Spanische Steuerfristen 2026 für Immobilienbesitzer mit Wohnsitz im Ausland.
June 18, 2026

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber im Ausland leben, kann eine verpasste Frist für das Modelo 210 teuer werden. Zuschläge, Strafen und verpasste Abzugsmöglichkeiten lassen sich leicht vermeiden, sobald Sie genau wissen, wann Sie einreichen müssen. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über jedes wichtige Datum für das Steuerjahr 2025 (Einreichung 2026), zeigt, welche Fristen auf Ihre Situation zutreffen, und wie Sie alle Fristen einhalten.
Auf Einen Blick: Fristen Für Das Modelo 210 (Steuerjahr 2025)
• Mieteinnahmen: 1.–20. Januar 2026 für das gesamte Steuerjahr 2025.
• Unterstelltes Einkommen (fiktiver Ertrag aus nicht vermieteten Immobilien): 1. Januar–31. Dezember 2026 (bis 23. Dezember bei Zahlung per Lastschrift).
• Kapitalgewinnsteuer (Immobilienverkauf 2026): innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufsdatum.
• Sonstige Einkünfte (Dividenden, Arbeitseinkommen, Zinsen usw.): in der Regel innerhalb von 20 Tagen nach Ende des Quartals, in dem die Einkünfte erzielt wurden.
Wenn Sie bereits IberianTax-Kunde sind, müssen Sie sich diese Daten nicht merken. Wir senden Ihnen E-Mail-Erinnerungen zu allen wichtigen Terminen.
Was Ist Das Modelo 210 Und Wer Muss Es Einreichen?
Das Modelo 210 ist das offizielle spanische Steuerformular, mit dem Nicht-Residenten in Spanien erzielte Einkünfte deklarieren. Grundsätzlich gelten Sie als in Spanien steuerlich ansässig, wenn Sie mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringen oder wenn sich Ihr wirtschaftlicher oder familiärer Lebensmittelpunkt in Spanien befindet. Trifft keines dieser Kriterien zu und Sie besitzen Immobilien oder erzielen Einkünfte in Spanien, werden Sie in der Regel als Nicht-Resident besteuert.
Sie müssen 2026 ein Modelo 210 einreichen, wenn Sie 2025:
• Einen Zweitwohnsitz oder eine Ferienimmobilie in Spanien besessen haben (auch wenn ungenutzt);
• Eine spanische Immobilie vermietet haben (kurz- oder langfristig);
• Eine Immobilie in Spanien verkauft haben – auch wenn Sie sie nur einen Teil des Jahres besaßen;
• Spanische Einkünfte wie Dividenden, Zinsen oder Arbeitseinkommen erzielt haben;
• Einen anderen steuerpflichtigen Vermögenswert oder Einkünfte mit Bezug zu Spanien hatten.
Kurz gesagt: Wenn Sie als Nicht-Resident eine wirtschaftliche Verbindung zu Spanien haben, gilt das Modelo 210 wahrscheinlich für Sie.
Wichtige Fristen Für Das Steuerjahr 2025 (Einreichung 2026)

Arten Des Modelo 210 Und Ihre Fristen 2026 Im Detail
Unterstelltes Einkommen: jährlich, bis 31. Dezember 2026
Auch wenn Sie Ihre spanische Immobilie nicht vermieten, geht das Finanzamt davon aus, dass sie einen fiktiven Ertrag erzielt – die sogenannte „renta imputada“. Dieser muss jährlich über das Modelo 210 deklariert werden.
• Bemessungsgrundlage: 1,1 % des valor catastral, wenn die Katasterwerte der Gemeinde im Rahmen einer allgemeinen kollektiven Wertfeststellung überprüft, geändert oder festgelegt wurden und seit dem 1. Januar 2012 in Kraft sind; andernfalls 2 %.
• Steuersatz: 19 % für in der EU/im EWR Ansässige, 24 % für Nicht-EU-/EWR-Ansässige.
• Frist für das Steuerjahr 2025: 31. Dezember 2026 (bzw. 23. Dezember 2026 bei Zahlung per Lastschrift).
Mieteinnahmen: jährlich, zwischen dem 1. und 20. Januar 2026
Wichtige Aktualisierung: Seit dem Steuerjahr 2024 werden Mieteinnahmen spanischen Immobilien einmal jährlich deklariert, nicht mehr quartalsweise. Das frühere Quartalssystem gilt nicht mehr.
