Steuerliche Auswirkungen von Erbschaften und Schenkungen für Nichtansässige in Spanien
May 22, 2025

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ISD) ist eine Steuer, die in Spanien auf den Erwerb von Vermögenswerten und Rechten durch Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung erhoben wird. Diese Steuer ist insbesondere für Nichtansässige relevant, die Immobilien in Spanien erben oder geschenkt bekommen, da sie erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann.
Spanien ist für viele Ausländer zu einem attraktiven Ziel geworden, die Immobilien erwerben, entweder als Zweitwohnsitz oder als Investition. Nach Angaben des spanischen Grundbuchamtes machten ausländische Käufer im Jahr 2024 etwa 12,6 % aller Immobilienkäufe in Spanien aus. Dies hat zu einem Anstieg der Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung an Nichtansässige geführt, weshalb es besonders wichtig ist, die geltende steuerliche Behandlung zu verstehen.
Wesentliche Merkmale der Steuer
Die spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer weist mehrere Besonderheiten auf:
- Progressive Steuer: Der Steuersatz steigt mit zunehmender Steuerbemessungsgrundlage und liegt gemäß den staatlichen Vorschriften zwischen 7,65 % und 34 %.
- Persönliche Steuer: Sie berücksichtigt die persönlichen Umstände des Steuerpflichtigen, wie beispielsweise seine Verwandtschaft mit dem Verstorbenen oder Schenkenden
- Übertragene Steuer: Die Regelungsbefugnisse wurden teilweise auf die Autonomen Gemeinschaften übertragen, die ihre eigenen Ermäßigungen, Boni, Abzüge und Steuersätze festlegen können.
- Direkte Steuer: Sie besteuert die Vermögenszunahme des Erben, Vermächtnisnehmers oder Beschenkten.
Steuerpflichtige Ereignisse
Die ISD wird auf folgende steuerpflichtige Ereignisse erhoben:
- Erwerb von Todes wegen: Erwerb von Vermögenswerten und Rechten durch Erbschaft oder Vermächtnis sowie Lebensversicherungsleistungen, wenn der Begünstigte nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch ist.
- Erwerb unter Lebenden: Erwerb von Vermögenswerten und Rechten durch Schenkung oder sonstige unentgeltliche Rechtsgeschäfte unter Lebenden.
Rechtlicher Rahmen und Entwicklung der Rechtsvorschriften
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien wird durch das Gesetz 29/1987 vom 18. Dezember und dessen Durchführungsbestimmungen (Königliches Dekret 1629/1991) geregelt. Diese Steuer wurde jedoch teilweise auf die Autonomen Gemeinschaften übertragen, die ihre eigenen Ermäßigungen, Vergünstigungen, Abzüge und Steuersätze festlegen können.
Wichtige Gerichtsentscheidungen
Mehrere Gerichtsentscheidungen waren für die Gestaltung des aktuellen Rechtsrahmens von entscheidender Bedeutung:
Urteil des EuGH vom 3. September 2014 (Rechtssache C-127/12): In diesem Urteil wurde festgestellt, dass Spanien gegen europäische Vorschriften verstoßen hat, indem es Nichtansässige in der EU diskriminiert hat. Der Gerichtshof war der Ansicht, dass diese Diskriminierung gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs gemäß Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstößt. Der Gerichtshof argumentierte, dass die Situation eines inländischen und eines nicht inländischen Erben vergleichbar sein könne, wenn beide Immobilien in Spanien erben, und dass daher die unterschiedliche steuerliche Behandlung nicht gerechtfertigt sei.
Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs vom 19. Februar 2018: Mit diesem Urteil wurde das Recht auf Anwendung regionaler Vorschriften auf Gebietsansässige in Drittländern (Nicht-EU/EWR) ausgeweitet. Der Oberste Gerichtshof stützte seine Entscheidung auf die Tatsache, dass der freie Kapitalverkehr im Gegensatz zu anderen Grundfreiheiten auch in Bezug auf Drittländer gilt. Der Gerichtshof argumentierte, dass die Diskriminierung von Gebietsansässigen in Drittländern gegen Artikel 63 AEUV verstößt und dass die spanische Steuerverwaltung diese Diskriminierung nach dem Urteil des EuGH nicht aufrechterhalten kann.
