unterstelltes Einkommen und Mieteinkommen mühelos vorzubereiten und einzureichen, selbst wenn Sie neu in der Steuererklärung sind.</p> <p>Füllen Sie einfach den Fragebogen mit unserer schrittweisen Anleitung aus, und wir werden Ihre Einreichung überprüfen und die Abgabe in Ihrem Namen erledigen. So einfach ist das! Wir sind offiziell von den spanischen Steuerbehörden anerkannt und genehmigt, und unser engagiertes Team von Steuerexperten steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Unterstützung benötigen.</p> <p>Sparen Sie heute Geld, indem Sie IberianTax verwenden, um Ihre Modelo 210 einzureichen!</p>

Wie Sie Ihre IBI-Quittung in Almería herunterladen
Die IBI-Quittung liefert Ihnen wichtige Daten für die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung in Almeria.
Mehr lesen<p><br />Als nicht ansässiger Grundstückseigentümer in Almería ist es entscheidend sicherzustellen, dass Sie Ihren IBI-Beleg griffbereit haben, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung für fiktive Einkünfte einreichen. In dieser Anleitung führen wir Sie durch die unkomplizierten Schritte zum Herunterladen Ihres IBI-Belegs in Almería.</p> <p>Das Verständnis der Bedeutung Ihres IBI-Belegs ist entscheidend, bevor Sie sich in den Download-Prozess vertiefen. Dieser Beleg enthält wichtige Details wie den Katasterwert und die Referenz Ihres Grundstücks, die für die genaue Ausfüllung Ihrer Einkommensteuererklärung für nicht ansässige Grundstücke in Spanien unerlässlich sind. Egal, ob Sie mit dem Immobilienbesitz vertraut sind oder gerade erst anfangen, mit Ihrem IBI-Beleg in der Hand garantieren Sie eine reibungslose und fehlerfreie Erfahrung bei der Einreichung der Grundsteuer.</p> <p>Gelegentlich erhalten wir, wenn Grundsteuer (IBI)-Zahlungen direkt von unseren Bankkonten abgebucht werden, eine Bestätigung des Zahlungseingangs, jedoch nicht den tatsächlichen Beleg. In dieser Anleitung führen wir Sie durch den Prozess des Erhalts Ihres IBI-Belegs, wenn Sie eine Immobilie in Almería besitzen:</p> <p>1. Zunächst müssen Sie auf den folgenden Link klicken:<a class="color-primary link-secondary" title="Almeria" href="https://recaudacion.dipalme.org/" target="_blank" rel="noopener"> https://recaudacion.dipalme.org/</a>, um das Virtuelle Steueramt des Provinzialrats von Almería zu besuchen.</p> <p>2. Gehen Sie zum Abschnitt 'Anfragen' unten links auf der Seite und wählen Sie die Option 'Rechnung auf meinem Konto überprüfen'/ ‘check the bill charged to my account’.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-01-22 163902.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/bf02b169-655b-4b1b-872d-b0c34ea65824/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-01-22%20163902.png.png" alt="Anfragen" width="448" height="262" /></p> <p>3. Als Nächstes müssen Sie die Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen eingeben. Dies kann Ihre NIE-Nummer sein.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-01-22 164002.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/bf02b169-655b-4b1b-872d-b0c34ea65824/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-01-22%20164002.png.png" alt="Halterung" width="435" height="196" /></p> <p>4. Wählen Sie dann das Dokument aus, das uns zur Verfügung steht. In diesem Fall handelt es sich um den Bankbeleg. Daher müssen wir 'Beleg'/'Receipt' auswählen.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-01-22 164141.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/bf02b169-655b-4b1b-872d-b0c34ea65824/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-01-22%20164141.png.png" alt="Rechnung" width="471" height="330" /></p> <p>5. Es wird nach der 'Wertidentifikation' gefragt. Dieser Wert wird auf verschiedene Arten referenziert, sollte jedoch immer maximal 22 Zeichen haben und als 'ID-Wert' detailliert sein.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-02-08 125205 (1).png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/bf02b169-655b-4b1b-872d-b0c34ea65824/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-02-08%20125205%20%281%29.png.png" alt="Id-Wert" width="461" height="306" /></p> <p>6. Wenn Sie den Code eingeben, erhalten Sie die Möglichkeit, den Beleg herunterzuladen, auf dem Sie den Katasterwert finden werden.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-01-22 164352.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/bf02b169-655b-4b1b-872d-b0c34ea65824/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-01-22%20164352.png.png" alt="Download" width="460" height="91" /></p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-01-22 164531 (1).png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/bf02b169-655b-4b1b-872d-b0c34ea65824/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-01-22%20164531%20%281%29.png.png" alt="IBI-Quittung" width="869" height="98" /></p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Verständnis der Steuern für Nichtansässige in Spanien</h2> <p><br />Über die IBI-Steuer hinaus müssen nicht ansässige Grundstückseigentümer in Spanien verschiedene andere steuerliche Verpflichtungen erfüllen. Je nach Nutzung Ihrer Immobilie können Sie jährliche oder vierteljährliche Steuerpflichten haben, die eine Einreichung mit dem Steuerformular Modelo 210 erfordern.</p> <p>Für ausschließlich persönlich genutzte Immobilien, egal ob das ganze Jahr über leer stehend oder nicht, ist die Einreichung des Modelo 210-Formulars für die <a class="color-primary link-secondary" title=" unterstelltes Einkommen " href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/unterstelltes-einkommen" target="_blank" rel="noopener">unterstelltes Einkommen </a>bis zum 31. Dezember für das Vorjahr unerlässlich. Im Gegensatz dazu ist bei Vermietung Ihrer Immobilie die vierteljährliche Einreichung des Modelo 210-Formulars für die <a class="color-primary link-secondary" title="Mieteinnahmen" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/mieteinnahmen" target="_blank" rel="noopener">Mieteinnahmen</a> aus Vermietung erforderlich.</p> <p>Zum Glück vereinfacht IberianTax den Prozess der Einreichung Ihres Modelo 210 bei den spanischen Steuerbehörden ab nur 34,95 €! Unsere intuitive Online-Steuersoftware führt Sie nahtlos durch die Vorbereitung und Einreichung Ihrer unterstelltes Einkommen-, Mietsteuer- und sogar Kapitalertragssteuererklärungen, unabhängig von Ihrer bisherigen Erfahrung mit Steuererklärungen.</p> <p>Folgen Sie einfach unserem Schritt-für-Schritt-Fragebogen, und wir kümmern uns um die Überprüfung und Einreichung in Ihrem Namen und senden sie an die Behörden, so einfach ist das! Um mehr über unseren Service zu erfahren, klicken Sie <a class="color-primary link-secondary" title="Wie es funktioniert" href="https://www.iberiantax.com/de/so-funktionierts" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>

Ändern der Katasterfläche Ihrer Immobilie in Spanien
Korrigieren Sie Fehler in den spanischen Immobiliendaten mit IberianTax, um Steuerprobleme zu vermeiden und Zahlungen effizient zu optimieren.
Mehr lesen<p>Als Eigentümer von Immobilien in Spanien steht die Sicherstellung der Genauigkeit der Katasterdaten Ihres Grundstücks möglicherweise nicht immer im Vordergrund Ihrer Gedanken. Die Überprüfung von Unstimmigkeiten in der Katasterfläche kann jedoch erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und Steuern wie die Grundsteuer (IBI) und die Steuern für nicht ansässige Immobilien beeinflussen. Bei IberianTax verstehen wir die Bedeutung, diese Unstimmigkeiten anzugehen, und setzen uns dafür ein, potenzielle Steuerersparnisse für unsere Kunden zu realisieren. In diesem Blog-Beitrag gehen wir auf die Details der Änderung der Katasterfläche ein und wie dies Ihre Steuerpflichten in Spanien beeinflussen kann.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Was ist ein Kataster?</h2> <p>Das Katasterregister ist ein Verwaltungsregister aller Immobilien in Spanien. Die im Kataster vermerkten Details umfassen physische, wirtschaftliche und rechtliche Merkmale, einschließlich Lage, Katasterreferenzen, Fläche, Nutzung, Bewirtschaftung, grafische Darstellung, Katasterwert und Katasterinhaber.</p> <p>Der Zweck des Registers ist fiskalischer Natur, es sammelt die Beschreibungen aller Immobilien im Land und ihrer Eigentümer und stellt den staatlichen, autonomen und lokalen Verwaltungen die notwendigen Informationen für die Verwaltung, Erhebung und Kontrolle verschiedener Steuern zur Verfügung.</p> <p>Der Katasterwert ist ein Verwaltungswert, der allen spanischen Immobilien zugewiesen wird und zur Bestimmung der Höhe der örtlichen Steuersätze dient, die jeder Eigentümer zahlen muss, sowie zur Berechnung der Steuerpflicht für Nichtansässige bei nicht vermieteten Immobilien.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Fehler bei der Katasterfläche</h2> <p>Die Katasterfläche einer Immobilie ist ein entscheidendes Element, das zur Berechnung verschiedener Steuern in Spanien verwendet wird. Viele Menschen sind sich jedoch nicht bewusst, dass es Fehler in diesen Daten geben kann, die potenziell zu Überzahlungen oder Ungenauigkeiten in der Steuerbewertung führen können - was Geld kosten kann. In einigen Fällen kann dies sogar einen Hausverkauf komplizieren. Gemeinsame Unstimmigkeiten können durch Ungenauigkeiten bei Messungen, falsche Auslegung rechtlicher Vorschriften oder veraltete Informationen entstehen. Unabhängig von der Ursache gewährleistet die Behebung dieser Fehler eine faire und genaue Besteuerung Ihrer spanischen Immobilie.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Korrekturverfahren</h2> <p>Wenn es darum geht, Fehler bei der Katasterfläche zu beheben, haben Grundstückseigentümer zwei Hauptverfahren zur Verfügung:</p> <p><br /><em>Korrigieren von Unstimmigkeiten</em>: Behebung von Fehlern, die sich auf grundstücksspezifische Daten oder Merkmale beziehen, wie Unstimmigkeiten bei der Fläche aufgrund fehlerhaft angewendeter rechtlicher Regelungen.</p> <p><br /><em>Fehler korrigieren</em>: Korrektur von Ungenauigkeiten, die sich aus der unsachgemäßen Anwendung städtebaulicher Informationen oder Messfehlern ergeben.</p> <p><br />Das Kataster und die Finanzverwaltung bevorzugen in der Regel die Korrektur von Unstimmigkeiten gegenüber der Fehlerkorrektur, da die Behebung von Unstimmigkeiten ab dem Datum der Lösung wirksam wird, im Gegensatz zur rückwirkenden Anwendung im Falle der Fehlerkorrektur. Die Korrektur von Unstimmigkeiten kann sofortige Erleichterung bieten, hat jedoch möglicherweise keine rückwirkenden Effekte, was die Möglichkeit einschränkt, Rückerstattungen für zu viel gezahlte Steuern in den Vorjahren zu beantragen. Umgekehrt kann die Fehlerkorrektur rückwirkende Erleichterung bieten, erfordert jedoch oft einen komplexeren Prozess.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Herausforderung des Obersten Gerichtshofs</h2> <p>Für diejenigen, die Rückerstattungen für zu viel gezahlte Steuern beantragen möchten, kann dies unter Berufung auf von Obersten Gericht gesetzte rechtliche Präzedenzfälle genutzt werden. Wenn Sie diesen Weg wählen möchten, empfehlen wir dringend die Hilfe eines erfahrenen Anwalts, um Sie zu unterstützen.</p> <p><br />Das Gericht hat angezeigt, dass Rückerstattungen für vergangene Jahre verfolgt werden können, wenn Fehler in der Katasterfläche in diesen Perioden existierten. Obwohl es ein langwieriger Prozess ist, können Eigentümer durch Berufung auf relevante Urteile und rechtliche Auslegungen für rückwirkende Rückerstattungen eintreten und die finanziellen Auswirkungen von Katasterfehlern mildern.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Nicht-ansässige Immobiliensteuern mit IberianTax</h2> <p>Die Navigation durch Änderungen der Katasterfläche und Korrekturverfahren kann einschüchternd sein, ist jedoch eine wichtige Aufgabe, die Ihnen langfristig Geld sparen könnte, insbesondere wenn es um die Zahlung Ihrer nicht-ansässigen Immobiliensteuern in Spanien geht.</p> <p><br />Wenn Sie nach Möglichkeiten suchen, Ihre nicht-ansässigen Immobiliensteuern noch weiter zu reduzieren, sollten Sie in Betracht ziehen, Ihre Modelo 210 mit IberianTax zu melden. Mit unserer Online-Steuersoftware können Sie sich von teuren Steuerberatungsgebühren verabschieden und Ihre nicht-ansässigen Immobiliensteuern bereits <a class="color-primary link-secondary" title="Pricing" href="https://www.iberiantax.com/pricing" target="_blank" rel="noopener">ab 34,95 € melden</a>!</p> <p><br />Mit unserer<a class="color-primary link-secondary" title="How it works" href="https://www.iberiantax.com/how-it-works"> benutzerfreundlichen Software</a> können Sie Ihr Modelo 210 schnell und einfach ausfüllen, selbst wenn Sie zuvor noch nie eine Meldung gemacht haben. Unser Team von Steuerexperten überprüft sogar Ihre Meldung, bevor es sie in Ihrem Namen an die spanischen Finanzbehörden übermittelt - einfacher geht es nicht!</p> <p><br />Bei IberianTax können wir eine Vielzahl verschiedener nicht-ansässiger Immobiliensteuern in Spanien bearbeiten, einschließlich <a class="color-primary link-secondary" title="Imputed Income" href="https://www.iberiantax.com/modelo-210/imputed-income" target="_blank" rel="noopener">fiktivem Einkommen</a>, <a class="color-primary link-secondary" title="Rental Income" href="https://www.iberiantax.com/modelo-210/rental-income" target="_blank" rel="noopener">Mieteinnahmen</a> und<a class="color-primary link-secondary" title="Capital Gains Tax" href="https://www.iberiantax.com/modelo-210/capital-gains-tax" target="_blank" rel="noopener"> Kapitalertragsteuer</a>, selbst für mehrere Immobilieneigentümer. Beginnen Sie noch heute Ihre Reise zu einer stressfreien Meldung mit IberianTax!</p>

Ein Ausblick auf den spanischen Immobilienmarkt im Jahr 2024
Erkunden Sie die Trends und Prognosen für den spanischen Immobilienmarkt im Jahr 2024.
Mehr lesen<p>Nach einer guten Leistung im Immobilienverkauf in Spanien während des Jahres 2023, zeigte das Jahresende einen leichten Rückgang in den Transaktionen auf dem spanischen Immobilienmarkt. Die Beständigkeit der Immobilienpreise und der stetige Aufwärtstrend in verschiedenen Regionen seit Januar bieten jedoch vielversprechende Indikatoren für 2024. Mit stabilen Zinssätzen stellt sich die Frage: Was erwartet den spanischen Immobilienmarkt in 2024? Nun, schauen wir mal.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Rückblick auf 2023</h2> <p>Trotz eines Zinssatzes von 4,5% in 2023 – ein historischer Vorzeichen für eine Verlangsamung des Hauspreiswachstums – scheint die spanische Immobilienbranche diesem Trend trotzt zu haben und ihren Wert beibehalten zu haben. Der Tinsa-Immobilienindex berichtet von einem Anstieg der Preise um 4,3% für das Jahr bis Oktober, mit bemerkenswerten Zuwächsen auf den Balearen und Kanarischen Inseln.</p> <p>Die prognostizierten Preisrückgänge, die viele für 2023 erwartet hatten, sind nicht eingetreten. Stattdessen sind die Immobilienpreise tatsächlich um 7% im Laufe des Jahres gestiegen, mit dynamischen Märkten in Madrid und Barcelona, die extrem hohe Preissteigerungen erlebten.</p> <p>Insgesamt scheint 2023 mit knapp unter 600.000 Transaktionen insgesamt zu enden, was einen Rückgang der Transaktionen zwischen 8% und 10% darstellt.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Prognosen für 2024</h2> <p>Mit der Europäischen Zentralbank (EZB), die die Zinssätze stabil hält, wird erwartet, dass der Hypothekenmarkt in Spanien angespannt bleibt – ein entscheidender Faktor, der die Immobilienpreise beeinflusst. Die Anzahl der unterzeichneten Hypotheken in 2023 ist deutlich zurückgegangen und wird voraussichtlich mit einem Rückgang von mehr als 25% im Jahresvergleich abschließen.</p> <p>Jedoch hat die Bewegung des französischen Senats, die Option zu diskutieren, britischen Zweitwohnsitzbesitzern in Frankreich das Recht auf ein Langzeitvisum zu gewähren, der Nachricht, dass Spanien dasselbe zu tun beabsichtigt, neue Hoffnung für die Briten gegeben, die nach einer Immobilie in der Sonne suchen.</p> <p>Das in Großbritannien ansässige internationale Immobilienportal Kyero hat gesagt, dass es eine 'aufgestaute britische Nachfrage' nach Immobilien in Spanien gibt, da britische Bürger auf eine mögliche Lockerung der 90-Tage-Regelung warten. Diese Nachricht könnte möglicherweise den Beginn einer erneuerten Nachfrage von britischen Bürgern markieren, die im Jahr 2024 eine Immobilie in Spanien kaufen möchten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Ausländische Käufer beleben weiterhin den Markt</h2> <p>Digitale Nomaden und wohlhabende Rentner aus dem Ausland scheinen den Immobilienmarkt in Spanien weiterhin zu dominieren. Die Mischung aus reicher Kultur, hervorragender Gesundheitsversorgung, Sicherheit und einem milden Klima machen Spanien zu einer Top-Wahl, wenn es darum geht, eine Immobilie im Ausland zu kaufen. Im dritten Quartal 2023 machten ausländische Transaktionen etwas über 15% des gesamten Immobilienverkaufs aus, die zweithöchste Rate in der Geschichte.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Angebot übertrifft Nachfrage</h2> <p>Niedrige Immobilienbestände in 2023 scheinen eine Konstante auf dem spanischen Immobilienmarkt für 2024 zu bleiben. Dieser chronische Angebotsmangel hebt die Notwendigkeit adaptiver Strategien im ganzen Land hervor. Bei Mietobjekten, mit der Einführung der reformierten Wohnungsverordnungen in Spanien zu Beginn dieses Jahres, bevorzugen viele Vermieter nun kurzfristige oder Ferienvermietungen gegenüber Langzeitmieten. Dies hat wiederum zu einem drastischen Mangel an Immobilien landesweit geführt, insbesondere in den beliebten spanischen Küstenresorts und anderen stark nachgefragten Gebieten.</p> <p>Einige Experten glauben jedoch auch, dass diese beispiellose Nachfrage nach Immobilien bis Ende 2024 möglicherweise erschöpft sein könnte, was zu einer Mäßigung der Preise und mehr Möglichkeiten für Immobilienkäufe führen könnte.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Spanische Immobiliensteuern</h2> <p>Neugierig auf die Nichtresidenten-Immobiliensteuern in 2024? Entdecken Sie IberianTax für eine nahtlose und informierte Steuererklärung – denn Komplexität zu navigieren, ist das, was wir am besten können!</p> <p>Wir sind darauf spezialisiert, Nichtresidenten-Immobilienbesitzern in Spanien zu helfen, ihre Modelo 210-Steuerformulare problemlos einzureichen und die Notwendigkeit teurer Steuerberater zu umgehen, indem wir den Prozess vollständig vereinfachen.</p> <p>Ob Sie Ihr Modelo 210 für Ihre <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/unterstelltes-einkommen">Einkommensteuer als Nichtresident</a>, Ihre <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/mieteinnahmen">Einkommensteuer aus Vermietung</a> als Nichtresident einreichen möchten oder wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien verkaufen und <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/modelo-210/kapitalertragssteuer">Kapitalertragsteuer </a>zahlen müssen – IberianTax ist hier, um zu helfen.</p> <p><a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/login">Beginnen Sie </a>heute und sparen Sie Zeit und Geld, wenn es um die Zahlung Ihrer Nichtresidenten-Immobiliensteuern in Spanien geht!</p> <p> </p> <p> </p> <p> </p>

So laden Sie Ihren IBI-Beleg in Málaga herunter
Lernen Sie, Ihren IBI-Beleg in Málaga mit unserer einfachen Anleitung herunterzuladen. Unverzichtbar für nichtresidente Immobilieneigentümer
Mehr lesen<p>Das Eigentum an einer Immobilie in der malerischen Region Málaga bringt sowohl Charme als auch Verantwortung mit sich. Eine solche Verantwortung ist das Verständnis und die Verwaltung der lokalen Steuern, insbesondere der IBI-Steuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles). Diese Steuer wird vom Patronato de Recaudación verwaltet, einer Institution, die eine entscheidende Rolle bei der Erhebung lokaler Steuern im Auftrag der vielen Ayuntamientos in der Region Málaga spielt.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Das Patronato de Recaudación: Ihr Zugang zu lokalen Steuern</h2> <p>Das Patronato de Recaudación ist die Verwaltungsbehörde, die für die Erhebung lokaler Steuern in den verschiedenen Gemeinden in Málaga zuständig ist. Für Immobilieneigentümer bedeutet dies, dass die IBI-Steuer unter anderem vom Patronato verwaltet und eingezogen wird. Es ist wichtig zu beachten, dass mehrere Ayuntamientos diese Verantwortung dem Patronato anvertrauen, was zu einem zentralisierten System für die Steuererhebung führt.</p> <p>Hier ist eine Liste der Gemeinden in der Region Málaga, deren lokale Steuern vom Patronato de Recaudación erhoben werden:</p> <ul> <li>Málaga</li> <li>Marbella</li> <li>Mijas</li> <li>Fuengirola</li> <li>Benalmádena</li> <li>Torremolinos</li> <li>Estepona</li> <li>Ronda</li> <li>Antequera</li> <li>Vélez-Málaga</li> <li>Nerja</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Ihr IBI-Steuerbeleg</h2> <p>Der IBI-Steuerbeleg enthält wertvolle Informationen, insbesondere für nichtresidente Immobilieneigentümer. Dazu gehören Angaben wie der Katasterwert und die Katasterreferenz Ihrer Immobilie. Diese Informationen sind entscheidend, wenn Sie Ihre Steuern als Nichtresident einreichen, was es unerlässlich macht, Zugang zu Ihrem IBI-Beleg zu haben.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">So laden Sie Ihren IBI-Beleg herunter: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung</h2> <p>Entgegen der landläufigen Meinung sendet das Patronato de Recaudación IBI-Belege nicht automatisch zu. Immobilieneigentümer können jedoch ihre IBI-Belege ganz einfach herunterladen, indem sie die Informationen auf ihren Bankbelegen verwenden. Insbesondere benötigen Sie die ID der Immobilie und die letzten drei Zahlen des für die Zahlung verwendeten Bankkontos.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Schritte zum Herunterladen Ihres IBI-Belegs:</h2> <p><strong>1. Finden Sie Ihren Bankbeleg</strong>: Rufen Sie den Bankbeleg für Ihre jüngste IBI-Steuerzahlung ab.</p> <p><strong>2. Ermitteln Sie die Immobilien-ID</strong>: Finden Sie die ID Ihrer Immobilie auf dem Bankbeleg. Dies ist oft ein einzigartiger alphanumerischer Code, der mit Ihrer Immobilie verknüpft ist.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-02-22 165001.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/a4cbc183-98b7-4236-84a8-9094df356a2f/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-02-22%20165001.png.png" alt="Bankbeleg" width="760" height="387" /></p> <p> </p> <p><strong>3. Notieren Sie Ihre Bankkontonummern</strong>: Notieren Sie die letzten drei Zahlen des für die Zahlung verwendeten Bankkontos.</p> <p><img title="RECIBO IBI IBAN.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/a4cbc183-98b7-4236-84a8-9094df356a2f/images/de/RECIBO%20IBI%20IBAN.png.png" alt="IBAN" width="760" height="105" /></p> <p> </p> <p><strong>4. Besuchen Sie das offizielle Portal</strong>: Gehen Sie zur offiziellen Website des <a class="color-primary link-secondary" title="Patronato" href="https://portal.prpmalaga.es/" target="_blank" rel="noopener">Patronato de Recaudación.</a></p> <p><strong>5. Zugang zum Download-Bereich</strong>: Suchen Sie den Bereich, der sich auf IBI-Belege oder Immobilieninformationen bezieht. Dort finden Sie ein Symbol mit der Aufschrift "IBI".</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-02-22 155747.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/a4cbc183-98b7-4236-84a8-9094df356a2f/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-02-22%20155747.png.png" alt="IBI" width="760" height="293" /></p> <p> </p> <p><strong>6. Gehen Sie zum Virtuellen Büro</strong>: Klicken Sie auf den hervorgehobenen Abschnitt mit dem Titel „Virtuelles Büro“.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-02-22 155930.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/a4cbc183-98b7-4236-84a8-9094df356a2f/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-02-22%20155930.png.png" alt="Virtuelles Büro" width="760" height="236" /></p> <p> </p> <p><strong>7. Wählen Sie, wie Sie auf den Service zugreifen möchten</strong>: Wählen Sie zwischen elektronischer Identifikation (Ihr „Cl@ve“-Pin), Belegdaten oder Referenz. In diesem Schritt müssen Sie nach der "Mat/Referenz" suchen und diese Daten in das entsprechende Feld mit Ihrer NIF und der Gemeinde, in der sich Ihre Immobilie befindet, eingeben.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-02-22 172349.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/a4cbc183-98b7-4236-84a8-9094df356a2f/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-02-22%20172349.png.png" alt="Matrícula" width="243" height="74" /></p> <p>Wenn Sie keinen Zugang haben, können Sie es hier direkt versuchen: <a class="color-primary link-secondary" title="Patronato Málaga" href="https://portalweb.prpmalaga.es/ImpresionReciboDomiciliado/" target="_blank" rel="noopener">https://portalweb.prpmalaga.es/ImpresionReciboDomiciliado/</a></p> <p><strong>8. Geben Sie die erforderlichen Details ein</strong>: Geben Sie die Immobilien-ID und die letzten drei Zahlen Ihres Bankkontos ein.</p> <p><strong>9. Laden Sie Ihren IBI-Beleg herunter</strong>: Nach der Überprüfung sollten Sie in der Lage sein, Ihren IBI-Beleg mit wichtigen Details für die Einreichung Ihrer Nichtresidenten-Steuer herunterzuladen.</p> <p><img title="Captura de pantalla 2024-02-22 153129.png" src="https://iberiantax-blog.s3.eu-west-1.amazonaws.com/a4cbc183-98b7-4236-84a8-9094df356a2f/images/de/Captura%20de%20pantalla%202024-02-22%20153129.png.png" alt="IBI " width="760" height="459" /></p> <p>Das Verständnis des Prozesses zum Herunterladen Ihres IBI-Belegs ist nicht nur eine Bequemlichkeit, sondern eine Notwendigkeit, um sicherzustellen, dass Sie einen einfachen Eigentumsprozess in Málaga haben. Indem Sie diesen Schritten folgen und die offiziellen Kanäle des Patronato de Recaudación nutzen, können Sie sicherstellen, dass Sie alle wesentlichen Informationen zur Hand haben. Halten Sie Ihre Finanzunterlagen organisiert, und das Navigieren in der Steuerlandschaft als Immobilieneigentümer in Málaga wird zu einem viel einfacheren Unterfangen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Nichtresidentensteuern in Spanien</h2> <p>Neben der IBI-Steuer gibt es mehrere andere Nichtresidentensteuern, die Sie als nichtresidenter Immobilieneigentümer in Spanien beachten sollten. Je nachdem, wie Sie Ihre Immobilie nutzen, müssen Sie möglicherweise jährlich oder vierteljährlich Steuern mit dem Modelo 210-Steuerformular einreichen.</p> <p>Wenn Ihre Immobilie nur zur persönlichen Nutzung bestimmt ist, unabhängig davon, ob sie das ganze Jahr über leer steht oder nicht, müssen Sie bis zum 31. Dezember für das vorherige Jahr ein Modelo 210-Formular für Ihre fiktiven Einkommensteuern einreichen. Wenn Sie Ihre Immobilie jedoch vermieten, müssen Sie jedes Quartal ein Modelo 210-Formular für Ihre Mieteinkommensteuer einreichen.</p> <p>Glücklicherweise hat IberianTax es einfacher denn je gemacht, Ihr Modelo 210 bei den spanischen Steuerbehörden einzureichen – und die Preise beginnen schon bei nur 34,95€! Mit unserer Online-Steuer-Software können Sie Ihre fiktiven Einkommen- und Mieteinkommensteuererklärungen problemlos vorbereiten und einreichen, selbst wenn Sie noch nie zuvor eine Erklärung abgegeben haben.</p> <p>Alles, was Sie tun müssen, ist, den Fragebogen mit unserer schrittweisen Anleitung auszufüllen, und wir überprüfen Ihre Einreichung dann und senden sie an die Behörden. Es könnte nicht einfacher sein! Wir sind vollständig anerkannt und zugelassen von den spanischen Steuerbehörden, und unser hilfreiches Team von Steuerexperten steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, falls Sie Hilfe benötigen.</p> <p>Sparen Sie Geld und verwenden Sie<a class="color-primary link-secondary" href="iberiantax.com/de"> IberianTax</a>, um Ihr Modelo 210 jetzt einzureichen!</p> <p> </p>

