Nichtresidentensteuer 2026 in Spanien: Neuerungen und neue Fristen
July 3, 2026

Nicht-residente Eigentümer in Spanien müssen jährlich das Modelo 210 einreichen. Egal, ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder nicht – selbst wenn sie leer steht –, sind Sie verpflichtet, sie jedes Jahr über das Modelo 210 zu erklären.
Dieser Leitfaden bietet einen vollständigen Überblick über die steuerlichen Pflichten von Nicht-Residenten in Spanien für das Steuerjahr 2026 (zu erklären in 2027), einschließlich der neuen Fristen und des neuen Formulars, das die Orden HAC/623/2026 einführt, sowie der übrigen rechtlichen Änderungen, die nicht-residente Eigentümer betreffen.
Wer muss die Nichtresidenten-Steuererklärung (Modelo 210) einreichen?
Alle Nicht-Residenten in Spanien, die Einkünfte auf spanischem Staatsgebiet erzielen, müssen diese über das Modelo 210 erklären.
- Wenn Sie Arbeitseinkünfte beziehen, aber kein Immobilieneigentümer sind, prüfen Sie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Ihrem Wohnsitzland, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, bevor Sie Ihr Modelo 210 einreichen.
- Wenn Sie eine Immobilie besitzen, müssen alle nicht-residenten Eigentümer mindestens einmal jährlich ein Modelo 210 für das unterstellte Einkommen einreichen, auch wenn die Immobilie leer steht oder nur gelegentlich genutzt wird. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, egal ob kurz- oder langfristig, ist zusätzlich eine jährliche Erklärung der Mieteinnahmen erforderlich.
- Wenn Sie Dividenden von einem spanischen Unternehmen erhalten und dabei ein höherer Quellensteuersatz angewendet wurde, als im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Ihrem steuerlichen Wohnsitzland vorgesehen ist, können Sie die Erstattung dieses Überschusses über das Modelo 210 beantragen. Die Frist dafür beginnt am 1. Februar des auf die Dividendenzahlung folgenden Jahres.
- Wenn Sie schließlich Ihre Immobilie in Spanien verkaufen, müssen Sie den entsprechenden Kapitalertrag oder Kapitalverlust innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf ebenfalls über das Modelo 210 erklären.
Das Modelo 210 muss unabhängig und getrennt für jedes Steuerjahr, für jede Einkunftsart und im Fall von Immobilien für jeden Eigentümer und jede Immobilie eingereicht werden, da jedes dieser Elemente eine eigenständige Erklärung gegenüber der Agencia Tributaria erfordert.
Abgabefristen für das Steuerjahr 2026 (Erklärung in 2027)
Mit dem Inkrafttreten der Orden HAC/623/2026 haben sich die Fristen im Vergleich zu den Vorjahren erheblich geändert.
Dies sind die Termine, die Sie für das Steuerjahr 2026 beachten sollten:

*Die April Frist gilt, wenn ein Zahlbetrag entsteht. Ist das Ergebnis null oder negativ oder ergibt sich eine Erstattung, variiert die Frist; wir erklären dies im nächsten Abschnitt.
Diese Verschiebung der Termine ist eine der wichtigsten Neuerungen des Jahres: Bis einschließlich des Steuerjahres 2025 konnten sowohl das unterstellte Einkommen als auch die Mieteinnahmen ab Januar eingereicht werden. Ab 2026 verschieben sich beide Fristen.
Steuerliche Änderungen, die nicht-residente Eigentümer 2026 betreffen
Die wichtigste Änderung für das Steuerjahr 2026 bringt die Orden HAC/623/2026 (BOE, 23. Juni 2026), die sowohl die Abgabefristen als auch das Formular des Modelo 210 selbst ändert.
