So korrigieren Sie Fehler im Formular 210: Ergänzende und berichtigende Erklärung

November 19, 2025

So korrigieren Sie Fehler im Formular 210: Ergänzende und berichtigende Erklärung

Die Einreichung des Formulars 210 ist eine unvermeidliche Steuerpflicht für Steuerzahler, die nicht in Spanien ansässig sind und Einkünfte auf spanischem Gebiet erzielen. Häufig werden jedoch nach der Einreichung Fehler, Auslassungen oder Änderungen in den angegebenen Informationen festgestellt. In diesen Fällen erlaubt die spanische Steuerbehörde die Berichtigung dieser Erklärungen durch zwei spezifische Verfahren: die ergänzende Erklärung und die berichtigende Erklärung. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen beiden zu verstehen und zu wissen, wann welches Verfahren anzuwenden ist, um Ihren steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen und Strafen zu vermeiden.

Zusammenfassung der Steuerpflichten für Nichtansässige in Spanien

Was ist das Formular 210?

Das Formular 210 ist das offizielle Formular, mit dem Nichtansässige in Spanien ihre Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) erklären und abrechnen. Diese Steuer wird auf Einkünfte erhoben, die natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben, auf spanischem Staatsgebiet erzielen.

Arten von steuerpflichtigen Einkünften

Nichtansässige müssen das Formular 210 einreichen, um folgende Einkünfte anzugeben:

  • Unterstelltes Einkommen: Gilt, wenn Sie Eigentümer einer Immobilie in Spanien sind, die nicht vermietet wird, sondern für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist oder leer steht. Es wird eine vermutete Einkunft von 1,1 % oder 2 % des Katasterwertes angenommen, je nachdem, ob dieser überprüft wurde oder nicht.
  • Mieteinnahmen: Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien in Spanien. Nicht in der EU/im EWR ansässige Personen können bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit der Immobilie abziehen, während Nicht-EU-Bürger auf das Bruttoeinkommen besteuert werden.
  • Kapitalertragsteuer: Gewinne aus dem Verkauf oder der Übertragung von Immobilien in Spanien.

Einreichungsfristen

  • Unterstelltes Einkommen: Jährlich, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres.

Beispiel: Das angerechnete Einkommen für 2024 wird zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 angegeben.

  • Mieteinnahmen: Jährlich, vom 1. Januar bis zum 20. Januar des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Vor dem Geschäftsjahr 2024 wurden die Erklärungen vierteljährlich innerhalb der ersten 20 Kalendertage der Monate April, Juli, Oktober und Januar eingereicht.

Beispiel: Die Mieteinnahmen für 2025 können vom 1. bis 20. Januar 2026 erklärt werden.

  • Kapitalertragsteuer: Innerhalb von 4 Monaten nach dem Datum der Übertragung.

Beispiel: Wenn Sie eine Immobilie am 15. März 2025 verkauft haben, musste das Formular 210 vor dem 15. Juli 2025 eingereicht werden.

Ergänzende Steuererklärung: Wann und wie sie einzureichen ist

Was ist eine ergänzende Steuererklärung?

Eine ergänzende Steuererklärung wird eingereicht, um Fehler oder Auslassungen in einer früheren Steuererklärung zu korrigieren, wenn sich daraus ein höherer zu zahlender Betrag oder ein geringerer vom Finanzamt zu erstattender Betrag ergibt. Mit anderen Worten: wenn Sie feststellen, dass Sie weniger Steuern gezahlt haben, als Sie eigentlich hätten zahlen müssen.

Typische Fälle für eine ergänzende Steuererklärung

  • Sie haben vergessen, zusätzliche Mieteinnahmen anzugeben.
  • Sie haben unzulässige Abzüge oder Ausgaben falsch geltend gemacht, was zu einer zu geringen Zahlung geführt hat.
  • Sie haben einen niedrigeren Katasterwert als den tatsächlichen Wert bei der Berechnung des unterstellten Einkommens angegeben.
  • Sie haben nicht alle Immobilien angegeben, deren Eigentümer Sie sind.

Steuerliche Auswirkungen

Wenn Sie freiwillig eine ergänzende Steuererklärung einreichen (bevor das Finanzamt Sie dazu auffordert):

  • Sie müssen die Differenz zwischen dem ursprünglich eingezahlten Betrag und dem tatsächlich geschuldeten Betrag nachzahlen.
  • Es fallen Säumniszuschläge für die verspätete Einreichung an, deren Höhe sich nach der Dauer der Verspätung richtet.

