Mietkosten in Spanien zurückfordern
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien vermieten und außerhalb der EU/des EWR leben, kann eine aktuelle Gerichtsentscheidung es ermöglichen, zu viel gezahlte Steuern auf Mietkosten zurückzufordern, die zuvor nicht abgezogen werden konnten.
Ab 2025 können Mietkosten für Erklärungen der letzten vier Steuerjahre rückwirkend zurückfordern. Wir übernehmen den gesamten Prozess gegenüber der spanischen Steuerbehörde.

Kann ich Mietkosten zurückfordern?
Wenn Ihre Mieteinnahmen ohne Abzug von Kosten besteuert wurden, können Sie nun Anspruch auf die Rückforderung zu viel gezahlter Steuern haben.
Warum jetzt Mietkosten zurückfordern?
Vor 2025 konnten Nicht-EU/EWR-Ansässige ihre Mietkosten nicht absetzen – im Gegensatz zu EU/EWR-Ansässigen. Nun können zu viel gezahlte Beträge aus früheren Steuerjahren zurückgefordert werden.
Rechtlich gestützt
Ein aktuelles Gerichtsurteil in Spanien ermöglicht den Abzug von Mietkosten und die Rückforderung zu viel gezahlter Steuern, sofern die Ausgaben ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
Zeitlich begrenzt
Rückforderungen unterliegen gesetzlichen Verjährungsfristen. In der Regel können bis zu vier Steuerjahre zurückgefordert werden.
Alle Immobilientypen
Langzeitvermietungen, Ferienvermietungen und andere einkommensgenerierende Wohnimmobilien können infrage kommen, sofern die Kosten ordnungsgemäß dokumentiert sind.
Welche Ausgaben können erstattet werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuern auf legitime Kosten zurückgefordert werden, die direkt mit der Vermietung zusammenhängen und im Rahmen der Nichtansässigenbesteuerung nicht abzugsfähig waren.
Praxisbeispiel
James, ein in Großbritannien ansässiger Eigentümer, vermietet seit 2022 eine Immobilie in Spanien. Als Nicht-EU-Ansässiger zahlte er Steuern auf Basis der Bruttomieteinnahmen ohne Kostenabzug.
Mögliche Rückerstattung berechnen
Erhalten Sie eine sofortige Schätzung Ihrer möglichen Steuererstattung auf Basis Ihrer Mieteinnahmen und Kosten.
So funktioniert der Rückforderungsprozess
IberianTax-Konto erstellen oder auf Ihr Konto zugreifen
Melden Sie sich in Ihrem bestehenden Konto an oder erstellen Sie in wenigen Minuten ein neues.
Einkommens- und Kostendaten übermitteln
Navigieren Sie in Ihrem Dashboard zu „Weitere Services“ und laden Sie die erforderlichen Angaben zu Mieteinnahmen sowie die entsprechenden Belege hoch.
Fachliche Prüfung und Berechnung
Unser Steuerteam prüft Ihren Fall, validiert die Kosten und berechnet den genauen Betrag, der zurückgefordert werden kann.
Einreichung bei der Steuerbehörde und Nachverfolgung
Wir erstellen und reichen das formelle Rückforderungsschreiben ein und übernehmen – falls erforderlich – den ersten Einspruch bei der spanischen Steuerbehörde. Anschließend verfolgen wir den Vorgang und halten Sie bis zur Erstattung auf dem Laufenden.
Bereit, Ihre Mietkosten zurückzufordern?
Über 500 Immobilieneigentümer vertrauen IberianTax bei der Rückforderung ihrer Mietkosten.
Einfache und transparente Preise
Einmalige Gebühr pro Immobilie und Jahr. Keine versteckten Kosten.
Service zur Rückforderung von Mietkosten
Vollständige Abwicklung Ihrer Rückforderung249,95€
Inklusive aller Gebühren und Mehrwertsteuer
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Inklusive aller Gebühren und Mehrwertsteuer
Was unsere Kunden sagen
Als Eigentümer außerhalb der EU war ich mir nicht sicher, ob ich meine Mietkosten zurückfordern kann. IberianTax hat sich um alles gekümmert und den Prozess sehr einfach gemacht. Es beruhigt mich zu wissen, dass Experten meinen Fall betreuen, und ich hoffe, die Rückerstattung in den kommenden Monaten zu erhalten. Sehr empfehlenswert für alle in einer ähnlichen Situation.
Lars
Ich hatte zuvor versucht, alles selbst zu erledigen, bin aber an den Formularen und Übersetzungen gescheitert. IberianTax hat alles für mich vereinfacht und sichergestellt, dass meine Modelo-210-Erklärungen korrekt eingereicht wurden. Der gesamte Ablauf war reibungslos, und der Kundenservice reagiert immer sehr schnell.
Sofia
Der Umgang mit der spanischen Bürokratie hat mir große Sorgen bereitet, doch IberianTax hat alles sehr einfach und erschwinglich gemacht. Ich wurde Schritt für Schritt begleitet, die Einreichungen wurden übernommen, und alles wurde sogar in meiner Sprache erklärt. Sehr empfehlenswert.
Michael
Häufig gestellte Fragen
Das spanische Steuerrecht erlaubt es Steuerpflichtigen jedoch, sogenannte Schutzanträge innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist einzureichen, auch wenn noch keine endgültige gerichtliche Klärung vorliegt. Eine rechtzeitige Einreichung wahrt Ihre Rechte und verhindert, dass mögliche Erstattungen verjähren.
Sollte der Oberste Gerichtshof die Rechtsauffassung bestätigen, profitieren nur fristgerecht eingereichte Anträge von der endgültigen Entscheidung.