Neue Fristen für Mieteinnahmen, abhängig vom Ergebnis Ihrer Erklärung
Das genaue Datum hängt nicht mehr nur vom Steuerjahr und der Einkunftsart ab, sondern auch davon, ob Ihre Erklärung einen Zahlbetrag, ein Nullergebnis oder eine Erstattung ergibt:
- Ist ein Zahlbetrag fällig: gilt die neue Aprilfrist vom 1. bis 20. April 2027. Bei Zahlung per Lastschrift läuft das Lastschriftfenster vom 1. bis 15. April.
- Übersteigen Ihre abzugsfähigen Ausgaben Ihre Einnahmen und ist das Ergebnis null oder negativ: gilt weiterhin die bisherige Frist vom 1. bis 20. Januar 2027. Hierfür werden nur Reparatur- und Instandhaltungskosten sowie Zinsen aus Darlehen zum Erwerb der vermieteten Immobilie berücksichtigt.
- Ergibt sich eine Erstattung, was häufig vorkommt, wenn eine Quellensteuer einbehalten wurde (zum Beispiel bei Mieteinnahmen aus Gewerbeflächen), beginnt die Frist am 1. Februar 2027.
Unterstelltes Einkommen: Das Fenster öffnet sich im April, nicht im Januar
Die endgültige Frist bleibt weiterhin der 31. Dezember des Folgejahres, aber ab 2026 (Erklärung in 2027) öffnet sich das Zeitfenster für die Abgabe erst am 1. April statt am 1. Januar. Bei Zahlung per Lastschrift bleibt die Frist der 23. Dezember.
Ein neues Modelo 210 ab Januar 2027
Ab dem 1. Januar 2027 muss jede eingereichte Modelo-210-Erklärung, unabhängig davon, für welches Steuerjahr sie gilt, die neue Version des Formulars verwenden.
Das sind die Neuerungen:
- Eigentums- oder Vermietungstage und Eigentumsanteil: Das Formular fragt ab, wie viele Tage die Immobilie vermietet war (oder Ihnen persönlich zur Verfügung stand) und welcher Eigentumsanteil auf Sie entfällt.
- Indikator für die Katasterreferenz: Ein neues Feld bestätigt, ob die Immobilie über eine Katasterreferenz verfügt, was der Agencia Tributaria den Abgleich mit den Daten des Catastro erleichtert.
- Neue Anlage für abzugsfähige Mietausgaben: Ausgaben werden nicht mehr als einzelne Gesamtsumme angegeben. Ab 2027 müssen sie nach Kategorien aufgeschlüsselt werden (Zinsen und Reparaturen, Gemeinschaftskosten, Nebenkosten, Versicherungen, IBI, Abschreibungen, unter anderem).
Wenn Sie Ihr Modelo 210 mit IberianTax einreichen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Wir kümmern uns darum, Ihre Daten automatisch an dieses neue Format anzupassen.
Neue Anlage für Dividenden: Gruppierung und Aufschlüsselung
Die Verordnung führt auch Änderungen für Nicht-Residenten ein, die eine Erstattung der auf Dividenden einbehaltenen Quellensteuer beantragen. Bisher gab es, wenn Sie in Ihrer Erklärung alle im Jahresverlauf von derselben Gesellschaft erhaltenen Dividenden zusammenfassten, keine Möglichkeit festzustellen, welcher Teil der Quellensteuer zu welcher einzelnen Zahlung gehörte, was die Prüfung dieser Anträge durch Hacienda erschwerte.
Ab sofort müssen Sie, wenn Sie sich dafür entscheiden, Dividenden derselben Gesellschaft in Ihrem Modelo 210 zu gruppieren, eine neue Anlage zur Dividendenaufschlüsselung ausfüllen, die es ermöglicht, zu unterscheiden, welcher Betrag zu welcher Zahlung innerhalb des Steuerjahres gehört. Diese Anlage gilt hauptsächlich für Wertpapiere, die an offiziellen Sekundärmärkten (spanischen, EU- oder anderen ausländischen) gehandelt werden. In der Praxis verschafft dies der Agencia Tributaria mehr Transparenz über die genaue Herkunft jeder erklärten Dividende, was die Prüfung von Erstattungsanträgen beschleunigt, aber auch strenger macht.
