Spanien ändert das Modelo 210: neue Fristen und neues Formular für nicht-ansässige Immobilieneigentümer
July 1, 2026

Spanien hat wichtige Änderungen am Modelo 210 eingeführt, dem Steuerformular, das nicht-ansässige Immobilieneigentümer zur Deklaration von Einkünften aus in Spanien gelegenen Immobilien verwenden. Die am 23. Juni 2026 im Amtsblatt (BOE) unter der Orden HAC/623/2026 veröffentlichten neuen Regelungen verlängern die Einreichungsfristen und führen ein aktualisiertes Steuerformular ein.
Im Folgenden erfahren Sie, was sich ändert, ab wann die neuen Regelungen gelten und was nicht-ansässige Eigentümer jetzt wissen müssen.
Kurze Übersicht: Was ändert sich?
- Die Einreichungsfrist für Mieteinnahmen wird ab dem Steuerjahr 2026 vom 1.–20. Januar auf den 1.–20. April verschoben (d. h. Einkünfte aus 2026, die 2027 erklärt werden).
- Das Einreichungsfenster für unterstelltes Einkommen öffnet künftig am 1. April statt am 1. Januar, ebenfalls ab dem Steuerjahr 2026.
- Ab dem 1. Januar 2027 gilt für jede eingereichte Modelo-210-Erklärung das aktualisierte Formular.
- Steuersätze, Bemessungsgrundlagen und die Frist für Kapitalertragsteuern bleiben unverändert.
Was ist das Modelo 210 und wen betrifft das?
Das Modelo 210 ist das offizielle spanische Steuerformular für Nicht-Residenten, die eine Immobilie in Spanien besitzen. Wer in Spanien nicht steuerlich ansässig ist — vereinfacht gesagt: wer weniger als 183 Tage pro Jahr im Land verbringt und dessen wirtschaftliche Interessen hauptsächlich im Ausland liegen — und eine Immobilie in Spanien besitzt, muss in der Regel jährlich ein Modelo 210 einreichen. Das gilt unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet wird, als Feriendomizil genutzt wird oder leer steht.
Die durch die Orden HAC/623/2026 eingeführten Änderungen betreffen alle nicht-ansässigen Immobilieneigentümer, die ein Modelo 210 für Mieteinnahmen oder unterstelltes Einkommen einreichen.
Neue Einreichungsfristen: Was ändert sich und ab wann?
Die unmittelbarste Änderung betrifft die Einreichungsfristen. Die neuen Fristen gelten ab dem Steuerjahr 2026 — das heißt, Einkünfte aus 2026, die 2027 erklärt werden, folgen bereits den neuen Regeln.
Für Einkünfte aus 2025 (Einreichung in 2026) gelten weiterhin die bisherigen Fristen.
Mieteinnahmen: Frist wird auf April verschoben
Nach den bisherigen Regelungen mussten Sie, wenn Sie Ihre spanische Immobilie vermietet haben, Ihre jährliche Modelo 210-Steuererklärung in den ersten 20 Tagen des Januars des Folgejahres einreichen.
Ab dem Steuerjahr 2026 wird die Einreichungsfrist auf die ersten 20 Tage des Aprils des Folgejahres verlegt, sofern eine Steuerschuld besteht. In der Praxis muss die Erklärung für das Steuerjahr 2026 zwischen dem 1. und 20. April 2027 eingereicht werden, sodass Ihnen bis Ende März Zeit bleibt, Ihre Einnahmen- und Ausgabenunterlagen fertigzustellen. Bei Zahlung per Lastschrift (domiciliación bancaria) läuft das Zahlungsfenster vom 1. bis 15. April.
Dennoch hängt das genaue Datum vom Ergebnis Ihrer Erklärung ab — und es gibt drei mögliche Szenarien:
- Ergibt sich eine Steuerschuld, gilt die neue April-Frist: 1. bis 20. April.
- Übersteigen Ihre Ausgaben die Mieteinnahmen und ergibt sich ein Betrag von null oder ein negativer Betrag, gilt weiterhin das ursprüngliche Januar-Fenster: Sie müssen die Erklärung zwischen dem 1. und 20. Januar des Folgejahres einreichen.
- Ein drittes Szenario gilt, wenn eine Erstattung zusteht — in der Regel in Fällen, in denen die Steuer bereits an der Quelle einbehalten wurde, etwa bei Einnahmen aus Gewerbeimmobilien. In diesem Fall öffnet das Einreichungsfenster am 1. Februar des Folgejahres.
