Nicht‑Residenten‑Steuern in Spanien 2025: Neueste Änderungen und Fristen

March 4, 2026

Nicht‑Residenten‑Steuern in Spanien 2025: Neueste Änderungen und Fristen

Für nicht-ansässige Immobilieneigentümer in Spanien ist die jährliche Abgabe des Modelo 210 Pflicht. Egal, ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder sie leer steht – das Modelo 210 muss immer deklariert werden. In diesem praktischen Leitfaden bieten wir einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der spanischen Steuerpflichten für Nicht-Residenten für das Steuerjahr 2025 (Abgabe 2026), einschließlich der jüngsten gesetzlichen Änderungen und Updates für nicht-ansässige Immobilieneigentümer in Spanien.

Wer muss eine Steuererklärung für Nicht-Residenten (Modelo 210) abgeben?

Alle Nicht-Residenten in Spanien, die Einkünfte in Spanien erzielen, müssen diese über das Modelo 210 deklarieren. Wenn Sie Einkünfte aus einer Beschäftigung erzielen, aber keine Immobilie besitzen, prüfen Sie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Ihrem Wohnsitzland, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Alle nicht-ansässigen Immobilieneigentümer müssen mindestens einmal pro Jahr ein Modelo 210 für unterstelltes („angenommene“) Einkünfte abgeben, auch wenn die Immobilie leer steht oder nur gelegentlich genutzt wird. Vermieten Sie Ihre Immobilie, ob kurz- oder langfristig, ist zusätzlich eine jährliche Erklärung der Mieteinnahmen erforderlich.

Beim Verkauf einer spanischen Immobilie muss zudem die Kapitalertragsteuer innerhalb von vier Monaten nach Verkauf ebenfalls über das Modelo 210 deklariert werden.

Wichtige Fristen für das Steuerjahr 2025 (Abgabe 2026)

Steueränderungen für nicht-ansässige Immobilieneigentümer in Spanien

Keine wesentlichen Änderungen: Die Steuersätze bleiben bei 19 % und 24 %, mit denselben Abgabefristen und Pflichten wie im Steuerjahr 2024 (siehe 2024 Leitfaden). Einige wichtige Neuerungen betreffen jedoch nicht-ansässige Eigentümer:

Satz für unterstelltes Einkommen

Die allgemeine Regel bleibt bestehen: Ein Satz von 1,1 % gilt, wenn die Katasterwerte in den letzten 10 Jahren überprüft wurden. In der Praxis gilt der Satz für 2025, wenn die letzte allgemeine kollektive Bewertung 2015 oder später durchgeführt wurde. Eine vorübergehende Maßnahme erweitert den Satz von 1,1 % auch auf Gemeinden mit kollektiven Bewertungen ab 2012 und friert damit den fiktiven Einkommenssatz für das laufende Steuerjahr ein.

EU vs. Spanien: Steuer auf unterstelltes Einkommen für Nicht-Residenten angefochten

Die Europäische Kommission hat Spanien offiziell wegen der Besteuerung nicht-ansässiger Immobilieneigentümer angegriffen und argumentiert, dass sie gegenüber spanischen Residenten benachteiligt werden. Streitpunkt ist die Steuer auf unterstelltes Einkommen, die auch auf leerstehende Immobilien angewendet wird, während Residenten für ihr Hauptwohnsitzobjekt befreit sind. Brüssel sieht hierin einen Verstoß gegen die EU-Freizügigkeitsregeln. Spanien hat zwei Monate Zeit zu reagieren. Sollte der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gehen, könnten betroffene Eigentümer möglicherweise Rückerstattungen erhalten. Bis dahin müssen Nicht-Residenten das Modelo 210 weiterhin jährlich einreichen, da Rückerstattungen erst nach einem endgültigen EU-Urteil möglich sind.

Rückforderung von Mietausgaben für Nicht-EU/EEA Eigentümer

2025 können EU-/EEA-Nicht-Residenten ihre Mietausgaben (Nebenkosten, Reparaturen, Gemeinschaftsgebühren, Hypothekenzinsen) bei der Deklaration von Mieteinnahmen über Modelo 210 weiterhin absetzen. Nicht-EU/EEA-Eigentümer können dies derzeit noch nicht, aber ein Urteil des Nationalen Gerichts 2025 wertete dies als diskriminierend. Sobald das Gesetz geändert wird – voraussichtlich 2026/2027 - können Nicht-EU/EEA-Eigentümer Abzüge und rückwirkende Rückerstattungen für vergangene Steuerjahre geltend machen, sofern gültige Unterlagen vorliegen. IberianTax bietet nun einen Service zur frühzeitigen Rückforderung von Mietausgaben vor dem endgültigen Urteil.

Änderungen für alle Kurzzeitvermieter in Spanien:

NRA-Pflicht (2025)

Ab Juli 2025 müssen alle Kurzzeitvermietungen eine gültige NRA (Rental Registration Number) haben, um auf Plattformen wie Airbnb, Booking und anderen gelistet zu werden. Ohne NRA werden Einträge automatisch entfernt. Die Pflicht gilt für alle Eigentümer, die ihre Immobilie touristisch vermieten, unabhängig von Häufigkeit oder Dauer, sowohl für Residenten als auch Nicht-Residenten.