• Alle Nicht-Residenten (EU/EWR und Nicht-EU/EWR): eine jährliche Einreichung für das gesamte Steuerjahr.
• Frist: 1.–20. Januar 2026.
• In der EU/im EWR Ansässige können weiterhin Mietkosten abziehen (IBI, Gemeinschaftskosten, Hypothekenzinsen, Nebenkosten, Versicherung).
• Nicht-EU-/EWR-Ansässige können nach den aktuellen Regeln keine Kosten abziehen (siehe Abschnitt „Aktualisierungen“ weiter unten).
Haben Sie vergessen, Ihre Steuererklärungen für 2025 einzureichen? Wir empfehlen, dies zu tun, bevor Sie eine Mitteilung der Agencia Tributaria erhalten, da dies zu deutlich höheren Zuschlägen und Strafen führen kann als bei einer freiwilligen Einreichung.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Steuern für das Steuerjahr 2026 (unterstelltes Einkommen und Mieteinnahmen) im Jahr 2027 zu deklarieren sind. Wenn Sie bei IberianTax registriert sind, erhalten Sie eine Erinnerung, damit Sie diese Erklärungen Jahr für Jahr nicht vergessen.
Kapitalgewinnsteuer: innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkauf
Wenn Sie als Nicht-Resident eine spanische Immobilie verkaufen, wird ein etwaiger Gewinn über die Kapitalgewinnsteuererklärung (Modelo 210) versteuert. Der Käufer muss 3 % des Verkaufspreises einbehalten (Modelo 211), die mit Ihrer endgültigen Steuerschuld verrechnet werden.
• Frist: innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum, an dem Ihnen der Käufer das Formular 211 aushändigt. Der Käufer hat nach dem Kaufdatum einen Monat Zeit, das Formular 211 zu übermitteln – insgesamt also rund 4 Monate ab dem Verkaufsdatum.
• Steuersatz: pauschal 19 % für in der EU/im EWR und außerhalb der EU/des EWR Ansässige.
• Übersteigt die einbehaltene 3-%-Quellensteuer Ihre endgültige Steuerschuld (z. B. beim Verkauf mit Verlust), können Sie eine Erstattung beantragen.
Wichtig: Der Verkauf der Immobilie im Jahr 2025 beendete nicht Ihre Steuerpflichten für dieses Jahr. Sie mussten weiterhin unterstelltes Einkommen (oder Mieteinnahmen, falls vermietet) für den Zeitraum in 2025 deklarieren, in dem Sie Eigentümer waren – anteilig (pro rata). Beispiel: Wurde die Immobilie am 30. Juni 2025 verkauft, war unterstelltes Einkommen für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2025 zu deklarieren (Einreichung bis 31. Dezember 2026), zusätzlich zur Kapitalgewinnsteuererklärung (Einreichung innerhalb von drei Monaten nach Übermittlung des Formulars 211).
Sonstige spanische Einkünfte: Dividenden, Zinsen, Arbeitseinkommen
Das Modelo 210 gilt auch für andere Arten von Einkünften, die Nicht-Residenten in Spanien erzielen. Grundregel:
Einkünfte mit Quellensteuerabzug: Wenn der Abzug Ihren endgültigen Steuersatz korrekt angewendet hat – einschließlich eines etwaigen reduzierten Satzes nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Spanien und Ihrem Wohnsitzland –, ist keine Einreichung des Modelo 210 erforderlich. Der spanische Zahler hat Ihre Steuerpflicht bereits erfüllt.
Wann ist in diesen Fällen ein Modelo 210 erforderlich?
• Der Zahler hat nicht die korrekte Quellensteuer angewendet (z. B. den Standardsatz von 19 % oder 24 % statt des reduzierten DBA-Satzes).
• Sie möchten eine Erstattung zu viel einbehaltener Steuer beantragen.
• Die Einkünfte unterlagen keinem Quellensteuerabzug, hätten aber deklariert werden müssen (z. B. bestimmte Arbeitseinkommen oder Lizenzgebühren von einem nicht abzugsverpflichteten Zahler).
• Kapitalgewinne aus dem Verkauf spanischer Aktien oder Finanzanlagen (diese unterliegen keinem Quellensteuerabzug und müssen deklariert werden).
