Eine einfache Anleitung zum spanischen Formular 210 ("Modelo 210")
September 7, 2021

Was ist das "Modelo 210" in Spanien?
Modelo 210 ist das offizielle Steuerformular für die Einreichung der spanischen Einkommenssteuer für Nicht-Residenten, gemeinhin als "IRNR" oder "Immobiliensteuer für Nicht-Residenten" bezeichnet.
Wer muss das "Modelo 210" einreichen?
Unter anderem muss jeder nicht in Spanien ansässige Immobilienbesitzer das Formular 210 bei der Agencia Tributaria (Finanzbehörde) einreichen, unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet ist oder nicht.
Bin ich in Spanien steuerlich ansässig?
Eine natürliche Person wird als in Spanien steuerlich ansässig eingestuft, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft. Andernfalls gilt eine Person für Steuerzwecke als nicht ansässig in Spanien.
- Wenn sich die Person länger als 183 Tage im Kalenderjahr auf spanischem Gebiet aufhält. Um die Aufenthaltsdauer auf spanischem Territorium zu bestimmen, werden gelegentliche Abwesenheiten mit einbezogen, es sei denn, der Steuerpflichtige gibt seinen Wohnsitz in einem anderen Land an. Im Falle von Ländern oder Gebieten, die als Steueroasen eingestuft sind, können die spanischen Steuerbehörden einen Nachweis über einen Aufenthalt in dieser Steueroase über einen Zeitraum von 183 (oder mehr) Tagen innerhalb des Kalenderjahres verlangen.
- Wenn die Person den Hauptsitz oder das Zentrum ihrer Aktivitäten oder wirtschaftlichen Tätigkeiten, direkt oder indirekt, in Spanien ansiedelt.
- Wenn der von ihr nicht rechtlich getrennte Ehegatte und/oder die minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben. Hier ist jedoch der Gegenbeweis zulässig.
Darüber hinaus behalten natürliche Personen mit spanischer Staatsangehörigkeit, die ihren neuen steuerlichen Wohnsitz in einem Land oder Gebiet anmelden, das als Steuerparadies bezeichnet wird, ihren Status als Steuerresidenten.
Wo kann ich das Steuerformular für "Modelo 210" finden?
Sie finden das Steuerformular Modelo 210 auf der offiziellen Website der spanischen Finanzbehörde (AEAT):
https://www.agenciatributaria.gob.es
Sie können entscheiden, ob Sie Ihr Formular 210 in Papierform oder online einreichen möchten. Das Ausfüllen des Formulars ist jedoch nur online möglich. Online ist bei weitem der einfachste Weg, Ihre spanische Steuererklärung für Nicht-Residenten einzureichen, insbesondere wenn Sie sich für IberianTax entscheiden.
Wie kann ich das Formular 210 in Spanien einreichen und bezahlen?
Online
Das Einreichen und Bezahlen Ihrer Steuern für Nicht-Residenten online ist viel einfacher, als das Formular auszudrucken und persönlich zu Ihrer spanischen Bank zu gehen, um Ihre Steuer zu bezahlen. Alles, was Sie tun müssen, ist ein Konto bei IberianTax einzurichten, die Daten zu Ihrer Person und Ihrem Immobilienbesitz hinzuzufügen und die Steuererklärung zuversichtlich abzugeben. Unsere einfach zu bedienende Software wird Sie durch den Einreichungsprozess führen, während alle Steuerberechnungen sofort aktualisiert werden.
Wichtiger Hinweis: Die online Einreichung des Steuerformulars ist nur über die Website der AEAT möglich, wenn Sie ein elektronisches Zertifikat besitzen, das von den spanischen Behörden ausgestellt wurde. Im Spanischen ist dies als Certificado Electrónico de Persona Física bekannt.
Papier
Wenn Sie Ihr Formular 210 lieber in Papierform einreichen möchten, können Sie das Steuerformular über die Website der AEAT oder mithilfe unseres Steuertools ausfüllen. Beachten Sie jedoch, dass Sie das Formular ausdrucken und nach Spanien reisen müssen, um die Steuer vor Ablauf der Einreichungsfrist über Ihre spanische Bank zu bezahlen. Andernfalls können Strafen und Zinsen anfallen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Ihr Formular 210 ausfüllen sollen, können Sie Ihr Formular 210 in nur wenigen Minuten über unsere Steuerplattform einreichen. Sie werden nicht glauben, wie einfach das ist! Klicken Sie hier und reichen Sie noch heute Ihre Steuererklärung für Nichtansässige ein!
Bis wann muss ich das Formular 210 einreichen? Wann ist die Frist?
Die Frist hängt von der Art der Einkünfte ab, die Sie deklarieren müssen.
- Fiktives Einkommen aus nicht vermieteten Immobilien: Die steuerliche Frist ist der 31. Dezember eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr. Bei elektronischer Einreichung kann die Zahlung der Steuerschuld vom 1. Januar bis zum 23. Dezember direkt vom Konto abgebucht werden.
- Einnahmen aus Vermietung: Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Erklärung der Mieteinnahmen jährlich erfolgen, mit der Abgabefrist zwischen dem 1. und 20. Januar des Folgejahres.
- Gewinne und Verluste aus Immobilienverkäufen: Diese müssen innerhalb von vier Monaten nach dem Verkaufsdatum erklärt werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Ihr Modelo 210-Steuerformular ausfüllen sollen, können Sie Ihr Formular 210 in wenigen Minuten mit Hilfe unseres einfachen Steuer-Tools ausfüllen. Klicken Sie hier und reichen Sie Ihre Steuererklärung für Nichtansässige noch heute ein!