Unterstelltes Einkommen: Einreichungsfenster öffnet ab 1. April
Wer eine Immobilie besitzt, die er nicht vermietet, zahlt die Steuer auf unterstelltes Einkommen — eine fiktive Steuer auf Basis des Katasterwertes der Immobilie. Die Einreichungsfrist bleibt unverändert bis zum 31. Dezember des Folgejahres, aber das Fenster öffnet nun am 1. April statt am 1. Januar. Für unterstelltes Einkommen aus 2026 kann die Erklärung zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2027 eingereicht werden. Bei Zahlung per Lastschrift gilt der 23. Dezember als letzter Termin.
Fristen im Vergleich: vorher und nachher
Die folgende Tabelle zeigt die alten und neuen Fristen im direkten Vergleich.

Das bedeutet in der Praxis: Wer Mieteinnahmen oder unterstelltes Einkommen für 2025 erklären muss, richtet sich noch nach den alten Fristen — Mieteinnahmen bis zum 20. Januar 2026, unterstelltes Einkommen bis zum 31. Dezember 2026.
Ab dem Steuerjahr 2026 verschieben sich beide Fristen. Mieteinnahmen aus 2026 müssen bis zum 1.–20. April 2027 erklärt werden, und das Fenster für unterstelltes Einkommen aus 2026 öffnet erst ab dem 1. April 2027.
Neues Modelo-210-Formular ab Januar 2027
Ab dem 1. Januar 2027 muss jede eingereichte Modelo-210-Erklärung — unabhängig davon, welches Steuerjahr sie betrifft — das aktualisierte Formular verwenden. Auch wer eine Erklärung für ein früheres Jahr einreicht, muss die neue Version nutzen.
Die wichtigsten Neuerungen im Formular sind:
Vermietungstage und Eigentumsanteil. Das Formular fragt künftig ab, wie viele Tage die Immobilie vermietet war (bei Mieteinnahmen) bzw. zur persönlichen Verfügung stand (bei unterstelltem Einkommen), sowie den Eigentumsanteil des Erklärenden. Das ist relevant, weil eine Immobilie, die nur einen Teil des Jahres vermietet war, für die übrigen Tage weiterhin der Steuer auf unterstelltes Einkommen unterliegt.
Bisher hat IberianTax diese Angaben bei der Einreichung bereits abgefragt, um die korrekte anteilige Kostenberechnung sicherzustellen. Ab 2027 werden diese Informationen jedoch zu einem Pflichtfeld im Modelo 210, was der Agencia Tributaria direkten Einblick in die tatsächliche Vermietungsdauer gibt. Diese Neuerung erleichtert es dem Finanzamt erheblich, Mieteinnahmen-Erklärungen mit den Pflichten zur Deklaration von unterstelltem Einkommen abzugleichen.
Katasterreferenz-Indikator. Ein neues Feld bestätigt, ob die Immobilie über eine Katasterreferenz verfügt. Damit kann die Agencia Tributaria die Immobilie präzise identifizieren und die Erklärung mit den offiziellen Katasterdaten verknüpfen — das reduziert Unstimmigkeiten und verbessert den Datenabgleich.
Detaillierte Aufschlüsselung der Mietausgaben. Bisher wurden Mietausgaben der Agencia Tributaria im Modelo 210 als einziger Gesamtbetrag gemeldet.
Ab 2027 müssen sie in einem eigenen Anhang einzeln aufgeführt werden. Der Anhang unterteilt die abziehbaren Kosten in folgende Kategorien:
- Zinsen auf das in die Immobilie investierte Kapital sowie Reparatur- und Instandhaltungskosten (diese beiden teilen sich einen Vierjahres-Vortrag und sind auf die Bruttomieteinnahmen begrenzt)
- Gemeinschaftsgebühren
- Kosten der Vertragsabwicklung
- Rechtskosten
- sonstige Dienstleistungen Dritter
- Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Internet)
- Versicherungsprämien
- lokale Steuern und Abgaben (wie die IBI)
- Mietausfälle
- Abschreibung auf Mobiliar und Haushaltsgeräte (10 % pro Jahr)
- Gebäudeabschreibung (3 % pro Jahr), Abschreibung auf Verbesserungen (3 % pro Jahr)
- Sowie sonstige abzugsfähige Aufwendungen
Ein hilfreicher Hinweis: Reparaturen werden in voller Höhe als Aufwand abgezogen, während Verbesserungen aktiviert und über die Zeit abgeschrieben werden — und ab 2027 erscheinen sie in einer eigenen Zeile des Anhangs.