Wichtig: Wenn Sie die ergänzende Steuererklärung vor Ablauf der freiwilligen Einreichungsfrist einreichen, fallen keine Zuschläge oder Zinsen an.

So reichen Sie eine ergänzende Steuererklärung ein

  1. Identifizieren Sie den Fehler: Überprüfen Sie die ursprüngliche Steuererklärung und legen Sie genau fest, welche Angaben korrigiert werden müssen.
  2. Rufen Sie das Formular 210 auf: Dies können Sie über die Website der spanischen Steuerbehörde AEAT tun oder indem Sie sich an IberianTax wenden, die Sie einfach und sicher durch den gesamten Prozess begleitet.
  3. Kreuzen Sie das Kästchen „Ergänzende Steuererklärung” an: Auf dem Formular des Formulars 210 gibt es ein spezielles Kästchen, das Sie ankreuzen müssen, um anzugeben, dass es sich um eine ergänzende Steuererklärung handelt.
  4. Geben Sie die Belegnummer der vorherigen Steuererklärung an: Sie müssen die Referenznummer der ursprünglichen Steuererklärung angeben, die Sie ergänzen.
  5. Geben Sie alle korrekten Daten ein: Geben Sie alle vollständigen und korrekten Informationen ein, nicht nur die Differenz. Die neue Erklärung ersetzt die vorherige.
  6. Berechnen und zahlen Sie die Differenz: Das System berechnet die zu zahlende Differenz.
  7. Reichen Sie den Beleg ein und bewahren Sie ihn auf: Bewahren Sie den Beleg nach der Einreichung als Nachweis auf.

Berichtigende Steuererklärung: Wann und wie muss sie eingereicht werden?

Was ist eine berichtigende Steuererklärung?

Eine berichtigende Steuererklärung wird eingereicht, wenn Sie zu viel Steuern gezahlt haben, d. h. wenn die Korrektur zu einer geringeren Steuerschuld oder einer höheren Steuerrückerstattung führt. Sie wird auch verwendet, um Fehler zu korrigieren, die keine finanziellen Auswirkungen haben, aber dennoch berichtigt werden müssen (z. B. Fehler in den Identifikationsdaten).

Typische Fälle für eine berichtigende Steuererklärung

  • Sie haben höhere Mieteinnahmen angegeben als tatsächlich erzielt.
  • Sie haben keine Abzüge oder abzugsfähigen Ausgaben geltend gemacht, auf die Sie Anspruch hatten (für EU-/EWR-Bürger).
  • Sie haben einen höheren Katasterwert als den korrekten angegeben.
  • Sie haben einen Steuersatz von 24 % angewendet, obwohl als EU-Bürger 19 % angemessen gewesen wären, was zu einer Überzahlung geführt hat.
  • Sie haben falsche Miettage angegeben oder Zeiträume doppelt gezählt.

Steuerliche Auswirkungen

Die Einreichung einer berichtigten Steuererklärung:

  • Kann zu einer Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern führen.
  • Führt zu keinen Zuschlägen oder Strafen, da Sie einen Fehler korrigieren, der Ihnen geschadet hat, nicht dem Finanzamt.
  • Muss innerhalb der Verjährungsfrist eingereicht werden: In Spanien beträgt die allgemeine Frist 4 Jahre ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der ursprünglichen Steuererklärung.
  • Es entstehen Verzugszinsen zu Ihren Gunsten: Wenn die berichtigte Steuererklärung zu einer Rückerstattung führt, stehen Ihnen Verzugszinsen ab dem Datum der zu Unrecht geleisteten Zahlung bis zum Datum der Anordnung der Rückerstattung zu.
  • Es ist eine Begründung erforderlich: Sie müssen Unterlagen vorlegen, die den Fehler und die beantragte Korrektur belegen.

Wie man eine berichtigende Steuererklärung einreicht

Im Gegensatz zur ergänzenden Steuererklärung ist die berichtigende Steuererklärung ein formelleres Verfahren:

 1. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen:

  • Die ursprünglich eingereichte Steuererklärung.
  • Dokumente, die den Fehler belegen (Mietverträge, aktuelle Katasterauszüge, Steuerwohnsitzbescheinigung, Rechnungen über abzugsfähige Ausgaben usw.).
  • Detaillierte Berechnung der Korrektur.

