Häufig gestellte Fragen

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Über IberianTax

IberianTax ist ein Online-Dienst, der Nichresidenten Immobilieneigentümern in Spanien hilft, ihre Steuern zu erklären und zu bezahlen. Wir bieten eine einfache, erschwingliche Lösung, um das Formular Modelo 210 für die Einkommensteuer von Nichresidenten in wenigen Minuten von überall aus einzureichen. IberianTax hat seinen Sitz in Mallorca, Spanien, und ist ein eingetragenes Unternehmen mit beschränkter Haftung, das von den spanischen Steuerbehörden vollständig für die Abgabe von Steuern zugelassen ist.
Der Besitz von Immobilien in Spanien als Nichresident bedeutet, dass Sie eine jährliche Steuererklärung bei der Agencia Tributaria einreichen müssen. Dieser Prozess kann komplex und zeitaufwendig sein, besonders wenn Sie mit dem spanischen Steuersystem oder der Sprache nicht vertraut sind. IberianTax vereinfacht dies für Sie und hilft Ihnen, Geld zu sparen. Mit IberianTax können Sie:
  • Ihre Steuererklärung für Nichresidenten (Modelo 210) von überall aus in wenigen Minuten einreichen und bezahlen
  • Jährlich Hunderte von Euro an Anwalts- oder Gestoria-Gebühren sparen
  • Unbegrenzten E-Mail-Support in Ihrer bevorzugten Sprache erhalten
  • Wir machen die Steuererklärung einfach und stressfrei, selbst wenn Sie keine Vorkenntnisse haben
    Ja, IberianTax ist ein vertrauenswürdiges Unternehmen, das von den spanischen Steuerbehörden vollständig anerkannt ist. Wir haben zahlreiche positive Kundenbewertungen auf Google erhalten und eine ausgezeichnete Bewertung von 5 von 5 Sternen basierend auf Hunderten von Bewertungen beibehalten. Unsere Kunden schätzen unsere einfache, sichere und zuverlässige Plattform zur Einreichung und Zahlung von Steuern für Nichresidenten.
    Definitiv! Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Ihre persönlichen Daten werden sicher gespeichert, und wir aktualisieren kontinuierlich unsere Cybersicherheitssysteme, um Ihre Informationen zu schützen. Wir sammeln nur die Daten, die zur Erstellung Ihrer Steuererklärungen benötigt werden, und werden Ihre Daten niemals ohne Ihre Zustimmung verkaufen oder für andere Zwecke verwenden. Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Konto zu löschen, werden alle damit verbundenen Daten dauerhaft gelöscht, mit Ausnahme der Steuerformulare, die nach spanischem Recht erforderlich sind.
    Ja, IberianTax kann Ihre Steuererklärung im Auftrag bei der Agencia Tributaria elektronisch einreichen. Wir sind bei der spanischen Steuerbehörde registriert, die uns autorisiert, Steuern für unsere Kunden einzureichen und zu zahlen. Sie müssen uns lediglich autorisieren, indem Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren und unsere Gebühren bezahlen.
    Nein, IberianTax hat keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto. Wir fordern Ihre Bankdaten nur an, wenn Sie sich für die Zahlung Ihrer Steuer per Lastschrift entscheiden, da diese Daten in Ihrer Steuererklärung enthalten sein müssen. Die fällige Steuer wird direkt von Ihrem Konto von der Steuerbehörde abgebucht.
    Die Gebühren hängen von der Art des deklarierten Einkommens und der Anzahl der Immobilieneigentümer ab. Detaillierte Preisinformationen finden Sie auf unserer Website.