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Mehr lesen<p>Hier bei IberianTax verstehen wir, dass es wichtig ist, Geld bei Ihren Nichtresidenten-Steuern zu sparen. Hunderte von Euros für Buchhaltungsgebühren auszugeben, um das Modelo 210-Formular einzureichen, ist ein kostspieliges Unterfangen, besonders in der aktuellen Lage.</p> <p><br />Aber dank unserer einfachen Online-Steuer-Software haben wir es geschafft, unseren Kunden jedes Jahr Hunderte von Euros bei ihren Nichtresidenten-Steuererklärungen zu sparen, sodass sie mehr Geld haben, um ihre Ferienhäuser in der Sonne zu genießen.</p> <p><br />Um Ihnen für die Nutzung von IberianTax zu danken, haben wir ein Empfehlungsprogramm erstellt, das darauf ausgelegt ist, Sie für das Verbreiten der Nachricht über unsere problemlosen Steuerdienstleistungen zu belohnen, und Ihnen dabei noch mehr Geld zu sparen! Hier sind einige Gründe, warum Sie heute anfangen sollten, Ihre Freunde an IberianTax zu verweisen!</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Wie es funktioniert</h2> <p><br />Es ist einfach: Teilen Sie die Liebe für stressfreie Steuererklärungen, und sowohl Sie als auch Ihre Freunde profitieren! Wenn Sie einen Freund über Ihren einzigartigen Empfehlungslink an IberianTax verweisen, erhält er einen großzügigen Rabatt von 10 % auf seine erste Steuereinreichung. Als Dank dafür, dass Sie das Wort verbreiten, belohnen wir Sie dann mit einem 10€-Guthaben für jeden Freund, der sich anmeldet und sein Modelo 210 mit uns einreicht. Je mehr Freunde Sie verweisen, desto mehr Guthaben sammeln Sie für Ihre nächste Steuererklärung. Es ist eine Win-Win-Situation!</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Einfach wie 1-2-3</h2> <p><br /><strong>Teilen Sie Ihren einzigartigen Empfehlungslink:</strong> Melden Sie sich bei Ihrem IberianTax-Konto an, schnappen Sie sich Ihren einzigartigen Empfehlungslink im „Empfehlungs“-Bereich Ihres Kontos und teilen Sie ihn dann einfach mit Freunden, Familie und Nachbarn. Ob bei einem Kaffee, über soziale Medien oder in Ihrer lokalen Gemeinschaft, das Wort zu verbreiten war noch nie einfacher.</p> <p><br /><strong>Freunde genießen einen Rabatt: </strong>Ihre Freunde erhalten bei der Verwendung Ihres Empfehlungslinks zur Kontoerstellung einen exklusiven Rabatt von 10 % auf ihre erste Steuererklärung. Es ist ein herzliches Willkommen zur stressfreien Steuererklärung bei IberianTax!</p> <p><br /><strong>Sie verdienen 10€-Guthaben: </strong>Wenn Ihre empfohlenen Freunde einen Kauf tätigen, verdienen Sie 10€-Guthaben für Ihre nächste Erklärung. Es gibt kein Limit für die Anzahl der Freunde, die Sie empfehlen können, also können Sie weiterhin nach Herzenslust Freunde empfehlen!</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Warum teilnehmen?</h2> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">1. Sparen Sie mehr bei Ihren Steuern</h3> <p>Ihre Freunde profitieren von einem Rabatt auf ihre Steuerdienstleistungen, was es für sie attraktiver macht, die Bequemlichkeit von IberianTax zu erleben, im Gegensatz zur alleinigen Anmeldung.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />2. Verdienen Sie Guthaben für jede Empfehlung</h3> <p>Je mehr Freunde Sie empfehlen, desto mehr Guthaben sammeln Sie. Diese Guthaben können für Ihre zukünftigen Steuererklärungen verwendet werden, was Ihnen zusätzliche Einsparungen bringt.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />3. Bauen Sie eine Gemeinschaft von klugen Sparern auf</h3> <p>Indem Sie die Vorteile von IberianTax teilen, tragen Sie zu einer Gemeinschaft kluger Personen bei, die intelligente Einsparungen zu schätzen wissen!</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />4. Es ist mühelos</h3> <p>Hier gibt es keine komplexen Verfahren! Alles, was Sie tun müssen, ist einfach Ihren einzigartigen Link zu teilen, und das System kümmert sich um den Rest. Mühelose Einsparungen und Verdienste.</p> <p> </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">FAQs</h2> <p><br /><strong>F: Gibt es eine Begrenzung, wie viele Freunde ich empfehlen kann?</strong><br />A: Nein! Sie können so viele Freunde empfehlen, wie Sie möchten, und zusehen, wie Ihre Guthaben wachsen.</p> <p><br /><strong>F: Wie kann ich meine Empfehlungen und Guthaben verfolgen?</strong><br />A: Melden Sie sich bei Ihrem IberianTax-Konto an, und Sie finden einen speziellen Bereich, um Ihre Empfehlungen und verdienten Guthaben zu verfolgen.</p> <p><br /><strong>F: Kann ich meine Guthaben verwenden, wann immer ich will?</strong><br />A: Ja, Ihre Guthaben sind flexibel und können für jede Ihrer zukünftigen Einreichungen verwendet werden.</p> <h2 style="color: #51c8b8; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><br />Heute mit dem Empfehlen beginnen!</h2> <p>Bereit, Einsparungen freizuschalten und die Freude an der stressfreien Steuererklärung zu teilen? Melden Sie sich bei Ihrem IberianTax-Konto an, schnappen Sie sich Ihren einzigartigen Empfehlungslink und beginnen Sie heute, Ihre Freunde an IberianTax zu verweisen. 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IBI-Steuer in Spanien: Ein umfassender Leitfaden
Heute konzentrieren wir uns auf die IBI-Steuer, was sie ist, wie sie berechnet wird und den Unterschied zwischen der Steuer für Nicht-Residenten
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Eine Immobilie in Spanien zu besitzen, war schon immer ein Traum für viele. Die sonnigen Landschaften und die reiche Kultur machen Spanien zu einem mediterranen Paradies für alle, die ein Stück von diesem idyllischen Leben suchen. Ganz gleich, ob Sie stolzer Besitzer einer modernen Wohnung in Madrid, eines Strandapartments auf Mallorca oder eines ruhigen Rückzugsortes in Katalonien sind, es ist wichtig, die Feinheiten der spanischen Grundsteuer zu kennen. </p> <p style="text-align: justify;">Heute konzentrieren wir uns auf eine Steuer im Besonderen - die "Impuesto sobre Bienes Inmuebles", auch bekannt als IBI-Steuer. In diesem umfassenden Leitfaden werden wir die Geheimnisse der IBI-Steuer in Spanien lüften, indem wir untersuchen, was sie ist, wie sie berechnet wird und warum sie sowohl für ansässige als auch für nicht ansässige Immobilieneigentümer ein wichtiger Faktor ist.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; text-align: justify; font-family: 'Montserrat Bold';">IBI-Steuer: Was ist das?</h2> <p style="text-align: justify;">Die IBI-Steuer, im Spanischen als Impuesto sobre Bienes Inmuebles" bekannt, ist eine Immobiliensteuer, die es nur in Spanien gibt. In einigen Regionen Spaniens wird sie auch als SUMA bezeichnet. Diese Steuer gilt für eine breite Palette von Immobilien, darunter Wohnhäuser, Gewerbeimmobilien und sogar ländliche Grundstücke. Die IBI- oder SUMA-Steuer spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung lokaler Gemeinden und der Sicherstellung wesentlicher öffentlicher Dienstleistungen. </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; text-align: justify; font-family: 'Montserrat Bold';">Was ist der Unterschied zwischen der IBI-Steuer und der Steuer für Nicht-Residenten?</h2> <p style="text-align: justify;">Es ist sehr wichtig, sich daran zu erinnern, dass die IBI-Steuer und die Steuer für Nicht-Residenten zwei verschiedene Steuern sind, die Sie als Immobilienbesitzer in Spanien zahlen müssen. </p> <p style="text-align: justify;">Die IBI-Steuer ist eine lokale Steuer, die je nach Region oder Gemeinde von den örtlichen Behörden (Ayuntamiento, SUMA, Patronato de Recaudación Provincial de Málaga usw.) erhoben wird. </p> <p style="text-align: justify;">Die Steuer für Nicht-Residenten ist eine nationale Steuer, die von der Agencia Tributaria (spanische Steuerbehörde) erhoben wird. Das Gesetz über die Steuer für Nicht-Residenten verpflichtet Immobilieneigentümer, für jede spanische Immobilie ein unterstelltes oder angenommenes Einkommen auf der Grundlage des Katasterwerts und des geltenden unterstellten Prozentsatzes (2 % oder 1,1 %) zu melden. Die Steuer ist auch dann fällig, wenn die Immobilie leer steht oder für den Eigenbedarf genutzt wird, und muss jedes Jahr eingereicht werden, im Gegensatz zur IBI-Steuer, bei der keine spezielle Steuererklärung abgegeben werden muss. </p> <p style="text-align: justify;">Im Gegensatz zur IBI-Steuer, die unabhängig vom Eigentümer oder vom Vermietungsstatus der Immobilie gleich bleibt, führt die Steuer für Nicht-Residenten eine weitere Ebene der Komplexität ein, die von Faktoren beeinflusst wird, die über den bloßen Besitz hinausgehen. Während es sich bei der IBI-Steuer um eine feste lokale Abgabe handelt, die weder von der Belegung der Immobilie noch von der Identität des Eigentümers abhängt, verfolgt die Steuer für Gebietsfremde einen differenzierteren Ansatz. Der anwendbare Steuersatz im Rahmen der Nichtansässigkeitssteuer variiert je nach Land, in dem der Eigentümer steuerlich ansässig ist. Außerdem werden bei der Berechnung zusätzliche Elemente berücksichtigt, wie z. B. die Anzahl der Tage, an denen die Immobilie vermietet wird. Dies bedeutet, dass nicht ansässige Immobilieneigentümer einer variablen Steuerpflicht unterliegen können, die nicht nur vom Eigentum, sondern auch von ihrer steuerlichen Ansässigkeit und der Nutzung der Immobilie abhängt. Das Verständnis dieser Unterschiede ist für Immobilienbesitzer, die sich in der komplizierten Landschaft der spanischen Immobilienbesteuerung zurechtfinden müssen, von entscheidender Bedeutung.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; text-align: justify; font-family: 'Montserrat Bold';">Die Bedeutung der IBI-Steuer</h2> <p style="text-align: justify;">Die IBI-Steuer ist für viele Gemeinden in Spanien eine wichtige Einnahmequelle. Die durch diese Steuer eingenommenen Mittel sind entscheidend für die Finanzierung einer Vielzahl von öffentlichen Dienstleistungen, wie z. B. die Instandhaltung lokaler Straßen, Parks, Straßenbeleuchtung und in einigen Fällen sogar die Müllabfuhr. Die IBI-Steuer trägt auch zur Finanzierung anderer wichtiger Dienstleistungen wie Bildung und Gesundheitsversorgung in Ihrer Gemeinde bei.</p> <p style="text-align: justify;">Die Bedeutung der IBI-Steuer geht jedoch über die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen hinaus. Die IBI-Steuer dient der grundlegenden Bewertung von Grundstücken, dem so genannten "valor cadastral" oder Katasterwert. Dieser Wert ist der Eckpfeiler für die Berechnung verschiedener grundstücksbezogener Steuern und damit eine wichtige Kennzahl für Immobilienkäufer, die sie vor einer Investition berücksichtigen müssen. </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; text-align: justify; font-family: 'Montserrat Bold';">Wie wird die IBI-Steuer berechnet?</h2> <p style="text-align: justify;">Für jeden Immobilienbesitzer in Spanien ist es wichtig zu verstehen, wie die IBI-Steuer berechnet wird. Diese Steuer wird auf der Grundlage des Katasterwerts der Immobilie berechnet. Der Katasterwert stellt den steuerpflichtigen Wert einer Immobilie dar und wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter die Größe der Immobilie, die Lage, die Baukosten, die Eigentums- und Mietvertragsdetails, das Alter und der Zustand, die Grundstückseigenschaften und sogar die Nähe zur öffentlichen Infrastruktur.</p> <p style="text-align: justify;">Anhand dieser Informationen erstellen die örtlichen Rathäuser in ganz Spanien einen Bericht, der anschließend von einem Immobiliengutachter bewertet wird. Der Gutachter bestimmt den steuerpflichtigen Wert der Immobilie auf der Grundlage der bereitgestellten Daten. Dabei ist zu beachten, dass der Katasterwert in der Regel niedriger ist als der tatsächliche Marktwert der Immobilie, oft um 30 bis 40 %. Dieser Wert wird in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle 8 bis 10 Jahre, angepasst, um den Wertzuwachs oder die Wertminderung der Immobilie zu berücksichtigen.</p> <p style="text-align: justify;">Auf den Katasterwert wird dann der kommunale IBI-Satz angewandt, der je nach Lage der Immobilie und dem Umfang der von den lokalen Behörden bereitgestellten öffentlichen Dienstleistungen variiert. Diese Berechnung bestimmt die jährliche Steuerrechnung für die Immobilie. Der IBI-Satz liegt in der Regel zwischen 0,4 % und 1,3 %, wobei einige Gemeinden Ermäßigungen für frühzeitige Zahlungen, umweltfreundliche Immobilienverbesserungen wie Solaranlagen oder Immobilien mit drei oder mehr Kindern anbieten.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; text-align: justify; font-family: 'Montserrat Bold';">Fälligkeitstermine der IBI-Steuer verstehen</h2> <p style="text-align: justify;">Das Fälligkeitsdatum für IBI-Steuerzahlungen variiert je nach Standort der Immobilie und von Rathaus zu Rathaus. Die IBI-Steuerverpflichtungen richten sich jedoch im Allgemeinen nach dem Beginn des Steuerjahres am 1. Januar und erstrecken sich über den Sommer und den Winter. Grundstückseigentümer haben oft die Möglichkeit, eine Jahreszahlung in einer Rate zu leisten oder sie in zwei Zahlungen aufzuteilen. Die erste Rate ist in der Regel im Juni fällig, während die zweite Rate im November fällig wird; erkundigen Sie sich jedoch bei Ihrer Stadtverwaltung, um die genaue Höhe zu erfahren. </p> <p style="text-align: justify;">Die meisten Rathäuser schicken den Grundstückseigentümern ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung, in dem der fällige Betrag, die Zahlungsfrist und die Zahlungsmodalitäten angegeben sind. Auch wenn Sie keinen Brief erhalten, sind Sie für die Zahlung der Steuer verantwortlich. Daher ist es wichtig, dass Sie sich proaktiv bei Ihrer Gemeindeverwaltung erkundigen.</p> <p style="text-align: justify;">Zu den Zahlungsmöglichkeiten gehören die persönliche Vorsprache im Rathaus oder bei einer Bank, die Online-Zahlung über die offizielle Website des Rathauses oder die Einrichtung eines Lastschriftverfahrens, um die ausstehende Steuer in kleinere Beträge aufzuteilen. Einige Rathäuser, die diese Möglichkeit anbieten, gewähren auch einen kleinen Rabatt, in der Regel etwa 5 %, für Rechnungen, die per Lastschriftverfahren bezahlt werden, um Immobilienbesitzer zu ermutigen, die IBI proaktiv zu bezahlen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; text-align: justify; font-family: 'Montserrat Bold';">Folgen der Nichtzahlung</h2> <p style="text-align: justify;">Die Nichtzahlung Ihrer jährlichen IBI-Steuer kann schwerwiegende Folgen haben. Die Gemeindeverwaltung kann für verspätete Zahlungen Strafgebühren erheben, die je nach Dauer des Zahlungsverzugs zwischen 5 und 20 % liegen. Diese Strafen können sich anhäufen, wenn Sie die Zahlungen weiterhin vernachlässigen. In extremen Fällen kann die Gemeinde sogar Ihr Bankkonto einfrieren oder Ihre Immobilie beschlagnahmen.</p> <p style="text-align: justify;">Viele nicht ortsansässige Immobilieneigentümer sind sich ihrer IBI-Steuerverpflichtungen vielleicht nicht bewusst, aber die spanischen Rathäuser konzentrieren sich zunehmend auf die Verfolgung von Immobilieneigentümern in ihren Regionen mit ausstehenden Steuerrechnungen und Strafen für verpasste Zahlungsfristen. Einige lokale Behörden gehen zwar nicht aktiv gegen Immobilieneigentümer vor, die Zahlungen versäumt haben, aber sie führen Aufzeichnungen über die nicht bezahlten Steuern. Wenn Sie jemals planen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder einen Kredit aufzunehmen, werden diese unbezahlten IBI-Schulden auftauchen und können zu Komplikationen führen, einschließlich Ablehnungen oder Abzügen vom Verkaufspreis zur Deckung der Schulden.</p> <p style="text-align: justify;">Sowohl für in Spanien ansässige als auch für nicht ansässige Immobilieneigentümer ist es wichtig, ihre IBI-Steuer zu verstehen und auf dem Laufenden zu halten. Die Einhaltung der IBI-Steuerverpflichtungen gewährleistet einen reibungslosen und stressfreien Immobilienbesitz.</p>

Kauf von Immobilien in Spanien: Neubau vs. Wiederverkauf von Immobilien
Die Wahl Ihres spanischen Hauses: Neubau oder Wiederverkauf - Abwägung der Vor- und Nachteile für Ihre ideale Investition
Mehr lesen<p>Die sonnenverwöhnten Landschaften, die pulsierende Kultur und die charmanten Städte Spaniens ziehen seit langem Menschen aus aller Welt an, die ein Stück dieses Mittelmeerparadieses besitzen möchten. Ob Sie nun ein malerisches Häuschen in Andalusien, eine Wohnung am Strand an der Costa del Sol oder einen ländlichen Rückzugsort in Katalonien besitzen, es ist wichtig, die Nuancen der spanischen Immobilienauswahl zu verstehen. Die Entscheidung für eine neu gebaute Immobilie oder einen Wiederverkauf lässt die Käufer oft ins Grübeln kommen. Jede Option hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, so dass es wichtig ist, zu wissen, welche Option am besten zu Ihren spanischen Immobilienträumen passt. </p> <p>In diesem Leitfaden stellen wir diese Faktoren klar und deutlich dar und helfen Ihnen, die Wahl zu treffen, die Ihren Bedürfnissen in Spanien am besten entspricht.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Die Vorteile von neuen Immobilien und Entwicklungen</h2> <p>1. Zeitgemäßes Design: Neubauimmobilien in Spanien sind ein Synonym für modernen Komfort. Sie können von Anfang an energieeffiziente Geräte, eine zeitgemäße Innenausstattung und modernste Technologie erwarten, die Ihnen vom ersten Tag an ein problemloses und komfortables Leben ermöglichen.</p> <p>2. Individuelle Gestaltung: Als erster Eigentümer einer neuen Immobilie haben Sie das Privileg, diese genau nach Ihren Wünschen zu gestalten. Von der Farbgestaltung bis hin zu den Küchenschränken können Sie alles individuell gestalten und so das Zuhause schaffen, das Sie sich schon immer vorgestellt haben.</p> <p>3. Geringerer Wartungsaufwand: Neubauten in Spanien sind makellos und frei von den Abnutzungserscheinungen, die ältere Immobilien oft aufweisen. Das bedeutet weniger Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten, so dass Sie sich auf die Freude an Ihrer spanischen Immobilie konzentrieren können, anstatt eine lange To-Do-Liste abarbeiten zu müssen. </p> <p>4. Bau-Garantie: Neu gebaute Häuser und Siedlungen werden häufig mit einer Baugarantie geliefert, die Ihnen Sicherheit bezüglich der strukturellen Integrität der Immobilie gibt. Viele Probleme sind in der Regel in den ersten zehn Jahren abgedeckt und bieten ein Sicherheitsnetz, falls etwas schief geht. </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Die Nachteile von neuen Immobilien und Erschließungen</h2> <p>1. Höhere Anfangskosten: Moderne Annehmlichkeiten und Bequemlichkeiten sind oft mit einem höheren Preis verbunden, der je nach Standort variiert. Neu gebaute Immobilien sind im Allgemeinen teurer als ihre Gegenstücke aus dem Wiederverkauf.</p> <p>2. Unvollständige Umgebung: Neubaugebiete können in Gegenden liegen, die sich noch im Wachstum und in der Entwicklung befinden, was zu einer unvollständigen oder ruhigeren Urbanisierung führt. Dies kann zu vorübergehenden Unannehmlichkeiten durch Bauarbeiten und Lärm sowie zu weniger Freizeitmöglichkeiten in der Gegend führen.</p> <p>3. Begrenzter Charakter: Neubauten können den einzigartigen Charakter und Charme vermissen lassen, den man oft mit älteren und etablierteren Immobilien verbindet.</p> <p>Die Vorteile von Wiederverkaufsimmobilien</p> <p>1. Charakter und Geschichte: Wiederverkaufte Immobilien haben oft einen gewissen Charakter und Charme, der eine Geschichte erzählt. Traditionelle Architektur, antike Merkmale und ein Gefühl der Authentizität können für Hausbesitzer und Käufer gleichermaßen sehr attraktiv sein.</p> <p>2. Etablierte Siedlungen und Gemeinden: Wiederverkaufsimmobilien befinden sich häufig in gut etablierten Gegenden mit gepflegten Gärten und gut funktionierenden Gemeinschaftssystemen. So können Sie den Charme und die Annehmlichkeiten einer gut funktionierenden Gemeinschaft von Anfang an genießen, ohne darauf warten zu müssen, dass Ihre Nachbarn einziehen! </p> <p>3. Begrenzter Charakter: Neubauten können den einzigartigen Charakter und Charme vermissen lassen, den man oft mit älteren und etablierteren Immobilien verbindet.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Die Vorteile von Wiederverkaufsimmobilien</h2> <p>1. Charakter und Geschichte: Wiederverkaufte Immobilien haben oft einen gewissen Charakter und Charme, der eine Geschichte erzählt. Traditionelle Architektur, antike Merkmale und ein Gefühl der Authentizität können für Hausbesitzer und Käufer gleichermaßen sehr attraktiv sein.</p> <p>2. Etablierte Siedlungen und Gemeinden: Wiederverkaufsimmobilien befinden sich häufig in gut etablierten Gegenden mit gepflegten Gärten und gut funktionierenden Gemeinschaftssystemen. So können Sie den Charme und die Annehmlichkeiten einer gut funktionierenden Gemeinschaft von Anfang an genießen, ohne darauf warten zu müssen, dass Ihre Nachbarn einziehen! </p> <p>3. Potenzieller Wert: Ältere Immobilien können ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten, vor allem, wenn sie ein wenig Pflege oder eine komplette Renovierung benötigen. Es gibt einige fantastische Angebote, wenn Sie bereit sind, die Arbeit zu investieren, und Sie könnten feststellen, dass Sie mehr Platz und eine einzigartige Umgebung zu einem niedrigeren Preis im Vergleich zu einem Neubau bekommen können.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Die Nachteile des Wiederverkaufs von Immobilien</h2> <p>1. Instandhaltung: Wiederverkaufsimmobilien können einen höheren Instandhaltungsaufwand und mögliche Renovierungen erfordern. Seien Sie auf zusätzliche Kosten und Projekte vorbereitet, um die Immobilie auf einen modernen Standard zu bringen. Wenn die Immobilie altert, müssen Sie möglicherweise kostspielige Elemente ersetzen.</p> <p>2. Begrenzte Anpassungsmöglichkeiten: Auch wenn der vorhandene Charme und Charakter für manche ein wichtiges Verkaufsargument sein mag, kann dies auch Ihre Möglichkeiten einschränken, die Immobilie nach Ihren Wünschen zu gestalten. </p> <p>3. Ungewisse Geschichte: Ältere Immobilien können versteckte Mängel aufweisen, die eine genauere Untersuchung und ein gründliches Verständnis der Geschichte der Immobilie erfordern. Wir empfehlen immer, einen erfahrenen Anwalt in Ihrer Region zu beauftragen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Prüfungen durchgeführt werden, bevor Sie sich auf eine Immobilie festlegen.</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Immobiliensteuern in Spanien </h2> <p>Für neu gebaute Immobilien in Spanien müssen Sie die Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido") zahlen, die derzeit 10 % beträgt. Wenn Sie eine Gebrauchtimmobilie kaufen möchten, müssen Sie eine Grunderwerbssteuer (ITP) zahlen, auch bekannt als "Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales", die je nach Region zwischen 6 und 10 % des Immobilienwerts liegt. Dies sind beides wichtige Faktoren, die Sie vor dem Kauf einer Immobilie in Spanien bedenken müssen.</p> <p>Zusätzlich zu den oben genannten Faktoren gibt es noch eine Handvoll anderer spanischer Immobiliensteuern, die Sie kennen sollten, insbesondere wenn Sie nicht in Spanien ansässig sein wollen. Wussten Sie, dass Sie auch dann, wenn Sie nicht beabsichtigen, in Ihrer Immobilie in Spanien zu wohnen, verpflichtet sind, spanische Steuern für Nicht-Residenten zu zahlen? Viele Immobilienbesitzer wissen einfach nicht, dass solche Steuern anfallen, und geraten in eine schwierige Situation, wenn die spanischen Steuerbehörden davon erfahren. </p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Bezahlen Sie Ihre Steuern für Nicht-Residenten mit Leichtigkeit</h2> <p>Kein Grund zur Sorge, denn Ihre Steuern als Nicht-Resident können Sie problemlos von jedem Ort der Welt aus bezahlen, indem Sie einfache Online-Steuerdienste wie <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/uber-uns">IberianTax</a> nutzen. Mithilfe eines einfachen Fragebogens und unter <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/so-funktionierts">Anleitung unseres</a> Teams können Sie Ihr Formular Modelo 210 leicht und vor allem sicher ausfüllen und an die spanischen Steuerbehörden übermitteln. Dank unseres Kundensupports auf Englisch, Deutsch und Französisch brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, wenn es darum geht, Ihre Steuern als Nichtansässiger in Spanien zu zahlen.</p> <p>Unsere intuitiv zu bedienende Online-Steuersoftware hilft Ihnen bei der Einreichung einer Reihe von Steuern für Nicht-Residenten in Spanien, einschließlich unterstellter Einkünfte, Mieteinnahmen und Kapitalertragssteuer. Sie brauchen auch keine teuren Buchhaltungsgebühren zu bezahlen, denn unsere Dienstleistungen beginnen bei nur 34,95 €! </p> <p>Melden Sie sich noch heute für Ihr <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/dashboard">kostenloses Konto</a> an, und wenn Sie einen Freund werben, erhalten Sie beide eine Gutschrift von 10 € für Ihre nächste Steuererklärung!</p> <p> </p> <p> </p>

