Häufig gestellte Fragen
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Über IberianTax
- Ihre Steuererklärung für Nichresidenten (Modelo 210) von überall aus in wenigen Minuten einreichen und bezahlen
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- Wir machen die Steuererklärung einfach und stressfrei, selbst wenn Sie keine Vorkenntnisse haben
Allgemeine Fragen
Die spanischen Steuerbehörden benachrichtigen Sie in der Regel etwa 2 bis 3 Monate nach Feststellung der verspäteten Einreichung über einen Zuschlag für verspätete Steuererklärungen. Der Prozess umfasst:
Erste Benachrichtigung - Propuesta (Vorschlag): Dies ist das erste Schreiben, das Sie erhalten und das einen informativen Zweck erfüllt. Es beschreibt den Zuschlag oder die Geldstrafe, die für die verspätete Einreichung Ihrer Steuererklärung verhängt wird.
Zweite Benachrichtigung - Liquidación (Abrechnung): Nach der Propuesta und in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Monaten wird ein zweites Schreiben namens "Liquidación" verschickt. Dieses Schreiben enthält die Zahlungsschreiben und detaillierte Anweisungen zur Vorgehensweise bei der Zahlung Ihres Zuschlags.
Steuerfragen für Nichtansässige
Die IBI ist eine lokale Steuer, die vom Rathaus erhoben wird, in dem sich Ihre Immobilie befindet. Sie basiert auf dem Einheitswert Ihrer Immobilie (Katasterwert) und wird jährlich gezahlt. Die IBI gilt sowohl für Residenten als auch für Nichresidenten und wird zur Finanzierung lokaler Dienstleistungen und Infrastrukturen wie Straßenunterhaltung, öffentliche Einrichtungen und lokale Verwaltung verwendet.
Die Nichresidentensteuer hingegen ist eine nationale Steuer, die von der Agencia Tributaria (spanische Steuerbehörde) erhoben wird. Diese Steuer ist fällig, selbst wenn die Immobilie leer steht oder für persönliche Zwecke genutzt wird. Nichresidenten Immobilieneigentümer müssen diese Steuer jährlich über das Formular Modelo 210 einreichen und zahlen. Die Nichresidentensteuer umfasst verschiedene Einkommensarten, die aus Immobilien in Spanien generiert werden, einschließlich unterstelltem Einkommen für die persönliche Nutzung, Mieteinnahmen und Kapitalgewinnen aus dem Verkauf der Immobilie.
Unterstelltes Einkommen
Das unterstellte Einkommen ergibt sich aus der Anwendung eines unterstellten Prozentsatzes von 1,1 % oder 2 % auf den Katasterwert der Immobilie („Valor Catastral“). Der endgültige Prozentsatz hängt von der letzten Katasterwertrevision ab, die in der Gemeinde stattgefunden hat, in der sich die Immobilie befindet. Der Unterschied im anwendbaren Prozentsatz des Katasterwerts zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage hängt davon ab, ob die Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, in den letzten zehn Jahren eine Katasterrevision durchlaufen hat, wie vom Catastro veröffentlicht.
1,1 % Satz: gilt für Immobilien in Gemeinden, in denen die Katasterwerte im Rahmen eines allgemeinen kollektiven Bewertungsverfahrens in den letzten zehn Jahren überprüft oder aktualisiert wurden.
2 % Satz: gilt für Immobilien in Gemeinden, die in den letzten zehn Jahren keiner solchen Überprüfung unterzogen wurden. Dieser Satz gilt auch, wenn der Katasterwert individuell aktualisiert wurde, aber nicht im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung.
Wenn Ihre Immobilie beispielsweise in einer Gemeinde liegt, in der die letzte Katasterüberprüfung vor 11 Jahren stattgefunden hat, gilt der Satz von 2 %, nicht der Satz von 1,1 %. Wenn die letzte Überprüfung im Jahr 2009 stattfand, würde der Satz von 1,1 % nur bis zum Steuerjahr 2019 gelten.
Der Katasterwert (Valor Catastral) und die Katasterreferenz (Referencia Catastral) sind wesentliche Details für die Nichresidentensteuer und können in mehreren Dokumenten im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie gefunden werden. Hier können Sie sie finden:
IBI-Quittung (lokale Grundsteuer): Die IBI, oder „Impuesto sobre Bienes Inmuebles“, ist eine lokale Steuer, die Immobilieneigentümer jedes Jahr zahlen müssen. Sie wird von der lokalen Behörde (Ayuntamiento) oder einer bestimmten lokalen Stelle wie Patronato de Recaudación, SUMA usw. ausgestellt, abhängig von der Lage Ihrer Immobilie. Die IBI-Quittung gibt den Katasterwert und die Referenz klar an.