    Allgemeine Fragen

    Ansässige Personen sind diejenigen, die mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen und auf ihr weltweites Einkommen und Vermögen steuerpflichtig sind. Nicht ansässige Personen verbringen weniger Tage in Spanien und unterliegen nur dem spanischen Einkommen oder Vermögen.
    Bei gemeinsamem Immobilieneigentum ist jeder Eigentümer verpflichtet, eine eigene Steuererklärung einzureichen. Dies bedeutet, dass beide separate Steuererklärungen einreichen müssen, die jeweils 50 % Eigentum widerspiegeln. Wenn Sie jedoch IberianTax für Ihre Einreichungen verwenden, haben Sie den Vorteil, nur ein Formular für beide Eigentümer auszufüllen. Wir kümmern uns darum, es in zwei separate Steuererklärungen aufzuteilen, um den Prozess für Sie zu vereinfachen.
    Modelo 210 ist das spezielle Formular zur Erklärung der Nichresidentensteuer in Spanien.
    Der Katasterwert ist ein von der Regierung zugewiesener Wert, der für Steuerzwecke verwendet wird, während der Marktwert der geschätzte Preis ist, zu dem die Immobilie auf dem freien Markt verkauft werden könnte.
    Als Nichresident müssen Sie möglicherweise Einkommensteuer auf Mieteinnahmen und Kapitalertragssteuer auf Immobilienverkäufe zahlen. Zusätzlich müssen Sie Steuern für die Tage zahlen, an denen die Immobilie nicht vermietet war, auch wenn die Immobilie für den persönlichen Gebrauch oder leer stand.
    Es ist wichtig, die Situation sofort zu korrigieren. Sie können verspätete Steuererklärungen für die ausstehenden Jahre einreichen. Wenn Sie freiwillig einreichen, werden die Strafen erheblich von 50 % auf maximal 15 % reduziert.
    Ja, IberianTax bietet verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an, um Ihre Nichresidentensteuererklärung zu bezahlen und elektronisch einzureichen. Sie müssen Ihr Haus nicht verlassen, um Ihre spanischen Steuern zu bezahlen.
    Die Nichterfüllung von Steuerpflichten kann zu Strafen, Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen. Die Strafen beginnen bei 50 % auf die unbezahlte Steuerschuld zuzüglich Zinsen für verspätete Zahlung.
    Die spanischen Steuerbehörden (AEAT) senden keine Erinnerungen oder Informationen zu Steuerpflichten. Sie müssen selbst aktiv werden! Wenn Sie jedoch bei IberianTax registriert sind, erhalten Sie in jeder Steuerperiode eine Erinnerung.
    Die Steuerbeträge variieren je nach Faktoren wie der Art des Einkommens, dem Katasterwert Ihrer Immobilie und den Steuersätzen. Sie können unsere Steuerplattform nutzen, um die fällige Steuer kostenlos zu berechnen.

    Die spanischen Steuerbehörden benachrichtigen Sie in der Regel etwa 2 bis 3 Monate nach Feststellung der verspäteten Einreichung über einen Zuschlag für verspätete Steuererklärungen. Der Prozess umfasst:

    Erste Benachrichtigung - Propuesta (Vorschlag): Dies ist das erste Schreiben, das Sie erhalten und das einen informativen Zweck erfüllt. Es beschreibt den Zuschlag oder die Geldstrafe, die für die verspätete Einreichung Ihrer Steuererklärung verhängt wird.

    Zweite Benachrichtigung - Liquidación (Abrechnung): Nach der Propuesta und in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Monaten wird ein zweites Schreiben namens "Liquidación" verschickt. Dieses Schreiben enthält die Zahlungsschreiben und detaillierte Anweisungen zur Vorgehensweise bei der Zahlung Ihres Zuschlags.

    Steuerfragen für Nichtansässige

    Die Nichresidentensteuer, auch bekannt als 'Impuesto sobre la Renta de No Residentes' (IRNR), ist eine Steuer auf Einzelpersonen und Unternehmen, die nicht als Steuerresidenten in Spanien gelten, aber Einkommen im Land erzielen. Diese Steuer gilt für verschiedene Einkommensarten, einschließlich Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien, unterstelltes Einkommen aus dem Besitz von leerstehenden oder privat genutzten Immobilien, Kapitalerträge aus dem Verkauf spanischer Immobilien, Dividenden und Zinsen aus spanischen Quellen.
    Ja, als Nichresidenten-Eigentümer einer Immobilie in Spanien sind Sie verpflichtet, entweder auf den Gewinn aus der Vermietung der Immobilie oder auf das unterstellte Einkommen, das auf dem Katasterwert der Immobilie basiert, Steuern zu zahlen, auch wenn die Immobilie nicht vermietet wird.
    Ja, auch wenn Sie Ihre Immobilie nie vermietet haben, sind Sie dennoch für die Steuer auf unterstelltes Einkommen verantwortlich. Diese Steuer basiert auf dem Katasterwert Ihrer Immobilie und muss jährlich erklärt werden.
    Nichresidenten unterliegen einem allgemeinen Pauschalsatz von 24%. Steuerresidenten in EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und Liechtenstein profitieren jedoch von einem ermäßigten Pauschalsatz von 19%.
    Die Frist für die Einreichung der Nichresidentensteuererklärung (Modelo 210) hängt von der Art des Einkommens ab. Für unterstelltes Einkommen ist die Frist der 31. Dezember des Jahres nach dem Steuerjahr. Für Mieteinnahmen wurde die Berichterstattung ab dem Steuerjahr 2024 auf eine jährliche Basis umgestellt, mit einer Frist bis zum 20. Januar des folgenden Jahres. Die Kapitalertragssteuer muss innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufsdatum der Immobilie erklärt werden.
    Wenn Sie die Frist für die Einreichung Ihrer Steuererklärung verpassen, können Sie mit Strafen und Zinsen für verspätete Zahlung belegt werden. Wenn Sie freiwillig erklären, sind die Strafen für verspätete Zahlung auf 15% der fälligen Steuer begrenzt. Wenn jedoch das Finanzamt die Einreichung anfordert, beginnen die Strafen bei 50%. Daher ist es wichtig, so schnell wie möglich zu deklarieren, um mögliche Bußgelder zu minimieren. IberianTax kann Ihnen bei der Einreichung verspäteter Erklärungen und der Bewältigung von Strafen helfen.
    Ja, Sie können Steuern für frühere Jahre einreichen, wenn Sie dies noch nicht getan haben. Es ist wichtig, die Situation sofort zu korrigieren, um weitere Strafen zu vermeiden. IberianTax kann Ihnen bei der Vorbereitung und Einreichung verspäteter Steuererklärungen für vergangene Jahre helfen.