Rechtliche Entwicklungen, die Sie in Zukunft betreffen könnten
Neben den bereits verabschiedeten normativen Änderungen gibt es zwei offene rechtliche Fronten, die Ihre Besteuerung in den kommenden Jahren betreffen könnten: Die eine wird vor spanischen Gerichten verhandelt, die andere stellt Spanien der Europäischen Kommission gegenüber.
Der Abzug von Mietausgaben wird vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt
Nicht-residente Eigentümer in Spanien, die innerhalb der EU/des EWR ansässig sind, können bei der Erklärung ihrer Einkünfte im Modelo 210 Mietausgaben (Nebenkosten, Reparaturen, Gemeinschaftskosten, Hypothekenzinsen) abziehen.
Eigentümer außerhalb der EU/des EWR können dies noch nicht tun. Der Fall liegt jedoch inzwischen beim Obersten Gerichtshof, nachdem die Audiencia Nacional 2025 zugunsten der Kläger entschieden hatte. Ein endgültiges Urteil wird für 2026 erwartet; bestätigt es, dass die Ungleichbehandlung diskriminierend ist, können Eigentümer außerhalb der EU/des EWR Abzüge und rückwirkende Erstattungen geltend machen, sofern gültige Unterlagen vorliegen und die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
IberianTax bietet einen Service an, mit dem Sie diese Ausgaben geltend machen können, bevor die endgültige Entscheidung fällt, um eine Verjährung zu vermeiden. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment.
Auf EU-Ebene: Die Europäische Kommission gegen Spanien
Gleichzeitig hat die Europäische Kommission derzeit zwei getrennte Verfahren gegen Spanien wegen der steuerlichen Behandlung nicht-residenter Eigentümer eröffnet.
Das erste betrifft das unterstellte Einkommen. Die Kommission bemängelt, dass Nicht-Residenten für ihre leerstehenden oder selbst genutzten Immobilien besteuert werden, während Residenten für ihren Hauptwohnsitz von der Steuer befreit sind. 2025 eröffnet, läuft es noch.
Das zweite betrifft die steuerliche Ermäßigung bei der Vermietung des Hauptwohnsitzes. Im Juni 2026 reaktivierte die Kommission ein Verfahren aus dem Jahr 2019. Das Problem ist laut Brüssel, dass Residenten, die eine Wohnung zur Nutzung als Hauptwohnsitz des Mieters vermieten, eine Ermäßigung auf die erzielten Nettoeinkünfte anwenden können (eine Ermäßigung, die für nach Mai 2023 abgeschlossene Verträge von 60 % auf 50 % gesunken ist und seit 2025 je nach Fall bis zu 90 % erreichen kann), während Nicht-Residenten, die der Nichtresidentensteuer (IRNR) unterliegen, diese Ermäßigung unter keinen Umständen anwenden können, unabhängig davon, ob sie aus der EU/dem EWR stammen oder nicht. Für die Kommission könnte diese Ungleichbehandlung gegen den freien Kapitalverkehr verstoßen.
Spanien hat in der Regel zwei Monate Zeit, um zu antworten. Ist die Antwort nicht zufriedenstellend, kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben und den Fall später dem Gerichtshof der EU vorlegen.
Wichtig zu wissen: Derzeit gibt es keine Änderung der spanischen Gesetzgebung und auch keinen automatischen Erstattungsanspruch bei einem der beiden Verfahren – jeder Fall muss individuell geprüft werden. In der Zwischenzeit sollten Nicht-Residenten ihr Modelo 210 weiterhin normal einreichen.