Ihre NRA kann über die Registradores de España-Website mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve beantragt werden, oder über IberianTax - hier ist kein Zertifikat erforderlich. Wir reichen die Anmeldung direkt beim Grundbuchamt ein und sorgen für eine schnelle, fehlerfreie Bearbeitung. Dies ist der einfachste Weg, Fehler zu vermeiden und Ihre NRA zu sichern.

Jährliche Informationsmeldung zur Kurzzeitvermietung (2026)

Ab Februar 2026 müssen alle Kurzzeitvermieter eine jährliche Informationsmeldung zur NRA einreichen, die alle Aufenthalte des Vorjahres umfasst: Gästezahl, Daten und Zweck jedes Besuchs. Ziel ist die bessere Kontrolle, Bekämpfung illegaler oder nicht registrierter Vermietungen und konsistente Daten über touristische und temporäre Unterkünfte. Einreichungen können über die Sede Electrónica de los Registradores via N2-App oder über IberianTax erfolgen, das eine fehlerfreie, pünktliche Abgabe gewährleistet.

Bedeutung für nicht-ansässige Eigentümer 2026

  • Eigentümer außerhalb der EU/EEA können mit IberianTax Mietausgaben rückwirkend geltend machen, bevor die vierjährige Frist abläuft.
  • Alle Kurzzeitvermieter müssen eine gültige NRA führen und ab Februar 2026 die jährliche Meldung einreichen - IberianTax übernimmt beide Services.
  • Bis zum endgültigen Urteil zur fiktiven Einkommenssteuer müssen Nicht-Residenten weiterhin Modelo 210 jährlich einreichen, um compliant zu bleiben.

Was passiert bei Fristversäumnissen oder Nichtabgabe des Modelo 210?

Verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen, Zinsen und Strafen:

  • Freiwillig verspätet: 1 % des Steuerbetrags im ersten Monat + 1 % pro weiteren Monat, bis max. 15 % nach 12 Monaten; Zinsen erst nach einem Jahr.
  • Nach Steuerbescheid: Strafen bis 50–100 % der Steuerschuld; ernsthafte oder wiederholte Verzögerungen können strafrechtliche Folgen haben.

Verspätete Abgabe kann Rückerstattungen verzögern, Abzüge blockieren und zukünftige Kontrollen erhöhen. Fristen einzuhalten ist entscheidend, um hohe Strafen zu vermeiden.

Kann ich das Modelo 210 selbst einreichen oder brauche ich Hilfe?

Sie können das Modelo 210 selbst über die Website der spanischen Steuerbehörde einreichen, die allerdings nur auf Spanisch verfügbar und nicht sehr intuitiv ist. Deshalb nutzen Tausende Nicht-Residenten IberianTax.

Mit IberianTax können Sie:

  • Ihr Modelo 210 in Minuten online einreichen
  • Kosten sparen: ab €34,95 pro Einreichung statt traditioneller Gebühren ab €200
  • Sicher sein, dass Ihre Steuern korrekt, pünktlich und direkt an das spanische Finanzamt übermittelt werden
  • Automatische Erinnerungen per E-Mail erhalten
  • Automatische jährliche Einreichung wählen
  • Steuern sofort berechnen und mit kostenlosen Rechnern prüfen
  • Expertenunterstützung in Englisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch erhalten

Weitere Services für Nicht-Residenten:

Benachrichtigungen vom Finanzamt

Leben Sie im Ausland? Wir können Briefe und Benachrichtigungen vom spanischen Finanzamt in Ihrem Namen bearbeiten. Fordern Sie diesen Service direkt über Ihr Dashboard an.

Digitales Zertifikat

Wir bieten jetzt einen Service an, um ein digitales Zertifikat für sichere Online-Transaktionen mit dem spanischen Finanzamt zu erhalten. Fordern Sie es hier an.

Tool zur Verfolgung von Mieteinnahmen & Abzug von Ausgaben

Verfolgen Sie Mieteinnahmen und Ausgaben direkt in Ihrem IberianTax-Dashboard, um Ihre Steuererklärungen zu vereinfachen.

Nota Simple

Erhalten Sie den offiziellen Auszug aus dem spanischen Grundbuch mit aktuellen Immobilieninformationen. Fordern Sie diesen Service direkt über Ihr Dashboard hier an.

Zahlungshilfe

IberianTax kann Ihnen auch helfen zu prüfen und sicherzustellen, dass Ihre Steuerschulden korrekt und rechtzeitig bezahlt werden. Fordern Sie diesen Service direkt über Ihr IberianTax-Dashboard an.

 
Bei IberianTax machen wir Ihre Steuererklärung als Nicht-Resident einfach, sicher und vollkommen transparent, sodass Sie sich auf die Nutzung Ihrer Immobilie konzentrieren können, ohne sich um Steuern sorgen zu müssen. Durch unterstelltes Einkommen, Mieteinnahmen und Kapitalertragssteuerformulare helfen wir jedes Jahr Tausenden von Nicht-Residenten, ihre spanischen Steuerpflichten stressfrei und ohne unangenehme Überraschungen zu erfüllen.

Reichen Sie Ihre Steuererklärung in wenigen Minuten mit IberianTax ein.