    Die IBI ist eine lokale Steuer, die vom Rathaus erhoben wird, in dem sich Ihre Immobilie befindet. Sie basiert auf dem Einheitswert Ihrer Immobilie (Katasterwert) und wird jährlich gezahlt. Die IBI gilt sowohl für Residenten als auch für Nichresidenten und wird zur Finanzierung lokaler Dienstleistungen und Infrastrukturen wie Straßenunterhaltung, öffentliche Einrichtungen und lokale Verwaltung verwendet.

    Die Nichresidentensteuer hingegen ist eine nationale Steuer, die von der Agencia Tributaria (spanische Steuerbehörde) erhoben wird. Diese Steuer ist fällig, selbst wenn die Immobilie leer steht oder für persönliche Zwecke genutzt wird. Nichresidenten Immobilieneigentümer müssen diese Steuer jährlich über das Formular Modelo 210 einreichen und zahlen. Die Nichresidentensteuer umfasst verschiedene Einkommensarten, die aus Immobilien in Spanien generiert werden, einschließlich unterstelltem Einkommen für die persönliche Nutzung, Mieteinnahmen und Kapitalgewinnen aus dem Verkauf der Immobilie.

    Unterstelltes Einkommen

    Das unterstellte Einkommen ergibt sich aus der Anwendung eines unterstellten Prozentsatzes von 1,1 % oder 2 % auf den Katasterwert der Immobilie („Valor Catastral“). Der endgültige Prozentsatz hängt von der letzten Katasterwertrevision ab, die in der Gemeinde stattgefunden hat, in der sich die Immobilie befindet. Der Unterschied im anwendbaren Prozentsatz des Katasterwerts zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage hängt davon ab, ob die Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, in den letzten zehn Jahren eine Katasterrevision durchlaufen hat, wie vom Catastro veröffentlicht.

    1,1 % Satz: gilt für Immobilien in Gemeinden, in denen die Katasterwerte im Rahmen eines allgemeinen kollektiven Bewertungsverfahrens in den letzten zehn Jahren überprüft oder aktualisiert wurden.

    2 % Satz: gilt für Immobilien in Gemeinden, die in den letzten zehn Jahren keiner solchen Überprüfung unterzogen wurden. Dieser Satz gilt auch, wenn der Katasterwert individuell aktualisiert wurde, aber nicht im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung.

    Wenn Ihre Immobilie beispielsweise in einer Gemeinde liegt, in der die letzte Katasterüberprüfung vor 11 Jahren stattgefunden hat, gilt der Satz von 2 %, nicht der Satz von 1,1 %. Wenn die letzte Überprüfung im Jahr 2009 stattfand, würde der Satz von 1,1 % nur bis zum Steuerjahr 2019 gelten.

    Der Steuersatz beträgt 19 % für Steuerresidenten in der EU oder im EWR und 24 % für Steuerresidenten in anderen Ländern.
    Der Katasterwert einer Immobilie ändert sich normalerweise nicht jährlich; Aktualisierungen sind weniger häufig. Der zuverlässigste Ort, um den neuesten Katasterwert Ihrer Immobilie zu finden, ist Ihre IBI (lokale Grundsteuer) Quittung. Dieses Dokument wird jährlich ausgestellt und spiegelt alle Aktualisierungen des Katasterwerts wider, sodass Sie die aktuellsten Informationen für die Steuererklärung und andere Zwecke haben.
    Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung für unterstelltes Einkommen ist innerhalb des Kalenderjahres nach dem Jahr, für das die Steuer fällig ist. Das bedeutet, dass Sie bis zum 31. Dezember des Jahres nach dem Steuerjahr Zeit haben, Ihre Erklärung einzureichen. Zum Beispiel muss die Steuererklärung für das Jahr 2023 bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden. Damit haben Sie ein ganzes Jahr Zeit, um Ihre Steuererklärung für das unterstellte Einkommen auszufüllen und einzureichen.