Fristen für diese Fälle:
• Erklärungen mit zu zahlender Steuer: innerhalb der ersten 20 Tage im April, Juli, Oktober oder Januar für Einkünfte des vorangegangenen Kalenderquartals. Option Lastschrift: 1. bis 15. April, Juli, Oktober bzw. Januar.
• Erstattungsanträge: ab dem 1. Februar des Folgejahres und bis zu 4 Jahre lang möglich.
Da jeder Fall vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Ihrem Wohnsitzland abhängt, empfehlen wir, das Abkommen sorgfältig zu prüfen – oder uns um Rat zu fragen –, bevor Sie entscheiden, ob Sie einreichen müssen.
Wichtige Änderungen Für Ihre Einreichungen 2026
Unterstelltes Einkommen: die Pflicht besteht weiterhin
Die Europäische Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen der Besteuerung bestimmter unterstellter Immobilieneinkünfte von Nicht-Residenten vorangetrieben. Solange jedoch keine Gesetzesänderung oder endgültige Entscheidung vorliegt, bleibt die Pflicht zur Einreichung des Modelo 210 bestehen.
Bis eine endgültige Entscheidung ergeht, müssen Nicht-Residenten weiterhin jedes Jahr das Modelo 210 für unterstelltes Einkommen einreichen. Die Pflicht heute zu ignorieren hilft Ihnen morgen nicht; es führt lediglich zu Zuschlägen und Strafen.
Abzug von Mietkosten für Nicht-EU-/EWR-Ansässige: weiterhin offen
Im Juli 2025 entschied der spanische Nationale Gerichtshof (Audiencia Nacional), dass die Verweigerung des Mietkostenabzugs für Nicht-EU-/EWR-Ansässige diskriminierend ist. Der Fall liegt derzeit beim Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo); eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Was das für Ihre Einreichungen 2026 bedeutet:
• Die aktuelle Regel gilt weiterhin: Nicht-EU-/EWR-Ansässige können beim Modelo 210 noch keine Mietkosten abziehen.
• Die Einreichungspflicht bleibt unverändert. Erklärungen sind wie gewohnt fristgerecht einzureichen.
• Sie können bereits einen Erstattungsantrag vorbereiten. IberianTax bietet einen Service zur Rückforderung von Mietkosten (Rental Expenses Reclaim) für Steuerjahre ab 2022 an. Da spanische Steueransprüche 4 Jahre nach Ablauf der Einreichungsfrist verjähren, beginnen die frühesten Zeiträume aus 2022 bereits zu verjähren (die Mieterklärung für Q1 2022 verjährte am 20. April 2026; Q4 2022 verjährt am 20. Januar 2027). Jetzt zu handeln ist der einzige Weg, diese Jahre zu sichern, bevor sie endgültig verloren sind.
Praxisbeispiele: So Gelten Die Fristen 2026
Beispiel 1: Anna – Vermietung und Eigennutzung in 2025
Anna, in Deutschland steuerlich ansässig, besitzt eine Wohnung in Valencia. 2025 vermietete sie diese 6 Monate und nutzte sie den Rest des Jahres selbst.
Ihr Einreichungskalender für 2026:
• Mieteinnahmen für 2025 (6 vermietete Monate): in einer einzigen jährlichen Modelo-210-Erklärung zwischen dem 1. und 20. Januar 2026, mit Abzug der abzugsfähigen Kosten (Anna ist EU-Ansässige).
• Unterstelltes Einkommen für die 6 Monate Eigennutzung in 2025: Einreichung bis 31. Dezember 2026 (bzw. 23. Dezember bei Lastschrift).
Das sind zwei Einreichungen im Jahr 2026. Auch wenn die Frist für das unterstellte Einkommen erst am 31. Dezember abläuft, empfehlen wir dringend, so früh wie möglich einzureichen – die meisten Eigentümer, die bis in die letzten Dezemberwochen warten, vergessen es am Ende, verpassen die Lastschriftfrist (23. Dezember) oder geraten zum Jahresende in Hektik. Eine frühere Einreichung bedeutet eine Sorge weniger.
Beispiel 2: James – Verkauf seiner spanischen Immobilie Mitte 2025
James, in Großbritannien steuerlich ansässig, besaß eine Villa in Málaga. Er vermietete sie nicht und verkaufte sie am 30. Oktober 2025.