Der Oberste Gerichtshof hebt die NRA auf: Was sich bei der Kurzzeitvermietung ändert
In einem am 21. Mai 2026 ergangenen Urteil (Urteil 620/2026) hob der Oberste Gerichtshof das nationale Register für Kurzzeitvermietungen (NRA) auf, das durch das Königliche Dekret 1312/2024 geschaffen worden war. Der Grund: Die Schaffung eines nationalen Registers parallel zu den bereits bestehenden regionalen Tourismusregistern überschritt die Zuständigkeiten der Zentralregierung, da dieser Bereich in die Zuständigkeit der autonomen Regionen fällt.
Das ändert sich in der Praxis:
- Wenn Sie die NRA noch nicht beantragt hatten, müssen Sie dies nicht mehr tun. Die Pflicht, diese Nummer zu erhalten und die damit verbundene jährliche Tätigkeitserklärung einzureichen, ist entfallen. Im Februar 2027 muss daher nichts eingereicht werden.
- Wenn Sie bereits eine NRA hatten, ist das nationale Register, unter dem sie ausgestellt wurde, aufgehoben worden. Bewahren Sie Ihre regionale Tourismus-Registrierungsnummer (VFT, VUT, HUT oder die in Ihrer Region geltende Bezeichnung) auf, die derzeit die gültige Referenz ist.
- Wenn Ihr Angebot von Plattformen wie Airbnb oder Booking wegen fehlender NRA entfernt wurde, beseitigt dieses Urteil die rechtliche Grundlage für diese Entfernung. Plattformen dürfen die NRA nicht mehr verlangen, und es wird erwartet, dass sie ihre Prozesse anpassen, um stattdessen die entsprechende regionale Tourismus-Registrierung zu verlangen.
Was sich nicht ändert: Die Pflicht zur touristischen Regionallizenz (VUT, VFT oder gleichwertig) bleibt in den Regionen, die sie vorschreiben, vollständig in Kraft. Das Urteil beseitigt die zusätzliche nationale Ebene über den regionalen Registern, nicht diese selbst. Ebenso wenig berührt es in irgendeiner Weise Ihre Pflicht, die Mieteinnahmen über das Modelo 210 zu erklären, das ein völlig eigenständiger rechtlicher Rahmen ist.
Was bedeutet das für nicht-residente Eigentümer im Jahr 2027?
- Wenn Sie Mieteinnahmen oder unterstelltes Einkommen für 2026 erklären, beachten Sie die neuen Aprilfristen und prüfen Sie, ob Ihre Erklärung einen Zahlbetrag, ein Null-/negatives Ergebnis oder eine Erstattung ergibt, da sich das genaue Datum in jedem Fall unterscheidet.
- Beginnen Sie damit, Belege für Ihre Mietausgaben nach Kategorien zu erfassen und aufzubewahren, im Hinblick auf die verpflichtende Anlage, die die neue Version des Modelo 210 ab Januar 2027 verlangt.
- Wenn Sie eine Erstattung der Quellensteuer auf Dividenden beantragen und mehrere Zahlungen derselben Gesellschaft gruppieren, bereiten Sie sich darauf vor, die neue Aufschlüsselungsanlage auszufüllen.
- Nicht-residente Eigentümer außerhalb der EU/des EWR können den Kostenrückerstattungsservice von IberianTax nutzen, um zu versuchen, abzugsfähige Ausgaben aus früheren Jahren zurückzufordern, bevor die vierjährige Frist abläuft.
- Wenn Sie kurzfristig vermieten, prüfen Sie Ihre Pflicht zur regionalen Tourismuslizenz; die nationale NRA gilt nicht mehr.
- Solange die von der Europäischen Kommission eröffneten Verfahren nicht abgeschlossen sind, sollten Nicht-Residenten weiterhin jedes Jahr ihr Modelo 210 einreichen.
Was passiert, wenn ich eine Frist verpasse oder das Modelo 210 nicht einreiche?
Das Versäumen einer steuerlichen Frist in Spanien kann zu Zuschlägen, Zinsen und Strafen führen.