    Der Katasterwert (Valor Catastral) und die Katasterreferenz (Referencia Catastral) sind wesentliche Details für die Nichresidentensteuer und können in mehreren Dokumenten im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie gefunden werden. Hier können Sie sie finden:

    IBI-Quittung (lokale Grundsteuer): Die IBI, oder „Impuesto sobre Bienes Inmuebles“, ist eine lokale Steuer, die Immobilieneigentümer jedes Jahr zahlen müssen. Sie wird von der lokalen Behörde (Ayuntamiento) oder einer bestimmten lokalen Stelle wie Patronato de Recaudación, SUMA usw. ausgestellt, abhängig von der Lage Ihrer Immobilie. Die IBI-Quittung gibt den Katasterwert und die Referenz klar an.

    Bankquittung für die IBI-Zahlung: Wenn Sie die IBI über eine Bank bezahlen, enthält die Quittung normalerweise einen spezifischen Code, der es Ihnen ermöglicht, die offizielle IBI-Quittung von der Website der regionalen Steuerbehörde herunterzuladen, wo der Katasterwert und die Referenz aufgeführt sind.

    Kaufurkunde (Escritura): Typischerweise gibt es gegen Ende des Kaufurkunden-Dokuments einen Abschnitt, der sich der Catastro-Information widmet. Hier finden Sie den Katasterwert und die Referenz.

    Catastro-Website: Zusätzlich können Sie den Katasterwert und die Referenz direkt von der Catastro-Website finden, sofern Sie über ein spanisches elektronisches Zertifikat verfügen.

    Der anwendbare Prozentsatz hängt davon ab, ob die Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, in den letzten zehn Jahren eine Katasterrevision durchlaufen hat. Wenn die letzte allgemeine Überprüfung vor mehr als zehn Jahren stattgefunden hat, beträgt der anwendbare Prozentsatz für das unterstellte Einkommen 2 %. Wenn die Überprüfung innerhalb der letzten zehn Jahre stattfand, beträgt der Satz 1,1 %.
    Ja, Sie müssen Steuern auf unterstelltes Einkommen für die Tage zahlen, an denen die Immobilie nicht vermietet war. Sie müssen eine Steuererklärung für unterstelltes Einkommen für den Teil des Jahres einreichen, in dem die Immobilie für den persönlichen Gebrauch verfügbar oder leer stand.
    Ja, Sie sind für die Steuer auf unterstelltes Einkommen für den Teil des Jahres verantwortlich, in dem Sie die Immobilie vor dem Verkauf besaßen. Sie müssen das unterstellte Einkommen bis zum Verkaufsdatum deklarieren.
    Nein, wenn Ihre Immobilie das ganze Jahr vermietet ist, müssen Sie keine Steuern auf unterstelltes Einkommen zahlen. Die Steuer auf unterstelltes Einkommen ist nur für die Zeiträume anwendbar, in denen die Immobilie nicht vermietet ist.

