Warum Sie Ihre Nicht-Residentensteuer in Spanien vor dem Stichtag im Dezember 2025 einreichen sollten

July 25, 2025

Warum Sie Ihre Nicht-Residentensteuer in Spanien vor dem Stichtag im Dezember 2025 einreichen sollten

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber anderswo leben – sei es im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Frankreich oder darüber hinaus – wissen Sie wahrscheinlich, dass Sie als Nicht-Resident jährlich eine Steuererklärung abgeben müssen. Selbst wenn Ihre Immobilie nicht vermietet ist, verlangt das spanische Steuerrecht, dass Sie ein fiktives Einkommen über das Formular Modelo 210 erklären.

Die Frist zur Abgabe dieser Erklärung ist der 31. Dezember jedes Jahres. Die gute Nachricht: Sie müssen nicht bis dahin warten.

Tatsächlich kann die frühzeitige Abgabe Ihrer Nicht-Residentensteuer den gesamten Prozess reibungsloser, günstiger und deutlich stressfreier machen. In diesem Artikel erklären wir, wie die frühzeitige Abgabe funktioniert, welche Steuern betroffen sind und wie Auswanderer in ganz Europa von Plattformen wie IberianTax profitieren, um rechtzeitig einzureichen.

 
Welche Steuern müssen Nicht-Residenten in Spanien abführen?

Fiktive Einkommenssteuer (Renta Imputada)
Wenn Sie Ihre spanische Immobilie nicht vermieten und sie ausschließlich privat nutzen, müssen Sie dennoch die fiktive Einkommenssteuer abgeben. Diese basiert auf dem „theoretischen Mietwert“ Ihrer Immobilie und wird jährlich über das Formular Modelo 210 eingereicht.

Steuersatz: 19 % für EU-/EWR-Ansässige; 24 % für Nicht-EU-Ansässige
Frist: 31. Dezember des Folgejahres

 
Steuer auf Mieteinnahmen
Wenn Sie Ihre Immobilie – auch nur teilweise – vermieten, müssen Sie die tatsächlichen Mieteinnahmen angeben und entsprechend versteuern.

Steuersatz: 19 % für EU-/EWR-Ansässige (Nettoeinkommen); 24 % für Nicht-EU-Ansässige (Bruttoeinkommen)
Frist: 1.–20. Januar jedes Jahres für die Einkünfte des Vorjahres

Auch wenn Sie diese Steuer erst im Januar einreichen können, können Sie bereits jetzt mit dem Ausgaben-Tracker von IberianTax alle Belege erfassen. Unser praktisches Tool speichert Quittungen und Dokumente an einem Ort – so sind Sie im Januar bestens vorbereitet.

 
Kapitalertragsteuer
Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien verkaufen, sind Sie möglicherweise zur Zahlung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Diese muss innerhalb von vier Monaten nach dem Verkaufsdatum eingereicht werden.

 
Warum vor der Frist einreichen?

1. Stress in letzter Minute vermeiden
Viele Nicht-Residenten warten bis Dezember – das führt häufig zu Verzögerungen, Verwirrung und Fehlern. Wenn Sie frühzeitig einreichen, haben Sie genügend Zeit, um Unterlagen zu sammeln, Fehler zu korrigieren und alles sicher abzugeben.

2. Bessere Liquiditätsplanung
Wenn Sie Ihre Steuerlast früh im Jahr kennen, können Sie besser planen und unerwartete Kosten in der Feiertagssaison vermeiden.

3. Bußgelder und Zinsen vermeiden
Wer den 31. Dezember verpasst, riskiert Strafgebühren, Zinsen oder Probleme beim Verkauf der Immobilie. Frühes Einreichen verhindert diese Risiken vollständig.

4. Zugang zu Expertenhilfe
Unser engagiertes Support-Team steht Ihnen das ganze Jahr über zur Verfügung – mit schneller Reaktion, klarer Beratung und Hilfe auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch.

 
So reichen Sie Ihre Nicht-Residentensteuer frühzeitig ein
Die frühzeitige Abgabe Ihrer Steuererklärung ist dank Online-Diensten wie IberianTax einfacher denn je. Sie müssen weder Spanisch sprechen noch ein Finanzamt besuchen – der Prozess funktioniert in wenigen einfachen Schritten:

Erstellen Sie ein Konto auf www.iberiantax.com
Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Immobilie
Erhalten Sie die Berechnung Ihrer fiktiven Einkommenssteuer
Prüfen und genehmigen Sie die Abgabe
IberianTax reicht die Erklärung direkt bei der spanischen Steuerbehörde (AEAT) ein
 
Wer muss einreichen?
Wenn Sie eine oder mehrere der folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten, müssen Sie wahrscheinlich eine Modelo 210-Erklärung abgeben:

Sie besitzen eine Immobilie in Spanien
Sie sind kein in Spanien steuerlich Ansässiger
Sie haben Ihre Immobilie im Kalenderjahr nicht durchgängig vermietet
Sie haben sie teilweise vermietet
Sie haben eine Immobilie in Spanien verkauft
 
Warten Sie nicht bis Dezember
Die Abgabe Ihrer Nicht-Residentensteuer in Spanien muss kein Problem sein – und sie sollte definitiv nicht aufgeschoben werden. Wer früh handelt, sichert sich Zeit, Ruhe und finanzielle Flexibilität.

Tausende Nicht-Residenten in ganz Europa nutzen IberianTax jedes Jahr, um ihre Modelo-210-Erklärung zuverlässig abzugeben. Ob Sie ein Ferienhaus verwalten, Ihre Villa zeitweise vermieten oder einfach ohne Stress compliant bleiben wollen – IberianTax macht es einfach.

 
Jetzt starten
Besuchen Sie www.iberiantax.com, berechnen Sie Ihre Steuern und machen Sie 2025 zu dem Jahr, in dem Sie cleverer einreichen.

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