- Freiwillige verspätete Einreichung: Wenn Sie einreichen, bevor Hacienda Ihnen eine Aufforderung zusendet, können Zuschläge von 1 % der Steuer im ersten Monat anfallen, zuzüglich 1 % für jeden weiteren Monat, bis zu 15 % nach 12 Monaten. Zinsen fallen erst nach einem Jahr an.
- Nach Aufforderung durch die Agencia Tributaria: Fordert Hacienda Sie auf, können Strafen von 50 % bis 100 % der geschuldeten Steuer zuzüglich Zinsen verhängt werden.
Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend, um kostspielige Bußgelder und Komplikationen zu vermeiden.
Kann ich das Modelo 210 selbst einreichen, oder brauche ich Hilfe?
Sie können Ihr Modelo 210 auf der Website der Agencia Tributaria einreichen, benötigen dafür jedoch ein spanisches digitales Zertifikat, und die Seite ist nicht sehr intuitiv. Deshalb überlassen Tausende Nicht-Residenten diese Aufgabe Experten wie IberianTax.
Mit IberianTax können Sie:
- Ihr Modelo 210 in wenigen Minuten online einreichen – bequem von zu Hause aus.
- Geld sparen: ab 34,95 € pro Erklärung, im Vergleich zu 200 € oder mehr bei einer traditionellen Gestoría.
- Sich sicher fühlen: Ihre Nichtresidentensteuern werden korrekt, pünktlich und direkt bei der Agencia Tributaria eingereicht, jederzeit mit dem richtigen Formular.
- Automatische Erinnerungen erhalten mit den jährlich aktualisierten Fristen.
- Die automatische Einreichung wählen, damit Ihre Steuern jedes Jahr eingereicht werden, ohne dass Sie etwas tun müssen.
- Ihre Steuern sofort berechnen und mit unseren kostenlosen Rechnern überprüfen, dass alles korrekt ist.
- Fachkundigen Support erhalten auf Englisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch, wann immer Sie ihn brauchen.
Zusätzliche Services für nicht-residente Eigentümer
Benachrichtigungen der Agencia Tributaria
Leben Sie im Ausland? Wir können Schreiben und Benachrichtigungen der spanischen Agencia Tributaria in Ihrem Namen verwalten.
Digitales Zertifikat
Wir bieten einen Service zur Erlangung eines digitalen Zertifikats an, mit dem Sie sichere Transaktionen über die Portale der spanischen Regierung durchführen können.
Verwaltung lokaler Steuern
Richten Sie eine Lastschrift für Ihre IBI und die Müllabfuhrgebühr ein und vergessen Sie die jährliche Zahlung. Wir sorgen dafür, dass diese korrekt und pünktlich bezahlt werden.
Rückforderung abzugsfähiger Ausgaben.
Wenn Sie ein nicht-residenter Eigentümer außerhalb der EU/des EWR sind, können Sie die Rückforderung von Mietausgaben beantragen, die Sie in früheren Steuerjahren nicht abziehen konnten, bevor die vierjährige Frist abläuft.
Nota Simple
Erhalten Sie den offiziellen Auszug aus dem Grundbuch (Nota Simple) mit aktuellen Informationen zu Ihrer Immobilie.
Zahlungsunterstützung
IberianTax kann Ihnen auch dabei helfen, sicherzustellen, dass Ihre Steuern korrekt und pünktlich bezahlt werden.
Bei IberianTax, machen wir die Einreichung Ihrer Nichtresidentensteuern einfach, sicher und vollkommen transparent, damit Sie Ihre Immobilie genießen können, ohne sich um Steuern sorgen zu müssen. Über unsere Formulare für unterstelltes Einkommen, Mieteinnahmen und Kapitalerträge helfen wir jedes Jahr Tausenden von Nicht-Residenten dabei, ihre spanischen Steuerpflichten stressfrei und ohne Überraschungen zu erfüllen.
Reichen Sie Ihr Modelo 210 in wenigen Minuten mit IberianTax ein.