Erinnerung: Ihre Unterstellte Einkommensteuer ist am 31. Dezember fällig!
31. Dezember: Ein wichtiger Stichtag für nicht-residente Immobilienbesitzer in Spanien. Lassen Sie IberianTax Ihre Steuerlast erleichtern!
Mehr lesen<p>Während das Jahr sich dem Ende zuneigt und die festliche Saison näher rückt, gibt es ein weiteres wichtiges Datum, das Sie in Ihrem Kalender markieren sollten - den 31. Dezember. Nein, es geht nicht um Ihre Neujahrsfeiern, sondern um eine entscheidende Frist für nicht-residente Immobilienbesitzer in Spanien. An diesem Tag konzentriert sich die Einkommensteuer für nicht-residente Personen auf das Erinnern der Immobilienbesitzer an ihre steuerlichen Verpflichtungen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Verständnis der Einkommensteuer für nicht-residente Personen auf Unterstelltem Einkommen</h2> <p>Die Einkommensteuer für nicht-residente Personen ("Impuesto sobre la Renta no Residentes", auch bekannt als IRNR) ist eine einzigartige Steuervorschrift in Spanien, die nicht-residente Immobilienbesitzer betrifft. Ob Sie eine charmante Villa an der Costa del Sol oder ein gemütliches Apartment im Herzen von Barcelona besitzen, diese Steuer betrifft Sie.</p> <p>Diese Steuer basiert auf dem Konzept des "unterstellten Einkommens", was im Wesentlichen bedeutet, dass die spanischen Steuerbehörden davon ausgehen, dass nicht-residente Immobilienbesitzer einen finanziellen Nutzen aus ihrer Immobilie ziehen, auch wenn sie sie nicht vermieten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuer für alle Nicht-Residenten gilt, die in Spanien eine Immobilie besitzen, unabhängig davon, ob die Immobilie ausschließlich für persönliche Zwecke genutzt wird oder ob sie den Großteil des Jahres leer steht.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Steuersatz</h2> <p>Die Einkommensteuer auf Unterstelltem Einkommen für Nicht-Residente ist in der Regel nicht besonders belastend, was sie zu einer überschaubaren Verpflichtung für nicht-residente Immobilienbesitzer macht. Der Satz beträgt in der Regel einige hundert Euro und variiert je nach dem katastrophalen Wert der Immobilie sowie einigen anderen Faktoren.</p> <p>Als nicht-residenter Immobilienbesitzer wird der genaue Betrag, den Sie schulden, ermittelt, indem ein fester Prozentsatz (1,1% oder 2%) mit dem <strong><a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/blog/was-ist-der-katasterwert-und-wo-findet-man-ihn" target="_blank" rel="noopener">katastrophalen Wert</a><a> </a></strong>Ihrer Immobilie multipliziert wird. Die resultierende Summe unterliegt dann dem Standardsteuersatz von 19% für EU-Bürger, Norwegen, Liechtenstein und Island. Für Nicht-EU-Bürger beträgt der Steuersatz 24%.</p> <p>Das bedeutet, dass die Einkommensteuer auf Unterstelltem Einkommen für die meisten Immobilienbesitzer eine erschwingliche und unkomplizierte steuerliche Verpflichtung darstellt.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Warum es wichtig ist</h2> <p>Sie könnten sich fragen, warum es so wichtig ist, auf die Einkommensteuer auf Unterstelltem Einkommen zu achten. Nun, das Nichtbeachten dieser Verpflichtung kann zu unerwünschten Strafen und Zinsen bei verspäteter Einreichung führen.</p> <p>Wenn Sie die Frist verpassen, aber vor der Aufforderung des Finanzamts verspätet einreichen, unterliegen Sie den folgenden Strafen oder Sanktionen:</p> <ul> <li>Bis zu 12 Monate: 1% für jeden verspäteten Monat</li> <li>Ab 12 Monaten: 15% plus Zinsen</li> </ul> <p>Wenn jedoch das Finanzamt die Einreichung vor Ihrer freiwilligen Einreichung anfordert, beginnen die Strafen bei 50% plus Zinsen.</p> <p>Im Wesentlichen hält die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen zur Einkommensteuer auf Unterstelltem Einkommen für Sie eine gute Position bei den spanischen Steuerbehörden aufrecht. Daher ist es wichtig, dies im Auge zu behalten.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Wie IberianTax helfen kann</h2> <p>Die komplexen Bestimmungen der spanischen Immobilienbesteuerung zu navigieren, kann herausfordernd sein, insbesondere wenn Sie in einem anderen Land leben. Genau hier kann IberianTax unschätzbare Unterstützung bieten. Wir sind auf die Unterstützung nicht-residenter Immobilienbesitzer in Spanien bei ihren steuerlichen Verpflichtungen spezialisiert.</p> <p>Unser Team von Experten ist bestens mit den spanischen Steuervorschriften vertraut und kann sicherstellen, dass Sie Ihre Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung Ihrer Steuerschuld, der Einreichung der erforderlichen Formulare und stellen sicher, dass der Prozess reibungslos verläuft und Sie stressfrei und in gutem Ansehen bei den Steuerbehörden bleiben.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Jetzt handeln</h2> <p>Da der Stichtag am 31. Dezember näher rückt, ist es an der Zeit zu handeln. Vermeiden Sie Strafen und Zinsen bei verspäteter Einreichung, indem Sie sicherstellen, dass Ihre Einkommensteuer auf Unterstelltem Einkommen korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.</p> <p>Kontaktieren Sie noch heute IberianTax und lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre Verpflichtungen zur Einkommensteuer auf Unterstelltem Einkommen für Nicht-Residente zu erfüllen. Wir sind Ihr vertrauenswürdiger Partner, um sich in der komplexen Welt der Immobilienbesteuerung in Spanien zurechtzufinden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Traumimmobilie in Spanien Freude und keinen stressbedingten Steuerdruck bringt.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Reichen Sie Ihre spanischen Nicht-Residentensteuern mit IberianTax ein</h2> <p>Markieren Sie den 31. Dezember in Ihrem Kalender als einen Tag der finanziellen Verantwortung. Stellen Sie sicher, dass Ihre Verpflichtungen zur Einkommensteuer auf Unterstelltem Einkommen rechtzeitig erfüllt werden, und genießen Sie die Gelassenheit, die damit einhergeht, Ihre Verantwortlichkeiten als nicht-residenter Immobilienbesitzer in Spanien zu erfüllen.</p> <p>Melden Sie sich noch heute für Ihr KOSTENLOSES Konto bei IberianTax an und reichen Sie eine Vielzahl von <strong><a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/so-funktionierts" target="_blank" rel="noopener">Nicht-Residentensteuern in Spanien</a></strong> problemlos ein!</p>

10 Dinge, die man wissen sollte, bevor man eine Immobilie in Spanien kauft
Unverzichtbarer Leitfaden: 10 Dinge, die Sie vor dem Kauf einer Immobilie in Spanien beachten sollten, von der Lage bis zu den Steuern.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Die sonnigen Küsten, die lebendige Kultur und die reiche Geschichte Spaniens haben es zu einem Traumziel für Immobilienkäufer aus der ganzen Welt gemacht. Bevor Sie jedoch Ihre Reise antreten, um eine Immobilie in diesem mediterranen Paradies zu erwerben, gibt es wichtige Überlegungen, die Sie im Hinterkopf behalten sollten.</p> <p style="text-align: justify;">Ob Sie eine Immobilie an der Costa del Sol, Costa Blanca, den Balearen oder den Kanarischen Inseln suchen, gibt es eine Reihe von Dingen, die Sie beachten sollten, bevor Sie sich für ein neues Zuhause in der Sonne entscheiden.</p> <p style="text-align: justify;">In diesem Leitfaden werden wir zehn wesentliche Dinge erkunden, die Sie wissen sollten, bevor Sie eine Immobilie in Spanien kaufen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">1. Lage, Lage, Lage</h2> <p style="text-align: justify;">Die Wahl der richtigen Lage ist entscheidend. Berücksichtigen Sie Ihren Lebensstil und Ihre Prioritäten bei der Auswahl der Region und des Stadtteils für Ihre Immobilie. Die Nähe zu Annehmlichkeiten, Schulen, Gesundheitsdiensten und Verkehrsmitteln kann sich erheblich auf Ihr tägliches Leben auswirken, daher ist es wichtig, dies bei Ihrer Suche zu berücksichtigen. Viele Menschen empfehlen auch, vor dem Kauf eine Immobilie in der Region zu mieten, die Sie kaufen möchten, um sicherzustellen, dass sie zu Ihnen passt.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">2. Marktforschung für Immobilien</h2> <p style="text-align: justify;">Der Immobilienmarkt in Spanien variiert je nach Region erheblich. Führen Sie gründliche Recherchen in Ihrer gewählten Region durch, um Markttrends, Preise und Nachfrage zu verstehen. Diese Informationen helfen Ihnen, informierte Entscheidungen zu treffen und effektiv zu verhandeln. Viele potenzielle Käufer vergessen oft oder sind sich einfach nicht bewusst, dass sich der Markt in den letzten Jahren drastisch verändert hat. Daher ist es wichtig, Ihre Suche mit realistischen Erwartungen zu beginnen. Wir empfehlen, sich Online-Immobilienwebsites wie Idealista anzusehen, um eine Vorstellung von den Immobilienpreisen in Ihrer gewählten Region zu bekommen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">3. Immobilienart: Neubau, Wiederverkauf oder Off-Plan-Immobilien</h2> <p style="text-align: justify;">Entscheiden Sie, ob Sie eine Neubau-, Wiederverkaufs- oder sogar Off-Plan-Immobilie bevorzugen. Neubauten bieten moderne Annehmlichkeiten, während Wiederverkäufe vielleicht Charakter haben, aber Renovierungen erfordern könnten. Off-Plan-Immobilien sind ebenfalls eine beliebte Wahl beim Kauf eines Hauses in Spanien, erfordern jedoch einige Recherchen, bevor Sie sich entscheiden. Ihre Wahl sollte sich nach Ihren Vorlieben und Ihrem Budget richten. Sprechen Sie mit einem Immobilienexperten in Ihrer Region oder schließen Sie sich örtlichen Gruppen an, um Ratschläge von anderen einzuholen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">4. Festlegung eines realistischen Budgets</h2> <p style="text-align: justify;">Ihr Budget sollte nicht nur den Immobilienpreis, sondern auch zusätzliche Kosten umfassen. Berücksichtigen Sie Grundstücksteuern, Anwaltskosten, laufende Wartungskosten und mögliche Renovierungen in der Zukunft.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">5. Überprüfung der Immobiliendetails</h2> <p style="text-align: justify;">Bevor Sie den Kaufvertrag für Ihre spanische Immobilie abschließen, ist es wichtig, eine gründliche Prüfung durchzuführen, um einen reibungslosen Ablauf der Transaktion zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die zu beachten sind:</p> <ul> <li style="text-align: justify;"><strong>Überprüfung von Belastungen</strong>: Prüfen Sie den finanziellen Status der Immobilie, indem Sie nach Hypotheken, ausstehenden Gebühren und Pfandrechten über einen "nota simple" aus dem Grundbuchamt suchen.</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Gemeinschaftsregeln und Abgaben</strong>: Überprüfen Sie die Regeln der Gemeinschaft, genehmigte Abgaben und Zahlungsmethoden, um Ihre Verpflichtungen in der Gemeinschaft zu verstehen.</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Quittung für die letzte IBI-Zahlung</strong>: Bestätigen Sie die aktuellen Grundsteuer (IBI)-Zahlungen des Verkäufers und passen Sie den Anteil entsprechend den Monaten des Besitzes an, wenn Sie Mitte des Jahres kaufen.</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Energiezertifikat</strong>: Stellen Sie sicher, dass Sie über das Energieeffizienzzertifikat verfügen, eine obligatorische Anforderung für den Verkauf einer Immobilie.</li> <li style="text-align: justify;">Wohnbescheinigung: Überprüfen Sie die Einhaltung der Mindeststandards für Wohnqualität, indem Sie diese Bescheinigung erhalten, insbesondere in bestimmten spanischen Gemeinden.</li> <li style="text-align: justify;"><strong>ITE-Zertifikat</strong>: Wenn die Immobilie älter als 45 Jahre ist, beschaffen Sie das Technische Gebäudeinspektionszertifikat (ITE), obwohl ein Verkauf ohne dieses möglich ist, sofern der Käufer davon befreit ist.</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Bescheinigung über den aktuellen Stand der Gemeinschaftsausgaben</strong>: Fordern Sie eine Bescheinigung an, die bestätigt, dass keine ausstehenden Gemeinschaftsschulden vom Verkäufer vorliegen.</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Zahlung der letzten Nebenkosten</strong>: Überprüfen Sie die aktuellen Zahlungen des Eigentümers für Strom, Wasser und Gasrechnungen in Bezug auf die Immobilie.</li> <li style="text-align: justify;"><strong>Reservierungsvereinbarung (Contrato de Arras)</strong>: Prüfen Sie die Reservierungsvereinbarung, die Einzelheiten zur Immobilie und zur Transaktion enthält, sowie die öffentliche Urkunde des Verkaufs.</li> </ul> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">6. Steuerliche Auswirkungen</h2> <p style="text-align: justify;">Das Verständnis der steuerlichen Auswirkungen des Immobilienbesitzes in Spanien ist von entscheidender Bedeutung. Selbst wenn Sie nicht vorhaben, Ihre spanische Immobilie auf Vollzeitbasis zu bewohnen oder zu vermieten, unterliegen Sie den Nicht-Residenten-Grundsteuern. Aber keine Sorge, hier kann Ihnen IberianTax wertvolle Unterstützung bieten! Unser Online-Steuererklärungsdienst vereinfacht den Prozess, führt Sie durch die Steuererklärungseinreichung, gewährleistet die Einhaltung und Sicherheit zu jeder Zeit.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">7. Finanzierungsüberlegungen</h2> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie eine Hypothek benötigen, ist es eine gute Idee, die in Spanien verfügbaren Optionen zu erkunden. Die Zinssätze und Kreditkriterien können sich von Ihrem Heimatland unterscheiden, daher ist es ratsam, gründlich zu recherchieren und sich mit örtlichen Banken oder Hypothekenmaklern in Verbindung zu setzen, um so viele Informationen wie möglich zu erhalten.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">8. Aufenthaltsstatus</h2> <p style="text-align: justify;">Ihr Aufenthaltsstatus in Spanien beeinflusst Ihre steuerlichen Verpflichtungen. Nicht-Residenten und Residenten haben unterschiedliche steuerliche Verpflichtungen, und es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie sich Ihrer Verpflichtungen in Spanien bewusst sind. Bei IberianTax können wir Ihnen bei einer Reihe von Nicht-Residenten-Steuern schnell und einfach helfen, und das alles bequem von zu Hause aus.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">9. Immobilieninspektion und Gutachten</h2> <p style="text-align: justify;">Bei älteren Immobilien sollten Sie in Betracht ziehen, einen professionellen Inspektor oder Gutachter hinzuzuziehen, um den Zustand der Immobilie gründlich zu beurteilen. Die Identifizierung möglicher Probleme vor dem Kauf kann Ihnen Geld und Ärger auf lange Sicht ersparen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">10. Preisverhandlungen</h2> <p style="text-align: justify;">In Spanien sind Verhandlungen bei Immobilientransaktionen üblich. Verkäufer setzen oft höhere Preise an, als sie erwarten zu erhalten, und lassen Raum für Verhandlungen. Seien Sie bereit zu feilschen und möglicherweise ein besseres Angebot zu sichern!</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Die Einreichung spanischer Nicht-Residenten-Steuern mit IberianTax online</h2> <p style="text-align: justify;">Das Eigentum an einer Immobilie in Spanien ist für viele ein Traum, und mit sorgfältiger Planung und professioneller Unterstützung kann es eine reibungslose und lohnende Erfahrung sein.</p> <p style="text-align: justify;">IberianTax steht Ihnen auf Ihrer Reise zur Seite. Unser Online-Steuererklärungsdienst ist speziell auf Nicht-Residenten-Immobilienbesitzer zugeschnitten und macht die komplexe Aufgabe der Verwaltung von Nicht-Residenten-Grundsteuern einfach, genau und sicher. Wir können Ihnen helfen, eine Reihe von Nicht-Residenten-Steuern in Spanien abzugeben, einschließlich des fiktiven Einkommens, der Mieteinnahmen und der Kapitalertragssteuererklärungen, unter Verwendung des Modelo 210 (Formular 210).</p> <p style="text-align: justify;">Mit IberianTax können Sie Ihre Steuererklärung in wenigen Minuten einreichen, selbst wenn Sie keine vorherige Kenntnisse der spanischen Steuergesetze haben. Unser Team bietet auch kostenlose Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärung korrekt eingereicht wird und Ihnen Sicherheit gibt.</p> <p style="text-align: justify;">Wenn es um Nicht-Residenten-Grundsteuern geht, lassen Sie IberianTax Ihr vertrauenswürdiger Partner bei der Vereinfachung des Steuererklärungsprozesses sein, damit Sie Ihre spanische Immobilie in vollen Zügen genießen können.</p> <p style="text-align: justify;"><a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/dashboard">Melden Sie</a> sich noch heute für Ihr KOSTENLOSES IberianTax-Konto an und beginnen Sie, Ihre spanischen Nicht-Residenten-Steuern mühelos zu bezahlen.</p>

Modelo 210: Steuern auf Mieteinnahmen in Spanien
Als nicht in Spanien ansässiger Immobilieneigentümer: Modelo 210 für Q3 2023 einreichen und von abzugsfähigen Ausgaben profitieren.
Mehr lesen<p>Als nicht in Spanien ansässiger Immobilieneigentümer müssen Sie vierteljährlich Steuern auf alle Einkünfte aus der Vermietung Ihrer Immobilie zahlen. Dazu müssen Sie das Formular 210 (Modelo 210) einreichen.</p><p>Die Frist für die Einreichung der Steuern für das dritte Quartal (für Mieteinnahmen im Juli, August und September 2023) ist der 20. Oktober 2023.</p><p>In diesem Blogbeitrag befassen wir uns mit dieser wichtigen Steuerpflicht und damit, wie Sie sich am besten auf die Einreichung Ihres Modelo 210 im Oktober vorbereiten können.</p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Die Mieteinnahmensteuer in Spanien für Nicht-Residenten verstehen</h2><p>Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien vermieten, unterliegen die Einkünfte, die Sie aus diesen Vermietungen erzielen, der Besteuerung. Als nicht ansässiger Immobilieneigentümer wird diese Steuer in Spanien als Mieteinnahmensteuer für Nicht-Residenten bezeichnet.</p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Vierteljährliche Mieteinnahmensteuer</h2><p>In Spanien ist die Steuer auf Mieteinnahmen keine jährliche Angelegenheit. Stattdessen ist sie vierteljährlich fällig. Das bedeutet, dass Sie am Ende eines jeden Quartals eine Steuererklärung einreichen müssen. Diese Quartale fallen auf die Monate April, Juli, Oktober und Januar des Folgejahres, und die Zahlung wird innerhalb der ersten 20 Tage dieser Monate erwartet.</p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Warum ist das wichtig?</h2><p>Die Einhaltung dieser Frist ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um die Einhaltung der spanischen Steuervorschriften geht. Wenn Sie Ihre Steuererklärung für Mieteinnahmen nicht rechtzeitig einreichen, kann dies zu teuren Strafen und unnötigem zusätzlichen Stress führen. Auf der anderen Seite sorgt die rechtzeitige Einhaltung der Fristen für einen problemlosen Aufenthalt in Spanien und für einen guten Ruf bei den spanischen Steuerbehörden.</p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Was Sie in Ihrer Q3/Oktober-Erklärung angeben sollten</h2><p>In Ihrer Erklärung für das dritte Quartal sollten Sie die Einkünfte angeben, die Sie im dritten Quartal, d. h. von Juli bis September, aus der Vermietung Ihrer Immobilie erzielt haben. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Einkünfte genau angeben, damit die Steuerschuld korrekt berechnet werden kann.</p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Abzugsfähige Ausgaben</h2><p>Hier eine gute Nachricht! Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder Liechtenstein haben, können Sie Ihre Mieteinnahmen mit diesen abzugsfähigen Ausgaben verrechnen:</p><ul><li>Steuern, Abgaben und lokale Zuschläge (Grundsteuerrechnung (IBI) Müllabfuhrrechnung (Basura)<br></li><li>Persönliche Dienstleistungen Dritter wie Verwaltung, Bewachung, Pförtnerdienste oder ähnliches</li><li>Versorgungsleistungen wie Strom, Wasser und Gas</li><li>Kommunale Gebühren</li><li>Versicherungsprämien</li><li>Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Mietvertrags und Rechtsverteidigungskosten</li><li>Werbekosten für Ihr Mietobjekt</li><li>Kosten für die Instandhaltung und Reparatur der Wohnung</li></ul><p>Der Abzug dieser Ausgaben kann dazu beitragen, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren, was letztendlich die Steuerschuld in Spanien senkt, so dass es sich lohnt, dies zu prüfen.</p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Steuern auf Mieteinnahmen für gemischte Mietzeiträume</h2><p>Wenn Sie als nicht in Spanien ansässiger Immobilieneigentümer eine Teilvermietung vornehmen, wird Ihre Steuererklärung etwas komplizierter. In diesem Fall müssen Sie wahrscheinlich mehrere Formulare 210 einreichen, um sowohl Ihre tatsächlichen Mieteinnahmen als auch die "unterstellten Einnahmen" an den Tagen zu erfassen, an denen die Immobilie nicht vermietet war und entweder leer stand oder für den Eigenbedarf genutzt wurde.</p><p>Um dies zu verdeutlichen, wollen wir ein Beispiel mit Paul, einem nicht in Spanien ansässigen Immobilienbesitzer, durchgehen:</p><p>1. Modelo 210 für das erste Quartal 2023: Paul muss die Mieteinnahmen melden, die er von Januar bis März erzielt hat. Die Frist für die Einreichung dieses Formulars 210 sind die ersten 20 Tage des Monats April 2023.</p><p>2. Modelo 210 für das dritte Quartal 2023: Für den Zeitraum von Juli bis September muss Paul seine Mieteinnahmen melden. Dieses Formular Modelo 210 ist innerhalb der ersten 20 Tage des Monats Oktober 2023 einzureichen.</p><p>3. Zusätzliches Formular Modelo 210: Zusätzlich zu den oben genannten Formularen muss Paul ein weiteres Formular Modelo 210 ausfüllen. Darin geht es um das "unterstellte Einkommen" für die Tage, an denen ihm die Immobilie zur Verfügung stand, aber nicht vermietet wurde (auch wenn sie leer stand). Die Frist für die Einreichung dieses dritten Formulars Modelo 210 für das Steuerjahr 2023 läuft zu einem beliebigen Zeitpunkt im Jahr 2024 ab. Im Jahr 2023 muss Paul stattdessen das unterstellte Einkommen für die nicht vermieteten Tage im Jahr 2022 erklären.</p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Die Auswirkungen des Brexit auf britische Bürger</h2><p>Für Immobilieneigentümer, die im Vereinigten Königreich wohnen, ist es wichtig zu wissen, dass der Brexit Änderungen in der Steuerlandschaft mit sich bringt. Alle Mieteinnahmen, die ab dem 1. Januar 2021 erzielt werden, werden nun mit einem Satz von 24 % auf das Bruttoeinkommen besteuert. Außerdem können Eigentümer im Vereinigten Königreich keine Ausgaben mehr von ihren Mieteinnahmen abziehen.</p><p>Für Einwohner der EU, Islands, Liechtensteins und Norwegens bleibt der Steuersatz auf Mieteinnahmen bei 19 %, und sie können weiterhin Ausgaben absetzen.</p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Reichen Sie Ihre Steuererklärung für Mieteinnahmen mit IberianTax ein</h2><p>Die Besteuerung von Mieteinnahmen in Spanien kann eine Herausforderung sein, insbesondere als Nichtansässiger. Um sicherzustellen, dass Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen effektiv nachkommen und gleichzeitig Ihre finanzielle Situation optimieren, ist es ratsam, professionellen Rat einzuholen oder spezialisierte Steuerdienstleistungen wie IberianTax in Anspruch zu nehmen.</p><p>Hier bei IberianTax haben wir den Prozess der Besteuerung von Mieteinnahmen mit unserem benutzerfreundlichen Online-Steuererklärungsdienst vereinfacht. Mit IberianTax können Sie Ihr Modelo 210 mühelos bei den spanischen Steuerbehörden einreichen, selbst wenn Sie noch nie eine spanische Steuererklärung abgegeben haben!</p><p>Unser Team von spanischen Steuerexperten steht Ihnen zur Seite, um Sie reibungslos und effizient durch den Prozess der Steuererklärung zu führen und Ihnen bei Bedarf Unterstützung zu bieten. Wir überprüfen sogar Ihre Steuererklärung, bevor wir sie an die Behörden weiterleiten, um sicherzustellen, dass alle Ihre Angaben korrekt sind.</p><p>Bleiben Sie informiert, bleiben Sie gesetzeskonform und holen Sie mit IberianTax das Beste aus Ihren nicht-ansässigen Mieteinnahmen in Spanien heraus.</p>

Die besten europäischen Länder für den Immobilienkauf
Wo Briten in Erwägung ziehen zu kaufen und wo Auswanderer eine gute Lebensqualität und Jobmöglichkeiten finden könnten.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Für Briten, die daran interessiert sind, im Ausland Immobilien zu kaufen, ist die Entscheidung nach dem Brexit komplexer geworden. Seitdem das Vereinigte Königreich 2016 aus der EU ausgetreten ist, müssen Briten darüber nachdenken, wie einfach es unter diesen neuen Regeln wäre, in ein anderes Land zu ziehen.</p> <p style="text-align: justify;">Die Folgen der Entscheidung, die Europäische Union zu verlassen, haben für viele britische Bürger ein neues Licht auf den Immobilienkauf im Ausland geworfen. Aber während es neue Steuern zu beachten gibt, Visa- und Aufenthaltsoptionen sowie andere finanzielle Überlegungen, hat dies Briten nicht davon abgehalten, weiterhin Immobilien in Europa zu erwerben.</p> <p style="text-align: justify;">In diesem Blog werden wir uns anschauen, wo Briten in Erwägung ziehen, Immobilien zu kaufen, und wo Auswanderer in diesen führenden europäischen Ländern eine gute Lebensqualität und Jobmöglichkeiten finden könnten.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">1. Spanien</h2> <p style="text-align: justify;">Spanien steht an erster Stelle der Liste für britische Immobilienkäufer. Das Land war schon lange ein Favorit für britische Käufer, mit Orten wie Torrevieja, Villamartin, Estepona, Ciudad Quesada und Marbella, die einige der beliebtesten Reiseziele auf der Iberischen Halbinsel sind, besonders wegen ihrer großen Auswandererbevölkerung. Der durchschnittliche Preis für Immobilien in Spanien beträgt etwa £159.395 - was auch deutlich günstiger ist als viele Immobilien im Vereinigten Königreich.</p> <p style="text-align: justify;">Beim Kauf und Besitz einer Immobilie in Spanien müssen mehrere Steuern gezahlt werden, auch wenn Sie nicht beabsichtigen, ein Resident zu werden. Die meisten Steuern werden jährlich gezahlt, aber je nachdem, wie Sie die Immobilie nutzen möchten, könnte dies auch vierteljährlich sein. Zum Beispiel müssen Sie vierteljährlich eine Steuererklärung für Mieteinnahmen einreichen, aber wenn Ihre Immobilie leer steht, muss dies nur jährlich erfolgen.</p> <p style="text-align: justify;">Viele der Steuern, die als Nicht-Resident gezahlt werden müssen, werden durch Einreichung des Formulars Modelo 210 bei den spanischen Steuerbehörden erledigt.</p> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie bis zu 90 Tage in Spanien bleiben möchten, benötigen Sie kein Visum. Wenn Sie jedoch länger arbeiten oder bleiben möchten, benötigen Sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie länger als 90 Tage, aber weniger als fünf Jahre in Spanien leben möchten, können Sie eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht es Ihnen, unbegrenzt zu bleiben.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">2. Frankreich</h2> <p style="text-align: justify;">Frankreich steht an zweiter Stelle der Liste. Während die Suche nach Immobilien in Frankreich nur ein Viertel der Suchanfragen ausmachte, die für Spanien gemacht wurden, ist der durchschnittliche Preis für eine Immobilie in Frankreich ähnlich hoch, bei rund £158.249.</p> <p style="text-align: justify;">Nizza, eine wunderschöne Stadt an der französischen Riviera, ist eine beliebte Wahl für viele britische Käufer. Aber auch andere Orte wie Sauzé-Vaussais, Eymet, Villefagnan und Limoux verzeichnen eine hohe Nachfrage.</p> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie länger als 90 Tage in Frankreich bleiben möchten, können Sie ein Langzeitaufenthaltsvisum beantragen, das drei Monate bis zu einem Jahr gültig ist. Danach müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.3</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">3. Portugal</h2> <p style="text-align: justify;">Portugal ist die drittbeliebteste Wahl für Briten. Die durchschnittlichen Ausgaben für eine Immobilie in Portugal betragen etwa £342.276, was höher ist als in Spanien und Frankreich. Britische Käufer betrachten oft Orte wie Lagos, Praia da Luz, Cabanas de Tavira und Luz. Aber auch Castelo Branco ist eine Option mit erschwinglicheren Häusern.</p> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie länger als 90 Tage in Portugal bleiben möchten, sollten Sie sich bei der portugiesischen Einwanderungsbehörde oder der Botschaft Portugals im Vereinigten Königreich über die richtigen Visa informieren.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Wie IberianTax helfen kann</h2> <p style="text-align: justify;">Die Navigation durch Immobilieninvestitionen und Steuern kann knifflig sein, besonders in einem fremden Land, in dem Sie möglicherweise die Sprache nicht kennen. Hier kommt IberianTax ins Spiel. Wir sind darauf spezialisiert, Nicht-Residenten dabei zu helfen, ihre Steuern in Spanien durch unsere benutzerfreundliche Online-Steuersoftware zu verwalten und einzureichen.</p> <p style="text-align: justify;">Egal, ob Sie von einem sonnigen Rückzugsort auf dem spanischen Festland träumen oder einen Inselurlaub auf den Balearen oder den Kanarischen Inseln planen - IberianTax kann Ihnen helfen, spanische Immobiliensteuern mühelos zu bewältigen.</p> <p style="text-align: justify;">Die Einreichung Ihrer Steuererklärung Modell 210 in Spanien ist schnell und einfach mit IberianTax, und mit Preisen ab nur €34,95 sparen Sie nicht nur Zeit und Stress, sondern vermeiden auch teure Buchhaltungsgebühren. Unser Service ist in Englisch, Deutsch und Französisch verfügbar, und wenn Sie Hilfe benötigen, stehen Ihnen unsere hausinternen Steuerexperten zur Verfügung. 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Verspätete Steuererklärung in Spanien: Was könnte passieren?
Optimieren Sie Steuerpflichten für nicht ansässige Immobilienbesitzer in Spanien. Pünktliche Einreichung vermeidet finanzielle Belastungen.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Als nicht residenter Eigentümer einer Immobilie in Spanien ist es nicht nur unerlässlich, sondern auch ein wesentlicher Faktor, um eine reibungslose und problemlose finanzielle Reise sicherzustellen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen im Blick zu behalten. Die Einreichung Ihrer Steuererklärung für Nicht-Residenten (Modell 210) mag vielleicht wie ein weiterer Punkt auf Ihrer stetig wachsenden To-Do-Liste erscheinen, aber sie hat erhebliche Auswirkungen, die Ihre Finanzen in Spanien beeinflussen können. Daher ist es wichtig, darauf zu achten!</p> <p style="text-align: justify;">In diesem Artikel werden wir Licht auf die Bedeutung der rechtzeitigen Steuererfüllung in Spanien werfen, die möglichen Fallstricke bei verspäteter Einreichung beleuchten und wie Ihnen die Einreichung Ihrer Steuererklärung Modell 210 mit IberianTax dabei helfen kann, den spanischen Steuerprozess mühelos zu bewältigen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Jährliche Steuererklärungsfristen in Spanien</h2> <p style="text-align: justify;">Das Verständnis der wichtigen jährlichen Einreichungsfristen ist einer der ersten Schritte, die Sie unternehmen sollten, um sicherzustellen, dass Sie eine stressfreie steuerliche Erfahrung haben. Hier sind einige der wichtigsten Fristen, die Sie als nicht residenter Immobilieneigentümer beachten müssen:</p> <p style="text-align: justify;">Die Frist für die Erklärung des angenommenen Einkommens endet in der Regel vor dem 31. Dezember des folgenden Jahres. Zum Beispiel ist die Frist für die Einreichung Ihrer Erklärung für das Steuerjahr 2022 der 31. Dezember 2023.</p> <p style="text-align: justify;">Die Frist für die Meldung der Einkünfte aus Vermietung muss quartalsweise innerhalb der ersten 20 Tage im April, Juli, Oktober und Januar für das Vorquartal eingereicht werden. Wenn Sie zum Beispiel Mieteinkünfte von Januar bis März 2023 erzielt haben, ist die Frist für die Einreichung Ihres Steuerformulars 210 der 20. April 2023.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Wichtiger Hinweis: </strong>Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Deklaration von Mieteinnahmen auf jährlicher Basis erfolgen, mit einer Einreichungsfrist zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar des folgenden Jahres.</p> <p style="text-align: justify;">Die Frist für die Meldung der Kapitalertragssteuer bei einem Immobilienverkauf endet innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufsdatum.</p> <p style="text-align: justify;">Das Verpassen dieser Fristen kann zu vermeidbaren finanziellen Belastungen und Komplikationen führen, mit denen niemand sich herumschlagen möchte!</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Aufschlag für verspätete Einreichung</h2> <p style="text-align: justify;">Niemand mag zusätzliche Gebühren, besonders wenn es um Steuern geht. Die freiwillige verspätete Einreichung Ihrer Steuererklärung – das heißt, ohne Aufforderung durch die Steuerbehörden – kann zu einem Aufschlag führen. Dieser Aufschlag beginnt bei 1% der unbezahlten fälligen Steuer für jeden Monat Verzögerung. Machen wir eine schnelle Berechnung: Wenn Sie im Januar einreichen, sind das 1%; im Februar steigt es auf 2% und so weiter, bis es maximal 12% erreicht. Und wenn es auf 12% (12 Monate Verspätung) steigt, erhöht es sich automatisch auf 15%, zuzüglich Zinsen. Daher ist es wichtig, rechtzeitig einzureichen.</p> <p style="text-align: justify;">Die Aufschläge werden von den Steuerbehörden nach Einreichung und Zahlung jeder verspäteten Steuererklärung mitgeteilt. Das Finanzamt sendet normalerweise zwei Schreiben. Das erste heißt "Propuesta de Liquidación", in dem Sie über den Aufschlag informiert werden, den sie verhängen werden, und nach 1 oder 2 Monaten senden sie ein weiteres Schreiben namens "Liquidación", das einen Zahlungsanweisung sowie die Anweisungen zur Zahlung des entsprechenden Aufschlags enthält.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Strafen, die von den spanischen Steuerbehörden verhängt werden</h2> <p class="text-post font-blog" style="text-align: justify;">Strafen, die von den spanischen Steuerbehörden verhängt werden, sind vielleicht noch unwillkommener als Aufschläge. Wenn Sie einen Brief von den Behörden bezüglich Ihrer verspäteten Einreichung erhalten haben und bevor Sie freiwillig einreichen, beginnen die Strafen bei saftigen 50% der unbezahlten fälligen Steuer, zuzüglich der Zinsen ab dem ersten Tag der Verzögerung. Diese Strafen können sich schnell summieren und Ihnen eine erheblich erhöhte Gesamtsteuerschuld hinterlassen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Vorteile einer rechtzeitigen Steuererklärung</h2> <p style="text-align: justify;">Das Vermeiden dieser finanziellen Fallstricke geht jedoch nicht nur darum, Geld zu sparen. Die rechtzeitige Einreichung Ihrer Steuern bietet auch andere Vorteile. Durch die Einreichung Ihrer Steuererklärung innerhalb der Fristen verhindern Sie zusätzliche finanzielle Belastungen und pflegen auch eine positive Beziehung zum spanischen Finanzamt. Betrachten Sie es als Aufbau von gutem Karma im finanziellen Bereich – Sie verringern das Risiko von Prüfungen, Untersuchungen und unnötigen Kopfschmerzen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Die Bedeutung der Einhaltung</h2> <p style="text-align: justify;">Über die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen hinaus hilft Ihnen die rechtzeitige Einreichung Ihrer Steuern dabei, einen günstigen steuerlichen Verlauf hier in Spanien aufzubauen und beizubehalten. Ein gutes Verhältnis zu den spanischen Steuerbehörden schützt Sie vor möglicher Überprüfung oder Problemen und hilft Ihnen dabei, eine stressfreie finanzielle Reise zu bewahren.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Einreichen Ihrer Steuererklärung Modell 210 mit IberianTax</h2> <p style="text-align: justify;">Die Welt der Steuererklärungen für Nicht-Residente in Spanien muss nicht entmutigend sein. Indem Sie die Bedeutung der rechtzeitigen Einreichung und die möglichen Konsequenzen verspäteter Einreichung verstehen, ergreifen Sie einen proaktiven Schritt in Richtung finanzieller Stabilität und Gelassenheit. Bei <strong><a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/uber-uns" target="_blank" rel="noopener">IberianTax </a></strong>stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess nahtlos zu führen. Als registrierter Kooperationspartner der Agencia Tributaria bieten wir eine umfassende Online-Lösung zur Steuererklärung, die darauf abzielt, Ihre steuerliche Reise einfach, präzise und sorgenfrei zu gestalten.</p> <p style="text-align: justify;">Lassen Sie sich nicht von den Stolpersteinen verspäteter Einreichung von Ihren finanziellen Plänen abbringen – erledigen Sie Ihre Steuern schnell und einfach mit IberianTax noch heute und genießen Sie die Vorteile der rechtzeitigen und stressfreien Steuererfüllung.</p> <p style="text-align: justify;">Starten Sie Ihre Reise mit <strong><a class="color-primary link-secondary" href="http://iberiantax.com/de/register" target="_blank" rel="noopener">IberianTax</a></strong> noch heute!</p> <div> </div>

