Abzugsfähige Mieteinnahmen in Spanien für Nichtansässige: Vollständiger Leitfaden 2025
December 15, 2025

Wenn Sie in der EU oder im EWR ansässig sind und eine Immobilie in Spanien vermieten, profitieren Sie bei der Abgabe Ihrer Nichtansässigen-Einkommensteuererklärung für Mieteinnahmen (IRNR) von einem wichtigen Steuervorteil: Sie können bestimmte Mietausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dadurch werden Sie nicht auf die gesamten Mieteinnahmen besteuert, sondern nur auf den tatsächlichen Gewinn nach Abzug der notwendigen Kosten.
Im Juli 2025 hat das Nationale Gericht jedoch ein Urteil erlassen, das den Weg für eine wichtige Änderung ebnen könnte - auch Nicht-EU/EWR-Nichtansässige könnten künftig Mietausgaben abziehen dürfen. IberianTax bietet jetzt einen Rental Expenses Reclaim-Service für Steuerjahre ab 2022 an. Wenn Sie Ihre Einreichung starten möchten, schreiben Sie uns einfach an support@iberiantax.com oder kontaktieren Sie uns über unsere Kontaktseite.
Die Regeln können technisch wirken, Abzüge werden häufig missverstanden und der Prozess ist zeitaufwendig, wenn man alles allein erledigt. Genau deshalb entscheiden sich so viele nicht ansässige Eigentümer für IberianTax. Unsere Plattform übernimmt die Berechnungen, wendet die korrekten proportionalen Regeln automatisch an und sorgt für eine korrekte Einreichung von Anfang bis Ende - ohne Papierkram, ohne Rätselraten und ohne spanische Steuerformulare selbst ausfüllen zu müssen.
Mit der näher rückenden jährlichen Abgabefrist ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um zu verstehen, was abzugsfähig ist, was nicht und wie Sie häufige Fehler vermeiden.
Dieser Leitfaden erklärt alles klar und verständlich, damit Sie Ihre Rental Income Tax-Erklärung dieses Jahr sicher und stressfrei vorbereiten können.
Welche Ausgaben sind für EU/EWR-Eigentümer abzugsfähig?
Nach spanischem Steuerrecht dürfen EU/EWR-Nichtansässige Ausgaben abziehen, die zur Erzielung von Mieteinnahmen erforderlich sind. Die Kosten müssen direkt mit der Vermietung zusammenhängen und dem Zeitraum entsprechen, in dem die Immobilie vermietet war.
In der Praxis können Sie folgende Ausgaben abziehen:
1. Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Internet)
Abzugsfähig für die Tage, an denen die Immobilie vermietet war.
2. Gemeinschaftskosten
Regelmäßige Gemeinschaftsgebühren für die Instandhaltung des Gebäudes, anteilig abzugsfähig.
3. IBI (Grundsteuer)
Die spanische Grundsteuer ist anteilig nach Vermietungstagen abzugsfähig.
4. Wohngebäudeversicherung
Versicherungen gegen Feuer, Schäden, Diebstahl oder Haftpflicht.
5. Reinigung, Wäsche- und Wechselservices
Kosten für die Vorbereitung und Instandhaltung zwischen Gästen.
6. Reparaturen und laufende Instandhaltung
Reparaturen (z. B. Leck reparieren, defektes Gerät ersetzen), jedoch keine Verbesserungen. Möbel können nur über Abschreibung mit 10 % pro Jahr geltend gemacht werden.
7. Verwaltungs- und Agenturgebühren
Gebühren von Agenturen, Airbnb-Verwaltungen oder Buchungsplattformen.
8. Hypothekenzinsen
Nur der Zinsanteil ist abzugsfähig.
9. Rechts- und Buchhaltungskosten
Kosten für steuerliche oder rechtliche Unterstützung bei der Vermietung.
10. Abschreibung
3 % des höheren Werts aus Kaufpreis oder Katasterwert (ohne Grundstückswert).
Ausgaben sind nur anteilig nach Vermietungstagen abzugsfähig, es sei denn, die Immobilie war das ganze Jahr (365 Tage) vermietet.
Welche Ausgaben sind nicht abzugsfähig?
Nicht alle Kosten im Zusammenhang mit einer Immobilie sind abzugsfähig.
Nicht abzugsfähig sind:
- Private Nutzungskosten
- Verbesserungsmaßnahmen (z. B. komplette Küchenrenovierung)
- Wertsteigernde Möbelanschaffungen
- Reisekosten nach Spanien
- Geldstrafen oder Bußgelder
- Zurückgezahlte Kautionen
- Kosten ohne Rechnung
Wenn die Ausgabe nicht direkt mit der Erzielung von Mieteinnahmen zusammenhängt, kann sie nicht abgezogen werden.
Wie werden die Abzüge berechnet?
Die meisten Ausgaben müssen proportional zu den Tagen geltend gemacht werden, an denen die Immobilie tatsächlich vermietet war. Wurde Ihre Immobilie in einem Jahr beispielsweise 120 Tage vermietet, können Sie nur 120/365 der Jahreskosten wie IBI, Gemeinschaftsgebühren, Nebenkosten oder Abschreibungen ansetzen.