    Mieteinnahmen

    Ja, Nichresidenten-Immobilieneigentümer müssen jegliches Einkommen, das durch die Vermietung ihrer Immobilie in Spanien erzielt wird, deklarieren und versteuern.
    Der Steuersatz für Mieteinnahmen für Nichresidenten-Immobilieneigentümer in Spanien beträgt 19 % für Residenten der EU-Länder, Norwegen, Island und Liechtenstein. Für Nichresidenten aus anderen Ländern beträgt der Steuersatz 24 %.
    Ab 2024 ist die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für Mieteinnahmen innerhalb der ersten 20 Tage des Monats Januar nach dem Jahr, in dem die Einkünfte erzielt wurden. Für Mieteinnahmen, die im Steuerjahr 2024 erzielt wurden, müssen Sie beispielsweise bis zum 20. Januar 2025 alle fälligen Steuern erklären und zahlen.
    Die Abzugsfähigkeit von Betriebskosten von den Mieteinnahmen in Spanien hängt von Ihrem Wohnsitzstatus ab. Für Residenten der EU, Norwegen, Island oder Liechtenstein lautet die Antwort ja; Sie dürfen Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit, einschließlich Nebenkosten und Gemeinschaftsgebühren, von Ihrem Bruttomieteinnahmen abziehen. Wenn Sie jedoch außerhalb dieser Regionen ansässig sind, haben Sie leider nicht die Möglichkeit, diese Ausgaben abzuziehen.
    Obwohl Sie die Rechnungen nicht direkt beim Finanzamt einreichen müssen, ist es wichtig, sie für 4 Jahre aufzubewahren. Dies ist nur eine Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass das Finanzamt später danach fragt. Es geht darum, vorbereitet zu sein und Ihre Unterlagen in Ordnung zu haben, falls Fragen zu Ihren Abzügen auftreten.
    Ja, neben dem Formular für Mieteinnahmen müssen Sie auch eine Steuererklärung für unterstelltes Einkommen für die Tage einreichen, an denen Ihre Immobilie nicht vermietet war. Wenn Sie Ihre Immobilie beispielsweise 300 Tage im Jahr vermieten, müssen die verbleibenden 65 Tage in der Steuererklärung für unterstelltes Einkommen berücksichtigt werden, die Sie im folgenden Jahr einreichen. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn Ihre Immobilie das ganze Jahr über vermietet wird, also alle 365 Tage abdeckt. In einem solchen Fall ist nur das Formular für Mieteinnahmen erforderlich, da es keine Tage ohne Vermietung gibt, die in der Steuererklärung für unterstelltes Einkommen berücksichtigt werden müssten.
    Die Steuerschuld für gemeinsames Eigentum wird gemäß dem Anteil jedes Eigentümers an der Immobilie aufgeteilt. Wenn Sie und Ihr Partner die Immobilie also zu gleichen Teilen (50/50) besitzen, wird die fällige Steuer auch gleichmäßig zwischen Ihnen beiden aufgeteilt.

    Hier ist eine Liste der häufigsten abzugsfähigen Ausgaben, die vom Finanzamt anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass die meisten dieser Ausgaben im Allgemeinen anteilig zu den vermieteten Tagen abzugsfähig sind. Unsere Plattform berechnet automatisch den abzugsfähigen Betrag für Sie.

    Immobilienspezifische Ausgaben: Dazu gehören lokale Grundsteuern (wie IBI oder Müllgebühren), Gemeinschaftsgebühren und Hausversicherung.

    Nebenkosten: Kosten für Wasser, Gas, Strom und andere Nebenkosten können abgezogen werden, sofern Sie als Eigentümer dafür verantwortlich sind.

    Instandhaltungskosten: Ausgaben für die Instandhaltung der Immobilie, wie Reparaturen und Reinigung, sind abzugsfähig. Hinweis: Der Kauf von Möbeln kann mit einer Abschreibung von 10 % pro Jahr abgezogen werden.

    Hypothekenzinsen: Wenn Sie eine Hypothek auf Ihre spanische Immobilie haben, können Sie den Zinsanteil Ihrer Hypothekenzahlungen von Ihren Mieteinnahmen abziehen.

    Verwaltungskosten: Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung Ihrer Mietimmobilie sind abzugsfähig. Werbe- und Marketingkosten: Kosten, die für die Werbung Ihrer Immobilie an potenzielle Mieter anfallen, sind abzugsfähig. Rechts- und Buchhaltungsgebühren: Gebühren für rechtliche und buchhalterische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung Ihrer Immobilie können abgezogen werden.

    Abschreibungskosten: Sie dürfen die Abschreibung der Immobilie abziehen, die mit 3 % des höheren Betrags zwischen dem Kaufpreis oder dem Katasterwert berechnet wird, abzüglich des Wertes des Grundstücks.

    Reparatur- und Instandhaltungskosten, wie regelmäßiges Streichen oder die Reparatur von Installationen, sind vollständig abzugsfähig, wenn sie zur Erhaltung der normalen Nutzung der Immobilie anfallen. Dazu gehört auch der Austausch von Gegenständen wie Heizungssystemen oder Sicherheitstüren. Kosten für Erweiterungen oder Verbesserungen, wie das Hinzufügen eines Aufzugs oder die Installation von Sicherheitstüren, wo sie zuvor nicht vorhanden waren, sind jedoch nicht direkt abzugsfähig. Diese werden als Investitionen betrachtet, die den Wert der Immobilie erhöhen und als Teil der Anschaffungskosten der Immobilie angesehen werden. Sie werden bei der Ermittlung von Kapitalgewinnen oder -verlusten bei der Übertragung berücksichtigt.