Urteil des Verfassungsgerichts vom 18. Februar 2016: Dieses Urteil befasste sich mit der Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung zwischen den Autonomen Gemeinschaften. Das Gericht befand, dass die territorialen Unterschiede in der Besteuerung verfassungsmäßig seien, da sie das Ergebnis der legitimen Ausübung der Steuerautonomie der Autonomen Gemeinschaften im Rahmen der Verfassung und der Gesetze seien.
Steuerliche Auswirkungen für Nichtansässige
Nichtansässige, die Vermögenswerte in Spanien durch Erbschaft oder Schenkung erhalten, unterliegen der spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD). Die steuerlichen Auswirkungen hängen von mehreren Faktoren ab, darunter die Art der Vermögenswerte, ihr Standort und die Beziehung zwischen den beteiligten Parteien.
Territorialer Geltungsbereich der Steuer
Für Nichtansässige gilt die ISD nur für Vermögenswerte und Rechte, die sich auf spanischem Staatsgebiet befinden. Dazu gehören:
- In Spanien gelegene Immobilien
- Rechte an in Spanien gelegenen Immobilien
- Anteile an spanischen Unternehmen
- Bankkonten bei spanischen Finanzinstituten
- Sonstige Vermögenswerte und Rechte, die auf spanischem Staatsgebiet ausgeübt werden können oder erfüllt werden müssen
Anknüpfungspunkt für anwendbare Vorschriften
Um zu bestimmen, welche regionalen Vorschriften anzuwenden sind, werden folgende Anknüpfungspunkte festgelegt:
Für Erbschaften (Nachlässe)
- Primäre Regel: Autonome Gemeinschaft des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Verstorbenen. Der Verstorbene gilt als in dem Gebiet gewöhnlich ansässig, in dem er sich in den fünf Jahren vor seinem Tod am längsten aufgehalten hat.
- Wenn der Verstorbene nicht in Spanien ansässig war: Es gelten die Vorschriften der Autonomen Gemeinschaft, in der sich der höchste Wert der in Spanien befindlichen Vermögenswerte und Rechte des Nachlasses befindet.
- Beispiel: Wenn ein britischer Staatsbürger, der nicht in Spanien ansässig war, Immobilien in Madrid (im Wert von 300.000 €) und Valencia (im Wert von 200.000 €) besaß, würden die Vorschriften der Gemeinschaft Madrid für die gesamte Erbschaft gelten.
Für Schenkungen (Geschenke)
- Für Immobilien: Autonome Gemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet. Befindet sich die Immobilie in verschiedenen Autonomen Gemeinschaften, wird jede Immobilie gemäß den Vorschriften der Gemeinschaft besteuert, in der sie sich befindet.
- Für andere Vermögenswerte und Rechte: Autonome Gemeinschaft, in der der Beschenkte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ist der Beschenkte nicht in Spanien ansässig, gelten die Vorschriften der Autonomen Gemeinschaft, in der der Beschenkte seinen letzten Wohnsitz in Spanien hatte. War er nie in Spanien ansässig, gelten die Vorschriften der Autonomen Gemeinschaft, in der sich die geschenkten Vermögenswerte oder Rechte befinden.
- Beispiel: Wenn ein in Frankreich ansässiger Schenkender seinem Sohn (ebenfalls in Frankreich ansässig) eine Wohnung in Barcelona schenkt, gelten die Vorschriften Kataloniens.
Wichtiger Hinweis: Wenn keine Verbindung zu einer Autonomen Gemeinschaft besteht, gelten die staatlichen Vorschriften. Dies kann beispielsweise bei Schenkungen von beweglichen Vermögenswerten an Nichtansässige der Fall sein, die nie in Spanien ansässig waren und bei denen die Vermögenswerte nicht eindeutig in einer bestimmten Autonomen Gemeinschaft belegen sind.
Besteuerung von Immobilien für Nichtansässige
Immobilien gehören zu den häufigsten Vermögenswerten, die Nichtansässige in Spanien erben oder als Schenkung erhalten. Die Besteuerung dieser Immobilien weist bestimmte Besonderheiten auf, die es zu beachten gilt.
