Modelo 210: Steuern auf Mieteinnahmen in Spanien

September 8, 2023

Modelo 210: Steuern auf Mieteinnahmen in Spanien

Als nicht in Spanien ansässiger Immobilieneigentümer müssen Sie vierteljährlich Steuern auf alle Einkünfte aus der Vermietung Ihrer Immobilie zahlen. Dazu müssen Sie das Formular 210 (Modelo 210) einreichen.

Die Frist für die Einreichung der Steuern für das dritte Quartal (für Mieteinnahmen im Juli, August und September 2023) ist der 20. Oktober 2023.

In diesem Blogbeitrag befassen wir uns mit dieser wichtigen Steuerpflicht und damit, wie Sie sich am besten auf die Einreichung Ihres Modelo 210 im Oktober vorbereiten können.

Die Mieteinnahmensteuer in Spanien für Nicht-Residenten verstehen

Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien vermieten, unterliegen die Einkünfte, die Sie aus diesen Vermietungen erzielen, der Besteuerung. Als nicht ansässiger Immobilieneigentümer wird diese Steuer in Spanien als Mieteinnahmensteuer für Nicht-Residenten bezeichnet.

Vierteljährliche Mieteinnahmensteuer

In Spanien ist die Steuer auf Mieteinnahmen keine jährliche Angelegenheit. Stattdessen ist sie vierteljährlich fällig. Das bedeutet, dass Sie am Ende eines jeden Quartals eine Steuererklärung einreichen müssen. Diese Quartale fallen auf die Monate April, Juli, Oktober und Januar des Folgejahres, und die Zahlung wird innerhalb der ersten 20 Tage dieser Monate erwartet.

Warum ist das wichtig?

Die Einhaltung dieser Frist ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um die Einhaltung der spanischen Steuervorschriften geht. Wenn Sie Ihre Steuererklärung für Mieteinnahmen nicht rechtzeitig einreichen, kann dies zu teuren Strafen und unnötigem zusätzlichen Stress führen. Auf der anderen Seite sorgt die rechtzeitige Einhaltung der Fristen für einen problemlosen Aufenthalt in Spanien und für einen guten Ruf bei den spanischen Steuerbehörden.

Was Sie in Ihrer Q3/Oktober-Erklärung angeben sollten

In Ihrer Erklärung für das dritte Quartal sollten Sie die Einkünfte angeben, die Sie im dritten Quartal, d. h. von Juli bis September, aus der Vermietung Ihrer Immobilie erzielt haben. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Einkünfte genau angeben, damit die Steuerschuld korrekt berechnet werden kann.

Abzugsfähige Ausgaben

Hier eine gute Nachricht! Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder Liechtenstein haben, können Sie Ihre Mieteinnahmen mit diesen abzugsfähigen Ausgaben verrechnen:

  • Steuern, Abgaben und lokale Zuschläge (Grundsteuerrechnung (IBI) Müllabfuhrrechnung (Basura)
  • Persönliche Dienstleistungen Dritter wie Verwaltung, Bewachung, Pförtnerdienste oder ähnliches
  • Versorgungsleistungen wie Strom, Wasser und Gas
  • Kommunale Gebühren
  • Versicherungsprämien
  • Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Mietvertrags und Rechtsverteidigungskosten
  • Werbekosten für Ihr Mietobjekt
  • Kosten für die Instandhaltung und Reparatur der Wohnung

Der Abzug dieser Ausgaben kann dazu beitragen, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren, was letztendlich die Steuerschuld in Spanien senkt, so dass es sich lohnt, dies zu prüfen.

Steuern auf Mieteinnahmen für gemischte Mietzeiträume

Wenn Sie als nicht in Spanien ansässiger Immobilieneigentümer eine Teilvermietung vornehmen, wird Ihre Steuererklärung etwas komplizierter. In diesem Fall müssen Sie wahrscheinlich mehrere Formulare 210 einreichen, um sowohl Ihre tatsächlichen Mieteinnahmen als auch die "unterstellten Einnahmen" an den Tagen zu erfassen, an denen die Immobilie nicht vermietet war und entweder leer stand oder für den Eigenbedarf genutzt wurde.

Um dies zu verdeutlichen, wollen wir ein Beispiel mit Paul, einem nicht in Spanien ansässigen Immobilienbesitzer, durchgehen:

1. Modelo 210 für das erste Quartal 2023: Paul muss die Mieteinnahmen melden, die er von Januar bis März erzielt hat. Die Frist für die Einreichung dieses Formulars 210 sind die ersten 20 Tage des Monats April 2023.

2. Modelo 210 für das dritte Quartal 2023: Für den Zeitraum von Juli bis September muss Paul seine Mieteinnahmen melden. Dieses Formular Modelo 210 ist innerhalb der ersten 20 Tage des Monats Oktober 2023 einzureichen.

3. Zusätzliches Formular Modelo 210: Zusätzlich zu den oben genannten Formularen muss Paul ein weiteres Formular Modelo 210 ausfüllen. Darin geht es um das "unterstellte Einkommen" für die Tage, an denen ihm die Immobilie zur Verfügung stand, aber nicht vermietet wurde (auch wenn sie leer stand). Die Frist für die Einreichung dieses dritten Formulars Modelo 210 für das Steuerjahr 2023 läuft zu einem beliebigen Zeitpunkt im Jahr 2024 ab. Im Jahr 2023 muss Paul stattdessen das unterstellte Einkommen für die nicht vermieteten Tage im Jahr 2022 erklären.

Die Auswirkungen des Brexit auf britische Bürger

Für Immobilieneigentümer, die im Vereinigten Königreich wohnen, ist es wichtig zu wissen, dass der Brexit Änderungen in der Steuerlandschaft mit sich bringt. Alle Mieteinnahmen, die ab dem 1. Januar 2021 erzielt werden, werden nun mit einem Satz von 24 % auf das Bruttoeinkommen besteuert. Außerdem können Eigentümer im Vereinigten Königreich keine Ausgaben mehr von ihren Mieteinnahmen abziehen.

Für Einwohner der EU, Islands, Liechtensteins und Norwegens bleibt der Steuersatz auf Mieteinnahmen bei 19 %, und sie können weiterhin Ausgaben absetzen.

Reichen Sie Ihre Steuererklärung für Mieteinnahmen mit IberianTax ein

Die Besteuerung von Mieteinnahmen in Spanien kann eine Herausforderung sein, insbesondere als Nichtansässiger. Um sicherzustellen, dass Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen effektiv nachkommen und gleichzeitig Ihre finanzielle Situation optimieren, ist es ratsam, professionellen Rat einzuholen oder spezialisierte Steuerdienstleistungen wie IberianTax in Anspruch zu nehmen.

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