    Kapitalertragssteuer

    Die Kapitalertragssteuer für Nichresidenten in Spanien ist die Steuer, die von Einzelpersonen oder Unternehmen gezahlt wird, die keine Steuerresidenten in Spanien sind, wenn sie eine in Spanien gelegene Immobilie verkaufen. Sie gilt für den aus dem Verkauf erzielten Gewinn. Sie wird über das Formular Modelo 210 erklärt.
    Ja, Spanien erhebt eine Kapitalertragssteuer auf den Gewinn aus dem Verkauf von Vermögenswerten, einschließlich Immobilien. Der Kapitalgewinn ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis. Zusätzliche Ausgaben können ebenfalls bei der Berechnung der Kapitalertragssteuer berücksichtigt werden (zum Beispiel Notar-, Anwalts- oder Immobilienmaklergebühren).
    Als Nichresident unterliegen Sie der Kapitalertragssteuer auf den Verkauf von Immobilien in Spanien. Alle von Spanien unterzeichneten Steuerabkommen legen fest, dass Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien in Spanien der Besteuerung in Spanien unterliegen. Das Finanzamt überwacht diese Transaktionen regelmäßig, da Notare alle Verkäufe den Steuerbehörden melden.
    Um die Kapitalertragssteuer zu berechnen, ziehen Sie den Kaufpreis der Immobilie und alle qualifizierten Ausgaben vom Verkaufspreis ab (zum Beispiel Notargebühren, Anwaltskosten und Immobilienmaklerprovisionen). Der resultierende Gewinn unterliegt einem Pauschalsatz von 19 %, unabhängig vom Steuerwohnsitz des Verkäufers.
    Die 3 % Quellensteuer ist der Mechanismus, mit dem die spanischen Steuerbehörden eine Vorauszahlung der Kapitalertragssteuer erhalten, die dann vom Nichresidenten-Steuerpflichtigen über das Formular Modelo 210 selbst bewertet wird. Die 3 % müssen vom Käufer der Immobilie vom Verkaufspreis einbehalten werden, sofern der Verkäufer als Nichresident von Spanien qualifiziert ist. Der Käufer muss diesen Betrag über das Formular Modelo 211 an die Staatskasse einzahlen und Ihnen eine Kopie zusenden.
    Das Formular Modelo 211 wird für die 3 % Quellensteuer verwendet, die Käufer einbehalten und an die Steuerbehörden zahlen müssen, wenn sie eine Immobilie von einem Nichresidenten kaufen. Diese Quellensteuer ist eine Vorauszahlung auf die potenzielle Kapitalertragssteuerschuld des Verkäufers, die sich aus dem Immobilienverkauf ergibt.
    Wenn Sie einen Verlust beim Verkauf Ihrer Immobilie gemacht haben oder die fällige Steuer niedriger ist als die 3 % Quellensteuer, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung der überzahlten Steuer.
    Nichresidenten-Immobilieneigentümer sind verpflichtet, den Verkauf innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufsdatum den spanischen Steuerbehörden zu melden.

    Um Ihre Kapitalertragssteuer einzureichen, benötigen Sie folgende Dokumente:

    Modelo 211: Das 3 % Quellensteuer-Dokument, das vom Käufer bereitgestellt wird.

    Transaktionsdetails: Daten und Preise der Kauf- und Verkaufstransaktionen.

    Zusätzliche Kosten: Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf (Grundwerbsteuer, Notargebühren, Grundbuchgebühren, Anwaltskosten) und Verkauf (Immobilienmaklergebühren, Plusvalía Municipal und alle anderen Verkaufskosten).

    Rückerstattungen: Wenn die endgültige Steuerschuld, die sich aus dem Verkauf ergibt, niedriger ist als die bereits gezahlte 3 % Quellensteuer, sind Sie berechtigt, eine Rückerstattung der Differenz zu beantragen. Für den Rückerstattungsprozess ist auch ein Zertifikat erforderlich, das den Besitz des Bankkontos nachweist, auf das die Rückerstattung erfolgen soll. Zahlung und Steuererklärung.

    Zahlung und Steuerausfüllung

    Die fällige Steuer kann auf folgende Weise bezahlt werden:

    Barzahlung: Wir senden Ihnen das Formular 210 ordnungsgemäß ausgefüllt zu, sodass Sie es nur ausdrucken und zu Ihrer spanischen Bank bringen müssen, um zu bezahlen.

    Banküberweisung: Sie können uns die fällige Steuer überweisen, und wir übernehmen sowohl die Einreichung als auch die Zahlung bei den spanischen Steuerbehörden in Ihrem Namen.

    Lastschrift: Die fällige Steuer wird von Ihrem Bankkonto abgebucht. Seit dem 1. Februar 2024 ist es nicht mehr obligatorisch, ein spanisches Bankkonto für diese Zahlungsmethode zu haben. Solange Ihre Bank im SEPA-Raum tätig ist, können Sie das Lastschriftverfahren nutzen.