Kapitalertragssteuer in Spanien für Nicht-Residenten
Wenn Sie nicht in Spanien wohnhaft sind und eine spanische Immobilie verkauft haben, müssen Sie sich der Kapitalertragssteuer bewusst sein.
Mehr lesen<p class="text-post font-blog" style="text-align: justify;"><span style="font-size: 12pt;">Wenn Sie eine nicht in Spanien ansässige Person sind, die Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten in Spanien erzielt hat, ist es wichtig, die Feinheiten der Kapitalgewinnsteuer zu verstehen. Der Umgang mit den steuerlichen Verpflichtungen und Anforderungen kann komplex sein, aber keine Angst! In diesem umfassenden Leitfaden gehen wir auf die Details der Kapitalertragssteuer in Spanien für Nicht-Residenten ein und geben Ihnen das Wissen an die Hand, um den Prozess mit IberianTax einfach und effektiv zu bewältigen.</span></p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Was ist die Kapitalertragssteuer?</h2> <p class="text-post font-blog" style="text-align: justify;">Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer, die auf die Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten, in der Regel Immobilien oder Grundstücken, erhoben wird. Im Zusammenhang mit Nicht-Residenten in Spanien gilt die Kapitalertragssteuer für Einzelpersonen und Unternehmen, die Vermögenswerte in Spanien verkaufen und aus diesen Transaktionen Kapitalgewinne erzielen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Berechnung der Kapitalgewinne</h2> <p class="text-post font-blog" style="text-align: justify;">Bei der Berechnung des Kapitalgewinns wird der Verkaufspreis des Vermögenswerts von den Anschaffungskosten (Kaufpreis) abgezogen, um den Gewinn zu ermitteln. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass bestimmte Ausgaben, die direkt mit dem Erwerb und dem Verkauf zusammenhängen, wie z. B. Rechtskosten, Steuern und Verbesserungskosten, vom steuerpflichtigen Kapitalgewinn abgezogen werden können.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuersätze für Nicht-Residenten</h2> <p class="text-post font-blog" style="text-align: justify;">Für nicht in Spanien ansässige natürliche Personen beträgt der Steuersatz für Kapitalerträge pauschal 19 % für Einwohner der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und für Personen, die nicht in der EU oder im EWR ansässig sind. Es ist wichtig, sich über alle Änderungen der Steuersätze auf dem Laufenden zu halten, da sie manchmal überarbeitet werden!</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Quellensteuer</h2> <p class="text-post font-blog" style="text-align: justify;">Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen nicht ansässigen Steuerpflichtigen, muss der Käufer 3 % des Verkaufspreises für die Kapitalertragssteuer des Verkäufers einbehalten. Diese 3 % werden von der endgültig fälligen Steuer abgezogen. Übersteigen die 3 % die endgültig fällige Steuer (z. B. wenn die Immobilie mit Verlust verkauft wird), kann der Verkäufer die 3 % durch Einreichung der Kapitalertragssteuererklärung zurückfordern.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Melde- und Einreichungspflichten</h2> <p class="text-post font-blog" style="text-align: justify;">Nichtansässige, die Kapitalgewinne aus dem Verkauf von spanischen Vermögenswerten erzielt haben, müssen innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufsdatum eine Steuererklärung für Nichtansässige (Modelo 210) einreichen. Diese Steuererklärung muss genaue Angaben zu den Veräußerungsgewinnen und zu allen anwendbaren Abzügen enthalten. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Transaktionen regelmäßig von den spanischen Steuerbehörden überwacht werden, da spanische Notare diese Transaktionen an die Behörden melden, daher ist die Einhaltung der Melde- und Einreichungspflichten von entscheidender Bedeutung, um Strafen und Zinsbelastungen durch die spanische Steuerbehörde zu vermeiden.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Abzüge und zulässige Ausgaben</h2> <p class="text-post font-blog" style="text-align: justify;">Um Ihre Steuerschuld zu optimieren, ist es wichtig, die Abzüge und zulässigen Ausgaben zu berücksichtigen, die bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer geltend gemacht werden können. Zu diesen Abzügen können Erwerbskosten wie Notar-, Anwalts- und Grundbuchgebühren, Mehrwertsteuer oder Grunderwerbssteuer, Verbesserungsaufwendungen und andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Verkauf, z. B. Maklergebühren und Plusvalia-Steuer, gehören. Eine ordnungsgemäße Dokumentation und die Kenntnis der Kriterien für die Inanspruchnahme dieser Abzüge sind unerlässlich.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Steuerabkommen mit anderen Ländern</h2> <p class="text-post font-blog" style="text-align: justify;">Viele Länder auf der ganzen Welt haben mit Spanien Steuerabkommen geschlossen, die darauf abzielen, Doppelbesteuerung zu vermeiden und den Steuerzahlern einige Vorteile zu bieten. In allen von Spanien unterzeichneten Steuerabkommen ist festgelegt, dass alle Kapitalerträge aus spanischen Immobilien in Spanien besteuert werden müssen. Im Falle einer Doppelbesteuerung sollte das Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, Ihnen erlauben, die in Spanien gezahlten Steuern abzuziehen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen</h2> <p class="text-post font-blog" style="text-align: justify;">Angesichts der Komplexität der Kapitalertragssteuer und ihrer potenziellen Auswirkungen auf Ihre finanziellen Verpflichtungen wird dringend empfohlen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein spezialisierter Dienst wie IberianTax kann Ihnen wertvolle Ratschläge geben, die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und Ihnen helfen, Ihre steuerlichen Pflichten in Spanien zu optimieren.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wie Sie Ihre Kapitalertragssteuer mit IberianTax einreichen</h2> <p class="text-post font-blog" style="text-align: justify;">IberianTax ist ein Online-Steuererklärungsdienst, der speziell für nicht ansässige Immobilienbesitzer in Spanien entwickelt wurde. Unsere benutzerfreundliche Software vereinfacht die Berechnung und Einreichung der Kapitalertragssteuer und ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuererklärung schnell und einfach einzureichen. Dank unseres Fachwissens und unserer regelmäßig aktualisierten Steuertools können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Steuern korrekt berechnet werden. </p> <p class="text-post font-blog" style="text-align: justify;">Mit der Software von IberianTax können Sie die Komplexität der Kapitalertragssteuer als Nichtansässiger in Spanien leicht bewältigen, und das schon <strong><a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/pricing" target="_blank" rel="noopener">ab €149,95</a></strong>! Unsere Software führt Sie Schritt für Schritt und stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen gesammelt und die Berechnungen genau durchgeführt werden - unser Team prüft Ihre Steuererklärung sogar doppelt, bevor Sie sie einreichen, um Ihnen zusätzliche Sicherheit zu geben.</p> <p class="text-post font-blog" style="text-align: justify;">Lassen Sie sich nicht von der Kapitalertragssteuer überwältigen! Besuchen Sie die Website von IberianTax und entdecken Sie unsere benutzerfreundliche Steuersoftware für Nicht-Residenten in Spanien. Vereinfachen Sie Ihre steuerlichen Pflichten, optimieren Sie Ihre Steuerpflicht und gewinnen Sie mit dem Fachwissen und der Unterstützung von IberianTax ein Gefühl der Sicherheit. Registrieren Sie sich noch heute für Ihr <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/register" target="_blank" rel="noopener">KOSTENLOSES Konto</a> und erleben Sie den Komfort und die Genauigkeit unserer Online-Steuererklärung!</p> <p style="text-align: justify;"> </p>

Die Immobiliensteuer für Nicht-Residenten und Miteigentümer in Spanien verstehen: Ein umfassender Leitfaden
Dieser Leitfaden vermittelt Ihnen die Grundlagen der Immobiliensteuer für nicht residente Miteigentümer in Spanien.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Wenn es um den Kauf einer Immobilie in Spanien geht, bringt das gemeinsame Eigentum an einer Immobilie eine Reihe von Überlegungen und Verpflichtungen mit sich. Ganz gleich, ob Sie als Ehepaar, mit einem Freund oder Partner ein Ferienhaus kaufen oder vielleicht mit einem Geschäftspartner in eine Mietimmobilie investieren, es ist wichtig, die Grundlagen der Immobiliensteuer für nicht ansässige Miteigentümer in Spanien zu kennen. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen!</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Klärung von Eigentumsanteilen</h2> <p style="text-align: justify;">Wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer einer Immobilie in Spanien sind, ist es wichtig, die Eigentumsanteile rechtzeitig festzulegen und zu klären. Auf diese Weise können Sie die Rechte und Pflichten jedes Miteigentümers festlegen, einschließlich der jeweiligen Anteile an den Einnahmen und Ausgaben der Immobilie. Die Klärung der Eigentumsanteile ist ein entscheidender Schritt bei der Einreichung Ihrer spanischen Einkommensteuererklärung für Nicht-Residenten.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Individuelle Steuererklärungen</h2> <p style="text-align: justify;">In Spanien sind Miteigentümer verpflichtet, ihre Steuererklärungen getrennt abzugeben. Jeder Miteigentümer muss seinen Anteil an der Immobilie und alle damit verbundenen Einnahmen oder Ausgaben in seiner eigenen Steuererklärung angeben. Nichtansässige müssen vierteljährliche Steuererklärungen abgeben (eine pro Immobilie und pro Eigentümer). </p> <p style="text-align: justify;">Wenn zum Beispiel ein Ehepaar zwei Wohnungen besitzt, die über das gesamte Kalenderjahr vermietet werden, müssen sie insgesamt 16 Steuererklärungen abgeben, 2 Steuererklärungen pro Eigentümer in jedem Quartal. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Steuer getrennt eingereicht wird, was bedeutet, dass sie nicht zweimal Steuern zahlen, da sie entsprechend dem prozentualen Anteil jeder Person am Eigentum aufgeteilt werden.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Wichtiger Hinweis: </strong>Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Deklaration von Mieteinnahmen auf jährlicher Basis erfolgen, mit einer Einreichungsfrist zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar des folgenden Jahres.</p> <div> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Koordinierung mit Miteigentümern</h2> <div style="text-align: justify;">Eine gute Kommunikation und Koordination mit Ihren Miteigentümern ist von entscheidender Bedeutung. Es muss sichergestellt werden, dass alle Miteigentümer ihre steuerlichen Pflichten kennen und vor allem ihren Anteil an den Einnahmen und Ausgaben der Immobilie korrekt angeben. Es ist wichtig zu beachten, dass 50 % der Miteigentümer die gleichen Einnahmen und Ausgaben für die Immobilie angeben müssen, da es sonst zu Unstimmigkeiten kommt! Klare Vereinbarungen und ein offener Dialog können helfen, Missverständnisse zu vermeiden.</div> <div style="text-align: justify;"> </div> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Steuerliche Verpflichtungen für Nicht-Residenten</h2> <div style="text-align: justify;">Wenn Sie nicht gebietsansässige Miteigentümer sind, ist es wichtig zu wissen, dass Sie in Spanien immer noch steuerpflichtig sind. Sie müssen die Steuererklärung für Nichtansässige (Modelo 210) einreichen und Steuern auf Ihren jeweiligen Anteil an der Immobilie zahlen.</div> <div style="text-align: justify;"> </div> <div style="text-align: justify;"> <div>Der Steuersatz ist für unterstellte Einkünfte und Mieteinnahmen gleich, aber die Art und Weise, wie die fällige Steuer berechnet wird, ist unterschiedlich. Die Steuerbemessungsgrundlage für die Steuer auf das unterstellte Einkommen wird durch Multiplikation des <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/blog/was-ist-der-katasterwert-und-wo-findet-man-ihn" target="_blank" rel="noopener">Katasterwerts</a> der Immobilie mit dem unterstellten Prozentsatz berechnet. </div> <div> </div> <div>Die Steuerbemessungsgrundlage für die Mieteinnahmen wird durch die Differenz zwischen den Mieteinnahmen und den Ausgaben des betreffenden Quartals berechnet, mit Ausnahme von Steuerinländern aus Nicht-EU-Ländern, die ihre Ausgaben nicht absetzen können.</div> </div> <div> <div style="text-align: justify;"> </div> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Abzugsfähige Ausgaben für Vermietungen</h2> </div> <div style="text-align: justify;">Miteigentümer in Spanien können bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit der Immobilie, die sie vermieten, absetzen. Zu diesen Kosten gehören Steuern, Abgaben und örtliche Zuschläge (z. B. Grundsteuer (IBI), Müllabfuhr (Basura), persönliche Dienstleistungen Dritter wie Verwaltung, Bewachung, Pförtnerdienste oder ähnliches, Kosten für die Erstellung eines Mietvertrags und Rechtsverteidigungskosten, Versicherungsprämien und Beträge für Dienstleistungen oder Lieferungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Gemeindegebühren usw.) Es ist sehr ratsam, genaue Aufzeichnungen über diese Ausgaben zu führen, da die spanischen Steuerbehörden diese Aufzeichnungen in den folgenden vier Jahren anfordern können.</div> <div style="text-align: justify;"><span style="color: #1363b2; font-family: 'Montserrat Bold', serif; font-size: 1.125rem;"> </span></div> <div style="text-align: justify;"><span style="color: #1363b2; font-family: 'Montserrat Bold', serif; font-size: 1.125rem;">Einreichung Ihres Modelo 210 mit IberianTax</span></div> <div> <div style="text-align: justify;"> <div>Wir von IberianTax verstehen die Herausforderungen, denen sich nicht ansässige Immobilieneigentümer in Spanien gegenübersehen, wenn es darum geht, ihre Steuern für nicht ansässige Eigentümer einzureichen. Deshalb haben wir eine Software für die Online-Steuererklärung entwickelt, die speziell darauf ausgelegt ist, den Prozess einfach, genau und sicher zu gestalten. Unsere Software ermöglicht es Ihnen sogar, bis zu 4 Eigentümer pro Immobilie anzugeben, was Ihre Steuererklärung für gemeinsames Eigentum ebenfalls sehr einfach macht. </div> <div>Unsere gesamte Website ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst, so dass auch diejenigen, die keine Vorkenntnisse der spanischen Sprache haben, eine Steuererklärung erstellen können, die den spanischen Steuergesetzen voll entspricht!</div> </div> <div style="text-align: justify;"> </div> <div> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Ein vereinfachtes Anmeldeverfahren</h2> <div style="text-align: justify;">Die Komplexität der Immobiliensteuer für Miteigentümer in Spanien kann eine Herausforderung sein, aber wir bei IberianTax haben das Einreichen des Formulars Modelo 210 einfacher denn je gemacht. Unsere benutzerfreundliche Software führt Sie in wenigen Minuten durch den Prozess, ohne dass Sie einen teuren Steuerberater benötigen. Wir haben den Einreichungsprozess gestrafft, um jegliche Komplexität zu beseitigen, und haben unsere Plattform für jedermann zugänglich gemacht. Unsere benutzerfreundliche Oberfläche bietet klare Anweisungen auf Englisch und Deutsch, so dass Sie Ihre Steuererklärung mit absoluter Sicherheit einreichen können! </div> <div style="text-align: justify;"> <div> </div> <div>Wenn Sie Ihre Steuererklärung für Modelo 210 schnell, effizient und einfach abgeben wollen, melden Sie sich noch heute bei IberianTax an.</div> </div> </div> </div> </div>