Bankquittung für die IBI-Zahlung: Wenn Sie die IBI über eine Bank bezahlen, enthält die Quittung normalerweise einen spezifischen Code, der es Ihnen ermöglicht, die offizielle IBI-Quittung von der Website der regionalen Steuerbehörde herunterzuladen, wo der Katasterwert und die Referenz aufgeführt sind.
Kaufurkunde (Escritura): Typischerweise gibt es gegen Ende des Kaufurkunden-Dokuments einen Abschnitt, der sich der Catastro-Information widmet. Hier finden Sie den Katasterwert und die Referenz.
Catastro-Website: Zusätzlich können Sie den Katasterwert und die Referenz direkt von der Catastro-Website finden, sofern Sie über ein spanisches elektronisches Zertifikat verfügen.
Mieteinnahmen
Hier ist eine Liste der häufigsten abzugsfähigen Ausgaben, die vom Finanzamt anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass die meisten dieser Ausgaben im Allgemeinen anteilig zu den vermieteten Tagen abzugsfähig sind. Unsere Plattform berechnet automatisch den abzugsfähigen Betrag für Sie.
Immobilienspezifische Ausgaben: Dazu gehören lokale Grundsteuern (wie IBI oder Müllgebühren), Gemeinschaftsgebühren und Hausversicherung.
Nebenkosten: Kosten für Wasser, Gas, Strom und andere Nebenkosten können abgezogen werden, sofern Sie als Eigentümer dafür verantwortlich sind.
Instandhaltungskosten: Ausgaben für die Instandhaltung der Immobilie, wie Reparaturen und Reinigung, sind abzugsfähig. Hinweis: Der Kauf von Möbeln kann mit einer Abschreibung von 10 % pro Jahr abgezogen werden.
Hypothekenzinsen: Wenn Sie eine Hypothek auf Ihre spanische Immobilie haben, können Sie den Zinsanteil Ihrer Hypothekenzahlungen von Ihren Mieteinnahmen abziehen.
Verwaltungskosten: Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung Ihrer Mietimmobilie sind abzugsfähig. Werbe- und Marketingkosten: Kosten, die für die Werbung Ihrer Immobilie an potenzielle Mieter anfallen, sind abzugsfähig. Rechts- und Buchhaltungsgebühren: Gebühren für rechtliche und buchhalterische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung Ihrer Immobilie können abgezogen werden.
Abschreibungskosten: Sie dürfen die Abschreibung der Immobilie abziehen, die mit 3 % des höheren Betrags zwischen dem Kaufpreis oder dem Katasterwert berechnet wird, abzüglich des Wertes des Grundstücks.
Kapitalertragssteuer
Um Ihre Kapitalertragssteuer einzureichen, benötigen Sie folgende Dokumente:
Modelo 211: Das 3 % Quellensteuer-Dokument, das vom Käufer bereitgestellt wird.
Transaktionsdetails: Daten und Preise der Kauf- und Verkaufstransaktionen.
Zusätzliche Kosten: Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf (Grundwerbsteuer, Notargebühren, Grundbuchgebühren, Anwaltskosten) und Verkauf (Immobilienmaklergebühren, Plusvalía Municipal und alle anderen Verkaufskosten).
Rückerstattungen: Wenn die endgültige Steuerschuld, die sich aus dem Verkauf ergibt, niedriger ist als die bereits gezahlte 3 % Quellensteuer, sind Sie berechtigt, eine Rückerstattung der Differenz zu beantragen. Für den Rückerstattungsprozess ist auch ein Zertifikat erforderlich, das den Besitz des Bankkontos nachweist, auf das die Rückerstattung erfolgen soll. Zahlung und Steuererklärung.
Zahlung und Steuerausfüllung
Die fällige Steuer kann auf folgende Weise bezahlt werden:
Barzahlung: Wir senden Ihnen das Formular 210 ordnungsgemäß ausgefüllt zu, sodass Sie es nur ausdrucken und zu Ihrer spanischen Bank bringen müssen, um zu bezahlen.