    Um Ihre Steuererklärungen einzureichen, benötigen wir keine physischen Dokumente – nur die wesentlichen Informationen, die für die Vorbereitung jeder Steuererklärung benötigt werden. Diese können bequem über unser Online-Formular bereitgestellt werden. Für unterstelltes Einkommen und Mieteinnahmen sind keine zusätzlichen Dokumente erforderlich. Bei anderen Einkommensarten wie Kapitalgewinnen oder spezifischen Abzügen können jedoch unterstützende Dokumente von den Steuerbehörden angefordert werden. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Zweifel an den erforderlichen Informationen haben, können Sie gerne alle relevanten Dokumente mit unserem Support-Team teilen. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und sicherzustellen, dass der Prozess so reibungslos und einfach wie möglich verläuft.

    Ja, die Änderung der Zahlungsmethode nach dem Absenden des Formulars ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

    Wenn Ihre anfängliche Zahlungsmethode Barzahlung war: Sie können bis zum 23. Dezember auf Lastschrift für die Steuer auf unterstelltes Einkommen und bis zum 13. Januar des Folgejahres für die Mieteinkommensteuer umstellen. Wenn Sie stattdessen lieber per Banküberweisung bezahlen möchten, senden Sie uns einfach eine E-Mail, um Ihre Präferenz anzugeben. Wir werden Ihnen die notwendigen Details zur Verfügung stellen, damit Sie die Überweisung vornehmen können. Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, übernehmen wir die Steuerzahlung an die Behörden in Ihrem Namen.

    Wenn Sie ursprünglich Lastschrift gewählt haben: Sie haben die Flexibilität, vor dem 20. Dezember zu wechseln, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen. Nach Erhalt des Steuerbetrags per Banküberweisung von Ihnen stornieren wir die Lastschriftvereinbarung und stellen sicher, dass die Steuer direkt an die Behörden gezahlt wird, um einen reibungslosen Übergang zwischen den Zahlungsmethoden zu gewährleisten.

    Nein, Sie benötigen kein spanisches Bankkonto, um Steuern über IberianTax zu zahlen. Sie können den Steuerbetrag von Ihrem regulären Bankkonto überweisen, und wir leiten die Zahlung ohne zusätzliche Gebühren an das Finanzamt weiter. Zusätzlich können Sie per Lastschrift von jedem EU/SEPA-Konto bezahlen.
    Wenn Ihre Bank die Lastschriftzahlung für Steuern verweigert, könnte dies auf Diskrepanzen zurückzuführen sein, wie z. B. eine Diskrepanz zwischen dem Namen des Kontoinhabers und dem Namen auf der Steuererklärung oder weil die NIE (Número de Identificación de Extranjero) nicht richtig bei Ihrem spanischen Bankkonto registriert ist. Um dies zu lösen und sicherzustellen, dass Ihre Steuerzahlung verarbeitet wird, kann Ihnen IberianTax helfen. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, und unser Team wird Sie durch die notwendigen Schritte führen, um das Problem zu lösen und sicherzustellen, dass Ihre Steuerzahlung erfolgreich verarbeitet wird.
    Die Übertragung von Daten aus einem vorherigen Formular in ein neues ist sehr einfach. Wenn Sie ein neues Formular ausfüllen, können Sie im ersten Schritt unseres Online-Formulars bestehende Eigentümer und Immobilien auswählen. Diese Funktion ermöglicht es Ihnen, Informationen zu Eigentümern und Immobilien aus Ihren früheren Einreichungen mühelos zu übernehmen. Diese Funktionalität ist darauf ausgelegt, Ihnen Zeit zu sparen und die Notwendigkeit zu reduzieren, zuvor übermittelte Informationen erneut einzugeben, um einen reibungsloseren und effizienteren Einreichungsprozess sicherzustellen.
    Ja, wenn Ihre Wohnung und Ihr Parkplatz unterschiedliche Katasterreferenzen haben, verlangt das spanische Gesetz die Einreichung separater Formulare für jede Immobilie. Das bedeutet, dass Sie zwei verschiedene Formulare ausfüllen und einreichen müssen, eines für die Wohnung und ein weiteres für den Parkplatz. Dementsprechend gibt es separate Gebühren für jede Formulareinreichung.
    Ja, es ist in der Tat möglich, diese Situation zu beheben, indem Sie einen Rückerstattungsantrag bei der Steuerbehörde für den überzahlten Betrag einreichen. Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, kontaktieren Sie uns bitte direkt, und wir werden Ihnen alle notwendigen Details zum weiteren Vorgehen mitteilen, einschließlich aller Gebühren im Zusammenhang mit dem Rückerstattungsantrag.

    Sobald wir Ihr Formular Modelo 210 eingereicht haben, erhalten Sie eine E-Mail von uns mit einem offiziellen Nachweis der Einreichung und dem eingereichten Formular als Anhang für Ihre Unterlagen.

