Als nicht-ansässiger Immobilieneigentümer in Spanien sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung für Nicht-Residenten (Formular 210) für jede Immobilie, die Sie besitzen, einzureichen, um Mieteinnahmen zu deklarieren.

Einreichungsvorschriften bis zum Steuerjahr 2023: Bis einschließlich des Steuerjahres 2023 mussten Mieteinnahmen vierteljährlich gemeldet werden. Dies bedeutete, dass Steuererklärungen innerhalb der ersten 20 Tage im April, Juli, Oktober oder Januar für Einkünfte, die im unmittelbar vorhergehenden Quartal erzielt wurden, eingereicht werden mussten. Beispielsweise mussten Mieteinnahmen, die zwischen Januar und März erzielt wurden, in den ersten 20 Tagen im April deklariert werden.

Neuerungen ab dem Steuerjahr 2024: Ab dem Steuerjahr 2024 wurde die Vorschrift zur Meldung von Mieteinnahmen auf eine jährliche Basis aktualisiert. Wenn Ihre Immobilie im Jahr 2024 oder später Mieteinnahmen generiert, werden Sie eine einzige Steuererklärung einreichen, um dieses Einkommen zu melden. Diese jährliche Erklärung ist zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar des folgenden Jahres fällig.

Erklärung von unterstelltem Einkommen: Es ist wichtig zu beachten, dass Sie für die Zeiträume, in denen Ihre Immobilie nicht vermietet ist, immer noch "unterstelltes Einkommen" in einer jährlichen Steuererklärung für Nicht-Residenten deklarieren müssen. Diese Erklärung gilt unabhängig davon, ob die Immobilie leer steht oder während der unvermieteten Perioden zu persönlichen Zwecken genutzt wird. Das Verfahren zur Deklaration des unterstellten Einkommens bleibt unverändert, und dieses Einkommen sollte im Jahr nach dem Jahr gemeldet werden, in dem die Immobilie für den persönlichen Gebrauch verfügbar war oder leer stand.

Sie müssen eine jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten (Formular 210 oder "Modelo 210") für jede spanische Immobilie einreichen, um ein unterstelltes oder mutmaßliches Einkommen aus dieser Immobilie zu erklären, auch wenn sie leer steht oder für den Eigenbedarf genutzt wird.

Das unterstellte Einkommen basiert auf dem Katasterwert der Immobilie und dem geltenden unterstellten Prozentsatz (2 % oder 1,1 % je nach Gemeinde).

Bei der Steuer für Nichtansässige handelt es sich um eine nationale Steuer, die sich von den lokalen Steuern unterscheidet, die Sie möglicherweise für die Immobilie zahlen, wie z. B. die IBI oder die Müllabfuhrsteuer.

Der Stichtag ist der 31. Dezember, und die Steuererklärung muss innerhalb des folgenden Jahres eingereicht werden. So wird zum Beispiel das Steuerjahr 2022 im Kalenderjahr 2023 eingereicht.

Wenn Ihre Immobilie in Spanien sowohl zu Vermietungszwecken als auch zur persönlichen Nutzung dient, haben Sie spezifische steuerliche Verpflichtungen für jeden Nutzungsbereich der Immobilie zu erfüllen.

Einreichungsvorschriften für Mieteinnahmen bis zum Steuerjahr 2023:

Für die Quartale, in denen die Immobilie vermietet war, mussten Sie eine Steuererklärung für Nicht-Residenten (Formular 210) einreichen, um die Mieteinnahmen zu deklarieren. Dies beinhaltete vierteljährliche Einreichungen innerhalb der ersten 20 Tage im April, Juli, Oktober oder Januar für Einkommen, das im unmittelbar vorangegangenen Quartal erzielt wurde. Zum Beispiel erforderten Mieteinnahmen von Januar bis März eine Deklaration in den ersten 20 Tagen im April.

Neuerungen ab dem Steuerjahr 2024:

Mit Beginn des Steuerjahres 2024 hat sich der Prozess für die Deklaration von Mieteinnahmen von einer vierteljährlichen auf eine jährliche Basis verschoben. Das bedeutet, für jegliche Mieteinnahmen, die im Jahr 2024 und danach generiert werden, reichen Sie eine einzige jährliche Steuererklärung ein. Diese Deklaration muss zwischen dem 1. Januar und dem 20. Januar des folgenden Jahres abgeschlossen werden, was den Prozess für Immobilieneigentümer vereinfacht.

Deklaration von unterstelltem Einkommen:

Für die Tage, an denen Ihre Immobilie nicht vermietet ist und für Ihre persönliche Nutzung zur Verfügung steht oder leer bleibt, muss „unterstelltes Einkommen“ deklariert werden. Diese Deklaration erfolgt über eine jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten (Formular 210), die im Jahr nach dem Jahr eingereicht wird, in dem die Immobilie für den persönlichen Gebrauch verfügbar war oder leer stand. Die Methode zur Deklaration des unterstellten Einkommens bleibt konsistent, unabhängig von den neuen Änderungen bei den Mieteinnahmen.

Einreichungsfrist für die jährliche Steuererklärung für Nicht-Residenten:

Die Frist für die Einreichung der jährlichen Steuererklärung für Nicht-Residenten für unterstelltes Einkommen hat sich nicht geändert. Zum Beispiel sollte unterstelltes Einkommen für das Steuerjahr 2023 innerhalb des Kalenderjahres 2024 gemeldet werden.

Sie müssen eine Kapitalertragssteuererklärung (Modelo 210) abgeben. Diese Steuererklärung muss innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufsdatum eingereicht werden.

Je nach Art des Einkommens und des anwendbaren Steuerabkommens können Sie der Steuer für Nichtansässige unterliegen. Je nach dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und dem spanischen Nichtresidentensteuergesetz unterliegen Sie möglicherweise der Nichtresidentensteuer. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind und keine Einkünfte oder Kapitalerträge im spanischen Hoheitsgebiet erzielt haben, sind Sie nicht gebietsfremd steuerpflichtig.

Haben Sie Fragen