Sie müssen für jede spanische Immobilie eine Steuererklärung für Nicht-Residenten (Formular 210) einreichen, um die Mieteinnahmen zu erklären.
Die vierteljährlichen Steuererklärungen müssen vierteljährlich an den ersten 20 Tagen der Monate April, Juli, Oktober oder Januar für die im unmittelbar vorangegangenen Quartal erzielten Einkünfte eingereicht werden. Zum Beispiel sollten Mieteinnahmen, die zwischen Januar und März erzielt wurden, innerhalb der ersten 20 Tage des Monats April erklärt werden.
Bitte denken Sie daran, dass die Tage, an denen Sie die Immobilie nicht vermietet haben, zu "unterstellten Einkommen" führen, die in der jährlichen Steuererklärung für Nicht-Residenten angegeben werden müssen. Dies gilt auch dann, wenn die Immobilie während dieses Zeitraums leer steht oder für den Eigenbedarf genutzt wird.
Sie müssen eine jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten (Formular 210 oder "Modelo 210") für jede spanische Immobilie einreichen, um ein unterstelltes oder mutmaßliches Einkommen aus dieser Immobilie zu erklären, auch wenn sie leer steht oder für den Eigenbedarf genutzt wird.
Das unterstellte Einkommen basiert auf dem Katasterwert der Immobilie und dem geltenden unterstellten Prozentsatz (2 % oder 1,1 % je nach Gemeinde).
Bei der Steuer für Nichtansässige handelt es sich um eine nationale Steuer, die sich von den lokalen Steuern unterscheidet, die Sie möglicherweise für die Immobilie zahlen, wie z. B. die IBI oder die Müllabfuhrsteuer.
Der Stichtag ist der 31. Dezember, und die Steuererklärung muss innerhalb des folgenden Jahres eingereicht werden. So wird zum Beispiel das Steuerjahr 2022 im Kalenderjahr 2023 eingereicht.
Für die Quartale, in denen die Immobilie vermietet wurde, müssen Sie eine Steuererklärung für Nicht-Residenten (Formular 210) abgeben, um die Mieteinnahmen zu erklären. Diese Steuererklärung muss vierteljährlich an den ersten 20 Tagen der Monate April, Juli, Oktober oder Januar für die im unmittelbar vorangegangenen Quartal erzielten Einkünfte eingereicht werden. So sind beispielsweise Mieteinnahmen, die zwischen Januar und März erzielt wurden, innerhalb der ersten 20 Tage des Monats April zu erklären.
An den Tagen, an denen Sie die Immobilie nicht vermietet haben, entsteht ein unterstelltes Einkommen, das in der jährlichen Steuererklärung für Nicht-Residenten (Formular 210) angegeben werden muss, die im darauffolgenden Jahr eingereicht werden muss. Dies gilt auch, wenn die Immobilie leer steht oder für den Eigenbedarf genutzt wird.
Die jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten ist im darauffolgenden Jahr abzugeben. Zum Beispiel sollte das Steuerjahr 2022 innerhalb des Kalenderjahres 2023 eingereicht werden.
Sie müssen eine Kapitalertragssteuererklärung (Modelo 210) abgeben. Diese Steuererklärung muss innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufsdatum eingereicht werden.
Je nach Art des Einkommens und des anwendbaren Steuerabkommens können Sie der Steuer für Nichtansässige unterliegen. Je nach dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und dem spanischen Nichtresidentensteuergesetz unterliegen Sie möglicherweise der Nichtresidentensteuer. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind und keine Einkünfte oder Kapitalerträge im spanischen Hoheitsgebiet erzielt haben, sind Sie nicht gebietsfremd steuerpflichtig.