Wer über IberianTax einreicht, muss sich keine Gedanken darüber machen, wie die eigenen Ausgaben den Kategorien von Hacienda entsprechen. Wir passen das Formular automatisch an und übersetzen Ihre Ausgabendaten in das genaue Format, das die Agencia Tributaria verlangt — für vollständige Compliance und minimales Fehlerrisiko. Sie tragen Ihre Ausgaben wie gewohnt ein, den Rest erledigen wir.
Kleinere technische Klarstellungen betreffen unter anderem aktualisierte Formulierungen für gemeinschaftlich im ehelichen Güterstand gehaltene Immobilien, die gemeinsam veräußert werden.
Was sich nicht ändert
Nicht alles ist von den Änderungen betroffen. Folgendes bleibt unverändert:
- Die Steuersätze: 19 % für EU/EWR-Ansässige und 24 % für alle anderen.
- Die Bemessungsgrundlage für unterstelltes Einkommen: 1,1 % oder 2 % des Katasterwertes, je nach Gemeinde.
- Die Frist für Kapitalertragsteuern: innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf der Immobilie.
- Erstattungsanträge: ab dem 1. Februar des Folgejahres, innerhalb von vier Jahren nach der ursprünglichen Einreichungsfrist.
Praxisbeispiele: So wirken sich die neuen Regelungen aus
Beispiel 1 — Margaret, britische Eigentümerin, vermietet ihre Wohnung in Valencia
Margaret erzielt 2026 Mieteinnahmen. Nach den alten Regelungen hätte sie ihre Modelo-210-Erklärung bis zum 20. Januar 2027 einreichen müssen. Nach den neuen Regelungen hat sie dafür Zeit bis zum 1.–20. April 2027 und kann ihre Einnahmen und Ausgaben bis Ende März abschließend erfassen.
Bei der Einreichung Anfang April 2027 verwendet sie das neue Formular und muss den neuen Ausgabenanhang einreichen — eine gesonderte Rubrik, in der ihre abzugsfähigen Kosten in den von Hacienda vorgeschriebenen Kategorien aufgeführt sind. Reicht sie über IberianTax ein, übernimmt die Plattform die Anpassung ihrer Ausgabendaten an das genaue Anhangsformat. Sie muss nicht prüfen, ob ihre Zahlen mit den Kategorien von Hacienda übereinstimmen — diese Zuordnung erfolgt automatisch vor der Einreichung.
Beispiel 2 — Hans, deutscher Eigentümer einer Ferienwohnung in Málaga
Hans nutzt seine Málaga-Wohnung ausschließlich für den persönlichen Urlaub. Für das Steuerjahr 2025 ändert sich nichts: Er kann seine Erklärung jederzeit zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 einreichen. Für das Steuerjahr 2026 läuft sein Einreichungsfenster vom 1. April bis zum 31. Dezember 2027, mit dem neuen Formular, das abfragt, wie viele Tage die Immobilie zu seiner persönlichen Verfügung stand und wie hoch sein Eigentumsanteil ist.
Beispiel 3 — Einreichung einer Erklärung im Februar 2027 für das Steuerjahr 2025
Wer im Februar 2027 eine 2025er-Erklärung einreichen oder korrigieren muss, muss das neue Modelo-210-Formular verwenden — auch wenn die Einkünfte aus 2025 stammen. Das neue Formular gilt für alle Einreichungen ab dem 1. Januar 2027, unabhängig vom Steuerjahr.
Wann wirkt sich das konkret auf mich aus?
Eine einfache Orientierung:
Einkünfte aus 2025 (Einreichung in 2026): es gelten noch die alten Regelungen. Mieteinnahmen bis zum 20. Januar 2026, unterstelltes Einkommen bis zum 31. Dezember 2026 — und das aktuelle Formular wird durchgehend verwendet.
Einkünfte aus 2026 (Einreichung in 2027): die neuen Fristen gelten. Mieteinnahmen verschieben sich auf April 2027, und das Fenster für unterstelltes Einkommen öffnet erst ab dem 1. April 2027.
Jede Erklärung, die ab dem 1. Januar 2027 eingereicht wird: verwendet das neue Modelo 210 — auch wenn sie ein früheres Steuerjahr betrifft.