Wie hoch ist die Quellensteuer von 3 % auf den Kaufpreis für Nicht-Residenten?
Leitfaden zur 3% Quellensteuer auf Immobilientransaktionen in Spanien.
Mehr lesen<p>Das Verständnis der 3% Quellensteuer auf den Kaufpreis für Nicht-Residenten ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um Immobilientransaktionen in Spanien geht. Dieser Mechanismus gewährleistet die Einhaltung der steuerlichen Pflichten von Nicht-Residenten. In diesem Zusammenhang wollen wir uns mit den Einzelheiten dieser Quellensteuer und ihren Auswirkungen befassen.</p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Wie hoch ist die Quellensteuer von 3 % des Kaufpreises für Nicht-Residenten?</h2><p>Wenn Sie als Gebietsfremder in Spanien eine Immobilie verkaufen möchten, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass 3 % des Kaufpreises einbehalten werden.</p><p>Dieser Betrag wird vom Käufer vom Verkaufspreis einbehalten, um Ihre Steuer als Nicht-Resident in Spanien zu begleichen. Der Käufer muss die 3 % innerhalb eines Monats nach dem Verkaufsdatum mit dem Formular 211 an das spanische Finanzamt abführen.</p><p>Bitte beachten Sie, dass der Käufer verpflichtet ist, Ihnen eine Kopie des Formulars 211 zukommen zu lassen. Das Formular 211 enthält einen eindeutigen Code, der in Ihrer Kapitalertragssteuererklärung angegeben werden muss, um die 3% Quellensteuer zu verrechnen oder gegebenenfalls eine Rückerstattung zu beantragen.</p><div><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Warum wird die 3% Quellensteuer auf Nicht-Residenten angewandt?</h2><div>Wenn ein Gebietsfremder eine Immobilie in Spanien verkauft, ist er verpflichtet, die Steuer für Gebietsfremde auf der Grundlage des mit der Transaktion erzielten Gewinns zu zahlen. <br></div><div><br></div><div>Es ist erwähnenswert, dass auch Gebietsansässige in Spanien beim Verkauf einer Immobilie eine ähnliche Steuer zahlen müssen. Der Unterschied liegt jedoch im Zeitpunkt der Zahlung. Steuerresidenten kommen ihren steuerlichen Verpflichtungen durch ihre jährliche Einkommensteuererklärung nach, während Nicht-Residenten zum Zeitpunkt des Verkaufs sowohl eine Quellensteuer- als auch eine Kapitalertragssteuererklärung abgeben müssen. Dieser Mechanismus gewährleistet die Einziehung der Steuern bei Gebietsfremden, da es schwieriger sein kann, die Zahlung nach Abschluss des Immobiliengeschäfts zu gewährleisten.</div><div><br></div><div>Außerdem ist der Steuersatz für Nichtansässige unterschiedlich. Für Gebietsfremde gilt entweder ein pauschaler Satz von 19 %, unabhängig vom Land des steuerlichen Wohnsitzes. Für in Spanien ansässige Steuerpflichtige gilt dagegen ein anderer Prozentsatz, der je nach Gewinn zwischen 19 % und 28 % liegt.</div><div><br></div><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Was geschieht, wenn die 3%ige Einbehaltung nicht mit der Steuerschuld übereinstimmt?</h2><div>Nach dem Verkauf müssen Nicht-Residenten den Verkauf den spanischen Steuerbehörden über die Kapitalertragssteuererklärung mittels des Formulars 210 ("Modelo 210") melden. Es ist wahrscheinlich, dass die endgültig fällige Steuer nicht den ursprünglich einbehaltenen 3 % entspricht. Die endgültige Steuerschuld kann niedriger oder höher ausfallen. Was sollten Verkäufer von nicht-ansässigen Immobilien in solchen Fällen tun?<br></div><div><br></div><div>Wenn weniger Steuern einbehalten wurden, als letztendlich zu zahlen sind:</div><div><br></div><div>In diesem Fall muss der Verkäufer die Differenz zwischen dem bereits gezahlten und dem endgültigen Steuerbetrag erklären und zahlen. Der Verkäufer verfügt über eine dreimonatige Frist ab dem Ende des Einmonatszeitraums, um die Quellensteuer zu begleichen. Dazu muss der Verkäufer das Formular 210 ausfüllen und das Formular 211 beifügen, das ihm vom Käufer zur Verfügung gestellt werden sollte.</div><div><br></div><div>Wenn mehr Quellensteuer einbehalten wurde, als geschuldet war:</div><div><br></div><div>Es kann auch der umgekehrte Fall eintreten, wenn die einbehaltenen 3 % die Steuerschuld auf der Grundlage des Gewinns aus dem Geschäft übersteigen. In diesem Fall muss der Verkäufer dennoch den endgültigen Steuerbetrag angeben und eine Erstattung der Differenz beantragen.</div><div><br></div><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Was geschieht, wenn der Verkäufer die Steuererklärung 210 nicht abgibt?</h2><div><br></div><div>Wenn der Verkäufer einen Gewinn erzielt hat und die Steuerschuld den einbehaltenen Betrag übersteigt, ist er verpflichtet, das Formular 210 einzureichen und die restliche Steuer auf den Gewinn aus dem Immobilienverkauf zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift sind die spanischen Steuerbehörden befugt, eine zusätzliche Steuererklärung zu erstellen und Strafen zu verhängen.<br></div><div><br></div><div>Da die spanischen Steuerbehörden möglicherweise keine Informationen über den Anschaffungswert besitzen, gehen sie davon aus, dass dieser null Euro beträgt und keine Abzüge vorgenommen werden. Folglich wird der gesamte Verkaufspreis in den Augen der Steuerbehörden als Gewinn betrachtet.</div></div>
Wie viele Jahre können die spanischen Steuerbehörden zurückgehen?
Bleiben Sie in Spanien steuerlich konform. Entdecken Sie die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung für Nichtresidenten
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Als Nicht-Resident mit einer Zweitimmobilie in Spanien ist es wichtig, sich über seine steuerlichen Pflichten zu informieren, um die Einhaltung der spanischen Steuergesetze zu gewährleisten. Eine Frage, die sich häufig stellt, wenn steuerliche Pflichten versäumt werden, lautet: "Wie viele Jahre können die spanischen Steuerbehörden zurückgehen?" In diesem Artikel werden wir dieses wichtige Thema beleuchten und Ihnen ein klares Verständnis der Fristen für die Steuererklärung von Nicht-Residenten in Spanien vermitteln.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><span style="color: #1363b2; font-family: 'Montserrat Bold', serif; font-size: 1.125rem;">Die Vier-Jahres-Frist</span></h2> <p style="text-align: justify;">Die spanische Steuerbehörde, die so genannte Agencia Tributaria, ist befugt, Ihre Steuererklärungen für einen bestimmten Zeitraum zu prüfen und zu beurteilen. Für Steuererklärungen für Nicht-Residenten in Spanien gilt die allgemeine Regel, dass das Finanzamt bis zu vier Jahre nach dem Ende des freiwilligen Zeitraums zurückgehen kann, um Ihre Steuererklärung einzureichen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Zum Verständnis des freiwilligen Zeitraums</h2> <p style="text-align: justify;">Der freiwillige Zeitraum bezieht sich auf den Zeitrahmen, in dem Sie die Möglichkeit haben, Ihre Steuererklärung freiwillig abzugeben. In Spanien ist der Standardzeitraum für die freiwillige Abgabe von Steuererklärungen für Nichtansässige das Kalenderjahr, das auf das Datum des Entstehens folgt. Die Frist für die Abgabe ist der 31. Dezember eines jeden Jahres. Der freiwillige Zeitraum für die Einreichung der Steuererklärung für das Jahr 2022 reicht beispielsweise vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Folgen bei Versäumnis der Frist</h2> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie Ihre Steuererklärung für Nicht-Residenten nicht innerhalb des freiwilligen Zeitraums einreichen, hat das Finanzamt das Recht, bis zu vier Jahre nach Ablauf des freiwilligen Zeitraums zurückzugehen. Wenn Sie beispielsweise die Frist für die Abgabe Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2022 (fällig im Jahr 2023) versäumen, kann das Finanzamt Ihre Steuererklärungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027 überprüfen und beurteilen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Folgen einer verspäteten Einreichung</h2> <p style="text-align: justify;">Die Folgen einer verspäteten Abgabe können unterschiedlich sein, je nachdem, ob das Finanzamt die Abgabe verlangt oder ob Sie die Erklärung einreichen, bevor sich die Finanzbehörden an Sie wenden. Hier sind die beiden Möglichkeiten:</p> <p style="text-align: justify;">a) Verspätete Abgabe auf Aufforderung des Finanzamts: Wenn das Finanzamt Sie zur Abgabe Ihrer Steuererklärung auffordert und Sie die Frist versäumen, können Strafen und Zinsen fällig werden. In der Regel können die Steuerbehörden Strafen in Höhe von etwa 50 % der geschuldeten Steuer sowie Verzugszinsen auferlegen. Diese Strafen sollen einen Anreiz zur rechtzeitigen Erfüllung der steuerlichen Pflichten bieten und können sich erheblich auf Ihre gesamte Steuerschuld auswirken.</p> <p style="text-align: justify;">b) Freiwillige verspätete Einreichung: Wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig einreichen, nachdem Sie die Frist versäumt haben, aber bevor die Steuerbehörden ein Verfahren einleiten, werden keine Strafen verhängt. Es kann jedoch ein Aufschlag von maximal 15 % erhoben werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie in diesem Fall zwar Strafen vermeiden können, der Zuschlag aber dennoch Ihre Steuerschuld erhöhen kann.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Warum die Einhaltung der Vorschriften wichtig ist</h2> <p style="text-align: justify;">Die Einhaltung der spanischen Steuervorschriften ist nicht nur ein gesetzliches Erfordernis, sondern auch entscheidend für die finanzielle Stabilität und den Seelenfrieden. Indem Sie Ihre Steuererklärung für Nicht-Residenten innerhalb des freiwilligen Zeitraums einreichen und alle notwendigen Verpflichtungen erfüllen, können Sie unnötige zusätzliche Kosten wie Strafen und Zinsen für verspätete Zahlungen vermeiden. Die Einhaltung der Vorschriften schützt Sie nicht nur vor möglichen Geldstrafen, sondern gewährleistet auch einen reibungslosen und sorgenfreien Ablauf der Steuererklärung. </p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Hilfe in Anspruch nehmen</h2> <p style="text-align: justify;">Das Navigieren durch die Feinheiten der Steuererklärung für Nichtansässige kann sehr komplex sein. Wenn es darum geht, Ihren steuerlichen Verpflichtungen als Nichtansässiger in Spanien nachzukommen, ist professionelle Unterstützung unerlässlich. Sie müssen jedoch nicht unbedingt einen traditionellen Steuerberater oder Buchhalter beauftragen. Sie können sich jetzt auf eine zuverlässige Steuererklärungssoftware wie IberianTax.com verlassen, die Sie zu einem Bruchteil der Kosten im Vergleich zu herkömmlichen Steuerberatern fachkundig berät und unterstützt. Es ist eine kosteneffektive und effiziente Lösung, die Sie in die Lage versetzt, Ihre Steuererklärungen für Nichtansässige mit Vertrauen zu erledigen.</p> <p style="text-align: justify;">IberianTax.com bietet eine benutzerfreundliche und umfassende Plattform, die den Prozess der Steuererklärung für Nicht-Residenten in Spanien vereinfacht. Die Software bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, gewährleistet genaue Berechnungen und hilft Ihnen, sich in den komplexen spanischen Steuervorschriften zurechtzufinden. Außerdem können Sie sich auf das Fachwissen von IberianTax verlassen, um die Einhaltung der neuesten Steuergesetze und -vorschriften zu gewährleisten.</p> <p style="text-align: justify;">Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einhaltung der spanischen Steuervorschriften für nicht ansässige Immobilienbesitzer in Spanien von entscheidender Bedeutung ist. Es hilft nicht nur, Strafen und unnötige Kosten zu vermeiden, sondern sorgt auch für finanzielle Stabilität und Seelenfrieden. Nutzen Sie die Bequemlichkeit und Effizienz von Online-Steuererklärungssoftware wie IberianTax.com, um den Prozess zu vereinfachen und eine genaue und rechtzeitige Einreichung zu gewährleisten. Mit benutzerfreundlichen Funktionen und fachkundiger Unterstützung hilft Ihnen IberianTax.com bei der effektiven Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten.</p> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, unser Team bei IberianTax.com zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, die Komplexität der Steuererklärung für Nichtansässige in Spanien zu bewältigen und sorgen für einen reibungslosen und problemlosen Ablauf.</p>
Steuer für Nicht-Residenten in Spanien 2022. Alles, was Sie wissen müssen
Wichtige Hinweise zur Abgabe der Steuererklärung für Nichtansässige in Spanien für das Steuerjahr 2022
Mehr lesen<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span lang="EN-US">Die Steuererklärung für Nicht-Residenten, das sogenannte Modelo 210, ist ein jährliches Anliegen von Immobilienbesitzern, die nicht in Spanien ansässig sind. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte der spanischen Steuererklärung für Nicht-Residenten für das Jahr 2022, die im Kalenderjahr 2023 einzureichen und zu bezahlen ist.</span></p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Wer muss eine Steuererklärung für Nicht-Residenten abgeben?</h2><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Jeder nicht ansässige Immobilieneigentümer muss mindestens eine jährliche Steuererklärung (Modelo 210) einreichen, in der er ein unterstelltes Einkommen für seine Immobilie angeben muss. Dies gilt für jede Immobilie, unabhängig davon, ob sie leer steht oder vom Eigentümer genutzt wird.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wird die Immobilie vermietet, müssen nicht ansässige Immobilieneigentümer außerdem eine vierteljährliche Steuererklärung (erneut Modelo 210) einreichen, um die im vorangegangenen Quartal erzielten Mieteinnahmen anzugeben.<br></p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wird die Immobilie während des Steuerjahres teilweise vermietet, müssen nicht residente Steuerzahler sowohl die jährliche als auch die vierteljährliche Steuererklärung einreichen.</p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Selbstveranlagung</h2><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die Steuererklärung für Nicht-Residenten (Modelo 210) ist eine Selbstveranlagungs-Steuererklärung. Folglich sind nicht ansässige Steuerzahler selbst dafür verantwortlich, die Steuererklärung für Nicht-Residenten auszufüllen und alle fälligen Steuern zu zahlen. Das Finanzamt verschickt keine Mahnungen.</p><div style="text-align: justify;"><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Welche Frist gilt für die Steuererklärung von Nicht-Residenten?</h2></div><div style="text-align: justify;">Bei nicht vermieteten Immobilien ist der Stichtag für Ihre Steuererklärung der 31. Dezember im Folgejahr des Steuerjahres. Das bedeutet, dass die Frist für die Einreichung der Steuererklärung für Nicht-Residenten (Modelo 210) für das Steuerjahr 2022 der 31. Dezember 2023 ist. Wenn Sie jedoch einen Lastschriftauftrag für die Zahlung der Steuer einrichten möchten, ist die Frist der 23. Dezember 2023.<br></div><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span lang="EN-US"><o:p></o:p></span></p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span lang="EN-US">Für vermietete Immobilien müssen nicht ansässige Steuerzahler die Mieteinnahmen innerhalb der ersten 20 Tage der Monate April, Juli, Oktober und Januar für das vorangegangene Quartal erklären. Zum Beispiel müssen Mieteinnahmen, die im zweiten Quartal 2023 (April - Juni 2023) erzielt werden, innerhalb der ersten 20 Tage des Monats Juli gemeldet werden.</span></p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Wann werden die Steuern von meinem Konto abgebucht?</h2><div style="text-align: justify;">Wenn Sie die jährliche Steuererklärung einreichen und das Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode wählen, wird die fällige Steuer von der Agencia Tributaria am 31. Dezember von Ihrem spanischen Bankkonto eingezogen.</div><div style="text-align: justify;"><br></div><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wenn Sie früher zahlen möchten, können Sie eine Überweisung an IberianTax tätigen, und wir werden die Zahlung der Steuer gleichzeitig mit der Einreichung der Steuererklärung bei der Agencia Tributaria vornehmen.</p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Wie wird die Steuer für Nicht-Residenten berechnet?</h2><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die Steuer für Nicht-Residenten auf nicht vermietete Immobilien wird wie folgt berechnet:</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">1. Zunächst wird das unterstellte Einkommen für nicht vermietete Immobilien berechnet, das sich aus der Multiplikation von 2% oder 1,1% mit dem Katasterwert (Valor Catastral) der Immobilie ergibt. In der Regel gilt der Prozentsatz von 2%, es sei denn, in den letzten 10 Steuerjahren hat in der Gemeinde eine allgemeine Revision des Grundbuchs/Katasters stattgefunden.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Dieses unterstellte Einkommen ergibt sich aus einem gesetzlichen Gebot, unabhängig davon, ob die Immobilie leer steht oder für den Eigenbedarf genutzt wird.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Das unterstellte Einkommen wird anteilig auf die Eigentümer aufgeteilt.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die Steuerschuld ergibt sich aus der Multiplikation des unterstellten Einkommens mit dem geltenden Steuersatz. Der Steuersatz beträgt 24% (19% für in der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein steuerlich ansässige Personen). Wichtiger Hinweis: Aufgrund des Brexit erhöht sich im Steuerjahr 2021 der Steuersatz für im Vereinigten Königreich ansässige Personen von 19% auf 24%.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die Berechnungsformel lautet wie folgt:</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-weight: 600;">Katasterwert x unterstellter Prozentsatz (2% oder 1,1%) x Steuersatz (24% oder 19%).</span></p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Wie kann ich meine Steuererklärung online einreichen?</h2><p></p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Sie können unseren einfachen Online-Service nutzen, der keine steuerlichen Vorkenntnisse erfordert und mit dem Sie Ihre Steuererklärung von Ihrem Heimatland aus online einreichen und bezahlen können. Sie können Ihre Steuererklärung auch online an die Agencia Tributaria senden, wenn Sie ein spanisches digitales Zertifikat besitzen und mutig genug sind, sich mit dem spanischen Steuersystem auseinanderzusetzen.</p><h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Was passiert, wenn ich die Frist für die Steuererklärung für Nicht-Residenten verpasse?</h2><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen, können Sie mit einer Geldstrafe in Höhe von mindestens 50% der geschuldeten Steuer bestraft werden, und zwar zusätzlich zu Ihrer eigentlichen Steuerrechnung. Außerdem müssen Sie möglicherweise Verzugszinsen zahlen.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Sie können die Strafe vermeiden, wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, bevor die spanischen Steuerbehörden Sie erreichen. Wenn Sie Ihre Steuerrechnung mit einer Verspätung von 1 bis 12 Monaten bezahlen, müssen Sie nur einen Zuschlag von 1% bis 12% der geschuldeten Steuer zahlen.<br></p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wenn Sie mehr als 12 Monate zu spät zahlen, müssen Sie einen Zuschlag von 15% plus Verzugszinsen zahlen.<br></p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wenn Sie beispielsweise Ihre spanische Steuererklärung für Nichtansässige für das Jahr 2021 im Mai 2023 einreichen (als verspätete Steuererklärung), müssen Sie einen Zuschlag von 5% zahlen. Dies wird Ihnen direkt vom Finanzamt mitgeteilt, das in der Regel zwei Schreiben verschickt. Das erste ist als "Propuesta de Liquidación" bekannt, in dem die Agencia Tributaria Sie über den Zuschlag informiert, und ein oder zwei Monate später folgt ein weiteres Schreiben, das als "Liquidación" bekannt ist und eine Zahlungsaufforderung enthält, die Ihnen die Zahlung des Zuschlags oder der Strafe ermöglicht.<br></p><div style="text-align: justify;"><br></div>

Welche Abzüge kann ich als Eigentümer einer vermieteten Immobilie in Spanien geltend machen?
Die gebräuchlichsten abzugsfähigen Ausgaben, die in Spanien als nicht residenter Steuerzahler von den Mieteinnahmen abgezogen werden können.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Nichtresidenten Immobilieneigentümer in Spanien, die Mieteinnahmen aus ihrer spanischen Immobilie beziehen, müssen diese unabhängig von der Besteuerung in ihrem Heimatland vierteljährlich erklären. Die spanischen Steuerbehörden verlangen insbesondere die Einreichung des Formulars 210, der Steuererklärung für die Einkommenssteuer von Nicht-Residenten in Spanien. Die Fristen sind der 20. April, der 20. Juli, der 20. Oktober und der 20. Januar des Folgejahres, jeweils für das vorangegangene Quartal.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Wichtiger Hinweis: </strong>Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Deklaration von Mieteinnahmen auf jährlicher Basis erfolgen, mit einer Einreichungsfrist zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar des folgenden Jahres.</p> <p style="text-align: justify;">Mit dem Formular 210 melden die Nicht-Residenten ihre während in Spanien erzielten Mieteinnahmen sowie alle anfallenden Ausgaben und Abzüge. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass nur in der EU, Island, Norwegen und Liechtenstein ansässige Steuerpflichtige ihre Ausgaben mit den Mieteinnahmen verrechnen können. Steuerpflichtige in anderen Ländern müssen dagegen ihr Bruttoeinkommen angeben und dürfen keine Ausgaben absetzen. </p> <p style="text-align: justify;">Für diejenigen, die zur ersten Gruppe gehören (Steuerpflichtige in EU-Ländern, Island, Norwegen und Liechtenstein), gibt es acht abzugsfähige Ausgaben, die in Spanien von den Mieteinnahmen abgezogen werden können:</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Grundstücksbezogene Ausgaben</strong>: Grundsteuer (IBI oder Müllabfuhr), Kosten der Eigentümergemeinschaft oder Hausversicherungsprämien.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Rechnungen für Versorgungsleistungen:</strong> Ausgaben für Wasser, Gas, Strom und andere Versorgungsleistungen können ebenfalls von den Mieteinnahmen abgezogen werden, wenn der Immobilieneigentümer sie trägt.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Instandhaltungskosten:</strong> Die Kosten für die Instandhaltung der Immobilie, einschließlich Reparaturen und Reinigung, können ebenfalls abgezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Anschaffung von Mobiliar nur über die Abschreibung in Höhe von 10 % pro Jahr (2,5 % pro Quartal) abgezogen werden kann.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Hypothekenzinsen:</strong> Nicht-Residenten, die eine Hypothek auf eine spanische Immobilie haben, können die für ihre Hypothek gezahlten Zinsen von ihren Mieteinnahmen abziehen.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Gebühren für die Immobilienverwaltung:</strong> Wenn ein Gebietsfremder eine Immobilienverwaltungsgesellschaft mit der Verwaltung der Immobilie beauftragt, können die an diese Gesellschaft gezahlten Gebühren abgezogen werden.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Werbe- und Marketingkosten:</strong> Die Kosten für die Werbung und Vermarktung der Immobilie gegenüber potenziellen Mietern können ebenfalls abgezogen werden.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Rechts- und Buchführungskosten: </strong>Gebühren, die an Rechts- und Buchhaltungsfachleute gezahlt werden, die bei der Vermietung der Immobilie behilflich sind, können abgezogen werden.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Abschreibung</strong>: Gebietsfremde dürfen die Abschreibung der Immobilie im Laufe der Zeit absetzen. Die Abschreibungskosten für vermietete Immobilien werden mit 3 % des höheren Wertes des Kaufpreises oder des Katasterwertes der Immobilie berechnet. In beiden Fällen wird der Grundstückswert nicht berücksichtigt. </p> <p style="text-align: justify;">Schließlich ist bei der Berechnung der abzugsfähigen Ausgaben von den Mieteinnahmen in Spanien zu beachten, dass bestimmte Ausgaben nur anteilig auf der Grundlage der Anzahl der Vermietungstage abgezogen werden können. So können beispielsweise grundstücksbezogene Ausgaben wie Grundsteuern und Gemeindegebühren anteilig auf der Grundlage der Anzahl der Tage, an denen die Immobilie während des Quartals vermietet wurde, abgezogen werden. Ebenso können Versorgungsrechnungen oder Abschreibungskosten nur anteilig auf der Grundlage der Vermietungstage abgezogen werden.</p> <p style="text-align: justify;">Daher ist es wichtig, detaillierte Aufzeichnungen über die Mieteinnahmen und -ausgaben zu führen, einschließlich der Anzahl der Tage, an denen die Immobilie vermietet war, um den Anteil der abzugsfähigen Ausgaben genau zu berechnen. </p> <p style="text-align: justify;">Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass die meisten Doppelbesteuerungsabkommen die Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuern auf die im Heimatland für dieselben Mieteinnahmen gezahlte Einkommensteuer ermöglichen.</p> <p style="text-align: justify;">Mit IberianTax können Sie sich den ganzen Ärger ersparen, da wir die fällige Steuer genau berechnen und Ihnen dabei helfen, Ihre Steuerlast in Spanien zu verringern.</p>

10 Wichtige rechtliche Aspekte beim Kauf einer Immobilie in Spanien
Spanien ist ein beliebtes Ziel für Immobilienkäufer ohne Wohnsitz, aber die rechtlichen Aspekte des Prozesses sind wichtig zu beachten.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Der Kauf einer Immobilie in Spanien ist in den letzten Jahren bei ausländischen Käufern immer beliebter geworden, und das aus gutem Grund. Spanien bietet ein warmes Klima, atemberaubende Landschaften und ein reiches kulturelles Erbe, was es zu einem begehrten Reiseziel für viele macht. Beim Kauf einer Immobilie in Spanien ist es jedoch wichtig, die rechtlichen Aspekte zu beachten, die mit diesem Prozess einhergehen. Wenn Sie über die 10 wichtigsten rechtlichen Aspekte informiert sind, können Sie einen reibungslosen und erfolgreichen Kauf gewährleisten.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">1. Informationen aus dem Grundbuch prüfen </h2> <p style="text-align: justify;">Bevor Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie gründlich recherchieren, um sicherzustellen, dass auf der Immobilie keine ausstehenden Schulden oder Belastungen wie Hypotheken, Steuern oder Gemeindegebühren bestehen. </p> <p style="text-align: justify;">Unabhängig davon, ob der künftige Eigentümer den Kauf direkt oder über einen Immobilienmakler abwickelt, ist der erste Schritt der Gang zum zuständigen Grundbuchamt, um sich durch Einholung einer Nota Simple über die rechtliche Situation der Immobilie zu informieren. Die Nota Simple ist eine vom Grundbuchamt ausgestellte Grundbescheinigung, die wichtige Informationen über die Immobilie enthält. Sie gibt Auskunft über den derzeitigen Eigentümer der Immobilie sowie über durch die Immobilie gesicherte Hypotheken, Wegerechte oder eventuelle Pfändungsschutzvermerke der Steuerbehörden. Es ist wichtig, diese Informationen zu kennen, da die Informationen des Registers gegenüber Dritten Vorrang haben.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">2. Prüfen Sie die Informationen von Catastro</h2> <p style="text-align: justify;">Eine weitere Informationsquelle, die konsultiert werden kann, ist der Catastro. Das Kataster enthält eine Karte oder einen Plan der Immobilie, aus dem ihre genaue Lage, Größe und Grenzen hervorgehen. Diese Informationen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Immobilie, die Sie kaufen möchten, derjenigen entspricht, an der Sie interessiert sind.</p> <p style="text-align: justify;">Der Catastro wird auch von den spanischen Steuerbehörden verwendet, um den steuerpflichtigen Wert der Immobilie zu ermitteln. Die Überprüfung der im Catastro enthaltenen Informationen kann Ihnen also dabei helfen, den geschätzten Wert der Immobilie und die Steuern, die Sie nach dem Kauf möglicherweise zu zahlen haben, zu verstehen.</p> <p style="text-align: justify;">Es ist wichtig zu wissen, dass die Informationen des Katasters gelegentlich nicht mit denen des Grundbuchs übereinstimmen. Seit 2015 wird versucht, beide Register zu vereinheitlichen.</p> <p style="text-align: justify;">Insgesamt ist die Überprüfung der im Kataster enthaltenen Informationen ein wichtiger Schritt beim Kauf einer Immobilie in Spanien, da sie dazu beiträgt, dass Sie ein vollständiges und genaues Bild von der Immobilie haben, die Sie kaufen möchten.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">3. Prüfen Sie die Regeln der Anwohnervereinigung.</h2> <p style="text-align: justify;">Bevor Sie eine Immobilie in Spanien kaufen, sollten Sie sich unbedingt mit der Hausordnung vertraut machen, die für das Gebäude gilt. Die Satzung der Bewohnervereinigung ist auf der Seite des Gebäudes im Grundbuch eingetragen und beschreibt die Pflichten und Rechte der Eigentümer. Diese Informationen sind beim Verkäufer oder bei der Hausverwaltung erhältlich.</p> <p style="text-align: justify;">Darüber hinaus kann es auch interne Regeln geben, die speziell für das Gebäude gelten und sich von den Regeln der Eigentümergemeinschaft unterscheiden. Diese Regeln sind in der Regel privat und erscheinen nicht im Grundbuch. Es ist jedoch wichtig, sie zu kennen, da sie nach neueren Auslegungen der Gerichte auch Dritte binden. Es ist daher ratsam, sich beim Verkäufer oder Hausverwalter nach diesen internen Regeln zu erkundigen und sich vor Abschluss des Kaufs darüber klar zu werden.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">4. Überprüfung von Verstößen gegen die Stadtplanung</h2> <p style="text-align: justify;">Beim Kauf einer Immobilie in Spanien ist es wichtig, auf etwaige Verstöße gegen städtebauliche Vorschriften zu achten. Dazu können nicht genehmigte Änderungen gehören, wie der Einbau eines Fensters ohne die erforderliche Genehmigung oder die Anbringung von Überdachungen auf Terrassen. Um diese Informationen zu erhalten, empfiehlt es sich, direkt mit dem örtlichen Ayuntamiento Kontakt aufzunehmen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">5. Das spanische Immobilienrecht verstehen.</h2> <p style="text-align: justify;">Es ist wichtig, sich mit den spanischen Immobiliengesetzen vertraut zu machen, vor allem mit denjenigen, die speziell für ausländische Käufer gelten, wie z. B. die Beschränkungen für den Kauf von Immobilien in der Nähe von Militäreinrichtungen oder in Naturschutzgebieten.</p> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie die richtige Immobilie gefunden haben, müssen Sie einen Kaufvertrag abschließen, der alle Bedingungen des Verkaufs, einschließlich des Kaufpreises, der Zahlungsbedingungen und des Fertigstellungstermins, enthalten sollte.</p> <p style="text-align: justify;">Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags müssen Sie die Transaktion abschließen, indem Sie den Kaufpreis zahlen und die Immobilie auf Ihren Namen eintragen lassen.</p> <p style="text-align: justify;">In manchen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt zu beauftragen, der Ihnen bei der Abwicklung des Kaufs hilft und Sie bei allen auftretenden rechtlichen Fragen berät.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">6. Community feesKosten der Eigentümergemeinschaft.</h2> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie in Spanien eine Immobilie kaufen, die Teil einer Gemeinschaft ist, z. B. ein Mehrfamilienhaus, müssen Sie Gemeinschaftsgebühren zahlen. Diese Gebühren werden zur Deckung der Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Gemeinschaftsbereiche wie Aufzüge, Swimmingpools und Gärten verwendet. Bevor Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie sich darüber informieren, wie hoch die von Ihnen zu zahlenden Gemeinschaftsgebühren sind und wie oft sie fällig werden.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">7. Versicherung</h2> <p style="text-align: justify;">Schließlich ist es wichtig, den Abschluss einer Versicherung für Ihre Immobilie in Spanien in Betracht zu ziehen. Es gibt verschiedene Arten von Versicherungen, darunter die Hausratversicherung, die Schäden an der Immobilie abdeckt, und die Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die Sie Dritten zufügen, während Sie in der Immobilie leben. Durch den Abschluss einer Versicherung können Sie sich gegen mögliche Risiken absichern und Ihren Seelenfrieden sichern.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">8. Beantragung einer NIE-Nummer.</h2> <p style="text-align: justify;">Als Nichtansässiger müssen Sie sich eine NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) besorgen, die eine Steueridentifikationsnummer für Ausländer in Spanien ist.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">9. Steuern auf den Kauf</h2> <p style="text-align: justify;">Beim Erwerb einer Immobilie in Spanien ist es wichtig, die Steuern zu berücksichtigen, die für die Transaktion fällig werden. Bei Neubauimmobilien fallen die Mehrwertsteuer und die Stempelsteuer an. Bei Gebrauchtimmobilien hingegen wird die Grunderwerbssteuer fällig, ein von der Regionalregierung festgelegter Prozentsatz des Kaufpreises.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">10. Steuer für Nicht-Residenten (Modelo 210)</h2> <p>Zusätzlich zu den Steuern auf den Erwerb der Immobilie müssen nicht residente Immobilieneigentümer auch die Nichtresidentensteuer (Modelo 210) einreichen. In dieser Steuererklärung werden sowohl die Mieteinnahmen aus der Immobilie als auch das unterstellte Einkommen angegeben, bei dem es sich um ein vermutetes Einkommen für die Tage handelt, an denen die Immobilie nicht vermietet wurde. Die Einreichung der Steuererklärung für Nicht-Residenten kann ein komplizierter Prozess sein, aber es ist wichtig, die spanischen Steuergesetze zu befolgen.</p> <p>Wenn Sie ein nicht-residenter Immobilieneigentümer in Spanien sind, sollten Sie <a class="color-secondary link-primary" href="http://www.iberiantax.com/de" target="_blank" rel="noopener"><strong>IberianTax</strong></a> für Ihre Steuererklärungen in Betracht ziehen. Als eines der führenden Unternehmen in diesem Bereich bietet IberianTax einen Online-Steuererklärungsdienst für die Einreichung der Steuererklärung für Nicht-Residenten an, für die keinerlei Steuerkenntnisse erforderlich sind. Dank der benutzerfreundlichen Plattform und des fachkundigen Teams können Sie iberiantax.com Ihre steuerlichen Pflichten anvertrauen, so dass Sie sich darauf konzentrieren können, Ihre Immobilie in Spanien zu genießen.</p> <p>Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kauf einer Immobilie in Spanien eine lohnende Erfahrung sein kann, aber auch eine Reihe komplexer rechtlicher Überlegungen beinhaltet, die für nicht ansässige Käufer überwältigend sein können. Es ist wichtig, sich über die wichtigsten rechtlichen Aspekte, Steuern und Verpflichtungen zu informieren, die mit dem Prozess einhergehen. Wenn Sie diese Faktoren berücksichtigen, können Sie zu einem reibungslosen und erfolgreichen Kauf beitragen.</p>