Bewertung von Immobilien
Seit 2022, mit Inkrafttreten des Gesetzes 11/2021, verwendet die Verwaltung den Katasterreferenzwert als Referenz für die Bewertung von Immobilien. Dieser Wert wird auf der Grundlage der von Notaren bei Immobilientransaktionen mitgeteilten Preise ermittelt.
Der Katasterreferenzwert kann auf der elektronischen Plattform des Katasteramtes (Sede Electrónica del Catastro) eingesehen werden. Dieser Wert wird auf der Grundlage der im Kataster verfügbaren Informationen berechnet und jährlich aktualisiert.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Steuerzahler diesen Wert anfechten kann, wenn er der Meinung ist, dass er nicht dem tatsächlichen Wert der Immobilie entspricht. In diesem Fall muss er Nachweise für eine andere Bewertung vorlegen, beispielsweise ein Gutachten eines Sachverständigen.
Abzugsfähige Posten
Bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für Immobilien können bestimmte Posten abzugsfähig sein, je nachdem, ob es sich um eine Erbschaft oder eine Schenkung handelt.
Abzugsfähige Posten bei Spenden
- Belastungen und Aufwendungen: Nur Aufwendungen, die den tatsächlichen Wert der Immobilie mindern, sind abzugsfähig. Aufwendungen, die eine persönliche Verpflichtung des Erwerbers darstellen, sind nicht abzugsfähig.
- Schulden: Vom Spender eingegangene Schulden sind nicht abzugsfähig. Das bedeutet, dass bei einer Spende einer Immobilie mit Hypothek der Beschenkte auf den vollen Wert der Immobilie besteuert wird, ohne dass die ausstehende Hypothek abgezogen wird.
- Zusätzliche Besteuerung: Bei Schenkungen kann der Schenkende auch der Einkommensteuer (IRPF) für den erzielten Kapitalgewinn (Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Veräußerungswert) unterliegen. Darüber hinaus muss der Beschenkte die kommunale Kapitalgewinnsteuer (IIVTNU) für die Wertsteigerung des Grundstücks entrichten.
Abzugsfähige Posten bei Erbschaften
- Belastungen und Aufwendungen: Belastungen, die den tatsächlichen Wert der Immobilie mindern, wie beispielsweise Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechte oder andere dingliche Rechte.
- Schulden: Durch die Immobilie besicherte Schulden (z. B. Hypotheken) sind abzugsfähig, wenn sie ordnungsgemäß dokumentiert sind. Der Abzug ist auf den Anteil der Schulden beschränkt, der dem Erben entsprechend seiner Beteiligung an der Erbschaft zusteht.
- Aufwendungen: Aufwendungen im Zusammenhang mit der letzten Krankheit, der Bestattung und der Beerdigung des Verstorbenen sind abzugsfähig, wenn sie ordnungsgemäß dokumentiert sind und nicht durch eine Versicherung gedeckt wurden.
Zusätzliche Steuern auf Immobilienübertragungen
Zusätzlich zur Erbschafts- und Schenkungssteuer kann die Übertragung von Immobilien weiteren Steuern unterliegen:
- Kommunale Kapitalertragssteuer (IIVTNU): Diese Steuer wird auf den Wertzuwachs von städtischen Grundstücken erhoben, der sich bei deren Übertragung ergibt. Sie wird vom Erben oder Beschenkten gezahlt und auf der Grundlage des Katasterwerts des Grundstücks und der Anzahl der Jahre seit der letzten Übertragung berechnet.
- Einkommensteuer (IRPF): Bei Schenkungen kann der Schenkende für den erzielten Kapitalgewinn der Einkommensteuer unterliegen. Dieser Kapitalgewinn wird als Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Veräußerungswert der Immobilie berechnet.
- Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR): Nichtansässige Schenkende können für den erzielten Kapitalgewinn anstelle der Einkommensteuer der Einkommensteuer für Nichtansässige unterliegen.
Steuersätze und Vorschriften der Autonomen Gemeinschaften
Die Steuersätze und Vorschriften variieren erheblich zwischen den verschiedenen Autonomen Gemeinschaften. Dieser Abschnitt konzentriert sich auf die vier speziell angefragten Gemeinschaften: Valencia, Balearen, Andalusien und Kanarische Inseln.