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten
- Davon ausgehen, dass das alte Formular nach dem 1. Januar 2027 noch gültig ist. Ab diesem Datum verwenden alle Modelo-210-Einreichungen das neue Formular — auch für frühere Jahre.
- Die neuen Lastschrift-Fristen verpassen. Die Zahlungsfenster haben sich entsprechend den neuen Einreichungsterminen verschoben. Prüfen Sie die aktualisierten Daten, bevor Sie automatische Zahlungen einrichten.
- Keine detaillierten Ausgabenaufzeichnungen führen. Ab 2027 müssen Mieteinnahmen-Erklärungen einen eigenen Anhang mit Ausgaben enthalten, die in den von Hacienda vorgeschriebenen Kategorien aufgeschlüsselt sind. Ein einziger Gesamtbetrag wird nicht mehr akzeptiert. Wer eigenständig einreicht, sollte beachten, dass die von Hacienda im Anhang vorgegebenen Kategorien möglicherweise nicht mit der bisherigen Erfassungsweise der eigenen Ausgaben übereinstimmen — eine Anpassung der Aufzeichnungen ist dann erforderlich.
Wer über IberianTax einreicht, ist auf der sicheren Seite: Die Ausgabedaten werden vor der Einreichung automatisch in das genaue Format des Anhangs übertragen, was das Risiko einer formellen Anfrage durch das Finanzamt eliminiert.
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich ein neues Formular für meine 2025er Steuererklärung?
Nur wenn Sie diese am oder nach dem 1. Januar 2027 einreichen. Reichen Sie Ihre 2025er-Erklärung im regulären Zeitfenster (Januar 2026) ein, verwenden Sie das aktuelle Formular. Müssen Sie eine 2025er-Erklärung ab Januar 2027 einreichen oder korrigieren, ist das neue Formular Pflicht.
Gilt die April-Frist für meine 2025er Mieteinnahmen-Erklärung?
Nein. Die neue April-Frist gilt ausschließlich ab dem Steuerjahr 2026. Für Mieteinnahmen aus 2025 gilt weiterhin die Frist der ersten 20 Januartage 2026 — die alten Regelungen gelten uneingeschränkt.
Welche neuen Angaben fragt das Formular ab?
Die wichtigsten Neuerungen sind: die Anzahl der Tage, an denen die Immobilie zur persönlichen Verfügung stand oder vermietet war, der Eigentumsanteil, ein Katasterreferenz-Indikator und — für Vermieter — eine detaillierte Aufschlüsselung der abzugsfähigen Mietausgaben.
Betreffen diese Änderungen die Kapitalertragsteuer?
Nein. Die Frist für die Erklärung eines Immobilienverkaufs (innerhalb von vier Monaten nach dem Verkaufsdatum) und der damit verbundene Prozess mit dem Modelo 211 bleiben unverändert.
Passt IberianTax diese Änderungen automatisch an?
Ja. IberianTax aktualisiert seine Plattform, um das neue Formular, die neuen Felder und die neuen Fristen zu integrieren. Wer über IberianTax einreicht, erhält Erinnerungen mit den richtigen Terminen und seine Erklärung wird mit der korrekten Formularversion vorbereitet. Es sind keine Maßnahmen Ihrerseits erforderlich.
Was ist jetzt zu tun?
Wer über IberianTax einreicht, hat es einfach: nichts. Die Plattform wird automatisch auf die neuen Fristen und das neue Formular aktualisiert.
Wer eigenständig einreicht, sollte:
- Die neue April-Frist für Mieteinnahmen-Erklärungen ab dem Steuerjahr 2026 vormerken
- Beachten, dass das Einreichungsfenster für unterstelltes Einkommen ab dem Steuerjahr 2026 erst am 1. April 2027 öffnet
- Mietausgaben ab sofort nach Kategorien erfassen und den abzugsfähigen Betrag je Kategorie separat berechnen, um den neuen Pflichtanhang vorzubereiten
- Das neue Modelo 210 für jede Erklärung verwenden, die ab dem 1. Januar 2027 eingereicht wird.
Haben Sie Fragen dazu, wie sich diese Änderungen auf Ihre konkrete Situation auswirken? Unser Team ist auf die Besteuerung nicht-ansässiger Immobilieneigentümer in Spanien spezialisiert. Kontaktieren Sie unsere Experten, und wir stellen sicher, dass Sie das richtige Formular, zum richtigen Zeitpunkt einreichen.