 2. Füllen Sie einen Antrag an die Steuerbehörde aus, in dem Sie Folgendes angeben:

  • Identifizierung des Steuerpflichtigen.
  • Referenz der zu berichtigenden Steuererklärung (Belegnummer).
  • Klare Beschreibung des Fehlers.
  • Berechnung des zu zahlenden Betrags.
  • Zu erstattender Betrag.
  • Beigefügte Unterlagen, die die Berichtigung begründen.

 3. Reichen Sie das Schreiben bei der Steuerbehörde ein: 

  • Elektronisch: Über deren elektronische Plattform (erfordert ein digitales Zertifikat).
  • Durch einen Vertreter: IberianTax kann diesen Vorgang für Sie übernehmen.

 4. Entscheidung:

  • Wenn der Antrag angenommen wird: Sie erhalten die Rückerstattung per Banküberweisung.
  • Wenn abgelehnt: Sie erhalten eine Benachrichtigung mit den Gründen. Sie können einen Widerspruch oder eine wirtschaftlich-administrative Beschwerde einlegen.

Wichtige Unterschiede zwischen ergänzender und berichtigender Erklärung

Praktische Empfehlungen

Um Fehler zu vermeiden

  • Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Mietverträge, Quittungen, Rechnungen, Katasterbescheinigungen, Steuerwohnsitzbescheinigung usw.
  • Überprüfen Sie die Angaben vor der Einreichung: Überprüfen Sie sorgfältig den Katasterwert, die angegebenen Einkünfte, die abzugsfähigen Ausgaben und den geltenden Steuersatz.
  • Kennen Sie Ihre Rechte: Wenn Sie in der EU/im EWR ansässig sind, haben Sie das Recht, Ausgaben für Mieteinnahmen abzuziehen und den Steuersatz von 19 % anzuwenden.
  • Nutzen Sie zuverlässige Tools und konsultieren Sie Fachleute: Plattformen wie IberianTax berechnen automatisch die korrekten Beträge, minimieren Fehler und verfügen über auf Nichtansässige spezialisierte Steuerberater.

Wenn Sie einen Fehler feststellen

  • Warten Sie nicht: Je früher Sie den Fehler korrigieren, desto geringer sind die Folgen (Zuschläge im Falle von Ergänzungserklärungen).
  • Analysieren Sie die Auswirkungen: Stellen Sie fest, ob Sie zu viel oder zu wenig bezahlt haben, um zu wissen, welche Art von Erklärung Sie einreichen müssen.
  • Sammeln Sie die Unterlagen: Halten Sie alle Belege bereit, bevor Sie mit dem Verfahren beginnen.
  • Reichen Sie die Erklärung korrekt ein: Achten Sie darauf, die Art der Erklärung (ergänzend oder berichtigend) korrekt anzukreuzen und die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung anzugeben.
    Bewahren Sie die Belege auf: Bewahren Sie alle Unterlagen zum Berichtigungsverfahren auf.

Fazit

Die Berichtigung des Formulars 210 ist ein Recht, das alle nicht ansässigen Steuerzahler haben, wenn sie Fehler in ihren Steuererklärungen feststellen. Der grundlegende Unterschied ist klar: Verwenden Sie die ergänzende Steuererklärung, wenn Sie mehr Steuern zahlen müssen als ursprünglich angegeben, und die berichtigende Steuererklärung, wenn Sie zu viel gezahlt haben und Anspruch auf eine Rückerstattung haben.

Wenn Sie bei ergänzenden Steuererklärungen schnell handeln, reduzieren Sie die anfallenden Zuschläge, während Sie bei berichtigenden Steuererklärungen bis zu vier Jahre Zeit haben, um die zu viel gezahlten Beträge zurückzufordern. In beiden Fällen ist es unerlässlich, über vollständige und aktuelle Unterlagen zu verfügen, um die Korrekturen zu begründen.

Die Steuerverwaltung als Nichtansässiger muss nicht kompliziert sein. IberianTax vereinfacht den gesamten Prozess des Formulars 210, von der ersten Einreichung bis zu den erforderlichen Berichtigungen. Mit automatischen Berechnungen, Terminerinnerungen, mehrsprachigem Support und Unterstützung durch Steuerexperten können Sie Ihre Steuerpflichten in Spanien sicher und unkompliziert erfüllen

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