6 Gründe, Ihre Steuern als Nicht-Resident in Spanien mit IberianTax zu zahlen
Nichtresidente Immobilieneigentümer müssen ihre Steuererklärung in Spanien online abgeben. Dies ist der einfachste Weg für Nicht-Residenten.
Mehr lesen<p>Jedes Jahr müssen Tausende von nicht ansässigen Immobilieneigentümern ihre jährliche Steuererklärung in Spanien abgeben (Modelo 210). Einige sind mutig genug, diese online über die Website der Regierung (sede.agenciatributaria.gob.es) abzugeben. Für die meisten dürfte es jedoch schwierig sein, sich in dem komplexen spanischen Steuersystem zurechtzufinden und mit der offiziellen Website in spanischer Sprache und ohne Hilfe zurechtzukommen.</p> <p>Auf der anderen Seite macht das Finanzamt die Zahlung nicht gerade einfach. So ist es auf der offiziellen Website beispielsweise nicht möglich, einen Abbuchungsauftrag zu erteilen, wenn der Steuerzahler nicht im Besitz eines gültigen spanischen elektronischen Zertifikats ist. Auch die Zahlung per Banküberweisung ist recht verwirrend und im Falle eines Fehlers nicht risikofrei. </p> <p>Dies sind nur einige der Gründe, warum viele Steuerzahler immer noch die Dienste von Rechtsanwälten oder "gestorias" in Anspruch nehmen. Diese Optionen sind in der Regel teuer und bieten nicht immer einen effizienten Service. Glücklicherweise gibt es neue Lösungen, die Ihnen bei der Erfüllung Ihrer spanischen Steuerpflichten helfen können, und zwar zu einem vernünftigen Preis und natürlich mit einem ausgezeichneten Kundenservice. Hier sind einige Gründe für die Verwendung einer Software zur Selbstveranlagung wie IberianTax. </p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">1. IberianTax kann Ihnen viel Zeit sparen</h2> <p>Im Durchschnitt dauert das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung für Nichtansässige mit IberianTax nicht länger als 15 Minuten. Kaum 2 Minuten, wenn Sie bereits Kunde sind. </p> <p>Die Durchsicht der geltenden spanischen Gesetzgebung, das Verstehen der neuen Änderungen auf der Website der Agencia Tributaria oder das Ausfüllen Ihrer eigenen Steuererklärung auf der offiziellen Website könnte viele Stunden in Anspruch nehmen und in den meisten Fällen ohne die Gewissheit, es gut gemacht zu haben. Wahrscheinlich gibt es eine lange Liste von Dingen, die Sie viel lieber tun würden, als Ihre Steuererklärung für Nichtansässige in Spanien auszufüllen. Ihre Zeit ist kostbar, also möchten Sie sie vielleicht so schnell und schmerzlos wie möglich abschließen.</p> <p>Wenn Sie Ihre Steuererklärung über IberianTax ausfüllen, erledigen Sie die Arbeit schnell und präzise und sparen so Zeit und Mühe. Unsere spanische Steuererklärungssoftware bietet zeitsparende Abkürzungen, die Sie schnell durch die für Sie relevanten Teile der Steuererklärung für Nichtansässige führen und bei Bedarf Unterstützung bieten.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">2. IberianTax kann grundlegende Fehler vermeiden </h2> <p>Beim Ausfüllen einer Steuererklärung für Gebietsfremde können leicht Fehler gemacht werden, die Sie viel Zeit und Geld kosten können. So haben wir zum Beispiel bei der Steuerberechnung festgestellt, dass viele Steuerzahler unbeabsichtigt Fehler bei der Berechnung der fälligen Steuer gemacht haben.</p> <p>Das ist sehr unwahrscheinlich, wenn Sie eine Software für die Selbstveranlagung verwenden, die darauf ausgelegt ist, grundlegende Fehler zu vermeiden. Wenn es den Anschein hat, dass Sie etwas falsch gemacht haben, werden Warnhinweise angezeigt, so dass Sie eventuelle Fehler in Ihrer Selbstveranlagung schnell korrigieren können. Unser Berechnungstool ist immer auf dem neuesten Stand und entspricht den neuesten spanischen Steuergesetzen und den Kriterien der Agencia Tributaria.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">3. IberianTax ist sehr einfach zu bedienen</h2> <p>Sie brauchen keine steuerlichen Vorkenntnisse, wenn Sie unser Steuerprogramm benutzen. IberianTax wurde mit Blick auf den Benutzer entwickelt, d.h. auf Benutzer mit sehr geringen spanischen Steuerkenntnissen, und ist daher sehr benutzerfreundlich. </p> <p>Sie müssen kein Experte sein, um Ihre spanische Steuererklärung für Nicht-Residenten auszufüllen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">4. Mit IberianTax können Sie Ihre Steuererklärungen für Nicht-Residenten in Spanien organisieren</h2> <p>Mit einer Software für die Selbstveranlagung können Sie Ihre Steuererklärungen online ausfüllen. Diese werden dann digital gespeichert, aufgeschlüsselt nach Steuerjahr und Art der Erklärung. So haben Sie jederzeit und überall Zugriff auf Ihre spanischen Steuererklärungen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">5. IberianTax bietet eine zuverlässige Kundenbetreuung</h2> <p>Mit IberianTax haben Sie Zugang zu unserem umfassenden Kundensupport, auf den Sie zugreifen können, wenn Sie einmal nicht weiterkommen oder eine Klärung bezüglich des spanischen Steuersystems benötigen. </p> <p>Wir wollen sicherstellen, dass Ihre Steuern richtig gemacht werden, aber auch, dass Sie verstehen, wofür Sie bezahlen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">6. Mit IberianTax können Sie jedes Jahr Hunderte von Euro sparen</h2> <p>Die Nutzung unseres Steuererklärungsdienstes ist viel billiger als jeder Anwalt oder "gestorias". Warum ist das so günstig? Der Grund ist einfach: Wir konzentrieren uns auf die Besteuerung von Nicht-Residenten, was es uns ermöglicht, bei der Erbringung dieser Dienstleistung sehr effizient zu sein. Unser Online-Steuertool hilft uns, unnötige Kosten zu reduzieren, die wir lieber in den Kundenservice investieren.</p> <p>Wenn Sie derzeit einen spanischen Steuerberater dafür bezahlen, Ihre Steuererklärung für Sie auszufüllen und einzureichen, können Sie durch die Nutzung eines Online-Steuererklärungsdienstes erhebliche Einsparungen bei gleicher Erklärung und gleichem Ergebnis erzielen.</p> <p>IberianTax ist die führende Steuersoftware für die Selbstveranlagung in Spanien und bietet Ihnen eine einfachere Möglichkeit, Ihre Steuererklärung für nicht in Spanien ansässige Personen auszufüllen und einzureichen. <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/dashboard" target="_blank" rel="noopener">Starten Sie jetzt kostenlos!</a></p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog"> </h2>

Der König und die Königin von Spanien lernen IberianTax kennen, die Steuerplattform für nicht residente Immobilieneigentümer in Spanien
Die spanische Steuergesetzgebung legt fest, dass Zweitwohnungen ein unterstelltes oder fiktives Einkommen generieren, auch wenn sie keinen Ertrag erwirtschaften.
Mehr lesen<p>Im April 2022 nahm IberianTax am Forum Talent Tour teil, das von der Stiftung Prinzessin von Girona gefördert wurde. Die Veranstaltung zur Förderung von STEAM-Berufen, Innovation und jungen Talenten wurde von Ihren Majestäten, dem König und der Königin von Spanien, besucht.</p><p>König Felipe und Königin Letizia interessierten sich für das Projekt IberianTax, eine digitale Lösung, die es Gebietsfremden mit Immobilien in Spanien ermöglicht, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Jedes Jahr müssen Tausende von Immobilieneigentümern die Steuererklärung für Nicht-Residenten (Formular 210) abgeben und stoßen dabei auf Schwierigkeiten aufgrund von Sprachbarrieren oder der Komplexität des spanischen Steuersystems. IberianTax ist die erste in Spanien entwickelte Steuererklärungssoftware, die die Einreichung und Zahlung von Steuern in Spanien für nicht ansässige Immobilienbesitzer und im Ausland lebende Spanier erleichtert.</p><p>Der König und die Königin zeigten Interesse an dem Projekt und informierten sich bei den Gründern über die Entwicklung und Funktionsweise der Plattform. Es war eine hervorragende Gelegenheit, das Projekt auf nationaler Ebene bekannt zu machen.</p><p>Während der Hauptveranstaltung der Talent Tour wurde auch die Physikerin Eleonora Viezzer mit dem Preis der Stiftung Prinzessin von Girona in der Kategorie Wissenschaftliche Forschung 2022 ausgezeichnet. Ihr Projekt befasst sich mit der Entwicklung eines Fusionsplasmas mit hohem Einschluss und ohne Fluktuationen, um den Verlust von Teilchen zu vermeiden, die die Reaktorwände beschädigen würden.</p>

Welche Steuern zahlen die im Ausland lebenden Spanier in Spanien?
Die Einkommenssteuer für Nicht-Residenten ist auch die Steuer, der Tausende von im Ausland lebenden Spaniern jedes Jahr unterliegen.
Mehr lesen<p>Nach Angaben des INE erreichte die Zahl der im Ausland lebenden Spanier am 1. Januar 2022 2.742.605. Dies ist eine signifikante und wachsende Zahl, die Auswirkungen auf mehrere Bereiche hat, einschließlich der Besteuerung.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Spanische Expats sind auch in Spanien steuerpflichtig</h2> <p>Häufig fragen sich spanische Expats (wie viele andere nicht in Spanien ansässige Personen), ob sie in Spanien Steuern zahlen müssen, wenn sie im Ausland leben. Es herrscht die weit verbreitete Meinung, dass man, wenn man im Ausland lebt, nur in dem Land, in dem man wohnt, Steuern zahlt. Dies ist nur in bestimmten Fällen richtig. Ein hoher Prozentsatz dieser spanischen Bürger muss in Spanien Steuern zahlen, obwohl sie als nicht ansässige Steuerzahler gelten. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Bürger in Spanien wirtschaftliche Interessen in Form von Einkommen oder Vermögenswerten unterhält. Die Pflicht, in Spanien Steuern zu zahlen, besteht insbesondere für alle spanischen Bürger, die im Ausland wohnen, aber eine Immobilie im spanischen Hoheitsgebiet besitzen, sei es zur persönlichen Nutzung oder zur Vermietung. </p> <p>Wird die Immobilie für den Eigenbedarf genutzt, müssen nicht ansässige Spanier, wie auch Nichtansässige jeder anderen Staatsangehörigkeit, ein jährliches unterstelltes Einkommen aus der Immobilie angeben, unabhängig davon, ob sie daraus Einkünfte erzielen oder nicht.</p> <p>Im Allgemeinen beträgt der zu deklarierende Betrag 2 % des Katasterwerts der Immobilie. Dieser Prozentsatz wird jedoch auf 1,1 % des Katasterwerts gesenkt, wenn die Immobilie in einer Gemeinde liegt, in der die Katasterwerte in den letzten zehn Jahren revidiert wurden. Auf diesen Betrag wird für Spanier mit Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ein Steuersatz von 19 % angewandt, in den übrigen Fällen von 24 %.</p> <p>Wenn beispielsweise ein im Vereinigten Königreich ansässiger Spanier eine Immobilie in Spanien mit einem Katasterwert von 100.000 € besitzt, müsste er/sie je nach Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, zwischen 264 € und 480 € pro Jahr zahlen. </p> <p>Bei vermieteten Immobilien hingegen müssen Gebietsfremde die erzielten Einkünfte vierteljährlich erklären, ohne die Möglichkeit, die damit verbundenen Ausgaben abzuziehen, es sei denn, sie sind in der EU oder im EWR ansässig.</p> <p>Ein Spanier mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, der eine Immobilie in Spanien zu einem monatlichen Betrag von 1.000 € mietet, muss also pro Quartal 720 € an den Fiskus für die Einkommenssteuer für Nicht-Residenten zahlen, d. h. 2.880 € pro Jahr. Und dies unabhängig von den mit der Miete verbundenen Ausgaben, da die Vorschriften in diesen Fällen keinen Abzug von Ausgaben zulassen, was die Steuerlast für diese Gruppe erheblich erhöht.</p> <p><strong>Wichtiger Hinweis: </strong>Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Deklaration von Mieteinnahmen auf jährlicher Basis erfolgen, mit einer Einreichungsfrist zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar des folgenden Jahres.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Wie wird die Einkommensteuer für Nicht-Residenten erklärt?</h2> <p>In beiden Fällen erfolgt die Selbstveranlagung mit dem Formular 210, in dem die Steuererklärungen der nicht ansässigen Steuerpflichtigen zusammengefasst sind. </p> <p>Um die Steuer direkt online einzureichen, benötigen Sie ein digitales Zertifikat und einige Kenntnisse über die Website der Steuerbehörde. Es gibt jedoch auch Online-Lösungen, die es erleichtern, das Formular 210 schnell und online einzureichen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Wer ist ein Nichtansässiger in Spanien?</h2> <p>Die Verordnung enthält keine Definition des Begriffs "Nichtansässiger", aber jede Person, die nicht die Voraussetzungen erfüllt, um als Steueransässiger in Spanien zu gelten, d. h. die keinen der folgenden Umstände erfüllt, ist ein Nichtansässiger:</p> <p>- Er/sie hält sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien auf.</p> <p>- Die Haupteinkommensquelle befindet sich direkt oder indirekt in Spanien.</p> <p>Ebenso wird bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen, dass ein Steuerpflichtiger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, wenn der nicht rechtlich getrennte Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder gemäß den oben genannten Kriterien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben.</p>

Muss ich für eine Zweitwohnung in Spanien Steuern zahlen?
Leitfaden zu den häufigsten Situationen, in denen ein nicht ansässiger Steuerzahler eine Steuererklärung für eine Immobilie in Spanien abgeben muss.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Wenn Sie eine Zweitwohnung in Spanien haben, müssen Sie in Spanien Einkommenssteuer für Nichtansässige auf Ihre Immobilie zahlen, auch wenn Sie im Ausland leben und keine Einkünfte daraus erzielen.</p> <p style="text-align: justify;">In diesem Artikel finden Sie eine Zusammenfassung der häufigsten Situationen, in denen ein nicht ansässiger Steuerzahler eine Steuererklärung für eine Immobilie in Spanien abgeben muss.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Muss ich Steuern auf meine spanische Immobilie zahlen?</h2> <h3 class="h3-blog font-bold color-secondary font-blog" style="text-align: justify;"><strong>Ich vermiete meine Immobilie nicht:</strong></h3> <p style="text-align: justify;">Sie müssen die jährliche Steuererklärung für Nichtansässige einreichen, um ein unterstelltes oder angenommenes Einkommen aus der Immobilie zu erklären (auch wenn Sie kein Einkommen aus der Immobilie erzielen).</p> <p style="text-align: justify;">Der geldwerte Vorteil besteht aus 2 % des Katasterwerts der Immobilie oder 1,1 %, wenn in Ihrer Gemeinde innerhalb der letzten zehn Jahre eine allgemeine Revision der Katasterwerte stattgefunden hat.</p> <h3 class="h3-blog font-bold color-secondary font-blog" style="text-align: justify;">Ich habe meine Immobilie im Jahr 2024 teilweise vermietet.</h3> <p style="text-align: justify;">Sie müssen die jährliche Steuererklärung für Gebietsfremde für das unterstellte Einkommen abgeben, aber nur für die Tage, an denen die Immobilie NICHT vermietet war. Ein Beispiel:</p> <p style="text-align: justify;">Im Jahr 2024 verbrachten Petra und Markus 30 Tage in ihrer Zweitwohnung auf Mallorca. Für den Rest des Jahres wurde die Immobilie vermietet. Sie müssen im Jahr 2025 für 30 Tage, d. h. für die Zeit, in der das Haus nicht vermietet war, einen geldwerten Vorteil aus der Immobilie erklären. Darüber hinaus mussten sie im Jahr 2024 die Mieteinnahmen in einer gesonderten Steuererklärung angeben.</p> <h3 class="h3-blog font-bold color-secondary font-blog" style="text-align: justify;">Ich habe meine Immobilie das ganze Jahr 2024 vermietet (365 Tage vermietet)</h3> <div style="text-align: justify;">Da die Immobilie während des gesamten Steuerjahres 2024 vermietet war, sind Sie nicht verpflichtet, die jährliche Steuererklärung für unterstellte Einkommen abzugeben. Stattdessen müssen Sie die Mieteinnahmen im Jahr 2025 erklären, wobei die Frist für die Einreichung zwischen dem 1. und dem 20. Januar des Folgejahres liegt.</div> <h3 class="h3-blog font-bold color-secondary font-blog" style="text-align: justify;">Ich habe meine Immobilie im Jahr 2024 gekauft.</h3> <p>Sie müssen die jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten einreichen, um ein unterstelltes Einkommen aus der Immobilie vom Kaufdatum bis zum 31. Dezember 2025 zu erklären. </p> <p>Betrachten wir als Beispiel die Situation, in der ein nicht ansässiger Steuerzahler, Timothy, am 15. November 2024 eine Immobilie in Marbella kaufte. Er hat die Immobilie bis zum Ende des Jahres weder gemietet noch genutzt. Timothy muss im Jahr 2025 ein unterstelltes Einkommen aus der Immobilie melden, allerdings nur vom Kaufdatum bis zum 31. Dezember.</p> <h3 class="h3-blog font-bold color-secondary font-blog" style="text-align: justify;">Ich habe meine Immobilie im Jahr 2024 verkauft.</h3> <p>Wie im vorherigen Szenario müssen Sie die jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten einreichen, um ein unterstelltes Einkommen für die Immobilie ab dem 1. Januar 2024 bis zum Verkaufsdatum zu deklarieren. </p> <p>Für jedes der oben genannten Szenarien ist das entsprechende Formular "Modelo 210". Wenn Sie mehr über dieses Steuerformular wissen möchten, lesen Sie <a class="color-secondary link-primary" href="https://www.iberiantax.com/de/blog/7-wichtige-daten-zu-den-steuern-bei-einem-immobilienverkauf-in-spanien-fr-nicht-residenten" target="_blank" rel="noopener"><strong>diesen Artikel</strong></a>. </p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Höhe der Steuer für eine Zweitwohnung</h2> <p style="text-align: justify;">Die Höhe der Steuer, die Sie als Nichtansässiger für Ihren Zweitwohnsitz in Spanien zahlen müssen, hängt von folgenden Faktoren ab:</p> <ul> <li style="text-align: justify;">Dem Katasterwert ("Valor Catastral") Ihres Zweitwohnsitzes gemäß der letzten lokalen Steuerbescheinigung.</li> <li style="text-align: justify;">Der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, da sie den anwendbaren unterstellten Prozentsatz auf 2 % oder 1,1 % festlegt.</li> <li style="text-align: justify;">Das Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, da es den anwendbaren Steuersatz bestimmt (24 % oder 19 %).</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Lassen Sie uns ein klares Berechnungsbeispiel für das Steuerjahr 2024 geben:</p> <ul> <li style="text-align: justify;">Katasterwert: 45986.60€</li> <li style="text-align: justify;">Gemeinde > Mijas (Malaga): 2% kalkulatorischer Prozentsatz, da die letzte allgemeine Revision von Catastro nicht innerhalb der letzten 10 Jahre stattgefunden hat. Quelle: Website der Agencia Tributaria.</li> <li style="text-align: justify;">Tax Rate > Deutschland: 19% (EU)</li> <li style="text-align: justify;">Die Immobilie wurde im Jahr 2024 nicht vermietet.</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Steuerschuld = 45986,60 x 2% x 19% x 365/365 = 174,75€</p> <p style="text-align: justify;">Wie oben beschrieben, würde sich die endgültige Steuerschuld auf 174,75 € belaufen, die unter Berücksichtigung des Eigentumsanteils auf die Anzahl der Eigentümer aufgeteilt werden sollte.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Andere Steuern, die Sie für Ihre spanische Immobilie zahlen müssen</h2> <h3 class="h3-blog font-bold color-secondary font-blog" style="text-align: justify;">Lokale Grundsteuer</h3> <p style="text-align: justify;">Neben der Steuer für Nicht-Residenten müssen Immobilienbesitzer auch eine lokale Steuer auf ihre spanische Immobilie zahlen, die in der Regel als IBI bezeichnet wird. Die Gemeinde, in der sich Ihr Zweitwohnsitz befindet, wird Sie über die zu zahlende Grundsteuer informieren. Diese Steuer wird vom Ayuntamiento oder von der regionalen Steuerbehörde (Patronato, SUMA, etc.) erhoben.</p> <h3 class="h3-blog font-bold color-secondary font-blog" style="text-align: justify;">Vermögenssteuer</h3> <p style="text-align: justify;">Mit Ausnahme einiger Regionen, wie z. B. Andalusien und Madrid, können Nicht-Residenten der Vermögenssteuer unterliegen, wenn der Wert der erworbenen Immobilie einen bestimmten Betrag übersteigt (in der Regel 700.000 €).</p> <p style="text-align: justify;">Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an support@iberiantax.com. </p> <div> </div>

7 wichtige Daten zu den Steuern bei einem Immobilienverkauf in Spanien für Nicht-Residenten
Steuerliche Auswirkungen des Verkaufs einer Immobilie in Spanien durch Nicht-Residenten
Mehr lesen<p><span style="text-align: justify;">Wenn Sie vor kurzem eine </span><strong style="text-align: justify;">Immobilie in Spanien verkauft </strong><span style="text-align: justify;">haben oder dies planen, fragen Sie sich vielleicht, ob Sie auf den Verkaufserlös </span><strong style="text-align: justify;">Kapitalertragssteuern</strong><span style="text-align: justify;"> zahlen müssen. Der heutige Artikel befasst sich mit den wichtigsten </span><strong style="text-align: justify;">steuerlichen Auswirkungen des Verkaufs einer Immobilie durch Nicht-Residenten in Spanien</strong><span style="text-align: justify;">. </span></p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">1. Der Kapitalgewinn unterliegt der Einkommensteuer für Nicht-Residenten</h2> <p><strong>Immobilienbesitzer, die nicht in Spanien ansässig sind</strong>, müssen jeden Kapitalgewinn oder -verlust aus dem Verkauf ihrer spanischen Immobilie in der <strong>Steuererklärung für Nichtansässige</strong> (<a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/blog/eine-einfache-anleitung-zum-spanischen-formular-210-qmodelo-210q" target="_blank" rel="noopener">Steuerformular 210</a> "Modelo 210") angeben.</p> <p style="text-align: justify;">In diesem Zusammenhang ist in allen von Spanien unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt, dass Einkünfte, die direkt aus der Übertragung von auf spanischem Staatsgebiet gelegenen Immobilien stammen (und in den meisten Fällen auch indirekt über Gesellschaften mit Immobiliensubstrat), immer in Spanien zu versteuern sind. Daher unterliegt jeder potenzielle Kapitalgewinn aus dem Verkauf einer Immobilie auf spanischem Staatsgebiet der Besteuerung in Spanien.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">2. Wie wird der Kapitalgewinn berechnet? </h2> <p>Der Kapitalgewinn ist in der Regel die Differenz zwischen dem, was Sie für Ihre Immobilie bezahlt haben (Anschaffungskosten) und dem Betrag, den Sie beim Verkauf erhalten haben (Verkaufspreis).</p> <p>Zur Ermittlung des Kapitalgewinns können Nicht-Residenten in der Regel die Kosten für den Kauf, den Verkauf oder die Verbesserung ihrer Immobilie vom Kapitalgewinn abziehen. Zu diesen Kosten gehören u. a. Makler- und Anwaltskosten, die Gemeindesteuer "Plusvalia Municipal" oder Kosten für Verbesserungsarbeiten (nur solche, die nicht als Instandhaltungskosten oder als gewöhnliche Reparaturen gelten).</p> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">3. Es wird ein Pauschalsatz von 19% angewandt</h2> <p>Anders als beim IRPF für ansässige Steuerpflichtige unterliegen Kapitalerträge nicht einer progressiven Skala von 19 bis 28%, sondern einem<strong> Pauschalsatz von 19%</strong>. Dieser Steuersatz ist für in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum ansässige Personen derselbe wie für in Nicht-EU-Ländern ansässige Personen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">4. Keine Möglichkeit des Ausgleichs von Verlusten aus anderen Verkäufen </h2> <p>Da es keine Steuerperiode gibt, können Nicht-Residenten Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien nicht mit Verlusten aus der Übertragung einer anderen Immobilie oder eines anderen Vermögenswerts verrechnen. Dies gilt selbst dann, wenn sie im selben Steuerjahr oder am selben Tag übertragen werden!</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">5. Ist der Verkäufer ein Nicht-Resident, muss der Käufer 3 % des Kaufpreises einbehalten.</h2> <p>Wenn ein Nicht-Resident eine in Spanien gelegene Immobilie verkauft, ist der Käufer verpflichtet, <strong>3%</strong> des Verkaufspreises als Zahlung für die Steuererklärung des Nicht-Residenten einzubehalten. Der Käufer muss diesen Betrag innerhalb eines Monats mit dem Formular 211 an die Steuerbehörden abführen. </p> <p>Die einbehaltene Steuer wird mit der endgültigen Steuerschuld verrechnet, die der Verkäufer mit dem Formular 210 zu entrichten hat.</p> <p>Hat der nicht ansässige Steuerpflichtige einen Verlust erlitten oder liegt die Steuerschuld unter 3%, muss er eine Erstattung des Überschusses beantragen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">6. Die Frist für die Einreichung der Steuer beträgt 4 Monate.</h2> <p>Die Steuererklärung für Nicht-Residenten muss mit dem Formular 210 innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist von einem Monat ab dem Verkaufsdatum (Datum des Entstehens) der Immobilie eingereicht werden. Mit anderen Worten:<strong> 4 Monate ab dem Verkaufsdatum</strong>.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">7. "Plusvalia Municipal", eine lokale Steuer auf die Erhöhung des städtischen Bodenwerts.</h2> <p>Neben der Einkommenssteuer für Nicht-Residenten unterliegt der Verkauf der Immobilie der lokalen Steuer auf die Erhöhung des städtischen Bodenwerts, besser bekannt als "<strong>Plusvalia Municipal</strong>". </p> <p>Gemäß Artikel 106 des Kommunalsteuergesetzes (Königliches Gesetzesdekret 2/2004 vom 5. März) ist der Käufer für die Zahlung dieser Steuer verantwortlich, sofern der Verkäufer eine natürliche Person ist, die nicht in Spanien steuerlich ansässig ist. Der Käufer hat jedoch das Recht, den gezahlten Steuerbetrag gemäß Artikel 36, Absatz 3 des Allgemeinen Steuergesetzes vom Verkäufer einzufordern. In der Praxis wird dieser Betrag normalerweise zusammen mit der 3%igen Quellensteuer vom Kaufpreis einbehalten.</p> <div> </div>

Steuertermine für nicht in Spanien ansässige Immobilienbesitzer (2022)
Fristen für die Einreichung der Steuererklärung für Nicht-Residenten in Spanien
Mehr lesen<p>Sind Sie als <strong>Nicht-Resident in Spanien </strong>registriert und auf der Suche nach den wichtigsten Steuer-Daten für das Kalenderjahr 2022? Dann sind Sie hier genau richtig. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Fristen und Termine für <strong>nicht in Spanien ansässige Immobilienbesitzer</strong> im Jahr 2022.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Steuerliche Pflichten in Spanien</h2> <div> <div>Als Nicht-Resident in Spanien zahlen Sie Steuern auf Einkünfte, die Sie aus Quellen in Spanien beziehen. Die Art der Steuer, die Sie zahlen, und die Verpflichtung zur Abgabe einer <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de">Einkommensteuererklärung</a> hängen von der Art Ihres Einkommens ab. Bei Immobilienbesitzern gibt es hauptsächlich zwei Arten von Einkommen:</div> <div> </div> </div> <ul> <li><strong>Unterstelltes Einkommen aus nicht vermieteten Immobilien</strong>. Dieses Einkommen wird jedem nicht ansässigen Immobilieneigentümer zugerechnet, auch wenn die Immobilie das ganze Jahr über leer steht und keine Einkünfte erzielt werden. Sie müssen im Jahr nach dem Steuerjahr mit dem Formular 210 erklärt werden.</li> <li><strong>Mieteinnahmen</strong>. Angenommen, Sie haben Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien oder anderen Grundstücken erzielt. In diesem Fall müssen Sie vierteljährlich eine Steuererklärung für Nichtansässige abgeben, um Mieteinnahmen (und Ausgaben, wenn Sie in der EU oder im EWR ansässig sind) zu melden. Sie müssen vierteljährlich mit dem Formular 210 erklärt werden.</li> </ul> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten (unterstelltes Einkommen)</h2> <p>Frist für die Einreichung der<strong> jährlichen Steuererklärung </strong>für Nichtansässige (spanisches <strong>Steuerformular Modelo 210</strong>) für das Steuerjahr 2021:<strong> 31. Dezember 2022</strong>. Wenn Sie jedoch möchten, dass die Agencia Tributaria Ihre Steuerschuld am Fälligkeitstag automatisch von Ihrem spanischen Bankkonto einzieht, sollten Sie Ihre Online-Steuererklärung bis zum 23. Dezember einreichen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Vierteljährliche Steuererklärung (Mieteinnahmen)</h2> <div> </div> <h3 class="h3-blog font-bold color-secondary font-blog">1. Quartal 2022</h3> <p>Frist für die Einreichung der Steuererklärung für Nicht-Residenten zur Erklärung von Einkünften aus der Vermietung der Immobilie im ersten Quartal 2022 (Januar bis März 2022): <strong>20. April 2022</strong>. </p> <p>Bei Zahlung per Lastschrift gilt als Frist der 15. April 2022.</p> <h3 class="h3-blog font-bold color-secondary font-blog">2. Quartal 2022</h3> <p>Frist für die Einreichung der Steuererklärung für Nicht-Residenten zur Erklärung von Einkünften aus der Vermietung der Immobilie im 2. Quartal 2022 (April bis Juni 2022): <strong>20. Juli 2022.</strong></p> <p>Bei Zahlung per Lastschrift gilt als Frist der 15. Juli 2022.</p> <h3 class="h3-blog font-bold color-secondary font-blog">3. Quartal 2022</h3> <p>Frist für die Einreichung der Steuererklärung für Nicht-Residenten zur Erklärung von Einkünften aus der Vermietung der Immobilie im 3. Quartal 2022 (Juli bis September 2022): 20. Oktober 2022.</p> <p>Bei Zahlung per Lastschrift gilt als Frist der 15. Oktober 2022.</p> <h3 class="h3-blog font-bold color-secondary font-blog">4. Quartal 2022</h3> <p>Frist für die Einreichung der Steuererklärung für Nicht-Residenten zur Erklärung von Einkünften aus der Vermietung der Immobilie im vierten Quartal 2022 (Oktober bis Dezember): 20. Januar 2023.</p> <p>Bei Zahlung per Lastschrift gilt als Frist der 15. Januar 2023.</p> <p>Wenn Sie weitere Fragen haben oder sich vergewissern möchten, dass die oben genannten Fristen für Sie gelten, können Sie sich gerne an unser Steuerteam wenden: support@iberiantax.com</p> <div> </div> <div> </div>