    Zusätzlich können Sie jederzeit über Ihr IberianTax-Konto auf alle zuvor eingereichten Formulare zugreifen oder diese herunterladen. Navigieren Sie einfach zum Abschnitt „Formulare“ unserer Plattform, wo alle Ihre Einreichungen bequem gespeichert und zugänglich sind. Diese Funktion stellt sicher, dass Sie jederzeit vollen Zugriff auf Ihre Einreichungshistorie und Dokumentation haben.

    Digitales Zertifikat

    Ein digitales Zertifikat ist eine sichere elektronische Identität, mit der Sie Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben und offizielle Verfahren online in Spanien erledigen können – ohne Behördenbesuche. Es ist besonders für Ansässige und Nichtansässige nützlich, um rechtliche und immobilienbezogene Angelegenheiten aus der Ferne zu regeln.
    Für die Beantragung eines digitalen Zertifikats über IberianTax benötigen Sie:
    • NIE (Número de Identidad de Extranjero): Eine gut lesbare Kopie der Vorderseite Ihrer NIE-Karte oder des Zertifikats
    • Reisepass oder Ausweis: Reisepass oder Ausweis: Eine gut lesbare Kopie der Hauptseite Ihres Reisepasses oder Personalausweises
    Alle Dokumente müssen gültig (nicht abgelaufen) und gut lesbar sein. Schlechte Scanqualität oder unscharfe Fotos können zu Verzögerungen oder zur Ablehnung des Antrags führen.
    Nein, wenn Sie den Antrag über IberianTax stellen, läuft der gesamte Prozess zu 100 % online ab. Sie müssen kein Büro persönlich aufsuchen. Das ist einer der Hauptvorteile unseres Dienstes. Früher war ein persönlicher Besuch in einer offiziellen Registrierungsstelle erforderlich, um die Identität zu bestätigen – unser Service übernimmt diese Identitätsprüfung vollständig online, spart Zeit und vermeidet Reisen.

    Der Antragsprozess bei IberianTax dauert in der Regel 2–3 Werktage vom Einreichen bis zum Erhalt des digitalen Zertifikats. Dieser Zeitraum umfasst die Prüfung Ihrer Unterlagen, die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung des Zertifikats. Nach der Genehmigung erhalten Sie eine E-Mail mit Anweisungen zum Herunterladen und Installieren.
    Nach dem Einreichen Ihres Antrags läuft der Prozess wie folgt ab:
    1. Sie erhalten umgehend eine Bestätigungs-E-Mail von IberianTax.
    2. Unser Team überprüft Ihre Unterlagen (in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen).
    3. Wir leiten den Antrag an die Zertifizierungsstelle weiter und übernehmen den vollständigen Download-Prozess.
    4. Sie erhalten die Zertifikatsdatei (.p12), die Installations-PIN und eine einfache Installationsanleitung.
    Bei Problemen mit Ihrem Antrag oder den Unterlagen werden wir Sie per E-Mail kontaktieren und über die nächsten Schritte informieren.
    Die Installation Ihres digitalen Zertifikats ist mit unserem Service ganz einfach. Sie erhalten:
    • Die Zertifikatsdatei (.p12) zur Installation
    • Die Installations-PIN
    • Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Screenshots
    Das digitale Zertifikat ist ab dem Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig. Danach muss es erneuert werden. Wir empfehlen, mit dem Erneuerungsprozess mindestens einen Monat vor Ablauf zu beginnen, um einen unterbrechungsfreien Service sicherzustellen.

    Um ein abgelaufenes digitales Zertifikat zu erneuern, müssen Sie ein neues beantragen. Leider gibt es keinen direkten Erneuerungsprozess – Sie müssen den Antrag erneut stellen.

    Wir empfehlen, den neuen Antrag mindestens einen Monat vor Ablauf Ihres aktuellen Zertifikats zu stellen, um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen. Das Verfahren ist dasselbe wie bei Ihrem ursprünglichen Antrag.

    Ja, über IberianTax können Sie Ihr digitales Zertifikat zu 100 % online beantragen – auch wenn Sie sich außerhalb Spaniens befinden. Es ist kein persönlicher Besuch erforderlich. Solange Sie über ein gültiges NIE und die nötigen Unterlagen verfügen, erfolgt der gesamte Ablauf digital.

    Die Installation erfolgt in der Regel durch Doppelklick auf die .p12-Datei, Eingabe der PIN und Befolgung des Installationsassistenten. Unsere Anleitung enthält detaillierte Erklärungen für jeden Schritt, damit der Vorgang so einfach wie möglich ist.