Seine Pflichten:
• Kapitalgewinnsteuer (Verkauf): Das Modelo 210 war innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufsdatum einzureichen (also bis Ende Februar 2026). Der Käufer behielt 3 % des Verkaufspreises über das Modelo 211 ein, die James mit seiner endgültigen Kapitalgewinnsteuerschuld verrechnen konnte.
• Unterstelltes Einkommen für die Tage, an denen er die Immobilie 2025 besaß: Obwohl die Immobilie 2025 verkauft wurde, musste James unterstelltes Einkommen für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Oktober 2025 anteilig deklarieren. Diese Erklärung war bis 31. Dezember 2026 einzureichen.
Viele Eigentümer vergessen die zweite Einreichung. Der Verkauf der Immobilie hebt die Pflicht zum unterstellten Einkommen für die Tage, an denen Sie noch Eigentümer waren, nicht auf.
Häufige Fehler Von Nicht-Residenten Bei Den Fristen Des Modelo 210
Selbst sorgfältige Eigentümer stolpern oft über dieselben Punkte. Achten Sie auf Folgendes:
• Annehmen, dass eine leerstehende Immobilie keine Steuer bedeutet. Die Steuer auf unterstelltes Einkommen gilt trotzdem. Das ist der häufigste – und teuerste – Fehler.
• Weiterhin versuchen, Mieteinnahmen quartalsweise einzureichen. Seit 2024 werden Mieteinnahmen nur noch jährlich deklariert. Teilen Sie Ihr Jahr nicht in vier Erklärungen auf.
• Das unterstellte Einkommen nach dem Verkauf vergessen. Wenn Sie unterjährig verkauft haben, schulden Sie weiterhin unterstelltes Einkommen für die Tage, an denen Sie 2025 Eigentümer waren.
• Die 4-Monats-Frist für Kapitalgewinne vergessen. Eine Immobilie zu verkaufen und bis zur nächsten Steuersaison zu warten, ist viel zu spät.
• Die Lastschriftfrist verpassen. Bei Zahlung per Lastschrift müssen Sie bis zum 23. Dezember (unterstelltes Einkommen) bzw. 15. Januar (Mieteinnahmen) einreichen, nicht erst zur endgültigen Frist.
• Ein Modelo 210 für mehrere Immobilien einreichen. Jede referencia catastral (jede Immobilie, jede Garage, jeder Abstellraum) erfordert eine eigene Erklärung.
• Das 4-Jahres-Fenster für Ansprüche missverstehen. Die 4-jährige Verjährung läuft nicht ab dem Steuerjahr, sondern ab dem Ende der freiwilligen Einreichungsfrist. Eine Erklärung über unterstelltes Einkommen für 2022 (Frist 31. Dezember 2023) verjährt also am 31. Dezember 2027, nicht 2026. Oft ist noch reichlich Zeit, wenn Eigentümer glauben, sie sei abgelaufen.
Was Passiert, Wenn Sie Eine Frist Des Modelo 210 Verpassen?
Das Verpassen einer spanischen Steuerfrist löst automatische Folgen aus:
• Freiwillige verspätete Einreichung (vor jeder Mitteilung des Finanzamts): 1 % Zuschlag für den ersten Monat, plus 1 % je weiteren Monat, bis zu 15 % nach 12 Monaten. Zinsen fallen erst nach einem Jahr an.
• Nach einer Mitteilung des Finanzamts: Strafen von 50 % bis 100 % der geschuldeten Steuer, zuzüglich Zinsen. Wiederholte oder schwere Fälle können strafrechtliche Folgen haben.
• Weitere Folgen: blockierte Erstattungen, verweigerte Abzüge und verstärkte Prüfung künftiger Einreichungen.
Sie können hierzu in unserem Artikel weiterlesen: „Modelo 210 verspätet eingereicht“.
Die gute Nachricht: Mit guter Planung – oder Automatisierung – sollte Sie nichts davon je betreffen.
Nie Wieder Eine Frist Verpassen: E-Mail-Erinnerungen Und Automatische Einreichung
Am einfachsten bleiben Sie regelkonform, wenn Sie IberianTax jede Frist für Sie überwachen lassen.
