Einkommensteuer für Nicht-Residenten
Die Steuer auf Unterstelltes Einkommen für Nicht-Residenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes - IRNR) gilt für Nicht-Residenten Immobilieneigentümer, die ihre spanische Immobilie nicht vermieten. Diese Steuer wird auf die Immobilie erhoben, selbst wenn sie nur für den persönlichen Gebrauch genutzt wird oder das ganze Jahr über leer steht. Die Einreichung dieser Steuer erfolgt jährlich über das spanische Steuerformular Modelo 210 bei der Agencia Tributaria (nationale Steuerbehörde). Die Frist ist der 31. Dezember jeden Jahres für das Vorjahr.
Eigentümer mehrerer Immobilien
In Spanien sind Miteigentümer verpflichtet, ihre Steuererklärungen getrennt abzugeben. Jeder Miteigentümer muss seinen Anteil an der Immobilie angeben Eigentum angeben und entsprechend einreichen. Der Gesamtsteuerbetrag wird entsprechend dem prozentualen Anteil jeder Person am Eigentum aufgeteilt.
Berechnung
Die berechnete Einkommensteuer wird wie folgt ermittelt: Katasterwert x Imputierter Prozentsatz x Steuersatz.
Bei der Online-Einreichung müssen Sie den Katasterwert Ihrer Immobilie kennen. Um den Katasterwert Ihrer Immobilie zu ermitteln, können Sie Ihre örtliche Steuerquittung (IBI oder SUMA) überprüfen, sich an Ihr örtliches Rathaus wenden oder www.sedecatastro.gob.es besuchen. Sie benötigen ein gültiges spanisches digitales Zertifikat oder Ihre NIE-Nummer und die "numero de soporte", um dies zu tun. Katasterwerte liegen normalerweise zwischen 30.000€ und 200.000€. Der imputierte Prozentsatz variiert zwischen 1,1% und 2%, abhängig von der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet.
Der Steuersatz für EU-Bürger, Island, Norwegen und Liechtenstein beträgt 19%, während Nicht-EU-Bürger einem Satz von 24% unterliegen. Mehrere Immobilieneigentümer müssen individuell ein Modell 210 einreichen, wobei die imputierte Steuer proportional auf alle Parteien aufgeteilt wird.
Fallbeispiele
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für die Berechnung der Mieteinnahmensteuer.
Beispiel eins EU-Bewohner, der eine Immobilie in Mallorca besitzt - Einzeleigentümer |
Steuerjahr 2022 |
Kommune der Immobilie: Calvia, Balearic Islands |
Imputierter Prozentsatz für Calvia 2022: 2% |
Katasterwert der Immobilie: 103,890.50€ |
Einzeleigentümer: Deutsch |
Steuersatz EU: 19% |
Nur zur privaten Nutzung |
Steuerberechnung: 103,890.50€ x 2% x 19% = 394,78€ |
Gesamt zu zahlen 394,78€ |
Beispiel zwei UK-Bewohner, die eine Immobilie in Marbella besitzen - Gemeinschaftseigentum |
Steuerjahr 2022 |
Kommune der Immobilie: Marbella, Spain |
Imputierter Prozentsatz für Marbella 2022: 1.1% |
Katasterwert der Immobilie: 82,450.70€ |
Zwei Eigentümer: Britisch |
Steuersatz Nicht-EU: 24% |
Private Nutzung und 60 Tage vermietet |
Steuerberechnung: 82,450.70€ x 1.1% x 305/365 x 24%= 181,88€ |
Gesamt zu zahlen 181,88€ |
Beispiel drei EU-Bewohner, die eine Immobilie in Teneriffa, Spanien, besitzen - Gemeinschaftseigentum |
Steuerjahr 2022 |
Kommune der Immobilie Arona, Teneriffa |
Imputierter Prozentsatz für Arona 2022: 2% |
Katasterwert der Immobilie: 35,930.20€ |
Zwei Eigentümer: Niederländisch |
Steuersatz EU: 19% |
Ganzjährig leerstehende Immobilien |
Steuerberechnung: 35,930.20€ x 2% x 19% = 136.53€ |
Gesamt zu zahlen 136,53€ |
Preise
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