Spanische Steuern für nicht-residente Immobilienbesitzer
Welche Steuern zahlen nicht ansässige Immobilieneigentümer? Kurze Erläuterung der wichtigsten spanischen Steuern auf Immobilien
Mehr lesen<h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Welche Steuern zahlen Nicht-Residenten mit Immobilien in Spanien?</h2> <p>Nicht in Spanien ansässige Steuerzahler mit Immobilien auf spanischem Staatsgebiet sind in Spanien steuerpflichtig, unabhängig davon, ob die Immobilie für den Eigenbedarf genutzt oder vermietet wird.</p> <p>Die wichtigsten Immobiliensteuern sind die Grundsteuer (IBI), die Einkommenssteuer für Nichtansässige (IRNR) und in einigen Fällen die Vermögenssteuer (IP). Diese Steuern gelten für alle nicht ansässigen Immobilieneigentümer, auch für Spanier, die derzeit im Ausland wohnen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Grundsteuern in Spanien für Nicht-Residenten</h2> <h3 class="h3-blog font-bold color-secondary font-blog">Grundsteuer (IBI) </h3> <p>Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine lokale Grundsteuer, die in der Regel als IBI bezeichnet wird und von der lokalen Steuerbehörde erhoben wird, der die Immobilie gehört (z. B. Ayuntamiento, Patronato, SUMA, Consorcio de Tributos usw.).</p> <p>Alle Immobilien werden in einer Liste erfasst und mit einem administrativen Wert (Katasterwert) versehen. Jede Gemeinde legt einen lokalen Steuersatz zwischen 0,4 und 1,1% fest, der zusammen mit dem Katasterwert für die Berechnung der Grundsteuer verwendet wird.</p> <p>Die Grundsteuer ist jährlich und für jede in der Zählung erfasste Immobilie zu entrichten. Die Fristen variieren von Gemeinde zu Gemeinde, liegen aber in der Regel zwischen September und November. </p> <p>Für die Grundsteuer müssen Nicht-Residenten keine spezielle Steuererklärung einreichen, aber sie müssen sicherstellen, dass die Zahlung innerhalb der Frist erfolgt.</p> <div><span style="color: #51c8b8; font-family: 'Montserrat Bold', serif; font-size: 1.05469rem;">Steuer für Nicht-Residenten (IRNR)</span></div> <p>Steuerpflichtige, die nicht in Spanien ansässig sind, unterliegen auch der <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de" target="_blank" rel="noopener"><strong>Steuer für Nicht-Residenten (IRNR)</strong></a>, wenn sie eine Immobilie in Spanien besitzen. Diese Steuer muss bei der <strong>Agencia Tributaria</strong> (nationale Steuerbehörde) mit dem spanischen <strong>Steuerformular 210</strong>, dem "Modelo 210", eingereicht werden. </p> <p>Was wird mit dem spanischen Formular 210 besteuert? Neben anderen Einkommensarten ist die " Nicht-Residenten-Steuer " eine Steuer, die auf den Besitz, die Vermietung und die Übertragung von Immobilien erhoben wird.</p> <p><span style="font-weight: 600;">I. </span><strong>Selbst genutzte Immobilien</strong></p> <p>Wenn Sie ein nicht ansässiger Immobilienbesitzer sind, der seine Immobilie nicht vermietet, müssen Sie ein <strong>unterstelltes Einkommen</strong> angeben.</p> <p>Das unterstellte Einkommen ist ein vom Finanzamt "erfundenes" Einkommen für das Leerstehen einer Immobilie oder für die Eigennutzung. Es ist eine gesetzliche Annahme, dass jede Immobilie, die nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, es Ihnen ermöglicht, ein Einkommen, eine Miete, dafür zu erzielen. Wenn Sie dies nicht tun, muss der Fiskus nicht auf seinen Anteil an diesem potenziellen Einkommen verzichten, das die Immobilie erwirtschaften könnte. Deshalb müssen Sie für den Besitz einer Immobilie ein Einkommen angeben, auch wenn sie leer steht.</p> <p>Das zu deklarierende Einkommen beträgt 2% des Katasterwerts der Immobilie, wenn dieser Wert in Ihrer Gemeinde in den letzten zehn Jahren nicht überprüft wurde. Andernfalls gilt ein reduzierter Satz von 1,1%. Die gleiche Regel gilt für in Spanien ansässige Personen.</p> <p>Der Steuersatz beträgt 24%. Für Einwohner der Europäischen Union, Norwegens und Islands gelten jedoch 19%.</p> <p>Das unterstellte Einkommen muss mit dem Formular 210 innerhalb des folgenden Kalenderjahres vor dem Fälligkeitsdatum (31. Dezember) erklärt werden.</p> <p><u>Beispiel für unterstelltes Einkommen </u></p> <p>Klaus, ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger, besitzt eine Wohnung in Alcudia, Mallorca, wo er zwei Monate im Jahr verbringt. In der übrigen Zeit des Jahres steht die Wohnung leer. Der Katasterwert im Jahr 2022 beträgt 65000 Euro. </p> <p>- Steuerbemessungsgrundlage 2% x 65000 = 1300€ (unterstelltes Einkommen)</p> <p>- Der Steuersatz beträgt 19%.</p> <p>- Steuerschuld: 1300€ x 19% = 247€.</p> <p>Die Frist für die Einreichung des Formulars 210 für das Steuerjahr 2022 läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.</p> <div> </div> <p><span style="font-weight: 600;">II. </span><strong>Vermietete Immobilien</strong></p> <p>Alle von Spanien unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen sehen vor, dass Einkünfte aus Immobilien in dem Staat besteuert werden können, in dem sich die Immobilie befindet. Im Falle einer Doppelbesteuerung muss der andere Staat diese beseitigen. Wenn Nicht-Residenten also Einkünfte aus der Vermietung ihrer spanischen Immobilie erzielen, müssen sie die Nicht-Residentensteuer zahlen.</p> <p>Die Frist für die Einreichung und Zahlung der Steuer für Nicht-Residenten beträgt die ersten 20 Tage der Monate April, Juli, Oktober und Januar in Bezug auf die im vorangegangenen Kalenderquartal erzielten Einkünfte.</p> <p><strong>Wichtiger Hinweis: </strong>Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Deklaration von Mieteinnahmen auf jährlicher Basis erfolgen, mit einer Einreichungsfrist zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar des folgenden Jahres.</p> <p>Das Formular 210 muss für jede Einkommensart und jeden Steuerpflichtigen eingereicht werden. Bei Einnahmen aus vermieteten oder untervermieteten Immobilien, die nicht der Quellensteuer unterliegen (z. B. Vermietung eines Hauses), können diese jedoch vierteljährlich in einem einzigen Formular 210 für jede Immobilie zusammengefasst werden, auch wenn es mehrere Zahler (Mieter) gibt.</p> <p>Die Besteuerung von Mieteinnahmen ist je nach Wohnsitzland unterschiedlich.</p> <div><span style="color: #b5b5c3;"><span style="font-size: 15px;"><em>In der Europäischen Union, Norwegen, Island und Liechtenstein ansässige Personen.</em></span></span></div> <div> </div> <p>Der Hauptunterschied besteht darin, dass bei der Berechnung der Steuerschuld die Ausgaben mit den Mieteinnahmen verrechnet werden können. </p> <p>Nach dem Steuerrecht für Nichtansässige sind die im Einkommensteuergesetz (IRPF) vorgesehenen Ausgaben abzugsfähig, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den in Spanien erzielten Einkünften stehen.</p> <p>Einwohner der Europäischen Union, Norwegens, Islands und Liechtensteins werden mit einem Pauschalsatz von 19% besteuert.</p> <div><u>Beispiel: Mieteinnahmen aus einer Immobilie einer in der EU ansässigen Person</u></div> <div> </div> <p>Louise, ein in Belgien ansässiger Bürger, hat seine Wohnung in Manilva (Malaga) im April und Mai 2022 für insgesamt 3000€ vermietet. Während dieses Zeitraums beliefen sich die Ausgaben für die Miete auf 1000€. Für den Rest des Jahres steht die Wohnung leer.</p> <p>- Steuerpflichtiger Betrag: 3.000 - 1000€ = 2000€.</p> <p>- Steuersatz: 19%.</p> <p>- Zu zahlende Steuer: 19% x 2000 = 380€.</p> <p>Die Frist für die Einreichung des Formulars 210 und die Zahlung von 380 € läuft vom 1. Juli bis zum 20. Juli 2022. </p> <p>Außerdem muss er im Jahr 2023 das Formular 210 einreichen, in dem er ein unterstelltes Einkommen für die Tage angibt, an denen die Immobilie im Jahr 2022 leer stand oder nicht vermietet war.</p> <p><span style="color: #b5b5c3;"><span style="font-size: 15px;"><em>In anderen Ländern ansässige Personen</em></span></span></p> <p>Diese Steuerpflichtigen können keine Ausgaben von den Mieteinnahmen abziehen, und der Steuersatz beträgt 24%.</p> <p>Daher ist die Besteuerung von nicht in einem EU-Land, Island, Norwegen oder Liechtenstein ansässigen Immobilienbesitzern wesentlich höher.</p> <p><u>Beispiel: Mieteinnahmen aus einer Immobilie eines Nicht-EU-Bürgers</u></p> <p>Michael, ein im Vereinigten Königreich ansässiger Bürger, hat seine Wohnung in Mijas im April und Mai 2022 für 3000 € vermietet. Während dieses Zeitraums betrugen die Ausgaben für die Miete 1000 €. Für den Rest des Jahres steht die Immobilie leer.</p> <p>- Steuerliche Bemessungsgrundlage: 3000€</p> <p>- Steuersatz: 24%.</p> <p>- Zu zahlende Steuer: 24% x 3.000 = 720€.</p> <p>Vom 1. bis 20. Juli 2022 muss Michael das Formular 210 einreichen und 720€ zahlen. Das sind 340 € mehr als Louise, obwohl sie das gleiche Einkommen erzielt haben.</p> <p><span style="font-weight: 600;">III. </span><strong>Verkauf einer Immobilie </strong></p> <p>Wenn ein Nicht-Resident eine in Spanien gelegene Immobilie verkauft, ist der Käufer verpflichtet, <strong>3% </strong>des Verkaufswerts einzubehalten und innerhalb eines Monats ab dem Datum des Verkaufs mit dem Formular 211 an die Steuerbehörden zu zahlen. Diese Quellensteuer gilt als Abschlagszahlung auf die Steuer, die der Nicht-Resident für den durch die Übertragung erzielten Kapitalgewinn zu entrichten hat.</p> <p>Der Gewinn oder Verlust errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Übertragungswert und dem Anschaffungswert (einschließlich Kosten und Steuern für beide Transaktionen). Wurde die Immobilie vermietet, so ist der Anschaffungswert um den Betrag der Abschreibung für den Vermietungszeitraum zu verringern.</p> <p>Der Steuersatz beträgt pauschal 19% und gilt für jeden Nicht-Residenten, unabhängig vom Land seines Wohnsitzes.</p> <p>Der Käufer muss dem nicht ansässigen Verkäufer eine Kopie des Formulars 211 aushändigen, damit dieser den einbehaltenen Betrag von der sich ergebenden Steuerschuld abziehen kann. Übersteigt der einbehaltene Betrag die zu zahlende Steuer, kann eine Erstattung des Überschusses beantragt werden.</p> <p>Die Frist für die Einreichung des Formulars 210 beim Verkauf von Immobilien durch Nichtansässige beträgt 3 Monate. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in dem der Käufer das Formular 211 einreichen muss.</p> <p>Fällt das Ergebnis negativ aus, kann der Verkäufer die Erstattung der 3%igen Einbehaltung beantragen.</p> <div><span style="color: #51c8b8; font-family: Montserrat Bold, serif;"><span style="font-size: 13.711px;">Vermögenssteuer</span></span></div> <p>Nicht in Spanien ansässige Personen unterliegen ebenfalls der Vermögensteuer, allerdings nur für die auf spanischem Staatsgebiet befindlichen Vermögenswerte und Rechte.</p> <p>Im Allgemeinen gibt es eine Freigrenze von 700.000€, die auch für Nicht-Residenten gilt.</p> <p>Die Steuer ist am 31. Dezember fällig und muss mit dem Formular 714 erklärt werden. </p> <p>Die Abgabefrist ist die gleiche, die für die Einreichung der Einkommensteuererklärung für Residenten gilt (zwischen April und Juni jedes Jahres):</p> <p>Sie müssen nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn die Steuerschuld fällig ist oder wenn der Wert der in Spanien befindlichen Vermögenswerte und Rechte 2 Millionen Euro übersteigt, auch wenn die Steuerschuld nicht besteht.</p> <div> </div> <p> </p>

Steuer für Nicht-Residenten in Spanien 2021. Alles, was Sie wissen müssen
Wichtige Hinweise zur Abgabe der Steuererklärung für Nichtansässige in Spanien für das Steuerjahr 2021
Mehr lesen<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span lang="EN-US">Nicht in Spanien ansässige Immobilieneigentümer müssen sich jedes Jahr mit der Steuererklärung für Nicht-Residenten, dem sogenannten Modelo 210, befassen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte dieser Steuererklärung für Nicht-Residenten in Spanien für das Steuerjahr 2021, die im Jahr 2022 eingereicht und bezahlt werden muss.</span></p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Wer muss eine Steuererklärung für Nicht-Residenten abgeben?</h2> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Jeder nicht ansässige Immobilieneigentümer muss mindestens eine jährliche Steuererklärung (<a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de" target="_blank" rel="noopener">Modelo 210</a>) einreichen, in der er ein unterstelltes Einkommen für seine Immobilie angeben muss. Dies gilt für jede Immobilie, unabhängig davon, ob sie leer steht oder vom Eigentümer genutzt wird.</p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wird die Immobilie vermietet, müssen nicht ansässige Immobilieneigentümer außerdem eine vierteljährliche Steuererklärung (erneut Modelo 210) einreichen, um die im vorangegangenen Quartal erzielten Mieteinnahmen anzugeben.</p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wird die Immobilie während des Steuerjahres teilweise vermietet, müssen nicht residente Steuerzahler sowohl die jährliche als auch die vierteljährliche Steuererklärung einreichen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Selbstveranlagung</h2> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die Steuererklärung für Nicht-Residenten (Modelo 210) ist eine Selbstveranlagungs-Steuererklärung. Folglich sind nicht ansässige Steuerzahler selbst dafür verantwortlich, die Steuererklärung für Nicht-Residenten auszufüllen und alle fälligen Steuern zu zahlen. Das Finanzamt verschickt keine Mahnungen.</p> <div style="text-align: justify;"> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Welche Frist gilt für die Steuererklärung von Nicht-Residenten?</h2> </div> <div style="text-align: justify;">Bei nicht vermieteten Immobilien ist der Stichtag für Ihre Steuererklärung der 31. Dezember im Folgejahr des Steuerjahres. Das bedeutet, dass die Frist für die Einreichung der Steuererklärung für Nicht-Residenten (Modelo 210) für das Steuerjahr 2021 der 31. Dezember 2022 ist. Wenn Sie jedoch einen Lastschriftauftrag für die Zahlung der Steuer einrichten möchten, ist die Frist der 23. Dezember 2022.</div> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"> </p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span lang="EN-US">Für vermietete Immobilien müssen nicht ansässige Steuerzahler die Mieteinnahmen innerhalb der ersten 20 Tage der Monate April, Juli, Oktober und Januar für das vorangegangene Quartal erklären. Zum Beispiel müssen Mieteinnahmen, die im zweiten Quartal 2022 (April - Juni 2022) erzielt werden, innerhalb der ersten 20 Tage des Monats Juli gemeldet werden.</span></p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Wann werden die Steuern von meinem Konto abgebucht?</h2> <div style="text-align: justify;">Wenn Sie die jährliche Steuererklärung einreichen und das Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode wählen, wird die fällige Steuer von der Agencia Tributaria am 31. Dezember von Ihrem spanischen Bankkonto eingezogen.</div> <div style="text-align: justify;"> </div> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wenn Sie früher zahlen möchten, können Sie eine Überweisung an IberianTax tätigen, und wir werden die Zahlung der Steuer gleichzeitig mit der Einreichung der Steuererklärung bei der Agencia Tributaria vornehmen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Wie wird die Steuer für Nicht-Residenten berechnet?</h2> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die Steuer für Nicht-Residenten auf nicht vermietete Immobilien wird wie folgt berechnet:</p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">1. Zunächst wird das unterstellte Einkommen für nicht vermietete Immobilien berechnet, das sich aus der Multiplikation von 2% oder 1,1% mit dem Katasterwert (Valor Catastral) der Immobilie ergibt. In der Regel gilt der Prozentsatz von 2%, es sei denn, in den letzten 10 Steuerjahren hat in der Gemeinde eine allgemeine Revision des Grundbuchs/Katasters stattgefunden.</p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Dieses unterstellte Einkommen ergibt sich aus einem gesetzlichen Gebot, unabhängig davon, ob die Immobilie leer steht oder für den Eigenbedarf genutzt wird.</p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Für das Steuerjahr 2021 finden Sie <a href="https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/ayuda/manuales-videos-folletos/manuales-ayuda-presentacion/irpf-2021/7-cumplimentacion-irpf/7_3-rendimientos-derivados-inmuebles/7_3_4-municipios-valor-catastral-revisado-2021.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>hier</strong></a> die Liste der Gemeinden, die den unterstellten Prozentsatz von 1,1% beantragen können.</p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Das unterstellte Einkommen wird anteilig auf die Eigentümer aufgeteilt.</p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die Steuerschuld ergibt sich aus der Multiplikation des unterstellten Einkommens mit dem geltenden Steuersatz. Der Steuersatz beträgt 24% (19% für in der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein steuerlich ansässige Personen). Wichtiger Hinweis: Aufgrund des Brexit erhöht sich im Steuerjahr 2021 der Steuersatz für im Vereinigten Königreich ansässige Personen von 19% auf 24%.</p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die Berechnungsformel lautet wie folgt:</p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><strong>Katasterwert x unterstellter Prozentsatz (2% oder 1,1%) x Steuersatz (24% oder 19%).</strong></p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog">Wie kann ich meine Steuererklärung online einreichen?</h2> <p> </p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Sie können unseren einfachen Online-Service nutzen, der keine steuerlichen Vorkenntnisse erfordert und mit dem Sie Ihre Steuererklärung von Ihrem Heimatland aus online einreichen und bezahlen können. Sie können Ihre Steuererklärung auch online an die Agencia Tributaria senden, wenn Sie ein spanisches digitales Zertifikat besitzen und mutig genug sind, sich mit dem spanischen Steuersystem auseinanderzusetzen.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Was passiert, wenn ich die Frist für die Steuererklärung für Nicht-Residenten verpasse?</h2> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen, können Sie mit einer Geldstrafe in Höhe von mindestens 50% der geschuldeten Steuer bestraft werden, und zwar zusätzlich zu Ihrer eigentlichen Steuerrechnung. Außerdem müssen Sie möglicherweise Verzugszinsen zahlen.</p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Sie können die Strafe vermeiden, wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, bevor die spanischen Steuerbehörden Sie erreichen. Wenn Sie Ihre Steuerrechnung mit einer Verspätung von 1 bis 12 Monaten bezahlen, müssen Sie nur einen Zuschlag von 1% bis 12% der geschuldeten Steuer zahlen.</p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wenn Sie mehr als 12 Monate zu spät zahlen, müssen Sie einen Zuschlag von 15% plus Verzugszinsen zahlen.</p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wenn Sie beispielsweise Ihre spanische Steuererklärung für Nichtansässige für das Jahr 2020 im Mai 2022 einreichen (als verspätete Steuererklärung), müssen Sie einen Zuschlag von 5% zahlen. Dies wird Ihnen direkt vom Finanzamt mitgeteilt, das in der Regel zwei Schreiben verschickt. Das erste ist als "Propuesta de Liquidación" bekannt, in dem die Agencia Tributaria Sie über den Zuschlag informiert, und ein oder zwei Monate später folgt ein weiteres Schreiben, das als "Liquidación" bekannt ist und eine Zahlungsaufforderung enthält, die Ihnen die Zahlung des Zuschlags oder der Strafe ermöglicht.</p> <div style="text-align: justify;"> </div>

Was ist der Katasterwert und wo findet man ihn?
Der Katasterwert ist ein administrativer Wert, der für die Berechnung der Steuer für Nicht-Residenten verwendet wird.
Mehr lesen<p style="text-align: justify;">Der <strong>Katasterwert </strong>(Valor Catastral auf Spanisch) ist ein administrativer Wert, der allen spanischen Immobilien zugewiesen wird. Er wird verwendet, um die Höhe der lokalen Steuersätze zu ermitteln, die jeder Immobilieneigentümer zahlen muss, und für die Berechnung der <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de" target="_blank" rel="noopener">Steuerschuld von Nicht-Residenten</a>, wenn es sich um nicht vermietete Immobilien handelt. </p> <p style="text-align: justify;">Die spanische Regierung definiert den Katasterwert, der für alle Immobilien gilt, wie folgt:</p> <p style="text-align: justify;">Der Katasterwert ist ein objektiv ermittelter Verwaltungswert für jede Immobilie, der sich aus der Anwendung der Bewertungskriterien ergibt, die in der Wertermittlung der betreffenden Gemeinde festgelegt sind.</p> <h2 style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wie wird der Katasterwert berechnet? </h2> <p style="text-align: justify;">Um den Katasterwert eines Grundstücks zu ermitteln, werden im Wesentlichen die folgenden Komponenten berücksichtigt:</p> <ul> <li style="text-align: justify;">Die Lage des Grundstücks, die städtebaulichen Gegebenheiten, die das Grundstück beeinflussen, und seine Eignung für die Produktion.</li> <li style="text-align: justify;">Die Ausführungskosten des Baus, die Qualität und das Alter des Gebäudes sowie der historisch-künstlerische Charakter oder andere Merkmale der Gebäude.</li> <li style="text-align: justify;">Die Gegebenheiten und Werte des Marktes, der Wert des Grundstücks, der Wert des Bauwerks und die Produktionskosten und Gewinne der Bauträgertätigkeit.</li> </ul> <p style="text-align: justify;">Im Allgemeinen dürfen die Katasterwerte den Marktwert der Immobilien nicht übersteigen. Zu diesem Zweck wurde in einem Ministerialerlass ein Marktreferenzkoeffizient von 0,5 zum Zeitpunkt der Genehmigung und des Inkrafttretens der Katasterbewertung festgelegt. Bei Immobilien mit einem administrativ begrenzten Verkaufspreis darf der Katasterwert diesen Preis auf keinen Fall überschreiten.</p> <p style="text-align: justify;">Die Katasterwerte werden vom Catastro (https://www.catastro.meh.es/) berechnet, einem dem Finanzministerium unterstellten Verwaltungsregister. Die Katasterwerte können jährlich durch die Anwendung von Koeffizienten aktualisiert werden, die durch die entsprechenden Allgemeinen Gesetze zum Staatshaushalt genehmigt wurden. </p> <p style="text-align: justify;">Sobald die Katasterwerte festgelegt sind, werden sie an die lokalen Behörden weitergegeben, die sie zur Berechnung der lokalen Steuersätze verwenden.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wo finde ich den Katasterwert meiner spanischen Immobilie?</h2> <div style="text-align: justify;"> <div>Den Katasterwert finden Sie auf der örtlichen Steuerbescheinigung, die je nach Region als IBI oder SUMA bezeichnet wird, oder Sie können sich auch an das Rathaus (Ayuntamiento) wenden, in dem sich die Immobilie befindet.</div> <div> </div> <div>Die Katasterwerte können auch der Kaufurkunde beigefügt werden, aber in diesem Fall können sie veraltet sein. </div> <div> </div> <div>Schließlich können die Katasterwerte auch online auf der Catastro-Website eingesehen werden, sofern der Eigentümer über ein gültiges spanisches digitales Zertifikat oder die NIE-Nummer und den "número de soporte" verfügt.</div> <div> </div> <div>Gemäß dem Steuergesetz für Nicht-Residenten sollte die Agencia Tributaria einen Entwurf der Steuererklärung für Nicht-Residenten mit allen relevanten Daten vorlegen. Leider ist die Agencia Tributaria diesen gesetzlichen Anforderungen nie nachgekommen.</div> </div> <div style="text-align: justify;"> <div> </div> <div> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wie erfolgt die Berechnung der Steuer für Nicht-Residenten (Modelo 210)? </h2> </div> <div> </div> </div> <div style="text-align: justify;"> <div> <div>Bei der Steuererklärung für Nicht-Residenten werden die Katasterwerte zur Berechnung des unterstellten Einkommens für nicht vermietete Immobilien herangezogen, indem dieser Wert mit dem entsprechenden unterstellten Prozentsatz (1,1% oder 2% je nach Gemeinde und Steuerjahr) multipliziert wird.</div> <div> </div> <div>Wenn zum Beispiel ein im Deutschland steuerlich ansässiger Bürger eine Immobilie in Torrevieja besitzt und der Katasterwert 100.000 € beträgt, würde die Steuerberechnung für 2022 wie folgt aussehen:</div> <div> </div> <div>100.000 € (Katasterwert)</div> <div>x</div> <div>2% (unterstellter Prozentsatz Torrevieja 2022) </div> <div>--------------------------------------</div> <div>2.000 € (Bemessungsgrundlage)</div> <div>x</div> <div>19% (Steuersatz für im Deutschland ansässige Steuerpflichtige im Jahr 2022).</div> <div>---------------------------------------</div> <div>380 € (Steuerschuld)</div> <div> </div> <div><a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de" target="_blank" rel="noopener">www.iberiantax.com</a> ist immer auf dem neuesten Stand und entspricht der spanischen Steuergesetzgebung. Wenn Sie unseren Dienst für die Einreichung von Steuererklärungen nutzen, können Sie daher sicher sein, dass Ihre Steuern für Nicht-Residenten richtig berechnet werden und die Berechnung der Steuer zu 100% korrekt ist. Wenn Sie Ihre Steuern für Nicht-Residenten online berechnen möchten, zögern Sie nicht, die ersten Schritte zu unternehmen und unser kostenloses und aktuelles Berechnungstool zu nutzen. </div> <div> </div> <div>Wenn Sie Zweifel haben, können Sie sich auch an unser Support-Team wenden (support@iberiantax.com), das Ihnen gerne bei der Klärung von Fragen behilflich sein wird, damit Sie Ihr Modelo 210 richtig berechnen können.</div> </div> <div> </div> <div> </div> </div>

2% oder 1,1%? Wie berechnet man das unterstellte Einkommen (Modelo 210) in Spanien?
In Spanien wird das unterstellte Einkommen für eine nicht vermietete Immobilie mit 1,1 % (aktualisiert) oder 2 % (nicht aktualisiert) berechnet.
Mehr lesen<h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">So wird die Steuer für Nicht-Residenten in Spanien berechnet</h2> <p style="text-align: justify;">Bei der <strong>Steuererklärung für Nicht-Residenten (Modelo 210)</strong> im Falle von nicht vermieteten Immobilien müssen nicht-residente Immobilieneigentümer ein unterstelltes Einkommen für die Tage angeben, an denen ihnen die Immobilie im letzten Kalenderjahr zur Verfügung stand. Für die Berechnung dieses fiktiven Einkommens sind folgende Daten relevant: der Katasterwert ("Valor Catastral") und der unterstellte Prozentsatz, der für die Gemeinde gilt, in der sich die Immobilie befindet.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;">Katasterwert</h2> <p style="text-align: justify;">Der <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/blog/was-ist-der-katasterwert-und-wo-findet-man-ihn" target="_blank" rel="noopener">Katasterwert</a> ist eine Bewertung der Immobilie, die von der dem spanischen Finanzministerium unterstellten Generaldirektion für Kataster ("<a class="color-primary link-secondary" href="https://www.catastro.meh.es/" target="_blank" rel="noopener">Dirección General del Catastro</a>") vorgenommen wird. Diese Bewertung wird nur für Steuerzwecke verwendet und entspricht nicht dem Marktwert.</p> <p style="text-align: justify;">Der Katasterwert findet sich in der Gemeindesteuer, die gemeinhin als IBI oder SUMA bezeichnet wird und von der Gemeindeverwaltung, in der sich die spanische Immobilie befindet, ausgestellt wird. Im Spanischen wird er als "Valor catastral total" oder "Valor Catastral" bezeichnet.</p> <div style="text-align: justify;"><span style="color: #1363b2; font-family: 'Montserrat Bold', serif; font-size: 1.125rem;">Unterstellter Prozentsatz (Modelo 210)</span></div> <div style="text-align: justify;"> </div> <p style="text-align: justify;">Das unterstellte Einkommen wird durch Anwendung der folgenden Prozentsätze berechnet:</p> <ul> <li style="text-align: justify;">In der Regel beträgt der geltende Prozentsatz <strong>2%</strong> des Katasterwerts. </li> <li style="text-align: justify;">Allerdings kann ein Prozentsatz von <strong>1,1% </strong>auf diejenigen Immobilien angewandt werden, deren Katasterwert in einem kollektiven Bewertungsverfahren ermittelt wurde, das im laufenden Steuerzeitraum oder in den zehn vorangegangenen Steuerzeiträumen in Kraft getreten ist. </li> </ul> <p style="text-align: justify;">Die meisten Nicht-Residenten sind verwirrt darüber, welcher Prozentsatz anzuwenden ist, und wenden automatisch den reduzierten unterstellten Prozentsatz (1,1%) an. Der Grund dafür ist in der Regel, dass vor dem 1. Januar 2015 die Gesetzgebung besagte, dass jede Gemeinde, wo der Katasterwert ab 1994 überprüft wurde, den reduzierten Prozentsatz von 1,1% anwenden konnte. <strong>Die Gesetzgebung wurde jedoch 2015 geändert und nur die Gemeinden, in denen der Katasterwert in den letzten 10 Jahren überprüft wurde, können den unterstellten Prozentsatz von 1,1% anwenden.</strong></p> <p style="text-align: justify;"><strong>Woher weiß ich, ob der ermäßigte Steuersatz in meiner Gemeinde gilt?</strong> Glücklicherweise ist diese Information auf der Website der Agencia Tributaria für jedes Steuerjahr verfügbar. Sie ist leicht im Abschnitt für das Modelo 100 zu finden, da die in Spanien steuerlich Ansässigen auch ein unterstelltes Einkommen für Zweitwohnungen angeben müssen, und sie gilt zu 100% für die Steuererklärung von Nicht-Residenten. return. </p> <p style="text-align: justify;">Klicken Sie <strong><a class="color-primary link-secondary" href="https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/ayuda/manuales-videos-folletos/manuales-ayuda-presentacion/irpf-2021/7-cumplimentacion-irpf/7_3-rendimientos-derivados-inmuebles/7_3_4-municipios-valor-catastral-revisado-2021.html" target="_blank" rel="noopener">hier</a></strong>, um die Liste der Gemeinden (pro Region) zu sehen, die die 1,1% für die Berechnung des unterstellten Einkommens im Jahr 2021 verwenden können. Die übrigen Gemeinden (die nicht in der Liste aufgeführt sind) müssen einen unterstellten Prozentsatz von 2% anwenden.</p> <p style="text-align: justify;">Die Informationen sind auch auf der Website von Catastro verfügbar: <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.catastro.meh.es/esp/ponencia_valores.asp" target="_blank" rel="noopener">https://www.catastro.meh.es/esp/ponencia_valores.asp</a></p> <p style="text-align: justify;"><a class="color-primary link-secondary" style="background-color: #ffffff;" href="https://www.iberiantax.com/" target="_blank" rel="noopener">www.iberiantax.com</a> ist immer auf dem neuesten Stand und entspricht der spanischen Steuergesetzgebung. Wenn Sie unseren Dienst für die Einreichung von Steuererklärungen in Anspruch nehmen, können Sie daher sicher sein, dass Ihre Steuern für Nicht-Residenten korrekt abgewickelt werden und der für die Berechnung der Steuer verwendete unterstellte Prozentsatz korrekt ist. </p> <p style="text-align: justify;">Im Zweifelsfall können Sie sich auch an unser Support-Team (support@iberiantax.com) wenden, das Ihnen gerne bei der Klärung von Fragen hilft, damit Sie Ihr Modelo 210 online erledigen können.</p>