Allgemeine Methode zur Berechnung der Steuer
Die ISD wird berechnet, indem eine progressive Skala auf die Steuerbemessungsgrundlage angewendet wird, die dann mit einem Koeffizienten multipliziert wird, der sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem bereits vorhandenen Vermögen des Erben oder Beschenkten richtet.
Die Verwandtschaftsgruppen sind wie folgt definiert:
- Gruppe I: Nachkommen und Adoptivkinder unter 21 Jahren.
- Gruppe II: Nachkommen und Adoptivkinder ab 21 Jahren, Ehepartner und Vorfahren.
- Gruppe III: Verwandte zweiten und dritten Grades (Geschwister, Neffen, Nichten, Onkel, Tanten) sowie Vorfahren und Nachkommen durch Heirat.
- Gruppe IV: Verwandte vierten Grades (Cousins), weiter entfernte Verwandte und Fremde.
Unterschiede bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in wichtigen Regionen Spaniens
In Spanien wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones – ISD) sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene geregelt, was zu erheblichen Unterschieden je nach Standort der Vermögenswerte oder Erben führt. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Vergleich der wichtigsten steuerlichen Unterschiede in vier wichtigen Regionen:
Valencia: Bietet großzügige Ermäßigungen und Vergünstigungen für nahe Verwandte. Ehepartner, Kinder und Eltern (Gruppe I und II) profitieren von einer Steuerermäßigung von 75 %. Außerdem gibt es erhebliche Ermäßigungen der Steuerbemessungsgrundlage, z. B. 100.000 € für Kinder unter 21 Jahren und 156.000 € für behinderte Erben.
Balearen: Es gelten progressive Steuersätze, aber nahe Verwandte können je nach Wert bis zu 100 % Bonus auf Erbschaften erhalten. Die Schenkungssteuer wird für direkte Familienangehörige ebenfalls reduziert, aber Erbschaften sind deutlich günstiger als Schenkungen.
Andalusien: Bekannt für sein sehr günstiges System. Ehepartner, Kinder und Eltern erhalten sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen eine Steuerermäßigung von 99 %. Darüber hinaus gibt es hohe Freibeträge, sodass viele Erbschaften und Schenkungen für nahe Verwandte praktisch steuerfrei sind.
Kanarische Inseln: Bietet einen Nachlass von 99,9 % für Ehepartner, Kinder und Eltern sowohl bei Erbschaften als auch bei Schenkungen. Es gibt jedoch Obergrenzen, die sich nach dem Wert des Nachlasses oder der Schenkung richten, und entfernte Verwandte erhalten weitaus weniger Vergünstigungen.
Gemeinsame Vorteile in allen Regionen
Die meisten Regionen bieten erhebliche Ermäßigungen (in der Regel 95–99 %) für:
- Das Familienheim (gewöhnlicher Wohnsitz)
- Familienunternehmen
- Landwirtschaftliche Betriebe
- Zusätzliche Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen
Wichtige Überlegungen
- Die Gesetzgebung ändert sich häufig, daher ist es unerlässlich, die zum Zeitpunkt der Erbschaft oder Schenkung geltenden Vorschriften zu überprüfen.
- Die Beziehung zwischen dem Schenkenden/Verstorbenen und dem Empfänger ist entscheidend für die Bestimmung der anwendbaren Vergünstigungen.
- Diese Vergünstigungen gelten zwar sowohl für Nichtansässige als auch für Ansässige, Nichtansässige müssen jedoch möglicherweise zusätzliche Verfahrensvorschriften beachten.
Diese regionalen Unterschiede bieten Möglichkeiten zur Steuerplanung, machen das System jedoch auch komplexer. Die Unterschiede zwischen den Regionen können zu erheblich unterschiedlichen Steuerbelastungen führen, je nachdem, wo sich das geerbte oder geschenkte Vermögen befindet.
Allgemeine Voraussetzungen für Steuervergünstigungen
Damit Nichtansässige diese Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen können, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Verwandtschaftliche Voraussetzungen: Die meisten Vergünstigungen sind auf nahe Verwandte (Gruppen I und II) beschränkt.
- Aufrechterhaltung des Erwerbs: Bei Familienunternehmen oder Immobilien mit Wertminderung ist in der Regel eine Aufrechterhaltungsfrist erforderlich (in der Regel 5 Jahre).