IberianTax wendet diese Regeln automatisch bei der Abgabe Ihrer Erklärung an, sodass Sie nichts manuell berechnen müssen.
Welche Unterlagen müssen Sie aufbewahren?
- Rechnungen (keine Belege oder Kartenquittungen)
- Zahlungsnachweise
- Gemeinschaftskostenabrechnungen
- Mietkalender mit genauen Daten
- Verträge oder Agenturabrechnungen
- Bei Miteigentum müssen die Eigentumsanteile angegeben werden.
Häufig gestellte Fragen zu abzugsfähigen Ausgaben
Welche Ausgaben können Nichtansässige abziehen?
Nichtansässige EU-/EWR-Bürger können Ausgaben, die direkt mit der Erzielung von Mieteinnahmen zusammenhängen, absetzen, einschließlich Nebenkosten, Reinigung, Gemeinschaftsgebühren, IBI, Versicherungen, Reparaturen, Verwaltungskosten, Hypothekenzinsen und mehr.
Es ist wichtig zu beachten, dass Nicht-EU-Besitzer derzeit keine Ausgaben absetzen können. Allerdings eröffnet eine Entscheidung der Nationalen Gerichtshofs von 2025 die Möglichkeit, dass nicht-EU-/EWR-Residenten rückwirkend Erstattungen für offene Steuerjahre, in der Regel ab 2022, beantragen können, vorbehaltlich der vierjährigen Verjährungsfrist. Um sicherzustellen, dass Sie diese Möglichkeit nicht verlieren, falls der Oberste Gerichtshof das Urteil bestätigt, empfehlen wir die Einreichung eines vorsorglichen Berichtigungsantrags. Dieser bewahrt Ihr Recht, zukünftig Ansprüche geltend zu machen. Ohne diesen Antrag könnten Ansprüche für ältere Steuerjahre dauerhaft verloren gehen.
IberianTax unterstützt Sie bei jedem Schritt des Prozesses - kontaktieren Sie uns einfach, um loszulegen.
Sind Airbnb- oder Booking.com-Gebühren abzugsfähig?
Ja. Plattformgebühren und Verwaltungskosten werden als notwendig für die Erzielung von Mieteinnahmen angesehen und sind daher für EU-/EWR-Residenten absetzbar.
Können Renovierungen abgesetzt werden?
Nein. Renovierungen, Aufwertungen und Verbesserungen werden als Investitionen betrachtet und sind nicht absetzbar. Nur Reparaturen, die den Zustand der Immobilie erhalten, sind zulässig.
Was, wenn meine Immobilie nur teilweise im Jahr vermietet war?
Sie können trotzdem Ausgaben absetzen, jedoch nur proportional zu den Tagen, an denen die Immobilie vermietet war, es sei denn, die Ausgabe bezieht sich ausschließlich auf eine konkrete Buchung.
Was passiert, wenn ich keine Belege für meine Ausgaben habe?
Die spanische Finanzbehörde kann diese Ausgaben ablehnen, Ihre Steuer neu berechnen und Säumniszuschläge erheben. Ordnungsgemäße Dokumentation ist zwingend erforderlich, um Ausgaben geltend zu machen.
Warum können Nicht-EU-Besitzer keine Ausgaben absetzen?
Nach den aktuellen spanischen Steuervorschriften können Nicht-EU-Residenten keine Ausgaben bei der Deklaration von Mieteinnahmen absetzen. Nur EU- und EWR-Residenten dürfen Kosten, die direkt mit der Erzielung von Mieteinnahmen zusammenhängen, absetzen. Diese Unterscheidung gilt weiterhin.
Obwohl ein Gerichtsurteil von 2025 darauf hindeutet, dass Nicht-EU-Besitzer künftig Abzüge geltend machen könnten, haben die spanischen Finanzbehörden ihre Vorschriften noch nicht aktualisiert, sodass die Regelung praktisch unverändert bleibt. Bis die neuen Kriterien offiziell umgesetzt werden, müssen Nicht-EU-Besitzer weiterhin wie gewohnt deklarieren. Nicht-EU/EWR-Residenten können jedoch jetzt schon mit IberianTax eine rückwirkende Rückerstattung beantragen.
Fordern Sie Ihre Mietausgaben mit IberianTax zurück
Mit IberianTax können Nicht-EU/EWR-Residenten jetzt die Rückforderung von Mietausgaben für die Steuerjahre ab 2022 einreichen. Um den Prozess zu starten, schreiben Sie uns einfach an support@iberiantax.com oder kontaktieren Sie uns über unsere Webseite.
IberianTax nimmt Ihnen die Komplexität des Prozesses ab. Sie können Ihre Ausgaben während des Jahres über unsere Plattform erfassen, und beim Einreichen der Steuererklärung werden die korrekten Berechnungen automatisch angewendet und mit Ihrer Steuer verrechnet. Keine Tabellen, kein Rätselraten und keine komplizierten spanischen Formulare.
Unser Service ist in Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch verfügbar, mit einem engagierten Support-Team, das Ihnen jederzeit zur Seite steht. So einfach geht es.
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