Banküberweisung: Sie können uns die fällige Steuer überweisen, und wir übernehmen sowohl die Einreichung als auch die Zahlung bei den spanischen Steuerbehörden in Ihrem Namen.
Lastschrift: Die fällige Steuer wird von Ihrem Bankkonto abgebucht. Seit dem 1. Februar 2024 ist es nicht mehr obligatorisch, ein spanisches Bankkonto für diese Zahlungsmethode zu haben. Solange Ihre Bank im SEPA-Raum tätig ist, können Sie das Lastschriftverfahren nutzen.
Ja, die Änderung der Zahlungsmethode nach dem Absenden des Formulars ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Wenn Ihre anfängliche Zahlungsmethode Barzahlung war: Sie können bis zum 23. Dezember auf Lastschrift für die Steuer auf unterstelltes Einkommen und bis zum 13. Januar des Folgejahres für die Mieteinkommensteuer umstellen. Wenn Sie stattdessen lieber per Banküberweisung bezahlen möchten, senden Sie uns einfach eine E-Mail, um Ihre Präferenz anzugeben. Wir werden Ihnen die notwendigen Details zur Verfügung stellen, damit Sie die Überweisung vornehmen können. Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, übernehmen wir die Steuerzahlung an die Behörden in Ihrem Namen.
Wenn Sie ursprünglich Lastschrift gewählt haben: Sie haben die Flexibilität, vor dem 20. Dezember zu wechseln, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen. Nach Erhalt des Steuerbetrags per Banküberweisung von Ihnen stornieren wir die Lastschriftvereinbarung und stellen sicher, dass die Steuer direkt an die Behörden gezahlt wird, um einen reibungslosen Übergang zwischen den Zahlungsmethoden zu gewährleisten.
Sobald wir Ihr Formular Modelo 210 eingereicht haben, erhalten Sie eine E-Mail von uns mit einem offiziellen Nachweis der Einreichung und dem eingereichten Formular als Anhang für Ihre Unterlagen.
Zusätzlich können Sie jederzeit über Ihr IberianTax-Konto auf alle zuvor eingereichten Formulare zugreifen oder diese herunterladen. Navigieren Sie einfach zum Abschnitt „Formulare“ unserer Plattform, wo alle Ihre Einreichungen bequem gespeichert und zugänglich sind. Diese Funktion stellt sicher, dass Sie jederzeit vollen Zugriff auf Ihre Einreichungshistorie und Dokumentation haben.
Digitales Zertifikat
- NIE (Número de Identidad de Extranjero): Eine gut lesbare Kopie der Vorderseite Ihrer NIE-Karte oder des Zertifikats
- Reisepass oder Ausweis: Reisepass oder Ausweis: Eine gut lesbare Kopie der Hauptseite Ihres Reisepasses oder Personalausweises
- Sie erhalten umgehend eine Bestätigungs-E-Mail von IberianTax.
- Unser Team überprüft Ihre Unterlagen (in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen).
- Wir leiten den Antrag an die Zertifizierungsstelle weiter und übernehmen den vollständigen Download-Prozess.
- Sie erhalten die Zertifikatsdatei (.p12), die Installations-PIN und eine einfache Installationsanleitung.
- Die Zertifikatsdatei (.p12) zur Installation
- Die Installations-PIN
- Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Screenshots
Um ein abgelaufenes digitales Zertifikat zu erneuern, müssen Sie ein neues beantragen. Leider gibt es keinen direkten Erneuerungsprozess – Sie müssen den Antrag erneut stellen.
Wir empfehlen, den neuen Antrag mindestens einen Monat vor Ablauf Ihres aktuellen Zertifikats zu stellen, um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen. Das Verfahren ist dasselbe wie bei Ihrem ursprünglichen Antrag.
Ja, über IberianTax können Sie Ihr digitales Zertifikat zu 100 % online beantragen – auch wenn Sie sich außerhalb Spaniens befinden. Es ist kein persönlicher Besuch erforderlich. Solange Sie über ein gültiges NIE und die nötigen Unterlagen verfügen, erfolgt der gesamte Ablauf digital.
Die Installation erfolgt in der Regel durch Doppelklick auf die .p12-Datei, Eingabe der PIN und Befolgung des Installationsassistenten. Unsere Anleitung enthält detaillierte Erklärungen für jeden Schritt, damit der Vorgang so einfach wie möglich ist.