Spaniens vorgeschlagene 100%-Steuer auf Immobilienkäufe durch Nicht-EU-Bürger: Was sie bedeuten könnte
January 19, 2025

Spanien hat eine mutige neue Maßnahme angekündigt, die zukünftige Immobilienkäufe durch Nicht-Residenten, insbesondere aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, wie Großbritannien, erheblich beeinflussen könnte. Premierminister Pedro Sánchez enthüllte im Januar Pläne, eine 100%-Steuer auf den Wert von Immobilien zu erheben, die von Nicht-Residenten aus Nicht-EU-Ländern gekauft werden. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die Wohnungsprobleme des Landes anzugehen, hat jedoch Fragen und Bedenken bei potenziellen Hauskäufern aufgeworfen.
Hier ist alles, was Sie über die vorgeschlagene Steuer und ihre möglichen Auswirkungen wissen müssen.
Was ist die vorgeschlagene 100%-Immobiliensteuer?
Beim Kauf einer Immobilie in Spanien müssen Sie die sogenannte „Grunderwerbsteuer“ zahlen, ähnlich wie die Stempelsteuer im Vereinigten Königreich. Diese Steuer variiert je nach Region, in der Sie kaufen, und liegt typischerweise zwischen 6-10% des Immobilienwerts. Sie hängt auch davon ab, ob es sich um einen Wiederverkauf oder einen Neubau handelt.
Nach dem neuen Vorschlag, der diese Woche angekündigt wurde, könnten Nicht-Residenten aus Nicht-EU-Ländern beim Immobilienkauf in Spanien eine Steuer in Höhe von 100% des Immobilienwerts zahlen müssen. Der Vorschlag soll spekulative Immobilieninvestitionen entmutigen, bei denen Häuser gekauft und lange leer stehen oder zur Erzielung von Mieteinnahmen genutzt werden.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass sich die Maßnahme derzeit nur im Ankündigungsstadium befindet und noch kein formeller Vorschlag entwickelt wurde.
Warum führt Spanien diese Steuer ein?
Spanien verzeichnet steigende Immobilienpreise und ein begrenztes Angebot an erschwinglichem Wohnraum für Einwohner. Laut der spanischen Regierung kauften allein im Jahr 2023 Nicht-EU-Bürger 27.000 Immobilien im Land.
Premierminister Sánchez betonte die Notwendigkeit, dieses Ungleichgewicht anzugehen, und erklärte: „Der Westen steht vor einer entscheidenden Herausforderung: keine Gesellschaft zu werden, die in zwei Klassen geteilt ist – reiche Vermieter und arme Mieter.“ Der Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Strategie, den Wohnraum für Einwohner zu priorisieren.
Wer könnte betroffen sein?
Die vorgeschlagene Steuer richtet sich an Nicht-Residenten aus Nicht-EU-Ländern, einschließlich britischer Staatsbürger, die nach dem Brexit Nicht-EU-Bürger wurden. Personen, die weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen, gelten als Nicht-Residenten und könnten dieser Steuer unterliegen, wenn sie eine Immobilie kaufen. Hauskäufe von EU-Bürgern bleiben von diesen Maßnahmen unberührt.
Diese Maßnahme könnte folgende Auswirkungen haben:
- Potenzielle Käufer, die Ferienhäuser oder Mietobjekte suchen.
- Aktuelle Hausbesitzer, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, Immobilien an Nicht-Residenten weiterzuverkaufen.
Umfassendere Wohnungsreformen in Spanien
Die vorgeschlagene Steuer ist nur ein Teil eines umfassenden Plans, um die Wohnraumkrise in Spanien zu bewältigen. Zu den weiteren von der Regierung angekündigten Maßnahmen gehören:
- Steuerliche Anreize für Vermieter, die bezahlbaren Wohnraum bereitstellen.
- Erhöhte Regulierung und Besteuerung von kurzfristigen Touristenvermietungen, um sicherzustellen, dass sie Hotels nicht unterbieten oder zu Wohnungsengpässen beitragen.
- Öffentliche Wohnungsinitiativen, wie die Übertragung von über 3.000 Wohnungen an eine neue öffentliche Wohnungsbehörde.
Diese Reformen sollen einen ausgewogeneren Wohnungsmarkt schaffen und die wachsende Kluft zwischen Vermietern und Mietern verringern.
Was sollten Nicht-Residenten tun?
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuer bisher lediglich eine Ankündigung von Pedro Sánchez ist und noch nicht in Kraft getreten ist. Bis sie in das spanische Gesetz aufgenommen wird, bleiben die aktuellen Verfahren voraussichtlich unverändert.
Welche anderen Steuern müssen Nicht-Residenten in Spanien zahlen?
Neben den Steuern, die mit dem Kauf einer Immobilie in Spanien verbunden sind, gibt es eine Reihe weiterer Steuern, die Nicht-Residenten zahlen müssen. Dazu gehören:
- Nicht-Residenten fiktive Einkommenssteuer: Diese wird jährlich für diejenigen gezahlt, die ihre Immobilie selbst nutzen, selbst wenn sie das ganze Jahr über leer steht.
- Nicht-Residenten Mieteinkommenssteuer: Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, muss diese Steuer jährlich auf der Grundlage der erzielten Einkünfte gezahlt werden.
- IBI (Grundsteuer): Dies ist die jährliche kommunale Steuer, die alle Immobilienbesitzer in Spanien zahlen, unabhängig vom Wohnsitzstatus. Sie wird von Ihrer örtlichen Stadtverwaltung verwendet, um lokale Dienstleistungen und Infrastruktur zu finanzieren.
- Kapitalertragssteuer: Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien verkaufen, müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach dem Verkaufsdatum auf den erzielten Gewinn Steuern zahlen.
- Plusvalía-Steuer: Dies ist eine kommunale Steuer, die auf den Wertzuwachs des Grundstücks erhoben wird, auf dem Ihre Immobilie steht, wenn Sie die Immobilie verkaufen.
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