Eine einfache Anleitung zum spanischen Formular 210 ("Modelo 210")
Was ist das "Modelo 210" in Spanien? Ein einfacher Leitfaden zum spanischen Steuerformular 210 für nicht residente Immobilieneigentümer.
Mehr lesen<h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Was ist das "Modelo 210" in Spanien?</h2> <p class="text-post" style="text-align: justify;">Modelo 210 ist das offizielle Steuerformular für die Einreichung der spanischen <a class="color-primary link-secondary" href="https://iberiantax.com/de" target="_blank" rel="noopener">Einkommenssteuer für Nicht-Residenten</a>, gemeinhin als "IRNR" oder "Immobiliensteuer für Nicht-Residenten" bezeichnet.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wer muss das "Modelo 210" einreichen?</h2> <p>Unter anderem muss jeder nicht in Spanien ansässige Immobilienbesitzer das Formular 210 bei der Agencia Tributaria (Finanzbehörde) einreichen, unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet ist oder nicht.</p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Bin ich in Spanien steuerlich ansässig?</h2> <p class="text-post" style="text-align: justify;">Eine natürliche Person wird als in Spanien steuerlich ansässig eingestuft, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft. Andernfalls gilt eine Person für Steuerzwecke als nicht ansässig in Spanien.</p> <ul> <li style="text-align: justify;">Wenn sich die Person länger als 183 Tage im Kalenderjahr auf spanischem Gebiet aufhält. Um die Aufenthaltsdauer auf spanischem Territorium zu bestimmen, werden gelegentliche Abwesenheiten mit einbezogen, es sei denn, der Steuerpflichtige gibt seinen Wohnsitz in einem anderen Land an. Im Falle von Ländern oder Gebieten, die als Steueroasen eingestuft sind, können die spanischen Steuerbehörden einen Nachweis über einen Aufenthalt in dieser Steueroase über einen Zeitraum von 183 (oder mehr) Tagen innerhalb des Kalenderjahres verlangen.</li> <li style="text-align: justify;">Wenn die Person den Hauptsitz oder das Zentrum ihrer Aktivitäten oder wirtschaftlichen Tätigkeiten, direkt oder indirekt, in Spanien ansiedelt.</li> <li style="text-align: justify;">Wenn der von ihr nicht rechtlich getrennte Ehegatte und/oder die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder (nach den genannten Regeln) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben. Hier ist jedoch der Gegenbeweis zulässig.</li> <li style="text-align: justify;">Darüber hinaus behalten natürliche Personen mit spanischer Staatsangehörigkeit, die ihren neuen steuerlichen Wohnsitz in einem Land oder Gebiet anmelden, das als Steuerparadies bezeichnet wird, ihren Status als Steuerresidenten.</li> </ul> <h2 style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Wo kann ich das Steuerformular für "Modelo 210" finden?</h2> <p class="text-post" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Poppins, Helvetica, sans-serif;">Sie finden das Steuerformular Modelo 210 auf der offiziellen Website der spanischen Finanzbehörde (AEAT): </span><a class="color-secondary link-primary" href="https://www.agenciatributaria.gob.es" target="_blank" rel="noopener">https://www.agenciatributaria.gob.es</a></p> <p class="text-post" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Poppins, Helvetica, sans-serif;">Sie können entscheiden, ob Sie Ihr Formular 210 in Papierform oder online einreichen möchten. Das Ausfüllen des Formulars ist jedoch nur online möglich. Online ist bei weitem der einfachste Weg, Ihre spanische Steuererklärung für Nicht-Residenten einzureichen, insbesondere wenn Sie sich für IberianTax entscheiden.</span></p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify;"><span style="color: #1363b2; font-family: 'Montserrat Bold', serif; font-size: 1.125rem;">Wie kann ich das Formular 210 in Spanien einreichen und bezahlen?</span></h2> <h3 class="text-post" style="text-align: justify; color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Online</h3> <p class="text-post" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Poppins, Helvetica, sans-serif;">Das Einreichen und Bezahlen Ihrer Steuern für Nicht-Residenten online ist viel einfacher, als das Formular auszudrucken und persönlich zu Ihrer spanischen Bank zu gehen, um Ihre Steuer zu bezahlen. Alles, was Sie tun müssen, ist ein Konto bei IberianTax einzurichten, die Daten zu Ihrer Person und Ihrem Immobilienbesitz hinzuzufügen und die Steuererklärung zuversichtlich abzugeben. Unsere einfach zu bedienende Software wird Sie durch den Einreichungsprozess führen, während alle Steuerberechnungen sofort aktualisiert werden. </span></p> <p class="text-post" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Poppins, Helvetica, sans-serif;">Die online Einreichung des Steuerformulars ist nur über die Website der AEAT möglich, wenn Sie ein elektronisches Zertifikat besitzen, das von den spanischen Behörden ausgestellt wurde. Im Spanischen ist dies als Certificado Electrónico de Persona Física bekannt.</span></p> <p class="text-post" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Poppins, Helvetica, sans-serif;">Starten Sie jetzt Ihr <a class="color-secondary link-primary" href="https://iberiantax.com/de/register" target="_blank" rel="noopener">Formular 210</a> kostenlos!</span></p> <h3 class="text-post" style="text-align: justify; color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold';">Papier </h3> <p class="text-post" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Poppins, Helvetica, sans-serif;">Wenn Sie es vorziehen, Ihr Formular 210 in Papierform einzureichen, können Sie das Steuerformular auf der Webseite der Finanzbehörde (AEAT) oder mit unserem Steuertool ausfüllen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie das Formular ausdrucken und nach Spanien reisen müssen, um die Steuer über Ihre spanische Bankfiliale vor Ablauf der Steuerfrist zu bezahlen. Andernfalls können Sie Strafen und Zinsen zahlen.</span></p> <p class="text-post" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Poppins, Helvetica, sans-serif;">Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihr Modelo 210 Steuerformular ausfüllen sollen, können Sie Ihr Formular 210 in wenigen Minuten mit unserem einfachen Steuer-Tool ausfüllen. Sie werden kaum glauben, wie einfach es ist!</span></p> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="text-align: justify; color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';"><span style="color: #1363b2; font-family: Montserrat Bold, serif;"><span style="font-size: 14.625px;">Bis wann muss ich das Formular 210 einreichen? Wann ist die Frist?</span></span></h2> <p class="text-post" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Poppins, Helvetica, sans-serif;">Die Frist hängt von der Art der Einkünfte ab, die Sie deklarieren müssen.</span></p> <ul> <li style="text-align: justify;"><span style="font-family: Poppins, Helvetica, sans-serif;">Die Steuerfrist für die Erklärung zum unterstellten Einkommen aus nicht vermieteten Immobilien ist der 31. Dezember eines jeden Jahres in Bezug auf das vergangene Kalenderjahr. Die Steuerfrist für die Online-Einreichung ist der 23. Dezember eines jeden Jahres.</span></li> <li style="text-align: justify;"><span style="font-family: Poppins, Helvetica, sans-serif;">Mieteinnahmen müssen innerhalb der ersten zwanzig Kalendertage der Monate April, Juli, Oktober und Januar erklärt werden, bezogen auf die im unmittelbar vorherigen Quartal angefallenen Einnahmen. Die Steuerfrist für die Online-Einreichung ist am 15. der Monate April, Juli, Oktober und Januar. <strong>Wichtiger Hinweis:</strong> Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Deklaration von Mieteinnahmen auf jährlicher Basis erfolgen, mit einer Einreichungsfrist zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar des folgenden Jahres.</span></li> <li style="text-align: justify;"><span style="font-family: Poppins, Helvetica, sans-serif;">Kapitalgewinne und -verluste aus einem Immobilienverkauf müssen innerhalb von vier Monaten nach dem Verkaufsdatum erklärt werden.<br /></span></li> </ul> <p><span style="font-family: Poppins, Helvetica, sans-serif;">Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Ihr Modelo 210-Steuerformular ausfüllen sollen, können Sie Ihr Formular 210 in wenigen Minuten mit Hilfe unseres einfachen Steuer-Tools ausfüllen. <strong><a class="color-primary link-secondary" href="iberiantax.com/de">Klicken Sie hier</a></strong> und reichen Sie Ihre Steuererklärung für Nichtansässige noch heute ein!</span></p>

10 wichtige Fakten zur spanischen Steuer für Nicht-Residenten
Hier sind 10 Dinge, die Sie über Steuern für Nicht-Residenten in Spanien wissen sollten.
Mehr lesen<h2 class="h2-blog font-bold color-primary" style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold';">Spanien Steuerformular für Nich-Residenten 210 </h2> <p><span style="color: #494949; font-family: Montserrat, serif;">If you own a property in Spain but you do not qualify as a Spanish tax resident, here are 10 things you should know about non-resident taxes in Spain: </span></p> <ol> <li class="mb-5" style="margin-bottom: 1.5rem !important;"><span style="color: #494949; font-family: Montserrat, serif;">Nicht-ansässige Immobilienbesitzer müssen mindestens ein <a class="color-primary link-secondary" href="http://www.iberiantax.com/de" target="_blank" rel="noopener">Formular 210</a> ("Modelo 210") pro Jahr einreichen, egal ob sie ihre Immobilie vermieten oder nicht.</span></li> <li class="mb-5" style="margin-bottom: 1.5rem !important;"><span style="color: #494949; font-family: Montserrat, serif;">Jeder Eigentümer wird als separater Steuerzahler betrachtet und muss daher ein separates Formular 210 pro Immobilie einreichen.</span></li> <li class="mb-5" style="margin-bottom: 1.5rem !important;"><span style="color: #494949; font-family: Montserrat, serif;">Die Tage, an denen die Immobilie nicht vermietet ist, generieren das unterstellte Einkommen. Das <span style="font-weight: 600;">unterstellte Einkommen</span> ergibt sich aus der Anwendung von <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/blog/2-oder-11-wie-berechnet-man-das-unterstellte-einkommen-modelo-210-in-spanien" target="_blank" rel="noopener">1,1% oder 2% auf den Katasterwert der Immobilie</a>, der auf der Grundsteuer (IBI) erscheint. Der anwendbare Prozentsatz hängt davon ab, wann die letzte Revision des steuerpflichtigen Wertes ("Katasterwert") in der Gemeinde stattgefunden hat.</span></li> <li class="mb-5" style="margin-bottom: 1.5rem !important;"><span style="color: #494949; font-family: Montserrat, serif;">Parkplätze und Abstellräume müssen in einem separaten Formular 210 angegeben werden, wenn sie eine eindeutige Katasterreferenz haben.</span></li> <li class="mb-5" style="margin-bottom: 1.5rem !important;"><span style="color: #494949; font-family: Montserrat, serif;">Der <span style="font-weight: 600;">Steuersatz </span>für Nicht-Residenten richtet sich nach dem Land der steuerlichen Ansässigkeit. Steuerresidenten in einem EU-Land, Norwegen und Island unterliegen der Nicht-Residenten-Einkommensteuer mit einem Pauschalsatz von 19 %. Alle anderen Steuerresidenten unterliegen einem Pauschalsatz von 24%.</span></li> <li class="mb-5" style="margin-bottom: 1.5rem !important;"><span style="color: #494949; font-family: Montserrat, serif;"><span style="font-weight: 600;">Einkommen aus der Vermietung von Immobilien </span>werden vierteljährlich erklärt, während das unterstellte Einkommen jährlich erklärt wird. Wird die Immobilie nur einen Teil des Jahres vermietet, ist das unterstellte Einkommen entsprechend anteilig zu versteuern. <strong>Wichtiger Hinweis</strong>: Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Deklaration von Mieteinnahmen auf jährlicher Basis erfolgen. Diese Änderung weicht von der früheren Anforderung vierteljährlicher Deklarationen ab und vereinfacht den Meldeprozess für Immobilieneigentümer.</span></li> <li class="mb-5" style="margin-bottom: 1.5rem !important;"><span style="color: #494949; font-family: Montserrat, serif;">Ausgaben im Zusammenhang mit Mieteinnahmen sind nur abzugsfähig, wenn der Eigentümer in einem EU-Land, Norwegen oder Island steuerlich ansässig ist.</span></li> <li style="margin-bottom: 1.5rem !important;"><span style="color: #494949; font-family: Montserrat, serif;">Die Katasterreferenz ("referencia catastral") ist eine einmalige 20-stellige Nummer, die vom Kataster ("Catastro") für jede Immobilie in Spanien vergeben wird. Das Kataster ist ein Immobilienregister, das beschreibende und grafische Informationen über spanische Immobilien enthält. Sie benötigen diese Nummer für fast jede Transaktion in Spanien, die mit der Immobilie zusammenhängt. Sie können diese Nummer entweder auf Ihrer IBI-Rechnung oder in der Kaufurkunde finden. </span></li> <li style="margin-bottom: 1.5rem !important;"><span style="color: #494949; font-family: Montserrat, serif;">Die meisten Steuerzahler können die in Spanien gezahlten Steuern für Nicht-Residenten von der Steuererklärung in ihrem Heimatland abziehen. Die Mehrheit der von Spanien unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt es nicht-ansässigen Steuerzahlern, die in Spanien gezahlten Steuern ganz oder teilweise abzuziehen.</span></li> <li style="margin-bottom: 1.5rem !important;"><span style="color: #494949; font-family: Montserrat, serif;">Sie können eine verspätete Steuererklärung abgeben, wenn Sie es versäumt haben, Ihre spanischen Steuern einzureichen.</span></li> </ol>

Steuern zahlen und einreichen als nicht-residenter Immobilienbesitzer in Spanien
Eine einfache Anleitung, wie Sie Ihre Steuererklärung für Nicht-Residenten in Spanien mit unserem Online-Steuerservice abgeben.
Mehr lesen<p class="text-post font-blog" style="text-align: justify;"><span style="color: #3f4254; font-family: Poppins, Helvetica, 'sans-serif';">Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, steht die Frage, wie Sie Ihre Steuern als Nicht-Residenten zahlen sollen, wahrscheinlich nicht an erster Stelle, wenn Sie über Ihre Finanzen nachdenken. Es ist jedoch eine Frage, mit der Sie sich befassen müssen, wenn Sie nicht wollen, dass Ihnen das spanische Finanzamt im Nacken sitzt. </span></p> <p style="text-align: justify;">Auch wenn Sie in einem anderen Land leben und dort Ihre Steuern zahlen, müssen Sie als nicht ansässiger Immobilienbesitzer jedes Jahr mindestens eine <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de">spanische Steuererklärung</a> (Formular 210 oder<strong> Modelo 210</strong>) pro Immobilie und Eigentümer abgeben, unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet ist oder nicht. </p> <div style="text-align: justify;"> <div>Egal wo auf der Welt Sie leben, <strong>IberianTax macht Ihnen das Ausfüllen Ihrer eigenen spanischen Steuererklärungen leicht und erschwinglich</strong>, ohne dass Sie jedes Jahr hunderte von Euro für Gebühren ausgeben müssen, um Ihren spanischen Steuerpflichten nachzukommen. Zudem können Sie mit IberianTax Ihre <strong>spanische Steuer für Nichtansässige online bezahlen</strong>.</div> <div> </div> <div>Im Folgenden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie als Nicht-Resident ihre Steuern in Spanien mit unserem Online-Verfahren einreichen können, das speziell für die Bedürfnisse von nicht-residenten Immobilienbesitzern entwickelt wurde.</div> <div> </div> </div> <h2 class="h2-blog font-bold color-primary font-blog" style="color: #1363b2; font-size: 18px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">So reichen Sie die spanischen Steuern für Nicht-Residenten von zu Hause aus ein</h2> <p style="text-align: justify;">Wenn Sie auf unserer Website gelandet sind, müssen Sie möglicherweise das Formular 210 oder Modelo 210 einreichen. Kein Problem dank unserer Online-Steuererklärung, die speziell für nicht ansässige Immobilienbesitzer entwickelt wurde. Hier ist die Vorgehensweise:</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">1. Konto erstellen </h3> <p style="text-align: justify;">Unser einfaches Verfahren macht die Einreichung Ihrer spanischen Steuer für Nicht-Residenten so einfach wie ein Kinderspiel. Nachdem Sie sich für eine Anmeldung bei IberianTax entschieden haben, können Sie ein Konto einrichten und mit der Bearbeitung Ihres Steuerfragebogens beginnen. Hier stellen wir Ihnen grundlegende Fragen über Sie und die Immobilie. Ihre Antworten werden in Ihrer ausgefüllten Steuererklärung wiedergegeben. </p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">2. Starten Sie ein neues Formular 210</h3> <p style="text-align: justify;">Sobald Sie auf "Formular 210 starten" klicken, werden Sie aufgefordert, folgende Angaben zu machen: die Art der Einkünfte, die Sie erklären möchten, das Steuerjahr/Quartal und die Anzahl der Immobilieneigentümer, die ihr Formular 210 einreichen möchten. Derzeit unterstützen wir die zwei folgenden Erklärungen:</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Unterstelltes Einkommen für nicht vermietete Immobilien (Jahressteuererklärung)</strong></p> <p style="text-align: justify;">Das "unterstellte Einkommen" muss von Immobilienbesitzern, die als Nicht-Residenten in Spanien gelten, für die Tage angegeben werden, an denen die Immobilie ihnen zur Verfügung steht und nicht vermietet ist. Auch wenn Sie kein Einkommen aus Ihrer spanischen Immobilie erzielen, müssen Sie daher ein "unterstelltes" Einkommen für die Tage angeben, an denen die Immobilie nicht vermietet war.</p> <p style="text-align: justify;">Diese Art von Einkommen wird einmal im Jahr, am 31. Dezember, berechnet. Die Steuererklärungen für das unterstellte Einkommen müssen im Laufe des folgenden Jahres und spätestens bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres eingereicht werden. Ein Beispiel: Ein unterstelltes Einkommen, das am 31. Dezember 2021 fällig wird, muss im Jahr 2022 erklärt werden.</p> <p style="text-align: justify;">Nachfolgend einige Beispiele für die häufigsten Situationen, in denen Nicht-Residenten "unterstelltes Einkommen" erklären müssen:</p> <ul> <li style="text-align: justify;">John hat eine Immobilie auf Lanzarote, die er nur zwei Monate lang genutzt hat. In der übrigen Zeit hat er das Haus nicht vermietet. John muss das unterstellte Einkommen für das gesamte Jahr 2021 erklären, da ihm die Immobilie das ganze Jahr über zur Verfügung stand, unabhängig davon, ob sie genutzt wurde oder nicht.</li> <li style="text-align: justify;">Petra und Marcus verbrachten im Jahr 2021 30 Tage in ihrem Sommerhaus auf Mallorca und für den Rest des Jahres war die Immobilie vermietet. Im Jahr 2022 müssen sie für diese 30 Tage, d. h. für die Zeit, in der das Haus nicht vermietet war und ihnen somit zur Verfügung stand, das unterstellte Einkommen angeben. Außerdem müssen sie im Jahr 2021 vierteljährlich die Mieteinnahmen angeben.</li> <li style="text-align: justify;">Mats kaufte am 15. November 2021 eine Immobilie in Marbella. Er hat die Immobilie bis zum Ende des Jahres weder vermietet noch genutzt. Mats muss im Jahr 2022 das unterstellte Einkommen für den Zeitraum zwischen dem Kaufdatum und dem 31. Dezember melden.</li> <li style="text-align: justify;">Paul hat seine Immobilie am 5. März 2021 verkauft. Muss er das unterstellte Einkommen melden? Ja. Im Jahr 2022 muss er das unterstellte Einkommen für die Tage angeben, an denen ihm die Immobilie im Jahr 2021 zur Verfügung stand, d. h. für die Tage zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 5. März 2021, wenn die Immobilie nicht vermietet war.</li> </ul> <p><strong style="font-family: Poppins, Helvetica, sans-serif;">Mieteinnahmen (vierteljährliche Steuererklärung)</strong></p> <p style="text-align: justify;">Die Steuererklärung "Mieteinnahmen" ist von nicht in Spanien ansässigen Immobilienbesitzern auszufüllen, die ihre Immobilien in Spanien vermietet haben.</p> <p style="text-align: justify;">Die Mieteinnahmen fallen in jedem Quartal an und müssen innerhalb der ersten 20 Tage der Monate April, Juli, Oktober und Januar eingereicht werden. In jedem Einreichungszeitraum sollte der Eigentümer die im unmittelbar vorangegangenen Quartal erzielten Einkünfte angeben. So müssen Sie beispielsweise in den ersten 20 Tagen des Monats April 2022 die zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2022 erzielten Mieteinnahmen angeben; im Juli 2022 müssen Sie die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2022 erzielten Mieteinnahmen angeben und so weiter.</p> <p style="text-align: justify;"><strong>Wichtiger Hinweis</strong>: Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Deklaration von Mieteinnahmen auf jährlicher Basis erfolgen, mit einer Einreichungsfrist zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar des folgenden Jahres.</p> <p><strong>Beispiel: </strong></p> <p>Im Jahr 2022 hat Stuart seine Immobilie von Juli bis September vermietet. Er muss die Mieteinnahmen für die Monate Juli, August und September innerhalb der ersten 20 Tage des Monats Oktober 2022 angeben. Im Jahr 2023 schließlich muss er auch das unterstellte Einkommen für den Teil des Jahres erklären, in dem die Immobilie nicht vermietet war (von Januar bis Juni und von Oktober bis Dezember).</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">3. Füllen Sie unseren einfachen Fragebogen mit der Hilfe unseres Support-Teams aus (falls erforderlich)</h3> <p style="text-align: justify;">In den folgenden Abschnitten müssen Sie einige personenbezogene Daten jedes Eigentümers sowie einige Angaben zur Immobilie eingeben. Sie müssen die benötigten Informationen in die entsprechenden Felder eintragen. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen * gekennzeichnet und Sie können nicht zum nächsten Schritt übergehen, wenn Sie diese nicht ausfüllen.</p> <p style="text-align: justify;">Sie müssen die persönlichen Daten von so vielen Eigentümern ausfüllen, wie Sie ausgewählt haben. Nach dem spanischen Steuergesetz gilt jeder Eigentümer als separater Steuerzahler und daher muss ein Formular 210 oder Modelo 210 pro Eigentümer eingereicht werden. Wenn Sie also 2 oder mehr Eigentümer auswählen, werden wir ein Formular 210 pro Eigentümer erstellen. Glücklicherweise können Sie mit IberianTax mehrere Formulare 210 erstellen. </p> <p style="text-align: justify;">Die meisten der erforderlichen Daten sind leicht zu finden. Bei anderen Feldern, wie der Katasternummer oder dem Katasterwert, müssen Sie jedoch die Steuerbescheinigung Ihrer Gemeinde einsehen. In jedem Fall können Sie auf unser Support-Team zählen, das Ihnen zur Seite steht, falls Sie Hilfe benötigen.</p> <p style="text-align: justify;">Die Katasternummer ist die offizielle und obligatorische Identifikationsnummer für Steuerzwecke jeder spanischen Immobilie. Sie besteht aus einem alphanumerischen Code, der vom Katasteramt zugewiesen wird, so dass jede Immobilie eine eindeutige Katasternummer haben muss, mit der sie in der Katasterkartographie eindeutig lokalisiert werden kann. Die Katasternummer muss 20 Zeichen lang sein. Zum Beispiel 9372023VH5797S0001WX.</p> <p style="text-align: justify;">Der <a class="color-primary link-secondary" href="https://www.iberiantax.com/de/blog/was-ist-der-katasterwert-und-wo-findet-man-ihn" target="_blank" rel="noopener">Katasterwert</a> ("valor catastral") hingegen ist eine Bewertung der Immobilie, die von der Generaldirektion für Katasterwesen (Dirección General del Catastro), die zum Finanzministerium gehört, vorgenommen wird. Dieser Wert wird nur für Steuerzwecke verwendet und entspricht nicht dem Marktwert. </p> <p style="text-align: justify;">Sie finden diesen Wert auf Ihrer Grundsteuer, die in der Regel als IBI (Impuesto Bienes Inmuebles) bezeichnet wird und von der Gemeindeverwaltung ausgestellt wird, in der sich Ihre spanische Immobilie befindet. Im Spanischen wird er als "Valor catastral total" oder "Valor catastral" bezeichnet und setzt sich aus dem "Valor catastral construcción" (Katasterwert des Gebäudes) und dem "Valor catastral del suelo" (Katasterwert des Grundstücks) zusammen.</p> <p style="text-align: justify;">Wenn es um Mieteinnahmen geht, erhalten Sie außerdem eine detaillierte Checkliste der abzugsfähigen Ausgaben, die dazu beitragen, Ihre Steuer für Nicht-Residenten auf ein Minimum zu reduzieren.</p> <h3 style="color: #51c8b8; font-size: 16px; font-family: 'Montserrat Bold'; text-align: justify;">4. Wählen Sie die Zahlungsmethode, überprüfen Sie Ihr Formular 210 und reichen Sie es mit IberianTax ein.</h3> <p style="text-align: justify;">Die Informationen, die Sie während des Prozesses zur Verfügung gestellt haben, ermöglichen es unserer Software, Ihre Steuern unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung und der neuesten Kriterien des spanischen Finanzamtes zu berechnen.</p> <p style="text-align: justify;">Bevor Sie eine Verpflichtung eingehen, erhalten Sie eine Übersicht über die zu zahlende Steuer sowie eine Übersicht über die angegebenen Daten. Sie können alle Daten vor der Einreichung ändern oder später Ihre Steuererklärung vervollständigen.</p> <p style="text-align: justify;">An dieser Stelle müssen Sie auswählen, welche Zahlungsmethode Sie für die Zahlung der Steuer verwenden möchten. Wir bieten Ihnen bis zu drei verschiedene Zahlungsarten für denselben Preis an (einschließlich der Abwicklung der Steuerzahlung in Ihrem Namen).</p> <p style="text-align: justify;">Sobald Sie Ihre Steuererklärung eingereicht und unsere Gebühren bezahlt haben, reichen wir Ihre ausgefüllte Steuererklärung direkt bei dem Finanzamt (AEAT) ein. Nach der Einreichung wird Ihre Steuererklärung in Ihrem sicheren Kundenkonto gespeichert, wo sie sicher und leicht zugänglich ist, wann immer Sie sie benötigen.</p> <p style="text-align: justify;">Der gesamte Vorgang dauert nicht länger als 10 Minuten und setzt keine besonderen Steuerkenntnisse voraus.</p> <p style="text-align: justify;">Wenn Ihre Situation jedoch etwas komplizierter ist oder Sie die Unterstützung eines unserer zugelassenen Steuerberater wünschen, können Sie uns jederzeit unter contact@iberiantax.com erreichen.</p> <p style="text-align: justify;"> </p>