Die Immobiliensteuer für Nicht-Residenten und Miteigentümer in Spanien verstehen: Ein umfassender Leitfaden
July 17, 2023

Eine Immobilie in Spanien gemeinsam zu besitzen – ob mit dem Ehepartner, einem Freund oder einem Geschäftspartner – kann eine großartige Investition oder das perfekte Feriendomizil sein. Doch gemeinsames Eigentum bringt auch besondere steuerliche Pflichten mit sich, insbesondere für Nicht-Residenten. Zu verstehen, wie das Modelo 210 funktioniert, wie Einkommen und Ausgaben aufgeteilt werden und wie man typische Fehler vermeidet, ist entscheidend, um konform zu bleiben und Bußgelder zu vermeiden.
Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie über die spanische Immobiliensteuer für Nicht-Residenten mit Miteigentum wissen müssen.
Eigentumsanteile frühzeitig klären
Wenn eine Immobilie in Spanien mehreren Personen gehört, ist es wichtig, die Eigentumsanteile von Anfang an klar festzulegen. Diese bestimmen die Rechte und Pflichten jedes Miteigentümers – und vor allem den Anteil am Einkommen, an den Ausgaben und an der Steuerpflicht.
Die angegebenen Prozentsätze müssen immer mit den Eigentumsanteilen übereinstimmen, die in der Kaufurkunde (escritura) festgelegt und im Grundbuch (Registro de la Propiedad) eingetragen sind. Dieselben Prozentsätze werden später bei der Abgabe der Modelo 210-Steuererklärungen verwendet.
Einzelne Steuererklärungen erforderlich
In Spanien müssen alle Miteigentümer ihre Steuererklärung getrennt einreichen. Jeder Eigentümer gibt seinen Anteil an der Immobilie und an den Einnahmen bzw. Ausgaben in einer eigenen Erklärung an.
Beispiel: Besitzt ein Ehepaar zwei vermietete Wohnungen für das ganze Jahr, müssen insgesamt 4 Steuererklärungen eingereicht werden. Die Steuer wird jedoch anteilig berechnet, sodass jeder nur seinen Anteil zahlt.
Jeder Eigentümer muss separat einreichen
In Spanien ist eine gemeinsame Erklärung nicht möglich. Jeder Miteigentümer muss sein eigenes Modelo 210 auf Grundlage seines Eigentumsanteils und seiner Ausgaben abgeben.
Beispiel: Besitzen zwei Personen jeweils 50 % einer Immobilie, muss jeder eine eigene Steuererklärung für 50 % der Einnahmen und Ausgaben abgeben.
Ein Ehepaar mit zwei Mietwohnungen (je 50/50) reicht somit vier jährliche Modelo 210-Erklärungen ein – eine pro Eigentümer und Immobilie.
Abstimmung zwischen Miteigentümern
Gute Kommunikation ist entscheidend: Alle Miteigentümer müssen dieselben Beträge für Einnahmen und Ausgaben entsprechend ihren Anteilen angeben. Wenn einer abweichende Zahlen einträgt, kann die Agencia Tributaria Unstimmigkeiten feststellen und Nachweise oder Strafzahlungen verlangen.
Sprechen Sie sich also vor der Einreichung ab, um Konsistenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Steuerpflichten für Nicht-Residenten
Nicht-Resident zu sein bedeutet keine Befreiung von der Steuerpflicht. Jeder Miteigentümer muss ein Modelo 210 einreichen und seinen Anteil der Steuer zahlen.
Steuersätze:
- 19 % für Steuerresidenten der EU, EWR.
- 24 % für Steuerresidenten außerhalb der EU/EWR
Unterstelltes Einkommen vs. Mieteinnahmen
- Unterstelltes Einkommen: Wenn die Immobilie nicht vermietet ist, wird eine fiktive Miete berechnet (Bemessungsgrundlage = Katasterwert × 1,1 % oder 2 %).
- Mieteinnahmen: Wenn vermietet, ist die Bemessungsgrundlage das Nettoeinkommen (Mieteinnahmen minus abzugsfähige Kosten – nur für berechtigte Steuerpflichtige).
Nicht-EU/EWR-Bürger zahlen auf das Bruttoeinkommen, da keine Kosten abziehbar sind.
Abzugsfähige Kosten für EU/EWR-Residenten
Wenn Sie in der EU steuerlich ansässig sind, können Sie bestimmte Kosten absetzen, etwa:
- Grundsteuer (IBI) und Müllgebühren
- Nebenkosten (Wasser, Strom, Gas)
- Gemeinschaftskosten
- Versicherungsprämien
- Verwaltungskosten
- Rechts- und Buchhaltungskosten
- Mietvertrags- oder Rechtsverteidigungskosten
Bewahren Sie alle Belege mindestens vier Jahre auf, da die Agencia Tributaria Nachweise anfordern kann.
Modell 210 einfach mit IberianTax einreichen
Mit IberianTax wird die Steuererklärung für Miteigentümer einfach. Unsere Plattform – die erste Online-Steuerlösung Spaniens für Nicht-Residenten – ermöglicht Ihnen:
- Separate Erklärungen für bis zu acht Miteigentümer pro Immobilie
- Einfache Abgabe von Mieteinnahmen und unterstelltem Einkommen
- Schritt-für-Schritt-Anleitung auf Englisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch
- Volle Konformität ohne teuren Steuerberater
Unsere Plattform führt Sie sicher durch alle Details – von Eigentumsanteilen bis zu abzugsfähigen Kosten – damit Sie Ihr Modelo 210 korrekt und stressfrei einreichen können.