- Vorhandensein des Vermögenswerts: In einigen Fällen muss der Vermögenswert für einen Mindestzeitraum (in der Regel 2 Jahre) im Besitz des Verstorbenen oder Schenkers gewesen sein.
- Formalisierung in einer öffentlichen Urkunde: Bei Schenkungen ist in der Regel erforderlich, dass diese in einer öffentlichen Urkunde formalisiert werden.
Unterschiede zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden
Obwohl die Gesetzgebung weiterentwickelt wurde, um Diskriminierung zu beseitigen, gibt es in Spanien nach wie vor einige praktische Unterschiede zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden in Bezug auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer:
Aspekt Ansässige Nicht-Ansässige
Zuständige Verwaltung Autonome Gemeinschaft Zentralverwaltung (AEAT)
Erklärungsformulare Regionale Formulare Formulare 650/651
Steuervertreter Nicht erforderlich Erforderlich (außerhalb EU/EWR)
Einreichungsort Regionale Büros AEAT-Delegation
Anmelde- und Zahlungsverfahren
Nichtansässige müssen für die Anmeldung und Zahlung der ISD ein bestimmtes Verfahren befolgen, das sich in einigen Punkten vom Verfahren für Ansässige unterscheidet:
1. Einreichung der Erklärung
Die Erklärung wird unter Verwendung der Formulare 650 (Erbschaften) oder 651 (Schenkungen) bei der für den Standort der Immobilie zuständigen AEAT-Delegation eingereicht. Diese Formulare sind auf der Website der AEAT oder in den Büros der AEAT erhältlich. Sie müssen mit den Identifikationsdaten des Steuerpflichtigen, des Verstorbenen oder Schenkers sowie den erworbenen Vermögenswerten und Rechten ausgefüllt werden.
2. Frist
- Erbschaften: 6 Monate ab dem Todestag, verlängerbar um weitere 6 Monate auf vorherigen Antrag. Die Verlängerung muss vor Ablauf der ersten 6 Monate beantragt werden und wird automatisch gewährt.
- Schenkungen: 30 Werktage ab dem Zeitpunkt der Schenkung. Diese Frist ist deutlich kürzer als bei Erbschaften, was die Bedeutung einer guten Planung unterstreicht.
3. Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde (bei Erbschaften).
- Bescheinigung aus dem Register für letztwillige Verfügungen.
- Testament oder Erbenerklärung.
- Öffentliche Urkunde (bei Schenkungen).
- Vermögensaufstellung mit Bewertung.
- Steuerwohnsitzbescheinigung des Erben/Beschenkten.
- Erwerbsurkunde der Immobilie durch den Verstorbenen oder Schenkenden.
- IBI-Quittung (Grundsteuer).
- Nachweis über abzugsfähige Aufwendungen, Schulden und Ausgaben.
4. Bestellung eines Steuervertreters
Obligatorisch für Nichtansässige außerhalb der EU/des EWR. Die Bestellung muss der Steuerverwaltung über das entsprechende Formular mitgeteilt werden.
5. Selbstveranlagung und Zahlung
Berechnung der Steuer unter Anwendung der entsprechenden Vorschriften und Zahlung bei einer kooperierenden Stelle. Die Zahlung kann in bar über eine spanische Bankfiliale oder per Banküberweisung erfolgen.
Die Navigation durch die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) in Spanien kann komplex sein, insbesondere für Nichtansässige, aufgrund des Zusammenspiels zwischen nationalen und regionalen Vorschriften, sich entwickelnden rechtlichen Rahmenbedingungen und spezifischen Verfahrensanforderungen. Jüngste Rechtsreformen haben jedoch gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen, sodass Nichtansässige nun von denselben regionalen Steuervorteilen profitieren können wie Ansässige. Eine sorgfältige Planung, eine genaue Bewertung und die Kenntnis der geltenden Vorschriften in jeder Autonomen Gemeinschaft sind unerlässlich, um die Steuerlast zu minimieren und die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Im Zweifelsfall wird dringend empfohlen, sich von Experten beraten zu lassen, um kostspielige Fehler zu vermeiden und die verfügbaren Steuervorteile voll auszuschöpfen.