• Kostenlose E-Mail-Erinnerungen. Jedes IberianTax-Konto enthält kostenlose, automatische E-Mail-Erinnerungen vor jeder Frist – ob unterstelltes Einkommen, jährliche Mieterklärung oder jede andere Pflicht, die zu Ihrem Profil gehört.
• Automatische Einreichung für Ihr unterstelltes Einkommen aktivieren. Mit unserer automatischen Einreichung wird Ihr Modelo 210 für unterstelltes Einkommen jedes Jahr pünktlich vorbereitet, berechnet und bei der Agencia Tributaria eingereicht – ganz ohne Ihr Zutun.
So müssen Sie sich nicht mehr selbst um die Fristen kümmern und bleiben dennoch steuerlich auf der sicheren Seite – alles über Ihr Dashboard, auf Englisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch.
FAQ — Steuerfristen in Spanien 2026 für Nicht-Residenten
Wann ist die Frist zur Einreichung des Modelo 210 für das Steuerjahr 2025?
Das hängt von der Einkommensart ab. Unterstelltes Einkommen muss bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden. Jährliche Mieteinnahmen werden zwischen dem 1. und 20. Januar 2026 erklärt. Kapitalerträge aus Immobilienverkäufen in 2025 oder 2026 müssen innerhalb von vier Monaten nach dem Verkaufsdatum eingereicht werden.
Werden Mieteinnahmen noch quartalsweise erklärt?
Nein. Seit dem Steuerjahr 2024 werden Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien einmal jährlich erklärt, und zwar zwischen dem 1. und 20. Januar des Folgejahres. Das bisherige Quartalssystem gilt nicht mehr.
Muss ich unterstelltes Einkommen weiterhin erklären, obwohl die EU die Regelung angefochten hat?
Ja. Die Verpflichtung bleibt uneingeschränkt in Kraft. Bis eine endgültige Entscheidung vorliegt, müssen Nicht-Residenten das Modelo 210 weiterhin jährlich einreichen, um Strafen zu vermeiden.
Ich habe meine spanische Immobilie 2026 verkauft. Schulde ich noch unterstelltes Einkommen?
Ja — für die Tage, an denen Sie Eigentümer waren. Wenn Sie beispielsweise am 30. Juni 2026 verkauft haben, müssen Sie unterstelltes Einkommen anteilig für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2026 erklären, zuzüglich der Kapitalertragsteuer-Erklärung innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf.
Können Nicht-EU-Residenten Mietausgaben absetzen?
Noch nicht. Der Spanische Oberste Gerichtshof prüft die Frage noch. Die aktuelle Verpflichtung bleibt unverändert, aber Sie können bereits jetzt über IberianTax (https://www.iberiantax.com/de/kontakt) einen Antrag auf Rückerstattung von Mietausgaben für Steuerjahre ab 2022 stellen, bevor diese verjähren.
Wie funktionieren E-Mail-Erinnerungen und die automatische Einreichung?
Sobald Sie ein kostenloses IberianTax-Konto erstellen, erhalten Sie automatisch E-Mail-Erinnerungen vor jeder Ihrer Fristen. Wenn Sie die automatische Einreichung aktivieren, bereiten wir Ihre Erklärung jedes Jahr vor und reichen sie ein, ohne dass Sie sich einloggen müssen.
Hinweis: Die automatische Einreichung ist derzeit nur für unterstelltes Einkommen verfügbar (Modelo 210 für fiktive Einkünfte aus Zweitwohnungen).
Warum ist die automatische Einreichung für Mieteinnahmen nicht verfügbar?
Mieteinnahmen ändern sich jedes Jahr — vermietete Monate, absetzbare Ausgaben (für EU/EWR-Residenten), Mieter und Zeiträume der Eigennutzung. Da diese Angaben jährlich überprüft werden müssen, werden Mieteinnahmen-Erklärungen mit Ihrer Mitwirkung erstellt und nicht vollständig automatisiert. Unterstelltes Einkommen hingegen basiert auf stabilen Daten (Katasterwert, Besitzdauer), was es ideal für die Automatisierung macht.
Die gute Nachricht: Das Ausfüllen Ihrer Mieteinnahmen-Erklärung mit IberianTax dauert nicht länger als zehn Minuten. Unsere Plattform führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, wendet die korrekten Berechnungen automatisch an und reicht die Erklärung direkt bei der spanischen Steuerbehörde ein.
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